Immigrant InvestImmigrant Invest

Laatst beoordeeld op 16. Juli 2026

Griechenland-Aufenthalt

Siedeln Sie ohne Investition nach Griechenland um, indem Sie finanzielle Unabhängigkeit durch passives Einkommen oder Ersparnisse nachweisen

€3.500+

Monatliches passives Einkommen

4+ Monate

Erwerbsdauer

3 Jahre

Gültigkeit der Auf­ent­halts­er­laub­nis

Ein Aufenthalt in Griechenland für finanziell unabhängige Personen ermöglicht es Nicht-EU-Bürgern, nach Griechenland umzusiedeln, ohne eine Investition zu tätigen.

Antragsteller müssen ausreichende finanzielle Mittel aus dem Ausland nachweisen, mit einem Mindest-Passiv-Einkommen von €3.500 pro Monat oder Ersparnissen von €126.000, was den Einkünften für 3 Jahre entspricht. Die Bewohner dürfen in Griechenland weder arbeiten noch ein Unternehmen führen.

Der Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder können ebenfalls Auf­ent­halts­er­laub­nisse erhalten. Das erforderliche Einkommen oder die Ersparnisse erhöhen sich je nach Familienzusammensetzung.

Finanziell unabhängige Personen erhalten griechische Auf­ent­halts­er­laub­nisse für 3 Jahre, die verlängert werden können. Inhaber einer Auf­ent­halts­er­laub­nis müssen sich mindestens 183 Tage pro Jahr in Griechenland aufhalten, um ihren Status beizubehalten.

5 Vorteile, die Sie sich mit einem Aufenthalt in Griechenland sichern können

  • 1

    Schnelle Umsiedlung nach Griechenland ohne Investition

    Finanziell unabhängigen Personen wird ein einfacher 4-monatiger Weg zu einer griechischen Auf­ent­halts­er­laub­nis geboten. Antragsteller müssen lediglich ein ausreichendes Einkommen oder Ersparnisse nachweisen – es ist kein Immobilienkauf oder eine Investition erforderlich.

  • 2

    Visafreies Reisen im Schengen-Raum

    Griechische Einwohner reisen ohne zusätzliche Visa durch den Schengen-Raum. Sie dürfen sich während ihres Aufenthalts in Griechenland bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in anderen Schengen-Ländern aufhalten.

  • 3

    Potenzielle Steueroptimierung

    Da finanziell unabhängige Personen verpflichtet sind, mehr als 183 Tage pro Jahr in Griechenland zu verbringen, werden sie zu griechischen Steueransässigen.

    Neue griechische Steueransässige können sich für eine steuerliche Vorzugsregelung qualifizieren. Beispielsweise können berechtigte Rentner den Steuersatz auf ausländische Einkünfte auf 7% senken.

  • 4

    Zugang zu europäischer Gesundheitsversorgung und Bildung

    Einwohner Griechenlands profitieren vom Zugang zu öffentlichen Gesundheitsdiensten, Privatkliniken und spezialisierten medizinischen Einrichtungen. Familien können zwischen staatlichen und privaten Schulen wählen, während griechische Universitäten international anerkannte Abschlüsse anbieten.

  • 5

    Hohe Lebensqualität

    Griechenland kombiniert ein mediterranes Klima, relativ erschwingliche Lebenshaltungskosten, exzellente Küche und ein reiches kulturelles Erbe. Die Bewohner genießen über 250 Sonnentage pro Jahr und haben Zugang zu Tausenden von Inseln und Stränden.

Ihr vollständiger Leitfaden zum Aufenthalt in Griechenland für finanziell unabhängige Personen

Ihr vollständiger Leitfaden zum Aufenthalt in Griechenland für finanziell unabhängige Personen

  • Schritt‑für‑Schritt‑Verfahren
  • Anforderungen an Antragsteller
  • Erforderliche Dokumente
  • Antworten auf häufig gestellte Fragen
license iconVon 10.000+ Investoren geschätzt

Aufenthalt für die ganze Familie

Der Ehepartner und die Kinder können die griechische Aufenthaltserlaubnis zusammen mit dem Hauptantragsteller erhalten

