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Leitfaden zum Italy Golden Visa: Neue Regeln zum Erhalt von Aufenthalt und Staats­bür­ger­schaft im Jahr 2026

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Leitfaden zum Italy Golden Visa: Neue Regeln zum Erhalt von Aufenthalt und Staatsbürgerschaft im Jahr [!year]

Leitfaden zum Italy Golden Visa: Neue Regeln zum Erhalt von Aufenthalt und Staats­bür­ger­schaft im Jahr 2026

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17 min

Das Golden Visa, oder das Italien Investorenvisum, ermöglicht es Nicht‑EU‑Bürgern, eine Auf­ent­halts­er­laub­nis zu erhalten, indem sie €250.000 oder mehr zur Wirtschaft des Landes beitragen. Das Italien Investorenvisum Programm eignet sich für Personen, die in Italien leben oder visafrei in Europa reisen möchten.

Die Auf­ent­halts­er­laub­niskarte ist 2 Jahre gültig und kann um weitere 3 Jahre verlängert werden. Nach 5 Jahren mit Aufenthaltsstatus können Golden Visa-Investoren eine unbefristete Auf­ent­halts­er­laub­nis in Italien beantragen.

Nach weiteren 5 Jahren können sie die italienische Staats­bür­ger­schaft beantragen.

Was ist das Italy Golden Visa?

Die Bedeutung des Italien Golden Visa Programms besteht darin, eine Aufenthaltserlaubnis im Land zu erhalten. Es ist der schnellste Weg für vermögende Personen, legale Bewohner Italiens zu werden. Eine Aufenthaltserlaubnis ist mit garantierten gesetzlichen Rechten verbunden, einschließlich des Rechts, im Land zu leben, zu arbeiten, zu studieren und medizinische Versorgung zu erhalten.

Das italienische Golden Visa ist nicht die Art von Visum, die in einen Reisepass geklebt wird. Investoren erhalten es als separates Dokument: eine Aufenthaltstitelkarte. Eine italienische Auf­ent­halts­er­laub­nis durch Investition ist zunächst für 2 Jahre gültig. Der Status kann dann um 3 Jahre verlängert werden, sofern die Mindestinvestition beibehalten wird. Nach 5 Jahren Aufenthalt im Land kann der Investor einen Daueraufenthalt in Italien beantragen.

Ein anderer Name für das Italien Golden Visa ist Italien Investorenvisum. Die Erwerbsregeln sind im Artikel „Einreise und Aufenthalt für Investoren“ des Konsolidierten Einwanderungsgesetzes Quelle: Regeln für das Italien Golden Visa — Einheitstext zum Einwanderungsrecht festgelegt.

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7 Vorteile des Italy Golden Visa

Ein Aufenthalt durch Investition in Italien kombiniert Mobilität in Europa mit langfristigen Niederlassungsmöglichkeiten in einem der attraktivsten Länder zum Leben und für Geschäfte. Die Auf­ent­halts­er­laub­nis ermöglicht Reisen innerhalb des Schengen-Raums, den Umzug mit der Familie, den Zugang zu lokalen Dienstleistungen sowie einen Weg zum Daueraufenthalt und zur Staats­bür­ger­schaft.

1. Visafreies Reisen in die EU und den Schengen-Raum

Investoren und ihre Fa­mi­li­en­mit­glie­der mit einer Auf­ent­halts­er­laub­nis in Italien können die Schengen-Länder ohne Visum besuchen und sich dort bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten. Der Schengen-Raum umfasst derzeit 29 EU-Mitgliedstaaten und 4 Nicht-EU-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

2. EU-Staats­bür­ger­schaft in 10 Jahren

Das Italien Investorenvisum ist der erste Schritt zur EU-Staats­bür­ger­schaft, da Italien Teil der Union ist. Die italienische Staatsbürgerschaft kann nach 10 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts im Land erlangt werden. Wenn Investoren nicht planen, die Staatsbürgerschaft zu beantragen, sind sie nicht verpflichtet, nach Italien umzusiedeln oder das Land regelmäßig zu besuchen, um ihre Aufenthaltserlaubnis gültig zu halten.

3. Komfortabler Ort zum Leben, Arbeiten und Erziehen von Kindern

Das Italien Golden Visa berechtigt Investoren und ihre Fa­mi­li­en­mit­glie­der dazu, im Land zu wohnen, ohne Einschränkungen eine Beschäftigung aufzunehmen, ihre Kinder in Kindergärten und Schulen anzumelden, Bankkonten zu eröffnen und medizinische Behandlung in Anspruch zu nehmen.

Italien ist aufgrund der wunderschönen Stadtbilder, der herrlichen Natur und der freundlichen Menschen eines der begehrtesten Länder für einen Umzug. Das Land ist berühmt für sein kulturelles Erbe — die einzigartige Architektur, Musik und Kunst — und ist weltweit führend bei den UNESCO-Welterbestätten.

4. Europäische tertiäre Bildung

Kinder von Investoren mit italienischer Auf­ent­halts­er­laub­nis können sich leichter an einer italienischen Universität einschreiben. Studiengebühren und damit verbundene Kosten sind oft niedriger als für nicht ansässige internationale Studierende, insbesondere an öffentlichen Universitäten.

Der Aufenthaltsstatus kann es auch erleichtern, lokale Zulassungsformalitäten zu erfüllen und Zugang zu universitären Dienstleistungen wie Studienberatung, Campuseinrichtungen und Stipendien zu erhalten, die nach regionalen oder universitären Regeln verfügbar sind.

5. Besonderes Steuersystem

Eine Person, die mehr als 183 Tage im Jahr in Italien verbringt, wird steuerpflichtig. Die neuen Steueransässigen können ein besonderes Steuersystem beantragen. Investoren können eine jährliche Pauschalsteuer von €300,000 auf Gewinne außerhalb Italiens zahlen. Schenkungs- und Erbschaftssteuern fallen nur auf italienische Vermögenswerte an.