  • Hauptantragsteller

    • Über 18 Jahre alt
    • Nicht-EU- und Nicht-EWR-Bürger
    • Keine Vorstrafen
    • Mit legalem passiven Einkommen von €3.500+ pro Monat aus Quellen außerhalb Griechenlands oder Ersparnissen von €126.000+
    • Gekaufter oder gemieteter Wohnraum in Griechenland
    • Mit Krankenversicherung
  • Ehepartner oder Partner

    - In einer rechtmäßig eingetragenen Ehe oder mit einer zivilrechtlichen Partnerschaftsvereinbarung

  • Kinder

    • Unter 18 Jahren
    • Finanziell abhängig vom Hauptantragsteller

Finanzielle Anforderungen und Ausgaben des Antragstellers

Um sich als finanziell unabhängige Person für einen Aufenthalt in Griechenland zu qualifizieren, müssen Nicht-EU-Bürger ausreichende Mittel von außerhalb Griechenlands nachweisen, um sich und ihre Familie zu unterhalten. Die finanzielle Berechtigung kann entweder durch ein stabiles passives Einkommen oder Ersparnisse bestätigt werden.

Passives Einkommen — €3.500+

Antragsteller müssen ein stabiles passives Einkommen aus ausländischen Quellen nachweisen, zum Beispiel Renten, Dividenden, Mieterträge oder Renditen. Der erforderliche Betrag erhöht sich je nach Familienzusammensetzung.

Zudem mietet oder erwirbt der Antragsteller eine Wohnimmobilie in Griechenland und zahlt die damit verbundenen Gebühren.

Passives Einkommen

€3.500+ pro Monat oder €42.000 pro Jahr
+20% für den Ehepartner
+15% pro Kind

Wohnimmobilie in Griechenland

Keine Mindestmiete oder Anforderungen an den Immobilienwert

Durchschnittspreise:

  • €385+ pro Monat für die Miete einer Einzimmerwohnung[1];

  • €2.115+ pro m² für den Kauf einer Wohnimmobilie[1]

Konsulargebühr für das D-Visum

€180 pro Antragsteller

Antragsgebühr für den Aufenthalt

€1.000 für den Hauptantragsteller
+€150 pro Familienmitglied

Ausstellung der elektronischen Aufenthaltstitelkarte

€16 pro Antragsteller

Private Krankenversicherung

€700 pro Jahr pro Antragsteller

Ärztliches Zeugnis

€50 pro Antragsteller

Verwaltungsgebühr

€150 pro Antragsteller

Dokumentenbearbeitung

€1.000+

Ersparnisse — €126.000+

Antragsteller können Ersparnisse anstelle von passivem Einkommen nutzen. Der Betrag entspricht dem Dreifachen des Mindesteinkommens und erhöht sich für jedes weitere Familienmitglied.

Zusätzlich zur Erfüllung der Sparvorgaben tragen die Antragsteller die üblichen Kosten für die Umsiedlung und den Antrag.

Ersparnisse

€126.000+
+20% für den Ehepartner
+15% pro Kind

Wohnimmobilie in Griechenland

Keine Mindestmiete oder Anforderungen an den Immobilienwert

Durchschnittspreise:

  • €385+ pro Monat für die Miete einer Einzimmerwohnung[1];

  • €2.115+ pro m² für den Kauf einer Wohnimmobilie[1]

Konsulargebühr für das D-Visum

€180 pro Antragsteller

Antragsgebühr für den Aufenthalt

€1.000 für den Hauptantragsteller + €150 pro Familienmitglied

Ausstellung der elektronischen Aufenthaltstitelkarte

€16 pro Antragsteller

Private Krankenversicherung

€700+ pro Jahr pro Antragsteller

Ärztliches Zeugnis

€50+ pro Antragsteller

Verwaltungsgebühr

€150 pro Antragsteller

Dokumentenbearbeitung

€1.000+

Finden Sie heraus, was Ihr Aufenthalt in Griechenland kosten wird

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Erhalten Sie eine individuelle Kostenkalkulation für Ihre Familie mit allen verbundenen Ausgaben und Staatsgebühren

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Könnte ein Aufenthalt in Griechenland Ihnen helfen, Ihre Ziele zu erreichen?

Vergleichen Sie die wichtigsten Bedingungen und Vorteile des Aufenthalts in Griechenland für FIPs mit ähnlichen EU-Optionen in Portugal und Spanien.

Vergleich des EU-Aufenthalts für finanziell unabhängige Personen

Bedingungen und Merkmale

Jahreseinkommen

gr-flag Griechenland

€42.000+

pt-flag Portugal

€11.040+

es-flag Spanien

€28.800+

Bedingungen und Merkmale

Ersparnisse statt Einkommen

gr-flag Griechenland

Ja

pt-flag Portugal

Nein

es-flag Spanien

Nein

Bedingungen und Merkmale

Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis

gr-flag Griechenland

3 Jahre, verlängerbar

pt-flag Portugal

2 Jahre, verlängerbar

es-flag Spanien

1 Jahr, verlängerbar

Bedingungen und Merkmale

Erwerbsdauer

gr-flag Griechenland

4+ Monate

pt-flag Portugal

6+ Monate

es-flag Spanien

4+ Monate

Bedingungen und Merkmale

Mindestaufenthaltsdauer

gr-flag Griechenland

183+ Tage pro Jahr

pt-flag Portugal

8+ Monate pro Jahr

es-flag Spanien

183+ Tage pro Jahr

Bedingungen und Merkmale

Recht auf Arbeit

gr-flag Griechenland

Nein

pt-flag Portugal

Ja

es-flag Spanien

Nein

Bedingungen und Merkmale

Berechtigung der Familie

gr-flag Griechenland

Ehepartner und Kinder unter 18

pt-flag Portugal

Ehepartner oder Partner, Kinder unter 21, Eltern

es-flag Spanien

Ehepartner oder Partner, Kinder, Eltern

Bedingungen und Merkmale

gr-flag Griechenland

pt-flag Portugal

es-flag Spanien

Jahreseinkommen

€42.000+

€11.040+

€28.800+

Ersparnisse statt Einkommen

Ja

Nein

Nein

Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis

3 Jahre, verlängerbar

2 Jahre, verlängerbar

1 Jahr, verlängerbar

Erwerbsdauer

4+ Monate

6+ Monate

4+ Monate

Mindestaufenthaltsdauer

183+ Tage pro Jahr

8+ Monate pro Jahr

183+ Tage pro Jahr

Recht auf Arbeit

Nein

Ja

Nein

Berechtigung der Familie

Ehepartner und Kinder unter 18

Ehepartner oder Partner, Kinder unter 21, Eltern

Ehepartner oder Partner, Kinder, Eltern

Schritt‑für‑Schritt‑Verfahren zur Erlangung des Aufenthalts in Griechenland

Das Verfahren zur Erlangung einer Auf­ent­halts­er­laub­nis für finanziell unabhängige Personen in Griechenland dauert basierend auf der Rechtspraxis von Immigrant Invest in der Regel 4+ Monate. Unten finden Sie einen Leitfaden, wie der Prozess üblicherweise abläuft.

1

1 Tag

Vorläufige Due‑Diligence‑Prüfung

Vor Unterzeichnung des Servicevertrags führt Immigrant Invest eine vertrauliche vorläufige Due‑Diligence‑Prüfung durch.

Unser Compliance-Team überprüft den Antragsteller anhand internationaler Rechts- und Wirtschaftsdatenbanken, um potenzielle Risiken vor Beginn der Antragstellung zu identifizieren. Dies ermöglicht es den Anwälten, mögliche Probleme im Voraus zu lösen und das Risiko einer Ablehnung zu verringern.

Machen Sie einen kurzen Test und erfahren Sie die Nuancen, die Sie am Erhalt der Auf­ent­halts­er­laub­nis hindern könnten.

Chancen prüfen
2

2+ Wochen

Dokumentenvorbereitung und Erhalt einer griechischen Steuernummer

Die Anwälte von Immigrant Invest bereiten die staatlichen Antragsformulare vor und erstellen eine personalisierte Liste der erforderlichen Belege basierend auf der Situation des Antragstellers.

In dieser Phase unterstützt das Rechtsteam auch beim Erhalt einer griechischen Steueridentifikationsnummer, die für die Anmietung oder den Kauf einer Wohnimmobilie und den Abschluss des Verfahrens zur Erlangung der Auf­ent­halts­er­laub­nis erforderlich ist.

3

1,5 Wochen

Beantragung eines nationalen D-Visums

Der Antragsteller reicht das vollständige Dokumentenpaket beim griechischen Konsulat in dem Land seiner Staats­bür­ger­schaft oder seines rechtmäßigen Wohnsitzes ein.