Präferenzbedingungen stehen jenen Antragstellern zur Verfügung, die in den vorangegangenen 9 von 10 Jahren nicht in Italien steuerlich ansässig waren und zuvor die Erlaubnis des örtlichen Finanzamtes Agenzia Delle Entrate eingeholt haben. Die Gültigkeitsdauer dieser Befreiung beträgt 15 Jahre.

6. Zugang zu einem der wichtigsten Märkte der Welt

Italien ist die drittgrößte Volkswirtschaft der Eurozone und die achtgrößte weltweit, mit einem BIP von rund $2 Billionen. Sein Binnenmarkt bietet Vielfalt für Unternehmen, mit einer Bevölkerung von über 60 Millionen und einem BIP pro Kopf von über $35,000 Quelle: BIP Italiens — Weltbank.

7. Optimierte Geschäftsmöglichkeiten

Investoren profitieren von gestrafften Prozessen für die Gründung und Führung eines Unternehmens in Italien.

Zu den Vorteilen gehören ein leichterer Zugang zur Un­ter­neh­mens­re­gist­rie­rung, potenzielle Anreize auf regionaler Ebene und Verbindungen zu einem riesigen Netzwerk lokaler und internationaler Unternehmer.

Italian residency by investment

Piazza Venezia, Rom. Antike Ruinen des Trajansforums, erbaut auf Befehl des Kaisers Trajan mit der Kriegsbeute aus der Eroberung Dakiens nach 106 n. Chr.

Wer kann das Italy Golden Visa beantragen?

Bürger von Ländern außerhalb der EU und des Schengen‑Raums sind berechtigt, ein Italien Investorenvisum zu beantragen.

Hauptantragsteller

Im Rahmen des Italien Investorenvisum Programms muss der Hauptantragsteller die folgenden Anforderungen an Antragsteller erfüllen und entsprechende Nachweise erbringen:

  • über 18 Jahre alt sein;
  • über ausreichende Mittel für die Investition verfügen;
  • die Rechtmäßigkeit der Mittel nachweisen;
  • eine schriftliche Verpflichtungserklärung über den Investitionsbetrag und den geplanten Aufenthaltsort in Italien einreichen;
  • ausreichende Mittel für den Aufenthalt in Italien nachweisen;
  • keine Vorstrafen haben;
  • eine gültige Krankenversicherung besitzen.

Der Investor kann seine engsten Familienangehörigen in den Antrag für das Italien Investorenvisum aufnehmen.

Familienangehörige

Im Rahmen des Italien Investorenvisum Programms qualifizieren sich die folgenden Familienangehörigen für die Aufnahme in den Antrag:

  • Ehepartner, über 18 Jahre alt;
  • unverheiratete Kinder unter 18 Jahren, einschließlich der Kinder des Ehepartners;
  • finanziell abhängige Kinder mit einer Behinderung, über 18 Jahre alt;
  • finanziell abhängige Eltern: jeden Alters, wenn sie keine weiteren Kinder im Heimatland haben, oder über 65 Jahre alt, wenn andere Kinder sie aus gesundheitlichen Gründen nicht unterstützen können.

Geschwister und unabhängige erwachsene Kinder können nicht in den Antrag für das Italien Investorenvisum aufgenommen werden.

Ultimativer Vergleich der Golden Visa Programme

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Ultimativer Vergleich der Golden Visa Programme

Investitionsanforderungen für das Italy Golden Visa

Antragsteller können aus vier Optionen wählen, die das Programm für den Aufenthalt in Italien durch Investition bietet. Die Mindestinvestition hängt von der gewählten Option ab.

Investitionsoption für innovative Start‑ups

Die Mindestinvestition beträgt €250.000 in ein innovatives Start‑upQuelle: Investition in ein Start‑up — Italienische Regierung. Diese Option hat die niedrigste Investitionsschwelle, ist jedoch in der Regel mit einem höheren Geschäftsrisiko und einer aktiveren Beteiligung am Projekt verbunden.

Sie eignet sich am besten für Antragsteller, die planen, nach Italien umzusiedeln und sich an der Entwicklung des Unternehmens zu beteiligen. Der Antragsteller erstellt normalerweise einen Businessplan und ein Begleitschreiben, das die Verfügbarkeit der Mittel und die finanzielle Kapazität für die Investition bestätigt.

Option für die Investition in eine italienische Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Mindestinvestition beträgt €500.000 in die Eigenkapitalfinanzierung einer italienischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Im Vergleich zu Staatsanleihen erfordert diese Option ebenfalls ein größeres Engagement und birgt ein höheres kommerzielles Risiko, bleibt aber eine relativ zugängliche Schwelle für diejenigen, die eine langfristige Präsenz in Italien anstreben.

Diese Option erfordert von den Antragstellern die Erstellung eines Businessplans und eines Begleitschreibens, das die finanziellen Ressourcen und die Fähigkeit zum Abschluss der Investition bestätigt.

Option der Wohltätigkeitsspende

Die Mittel werden zur Unterstützung eines Projekts von öffentlichem Interesse in den Bereichen Kultur, Bildung, Einwanderung, Wissenschaft und Naturerbe verwendet.

Die Mindestschwelle beträgt €1.000.000 bei der Unterstützung von Kultur- und Sozialprojekten.

Option zum Kauf von Staatsanleihen

Die Mindestschwelle liegt bei €2.000.000Quelle: Zusammenfassung der Staatsanleihen — Italienische Regierung. Diese Option ist mit den geringsten Risiken und dem geringsten Engagement verbunden, ist jedoch die kostspieligste.

Investoren können italienische Staatsanleihen mit einer Restlaufzeit von über 2 Jahren erwerben, wie CCT/CCTeu, CTZ, BTP, langfristige Schatzanweisungen mit Indexbindung an die Inflation der Eurozone und BTP ITALIA. Die jährliche Rendite für 5-jährige italienische Staatsanleihen beträgt 2,3%.

Individuelle Kosten für Wohnsitz durch Investition in Italien

Individuelle Kosten für Wohnsitz durch Investition in Italien

Erforderliche Dokumente für das Italy Golden Visa

Das Verfahren für das Italien Investorenvisum ist in zwei Phasen unterteilt. Zuerst erhält der Antragsteller ein Nulla Osta, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, über ein Online‑Portal des Komitees. Zweitens beantragt der Investor ein Investorenvisum bei einer italienischen Botschaft oder einem Konsulat und reicht nach der Einreise nach Italien die Unterlagen für eine Auf­ent­halts­er­laub­nis ein.

Für den Erhalt des Nulla Osta

Um ein Italy Golden Visa zu beantragen, muss ein Investor ein Nulla Osta anfordern über:

  • das Portal des Italienischen Start‑Up‑Komitees, wenn er die Investitionsoption für innovative Start‑ups gewählt hat;
  • das Portal des Komitees für das Investorenvisum für Italien, wenn er andere In­ves­ti­tions­op­tio­nen gewählt hatQuelle: Investorenvisum für Italien — Portal des Komitees.

Innerhalb von 30 Tagen wird das zuständige Komitee eine Entscheidung über die Genehmigung oder Ablehnung des Nulla‑Osta‑Antrags treffen. Wenn das Zertifikat genehmigt wird, kann der Investor das Investorenvisum über die italienische Botschaft in seinem Heimatland beantragen.

Dokumentenliste für Nulla Osta:

  1. Kontaktinformationen.
  2. Reisepasskopie.
  3. Kopie des Lebenslaufs.
  4. Führungszeugnis oder Bescheinigung über Straffreiheit aus jedem Wohnsitzland der letzten 10 Jahre.
  5. Nachweis der für die gewählte Investitionsoption erforderlichen Mittel sowie Nachweis ihrer Legalität und Übertragbarkeit.
  6. Beschreibung der Investitionsmerkmale und Nachweis der Zustimmung der Empfänger.
  7. Verpflichtungserklärung zur Verwendung der Mittel und zur Tätigung der entsprechenden Investition innerhalb von 3 Monaten nach Einreise nach Italien mit elektronischer Signatur.

Alle notwendigen Dokumente müssen ins Italienische oder Englische übersetzt, notariell beglaubigt und mit einer Apostille versehen sein. Der Antragsteller kann das Visum persönlich oder über einen Anwalt beantragen.

Für den Erhalt der Auf­ent­halts­er­laub­nis in Italien

Der Investor beantragt ein Italien Investorenvisum bei der italienischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Wohnsitzland. Die Dokumentenliste für einen Botschaftsantrag:

  1. Gültiger Reisepass.
  2. Foto im Passformat.
  3. Nulla‑Osta‑Zertifikat und Dokumente, die für dessen Erhalt eingereicht wurden.
  4. Bestätigung der Unterkunft in Italien, zum Beispiel eine Hotelbuchung.
  5. Nachweis über ein im Vorjahr im Wohnsitzland erzieltes Einkommen von mindestens €8.500.
  6. Nachweis des Wohnsitzes im entsprechenden Konsularbezirk.

Der Antragsteller kann die Existenz und Rechtmäßigkeit seines Einkommens durch Bankauszüge der letzten 3 Monate sowie durch Einkommensteuererklärungen nachweisen. Weitere Optionen sind der Nachweis von Einkünften aus der Vermietung einer Immobilie, der Führung eines Unternehmens oder dem Besitz von Anteilen.

Wie Sie ein Italy Golden Visa erhalten: ein Schritt‑für‑Schritt‑Verfahren

Es dauert 6—8 Monate, um eine Auf­ent­halts­er­laub­nis durch Investition in Italien zu erhalten. Investoren können rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Die meisten Schritte können von Anwälten im Namen des Investors auf Basis einer Vollmacht durchgeführt werden.

1

1 Tag

Einreichung einer Anfrage

Der Antragsteller erstellt ein persönliches Konto auf dem Webportal des Komitees für das Investorenvisum für Italien oder des Italienischen Start‑Up‑Komitees. Er gibt seine Kontaktdaten ein und lädt die für das Nulla Osta erforderlichen Unterlagen hoch. Der Antrag wird dann mit einer elektronischen Signatur verifiziert und auf das Portal hochgeladen.

2

Bis zu 30 Tage

Erhalt der Genehmigung

Das Komitee kann den Antrag genehmigen, zusätzliche Dokumente anfordern oder den Antrag ablehnen.

Wenn der Antrag genehmigt wird, kann der Antragsteller sein Nulla Osta auf dem Portal herunterladen. Das Zertifikat ist ab dem Ausstellungsdatum sechs Monate lang gültig.

3

Bis zu 90 Tage

Beantragung eines Investorenvisums

Der Investor reicht sein Nulla Osta und weitere Dokumente beim italienischen Konsulat im Wohnsitzland ein. Er gibt zudem seine biometrischen Daten ab und zahlt die Konsulargebühr.

4

Bis zu 8 Tage

Einreise nach Italien und Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis

Innerhalb von acht Werktagen nach der Einreise nach Italien reicht der Investor bei der örtlichen Einwanderungsbehörde Questura (einer Polizeidienststelle) einen Antrag auf eine Auf­ent­halts­er­laub­nis für Investoren ein. Der Investor muss sich außerdem auf dem Portal des Visumkomitees anmelden und das Datum seiner Ankunft in Italien, das Datum des Antrags bei der Questura sowie den Standort der Questura übermitteln.