Der Antrag umfasst in der Regel:

  • Nachweis des passiven Einkommens oder ausreichender Ersparnisse;
  • Private Krankenversicherung;
  • Führungszeugnis;
  • Nachweis einer Unterkunft in Griechenland oder Vorkehrungen zu deren Erhalt;
  • Unterstützende Finanzunterlagen.

Nach der Genehmigung erhält der Antragsteller ein nationales D-Visum mit einer Gültigkeit von bis zu 12 Monaten, das die Einreise nach Griechenland zur Durchführung des Verfahrens für die Auf­ent­halts­er­laub­nis ermöglicht.

4

2+ Wochen

Anmietung oder Kauf einer Unterkunft in Griechenland

Antragsteller müssen über eine Wohnunterkunft in Griechenland verfügen, bevor sie die Auf­ent­halts­er­laub­nis beantragen.

Im Gegensatz zum Griechenland Golden Visa erfordert diese Aufenthaltsart keinen Immobilienkauf. Sowohl das Mieten als auch der Kauf von Wohnimmobilien sind zulässig, und es gilt kein Mindestwert für die Immobilie.

Immigrant Invest unterstützt Kunden bei:

  • der Auswahl einer geeigneten Unterkunft;
  • der Prüfung von Miet- oder Kaufverträgen;
  • der Durchführung einer rechtlichen Due-Diligence der Immobilie;
  • der Koordinierung der Transaktion, wann immer möglich aus der Ferne.
5

1 Tag

Beantragung der Aufenthaltserlaubnis und Abgabe biometrischer Daten

Nach der Sicherung der Unterkunft in Griechenland reicht der Antragsteller den Antrag auf Auf­ent­halts­er­laub­nis bei der zuständigen Migrationsbehörde ein, bevor das D-Visum abläuft. Derselbe Besuch beinhaltet die Erfassung biometrischer Daten: Fingerabdrücke, ein digitales Foto und eine Unterschrift.

Anwälte von Immigrant Invest koordinieren die Einreichung und begleiten den Antragsteller während des gesamten Vorgangs.

6

Etwa 3 Monate

Erhalt der Aufenthaltserlaubnis

Sobald der Antrag und die biometrischen Daten eingereicht wurden, beginnen die Behörden mit der Bearbeitung der Auf­ent­halts­er­laub­nis.

Nach Bewilligung des Antrags erhält der Antragsteller eine für 3 Jahre gültige Aufenthaltstitelkarte. Die Erlaubnis kann um weitere 3-Jahres-Zeiträume verlängert werden, sofern der Antragsteller weiterhin die festgelegten Anforderungen erfüllt, einschließlich des Nachweises eines ausreichenden passiven Einkommens und eines Aufenthalts in Griechenland von mindestens 183 Tagen pro Jahr.

Ihre Sicherheit beginnt mit unserer Glaubwürdigkeit

Seit 20 Jahren hilft Immigrant Invest Kunden bei der Erlangung von Aufenthalt und Staats­bür­ger­schaft, einschließlich Aufenthaltstiteln in Griechenland. Wir unterstützen Kunden in jeder Phase des Antragsprozesses, von der Prüfung der Berechtigung bis zum Erhalt des Status.

Wir sind bestens vertraut mit den Anforderungen für den Aufenthalt als FIP in Griechenland und folgen strikt dem griechischen Einwanderungsgesetz, einschließlich Gesetz Nr. 5038/2023.

Als Mitglied des Investment Migration Council halten wir uns an die höchsten Standards in Bezug auf juristische Expertise, Transparenz und Kundenservice.

Vertrauen Sie Ihre Zukunft einem zuverlässigen Agenten an

Erfahren

Da wir seit 2006 in der Branche tätig sind, können wir alles bewältigen – von der Due-Diligence bis zur Investition – und Probleme schnell lösen.

Gewissenhaft

Unser hausinternes Compliance-Team führt vorab gründliche Prüfungen durch, um die Berechtigung sicherzustellen und Sie vor dem Risiko einer Ablehnung zu schützen.

Engagiert

Von der ersten Beratung bis zum Erhalt der Auf­ent­halts­er­laub­nis unterstützen wir Sie bei jedem Schritt und beantworten alle, auch die kniffligsten Fragen.

Vertraulich

Wir schützen Ihr Vertrauen durch strikte Vertraulichkeit und sichern Ihre Daten und Investitionsdetails im Rahmen einer Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ab.