5

Bis zu 90 Tage

Leistung des Golden Visa Beitrags

Der Investor muss die gesamte Investition oder Spende innerhalb von drei Monaten nach seiner Ankunft in Italien tätigen. Andernfalls wird seine Auf­ent­halts­er­laub­nis annulliert.

6

Bis zu 30 Tage

Erhalt der Aufenthaltserlaubnis

Der Investor lädt die Investitionsbestätigung auf dem Portal des Visumkomitees hoch. Das Komitee prüft den Investitionsnachweis und stellt eine Auf­ent­halts­er­laub­nis aus. Die Auf­ent­halts­er­laub­nis ist zwei Jahre lang gültig.

7

Bis zu 30 Tage, nach 2 Jahren Aufenthalt

Verlängerung des Italy Golden Visa

Spätestens 60 Tage vor Ablauf der Auf­ent­halts­er­laub­nis kann der Investor den vorherigen Schritt wiederholen und den Status um weitere drei Jahre verlängern. Hierfür ist ein neues Nulla Osta erforderlich sowie der Nachweis, dass die Investition in Italien beibehalten wurde.

Bedingungen für den Erhalt der italienischen Staatsbürgerschaft

Es ist nicht möglich, die italienische Staats­bür­ger­schaft durch Direktinvestition zu erhalten. Nach der Teilnahme am Italien Golden Visa Programm können Investoren einen Daueraufenthalt in Italien und anschließend die Staats­bür­ger­schaft durch Einbürgerung unter allgemeinen Bedingungen erhalten.

Um die italienische Staats­bür­ger­schaft durch Einbürgerung zu erhalten, müssen Golden Visa Investoren mindestens 10 Jahre im Land gelebt haben: fünf Jahre auf Basis einer Aufenthaltserlaubnis und fünf Jahre auf Basis eines Daueraufenthalts. Sie müssen außerdem einen Sprachtest bestehen und ein sauberes Führungszeugnis vorweisen.

Bedingungen für den Erhalt eines Daueraufenthaltsstatus und der anschließenden Staats­bür­ger­schaft in Italien:

  • Aufrechterhaltung eines tatsächlichen Wohnsitzes in Italien — mindestens 184 Tage physische Präsenz pro Jahr;
  • ein stabiles Einkommen haben und Steuern im Land zahlen;
  • Italienischkenntnisse auf dem Niveau B1 vorweisen;
  • keine Vorstrafen haben;
  • keine Schulden bei Steuern oder öffentlichen Abgaben haben.

Antragsteller für die italienische Staats­bür­ger­schaft durch Einbürgerung dürfen das Land nicht länger als 6 Monate in einem Jahr verlassen. Sie dürfen in den 5 Jahren vor der Antragstellung nicht länger als ein Jahr abwesend sein. Diese Regeln gelten nicht für Ausländer, die das Land für ein Studium oder eine medizinische Behandlung verlassen.

Italien erlaubt die doppelte Staats­bür­ger­schaft. Italienische Staatsbürger können mehr als eine Staats­bür­ger­schaft besitzen, sofern dies nicht gegen die Gesetze anderer Staaten verstößt.

Weitere Golden Visa Programme in Europa: Bedingungen und Investitionsanforderungen

Um die italienische Staats­bür­ger­schaft zu erhalten, muss ein Antragsteller 10 Jahre lang im Land gelebt haben. Dieser Weg ist nicht für jeden geeignet.

Einige EU-Länder ermöglichen es Investoren, eine Auf­ent­halts­er­laub­nis und einen Daueraufenthalt viel schneller zu erhalten. Investoren können in ihrem gewählten Land leben, studieren und arbeiten und genießen das Recht auf die visafreie Einreise in andere EU-Länder.

gr-flag Griechenland bietet eine Aufenthaltserlaubnis durch Investition für 5 Jahre an, mit der Möglichkeit, nach 7 Jahren die Staatsbürgerschaft zu beantragen. Die Mindestinvestition beträgt €250.000. Die Erwerbsdauer beträgt 4+ Monate.

pt-flag Portugal bietet eine Aufenthaltserlaubnis durch Investitionen für 2 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit sowie die Möglichkeit, nach 10 Jahren die Staatsbürgerschaft zu beantragen — für die meisten Antragsteller, und nach 7 Jahren — für Staatsangehörige der EU und der CPLP. Die Mindestinvestition beträgt €250.000. Die Erwerbsdauer beträgt 12+ Monate.

Im Gegensatz zu Italien verlangt Portugal im Rahmen seines Golden Visa Programm eine physische Mindestpräsenz von mindestens 7 Tagen pro Jahr.

cy-flag Zypern bietet einen Daueraufenthalt durch Investition anstelle einer befristeten Aufenthaltserlaubnis an. Investoren können ihren Status alle 2 Jahre erneuern oder nach 8 Jahren die Staatsbürgerschaft beantragen. Die Mindestinvestition beträgt €300.000. Die Erwerbsdauer beträgt 9+ Monate.

hu-flag Ungarn bietet eine 10-jährige Aufenthaltserlaubnis durch Investition ohne Mindestaufenthaltsdauer an. Investoren können eine Aufenthaltserlaubnis für Gastinvestoren erhalten, indem sie mindestens €250.000 investieren. Die Erwerbsdauer beträgt in der Regel 4 bis 6 Monate.

Die Staats­bür­ger­schaft ist durch Einbürgerung möglich und erfordert einen 11-jährigen Aufenthalt in Ungarn.

lv-flag Lettland bietet die niedrigste Mindestinvestition unter den europäischen Programmen für den Aufenthalt durch Investition. Ausländer können eine befristete Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahre ab €50.000 erhalten, und der Prozess dauert in der Regel 3+ Monate.

Die Staats­bür­ger­schaft ist nur durch Einbürgerung erhältlich. In der Praxis qualifizieren sich Antragsteller nach 5 Jahren mit einer befristeten Erlaubnis für einen Daueraufenthalt, vorbehaltlich der Anforderungen an die physische Präsenz, und können dann nach mindestens 5 Jahren als dauerhaft Ansässige die Staats­bür­ger­schaft beantragen. Infolgedessen beträgt der Zeitrahmen bis zur Staats­bür­ger­schaft in der Regel 10 Jahre oder mehr.

Italien Golden Visa vs. andere Golden Visa in der EU

Land und Programm

Mindestinvestition

€250,000+

Erwerbsdauer

4+ Monate

Wohnsitzanforderung zur Statusbeibehaltung

Keine Mindestaufenthaltsanforderung

Zeit bis zur Staatsbürgerschaft

10 Jahre

Land und Programm

Mindestinvestition

€250,000+

Erwerbsdauer

4+ Monate

Wohnsitzanforderung zur Statusbeibehaltung

Keine Mindestaufenthaltsanforderung

Zeit bis zur Staatsbürgerschaft

7 Jahre

Land und Programm

Mindestinvestition

€250,000+

Erwerbsdauer

12+ Monate

Wohnsitzanforderung zur Statusbeibehaltung

7 Tage im Jahr

Zeit bis zur Staatsbürgerschaft

10 Jahre

Mindestinvestition

€300,000+

Erwerbsdauer

9+ Monate

Wohnsitzanforderung zur Statusbeibehaltung

Besuch alle 2 Jahre

Zeit bis zur Staatsbürgerschaft

8 Jahre

Land und Programm

Mindestinvestition

€50,000+

Erwerbsdauer

3+ Monate

Wohnsitzanforderung zur Statusbeibehaltung

Keine Mindestaufenthaltsanforderung

Zeit bis zur Staatsbürgerschaft

10 Jahre

Land und Programm

Mindestinvestition

€250,000+

Erwerbsdauer

5+ Monate

Wohnsitzanforderung zur Statusbeibehaltung

Keine Mindestaufenthaltsanforderung

Zeit bis zur Staatsbürgerschaft

11 Jahre

Land und Programm

Mindestinvestition

Erwerbsdauer

Wohnsitzanforderung zur Statusbeibehaltung

Zeit bis zur Staatsbürgerschaft

€250,000+

4+ Monate

Keine Mindestaufenthaltsanforderung

10 Jahre

€250,000+

4+ Monate

Keine Mindestaufenthaltsanforderung

7 Jahre

€250,000+

12+ Monate

7 Tage im Jahr

10 Jahre

€300,000+

9+ Monate

Besuch alle 2 Jahre

8 Jahre

€50,000+

3+ Monate

Keine Mindestaufenthaltsanforderung

10 Jahre

€250,000+

5+ Monate

Keine Mindestaufenthaltsanforderung

11 Jahre

Risiken und Überlegungen beim Erwerb des Italy Golden Visa

Das Italien Investorenvisum ist reguliert und vorhersehbar, aber die Genehmigung und langfristige Verlängerung hängen von strenger Compliance und einer klaren Dokumentation ab. Die wichtigsten Punkte sind unten aufgeführt.

Due‑Diligence‑Prüfung und Ablehnungsrisiko

Die Behörden prüfen den Hintergrund, das Führungszeugnis und die Herkunft der Mittel in der Nulla‑Osta‑Phase. Unstimmigkeiten in der persönlichen Geschichte, in Dokumenten oder in Erklärungen zu Vermögen und Einkommen können zu Anforderungen nach zusätzlichen Beweisen oder zu einer Ablehnung führen.

Strenge Fristen nach der Einreise nach Italien

Nach der Einreise nach Italien mit einem Investorenvisum müssen Antragsteller innerhalb von 8 Tagen bei der örtlichen Polizeizentrale (Questura) eine Auf­ent­halts­er­laub­nis beantragen. Die Investition oder Spende muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Ankunftsdatum abgeschlossen sein, andernfalls wird die Auf­ent­halts­er­laub­nis möglicherweise nicht erteilt oder annulliert.

Laufende Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Investition

Die Verlängerung der Auf­ent­halts­er­laub­nis hängt davon ab, dass die Investition über den gesamten Gültigkeitszeitraum beibehalten wird. Die Verlängerung muss mindestens 60 Tage vor Ablauf beantragt werden und erfordert den Erhalt eines neuen Nulla Osta vom Komitee für das Investorenvisum für Italien.

Bearbeitung und Verzögerungen

Selbst wenn der gesetzliche Zeitplan klar ist, können Verzögerungen durch die Legalisierung von Dokumenten, Übersetzungen, die Verfügbarkeit von Konsulatterminen und lokale Verfahren bei der Questura auftreten. Die Planung sollte Pufferzeiten enthalten, insbesondere wenn Fa­mi­li­en­mit­glie­der einbezogen werden.

Folgen für den Steuerwohnsitz

Die italienischen Steuerregeln hängen davon ab, wo der Steuerwohnsitz begründet wird und wie die persönliche Einkommensstruktur aussieht. Italien bietet auch ein spezielles System für neue Einwohner mit ausländischem Einkommen an, aber Bedingungen und Zahlen können sich ändern und sollten vor der Umsiedlung bestätigt werden.

Politische und rechtliche Änderungen

Investitionsschwellen, Dokumentationsanforderungen und damit verbundene Regeln können von den Behörden aktualisiert werden. Auch die Regeln für die Staats­bür­ger­schaft sind ein aktuelles politisches Thema, daher sollten langfristige Pläne wie eine Einbürgerung regelmäßig mit der aktuellen Gesetzgebung und Praxis abgeglichen werden.

Das Italien Investorenvisum ist einer von mehreren legalen Wegen für einen langfristigen Aufenthalt im Land. Je nach Aufenthaltszweck können sich Antragsteller auch für Auf­ent­halts­er­laub­nisse für Beschäftigung, Studium, Familienzusammenführung oder Fernarbeit qualifizieren.

Warum Sie sich beim Erwerb des Italy Golden Visa auf Immigrant Invest verlassen können

Immigrant Invest ist ein offizieller Vertreter des Italy Golden Visa Programms und bietet umfassende Unterstützung beim Italien Investorenvisum — von der Auswahl der In­ves­ti­tions­op­tio­nen und der Vorbereitung der Nulla‑Osta‑Unterlagen bis zum Erhalt der Aufenthaltstitelkarte in Italien.

Immigrant Invest ist seit 2006 tätig und hat mehr als 3.000 Investoren und deren Familienangehörigen beim Erhalt eines Aufenthaltsstatus unterstützt. Das Unternehmen wendet bei jedem Fall einen individuellen Ansatz an und führt vor der Einreichung eine vorläufige Due‑Diligence‑Prüfung durch, um das Ablehnungsrisiko zu verringern.

Infolgedessen werden 99% der von Immigrant Invest vorbereiteten Anträge genehmigt, was eine dauerhaft hohe Erfolgsquote bei den In­ves­ti­tions­pro­gram­men widerspiegelt.

Wichtige Erkenntnisse über das Italy Golden Visa Programm

  1. Das Italy Golden Visa, auch bekannt als Italien Investorenvisum, bietet Nicht‑EU‑Bürgern einen Weg zum Aufenthalt in Italien durch Investitionen ab €250.000.
  2. Es ist für Antragsteller konzipiert, die die Option haben möchten, in Italien zu leben, mit der Familie umzusiedeln und innerhalb des Schengen‑Raums gemäß der Regel von 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen zu reisen.
  3. Antragsteller können aus vier qualifizierenden Optionen wählen: Investition in ein innovatives Start‑up, Investition in ein italienisches Unternehmen, eine Wohltätigkeitsspende oder den Kauf von Staatsanleihen.
  4. Die Auf­ent­halts­er­laub­nis wird für 2 Jahre ausgestellt und kann um weitere 3 Jahre verlängert werden, wenn die Investition beibehalten wird.
  5. Der Daueraufenthalt wird nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts möglich, während die Staats­bür­ger­schaft durch Einbürgerung in der Regel 10 Jahre Aufenthalt sowie zusätzliche Bedingungen wie Sprach- und Integrationsanforderungen voraussetzt.

Immigrant Invest ist ein lizenzierter Agent für Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsprogramme durch Investition in der EU, der Karibik, Asien und dem Nahen Osten. Profitieren Sie von unserer weltweiten Erfahrung aus 15 Jahren — vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Experten für Investitionsprogramme.

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Über die Autoren

Geschrieben von Anna Semenyuk

Expertin für Investmentmigration

Anna ist eine Expertin für Investitionszuwanderung mit umfangreicher Erfahrung auf diesem Gebiet. Nachdem sie bereits über 50 Kunden unterstützt hat, kann sie bei der Auswahl des geeignetsten Landes und der besten Option für eine Zweitbürgerschaft oder Auf­ent­halts­er­laub­nis beraten. Anna unterstützt Investoren während des gesamten Prozesses der Erlangung einer Auf­ent­halts­er­laub­nis oder Staats­bür­ger­schaft in EU- und karibischen Ländern.

Tatsache überprüft von Mohamed Zakaria

Senior-Experte für Investitionsmigration

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Bewertet von Vladlena Baranova

Leiter der Rechts- und AML-Compliance-Abteilung, CAMS, IMCM

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist ein Italien Golden Visa?

    Das Italien Golden Visa Programm, auch bekannt als Italien Investorenvisum, ist ein Weg, eine Aufenthaltserlaubnis im Land durch eine Investition ab €250.000 zu erhalten. Eine Aufenthaltserlaubnis ist mit garantierten Rechtsansprüchen verbunden, einschließlich des Rechts, im Land zu leben, zu arbeiten, zu studieren und medizinische Versorgung zu erhalten.

  • Wie lange ist ein italienisches Investorenvisum gültig?

    Zwei Jahre, danach kann es um drei Jahre verlängert werden, wenn die Investition beibehalten wird. Um das Italien Golden Visa zu verlängern, muss der Investor eine neue Unbedenklichkeitsbescheinigung Nulla Osta vom Komitee für das Investorenvisum für Italien einholen. Der Verlängerungsantrag muss 60 Tage vor Ablauf der bestehenden Aufenthaltserlaubnis eingereicht werden.

  • Was sind die Vorteile eines Italien Golden Visa?

    Das Investorenvisum ermöglicht es Ihnen, in Italien zu wohnen, zu arbeiten und zu studieren. Sie und Ihre Familie können die Länder des Schengen-Raums visafrei besuchen und sich dort bis zu 90 von 180 Tagen aufhalten.

    Für neue Einwohner in Italien gibt es eine spezielle Steuerregelung. Sie zahlen eine Pauschalsteuer von €300.000 und sind von der Steuer auf außerhalb Italiens erzielte Gewinne befreit.

    Das Italien Investorenvisum ist ein praktischer Weg für Amerikaner, die eine europäische Aufenthaltserlaubnis durch Investition suchen, mit der Aussicht auf einen Daueraufenthalt und die Staatsbürgerschaft unter allgemeinen Bedingungen.

  • Wer kann ein Italien Golden Visa beantragen?

    Ausländer aus Ländern außerhalb der EU und des Schengen-Raums dürfen das Italien Investorenvisum beantragen.

    Ein Antragsteller muss über achtzehn Jahre alt sein, darf keine Vorstrafen haben und muss über ausreichendes Kapital für die Investition verfügen, dessen legale Herkunft nachgewiesen ist.

  • Ist meine Familie für das Italien Golden Visa Programm berechtigt?

    Der Ehepartner des Investors und Kinder unter 18 Jahren können in den Antrag für das Italien Investorenvisum eingeschlossen werden.

    Eltern, unabhängig vom Alter, und Kinder über 18 Jahren dürfen nur eingeschlossen werden, wenn sie geistig oder körperlich behindert sind, nicht alleine leben können und daher finanziell abhängig vom Investor sind. Geschwister können nicht eingeschlossen werden.

  • Kann ich mit einem Investorenvisum in Italien arbeiten?

    Ja, das können Sie. Es gibt keine Arbeitsbeschränkungen für Investoren. Ausländische Staatsbürger mit einer Aufenthaltserlaubnis für Investoren können ein Unternehmen führen, als Angestellte arbeiten oder selbstständig tätig sein.

  • Kann ich die italienische Staatsbürgerschaft durch Investition erhalten?

    Ja, das ist möglich, aber nicht direkt. Eine Auf­ent­halts­er­laub­nis durch Investition ermöglicht es, nach 5 Jahren einen Daueraufenthalt zu beantragen. Nach 10 Jahren Aufenthalt im Land ist es möglich, die italienische Staats­bür­ger­schaft durch Einbürgerung unter allgemeinen Bedingungen zu erhalten.

  • Erlaubt Italien die doppelte Staatsbürgerschaft?

    Ja, italienische Staatsbürger dürfen mehr als eine Staats­bür­ger­schaft besitzen, sofern dies nicht gegen die Gesetze anderer Staaten verstößt.

  • Gibt es andere Golden Visa Programme in Europa?

    Ja. Mehrere europäische Länder bieten Aufenthaltstitel oder einen Daueraufenthalt durch Investition an: Lettland, Portugal, Griechenland, Zypern und Ungarn gehören dazu. Ihre Bedingungen variieren je nach Mindestinvestition und Aufenthaltsanforderungen des jeweiligen Landes.

  • Kann man die italienische Staatsbürgerschaft kaufen?

    Nein, es ist unmöglich, die italienische Staatsbürgerschaft zu kaufen oder sie durch Direktinvestition zu erhalten. Aber eine Aufenthaltserlaubnis kann über das Italien Golden Visa Programm erlangt werden.

  • Bekomme ich einen Aufenthaltstitel in Italien, wenn ich ein Haus kaufe?

    Investoren können in Italien keine Immobilien kaufen und dadurch einen Aufenthaltstitel erhalten. Sie können jedoch andere In­ves­ti­tions­op­tio­nen über das Italien Investorenvisum Programm wählen.

  • Wie viel Geld muss ich investieren, um einen Daueraufenthalt in Italien zu erhalten?

    Wenn Sie am Italien Investorenvisum Programm teilnehmen, beträgt der Mindestpreis für das Italien Golden Visa €250.000. Alle In­ves­ti­tions­op­tio­nen sind wie folgt:

    • €250.000 oder mehr für die Investition in ein innovatives Start-up;
    • €500.000 oder mehr für eine Eigenkapitalfinanzierung einer italienischen Kapitalgesellschaft;
    • €1.000.000 oder mehr als Wohltätigkeitsspende;
    • €2.000.000 oder mehr für den Kauf von Staatsanleihen.

    Das Italien Investorenvisum ist eine zweijährige Auf­ent­halts­er­laub­nis, die um weitere drei Jahre verlängert werden kann. Danach können Sie einen Daueraufenthalt beantragen.

  • Wie lange ist die Gültigkeitsdauer eines Italien Investorenvisums?

    Zuerst erhalten Sie eine Aufenthaltstitelkarte für 2 Jahre. Nach Ablauf dieser 2 Jahre können Sie die Karte um weitere 3 Jahre verlängern. Nach 5 Jahren mit Aufenthaltsstatus können Sie einen Daueraufenthalt in Italien beantragen.

  • Gibt es Sprachanforderungen für das Italien Golden Visa?

    Nein, für das Italien Golden Visa Programm gibt es keine obligatorischen Sprachanforderungen.

  • Kann ich als britischer Staatsbürger in Italien leben?

    Ja, britische Staatsbürger können in Italien leben, müssen aber eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie länger als 90 Tage bleiben. Das Italien Golden Visa bietet einen Weg für Investoren, während andere langfristige Genehmigungen für Beschäftigung, Bildung oder Familienzusammenführung verfügbar sind.

  • Welche Dokumente belegen die Mittelherkunft für das Italien Investorenvisum?

    Das Komitee für das Investorenvisum für Italien verlangt vier Ebenen von Nachweisen zur Mittelherkunft.

    Erstens, einen Kontoauszug, der nicht früher als 30 Tage vor dem Antragsdatum ausgestellt wurde und mindestens 3 Monate Kontobewegungen abdeckt.

    Zweitens, Anhang C — ein offizielles Schreiben Ihres Finanzinstituts, das die vollständige FATF-Konformität erklärt (unter Berücksichtigung der Empfehlungen 10, 11, 12, 16, 17, 19, 20, 24 und 25) und die rechtmäßige Herkunft sowie die freie Transferierbarkeit der Mittel bestätigt.

    Falls sich die Mittel seit weniger als 3 Monaten auf dem Konto befinden, müssen Sie zusätzlich Anhang D einreichen — eine Herkunftsdokumentation, die Datum, Betrag, Herkunft und Empfänger jedes Zuflusses (Schenkung, Verkauf von Vermögenswerten, Geschäftseinkommen, Testament, Scheidungsvereinbarung, Lotteriegewinne) ausweist — sowie Anhang D.1, ein unabhängiges Expertengutachten eines qualifizierten Anwalts oder Buchprüfers.

    Kontoauszüge, die nicht in Italienisch oder Englisch ausgestellt sind, benötigen zertifizierte Übersetzungen.

  • Wie aktuell muss mein Kontoauszug für den Antrag auf das Italien Golden Visa sein?

    Die italienischen Vorschriften verlangen, dass der Kontoauszug nicht früher als 30 Tage vor dem Datum der Antragstellung ausgestellt wurde und mindestens 3 Monate Kontoaktivität zeigt. Auszüge, die außerhalb des 30-Tage-Fensters liegen, werden zur Neuausstellung zurückgegeben, was den gesamten Zeitplan für die Nulla Osta verzögert.

    Wenn der Auszug in einer anderen Sprache als Italienisch oder Englisch verfasst ist, muss ihm eine zertifizierte Übersetzung beigefügt werden.

  • Kann ich Kryptowährungen, Geschäftseinkommen oder eine Schenkung als Mittelherkunft für das Italien Investorenvisum verwenden?

    Ja — vorausgesetzt, die Herkunft ist gemäß Anhang D vollständig dokumentiert.

    Das Komitee für das Investorenvisum akzeptiert jede der folgenden erklärten Herkunftsarten: Schenkung, Verkauf von Vermögenswerten, Einnahmen aus wirtschaftlichen Aktivitäten, Erbschaft aus einem Testament, Scheidungsvereinbarung oder Lotteriegewinne. Bestände an Kryptowährungen können verwendet werden, sofern sie rechtzeitig in liquide Mittel umgewandelt werden können, um die Investition innerhalb von drei Monaten nach der Einreise nach Italien zu tätigen.

    Für jede in Anhang D aufgeführte Quelle müssen Sie das Empfangsdatum, den genauen Betrag, die Herkunft und den Empfänger angeben. Anhang D.1 — ein unabhängiges Expertengutachten — ist ebenfalls erforderlich für jede Quelle, bei der sich die Mittel seit weniger als 3 Monaten auf dem Konto befinden.

  • Was ist, wenn meine Mittel erst kürzlich auf mein Konto überwiesen wurden?

    Wenn sich die Investitionsmittel seit weniger als 3 Monaten auf Ihrem Bankkonto befinden, reicht das Standard-Bankschreiben gemäß Anhang C alleine nicht aus. Sie müssen zwei zusätzliche Dokumente einreichen:

    • Anhang D, die Herkunftsdokumentation, welche die Mittel bis zu einer zulässigen Quelle (Schenkung, Verkauf, Geschäftseinkommen, Erbe, Scheidungsvereinbarung, Gewinn) zurückverfolgt;
    • Anhang D.1, ein Gutachten eines unabhängigen Experten — in der Regel ein Anwalt oder Buchprüfer —, das die Rechtmäßigkeit dieser Herkunft bestätigt.

    Ohne das Paar aus Anhang D + D.1 wird der Antrag die Prüfung durch das Komitee nicht bestehen.

  • Mein Land stellt kein Führungszeugnis aus. Kann ich trotzdem das Italien Investorenvisum beantragen?

    Ja. Die Standardanforderung (Anhang E) ist ein Führungszeugnis aus jedem Land, in dem Sie in den letzten 10 Jahren länger als 12 aufeinanderfolgende Monate gelebt haben. Falls Ihr Wohnsitzland solche Bescheinigungen nicht ausstellt, können Sie eine schriftliche Erklärung in Italienisch oder Englisch einreichen, in der dies dargelegt wird und das Fehlen von strafrechtlichen Verurteilungen sowie laufenden Verfahren bestätigt wird. Das Sekretariat des Komitees wird sich dann mit der italienischen Botschaft oder dem Konsulat in diesem Land beraten und kann aufgrund der lokalen Gegebenheiten eine Ausnahme gewähren.

  • Können türkische Staatsbürger durch den Immobilienkauf einen Aufenthaltstitel in Italien erhalten?

    Nein, türkische Staatsbürger können das Italien Golden Visa nicht durch den Erwerb von Immobilien erhalten. Sie können einen Aufenthaltstitel in Italien beantragen, indem sie einen der folgenden Investitionswege wählen:

    • €250.000 in ein italienisches innovatives Start-up;
    • €500.000 in eine italienische Kapitalgesellschaft;
    • €1.000.000 als Wohltätigkeitsspende;
    • €2.000.000 in italienische Staatsanleihen.

    Das Italien Golden Visa ermöglicht visafreies Reisen innerhalb des Schengen-Raums. Investoren haben zudem Zugang zu Geschäfts- und Arbeitsmöglichkeiten in Italien sowie zu Gesundheitsversorgung und Bildung. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Programm keine Umsiedlung nach Italien erfordert.

  • Muss man die Investition für das Italien Golden Visa wirklich 10 Jahre lang halten?

    Nein, nicht immer. Der Zeitraum von 10 Jahren ist vor allem für diejenigen von Bedeutung, die beabsichtigen, die italienische Staats­bür­ger­schaft durch Einbürgerung zu beantragen.

    Inhaber eines Italien Golden Visa sind verpflichtet, die Investition beizubehalten, solange sie den Aufenthaltsstatus behalten möchten. Wenn die Investition abgezogen wird, wird die Auf­ent­halts­er­laub­nis widerrufen oder nicht verlängert.

    Nach 5 Jahren ununterbrochenem legalem Aufenthalt in Italien können sich Investoren für einen Daueraufenthalt qualifizieren, der nicht von der Investition abhängt. Die Staats­bür­ger­schaft durch Einbürgerung wird nach 10 Jahren ununterbrochenem legalem Aufenthalt möglich.

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Zlata Erlach
Zlata Erlach

Leiter des österreichischen Büros

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Quellen

  1. 1.

    Quelle: Regeln für das Italien Golden Visa — Einheitstext zum Einwanderungsrecht

  2. 2.

    Quelle: BIP Italiens — Weltbank

  3. 3.

    Quelle: Investition in ein Start‑up — Italienische Regierung

  4. 4.

    Quelle: Zusammenfassung der Staatsanleihen — Italienische Regierung

  5. 5.

    Quelle: Investorenvisum für Italien — Portal des Komitees

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