Elena Ruda

Elena Ruda,

Mitgründerin & Geschäftsführende Partnerin

Mit fast 20 Jahren Erfahrung und direkten Partnerschaften gewährleisten wir einen reibungslosen, sicheren und transparenten Weg zum EU-Aufenthalt.

Unser Team aus Rechts- und Immobilienexperten unterstützt Sie bei jedem Schritt, von der ersten kostenlosen Beratung bis zur Auswahl einer Immobilie und der Sicherung Ihres Aufenthalts.

Ihr Expertenteam

Unsere in Griechenland ansässigen Rechts- und Migrationsexperten kennen das Gesetz in- und auswendig und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.

Vladlena Baranova

Vladlena Baranova

Leiterin der Rechts- & AML-Compliance-Abteilung, CAMS, IMCM

Anna Semenyuk

Anna Semenyuk

Kommissarischer Direktor Client Management

Robert Outerbridge

Robert Outerbridge

Experte für Investitionsmigration

Priscila Carvalho

Priscila Carvalho

Expertin für Investitionsmigration

Erhalten Sie mehr als nur einen Aufenthalt

Ein Umzug nach Griechenland umfasst mehr als nur den Erhalt einer Aufenthaltstitelkarte. Unser Team unterstützt Kunden auch nach der Genehmigung bei praktischen und rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Umsiedlung und dem Leben in Griechenland.

Der Umfang ist flexibel und kann auf zusätzliche Wünsche zugeschnitten werden.

  • 1

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

    Wir sorgen dafür, dass Ihre Aufenthaltstitelkarte pünktlich verlängert wird, ohne dass Sie den Prozess selbst verwalten müssen.

  • 2

    Ersatz der Aufenthaltserlaubnis

    Sie erhalten schnell eine neue Aufenthaltstitelkarte und haben immer ein gültiges Dokument zur Hand.

  • 3

    Aufnahme von Familienmitgliedern

    Ihre Angehörigen erhalten zeitnah ihre Aufenthaltstitelkarten, sodass die ganze Familie zusammenleben kann.

  • 4

    Hilfe beim Immobilienkauf

    Wir bieten Ihnen eine umfassende Unterstützung: von der Auswahl der richtigen Immobilie bis zum Abschluss eines Vertrags und der Eintragung der Eigentumsrechte.

  • 5

    Kontoeröffnung

    Sie erhalten ein voll aktiviertes Bankkonto, ohne sich um die Dokumentenvorbereitung und die lokale Bürokratie kümmern zu müssen.

Bewertungen unserer Kunden

Namen und Fotos der Kunden wurden geändert, um einer Geheimhaltungsvereinbarung zu entsprechen.

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Vereinbaren Sie einen Termin in einem unserer Büros oder online. Ein Rechtsanwalt wird die Situation analysieren, die Kosten berechnen und Ihnen helfen, eine Lösung zu finden, die Ihren Zielen entspricht.

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Neueste Nachrichten und Änderungen der Bedingungen

  • 6. Juli 2026

    Griechenland hat die digitale Plattform MIDA zur Registrierung von Immobilientransaktionen eingeführt. • Quelle

  • 5. Juli 2026

    Ausländische Investitionen in griechische Immobilien stiegen im ersten Quartal 2026 um 43,4%. Immobilien wurden am häufigsten von Bürgern der USA, Chinas und Ländern des Nahen Ostens erworben. • Quelle

  • 12. Juni 2026

    Die Immobilienpreise in Griechenland sind laut dem Internationalen Währungsfonds seit 2017 um 85% gestiegen. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich das Einkommen der Bürger um 47%. • Quelle

  • 1. Juni 2026

    In Griechenland stieg die Zahl der erteilten Aufenthaltstitel durch Investition im Vergleich zum Vorjahr um 27,6%, was auf die Bearbeitung der aufgelaufenen Anträge zurückzuführen ist. • Quelle

  • 26. Januar 2026

    Griechenland hat die Anzahl der genehmigten Anträge auf Aufenthalt durch Investition fast verdoppelt. Von Januar bis November 2025 wurden 7.875 Anträge bewilligt. Dies sind 95% mehr als im Vorjahr. • Quelle

  • 30. November 2025

    Griechenland hat die Bearbeitung der Anträge für das Golden Visa beschleunigt. Bis November 2025 waren 42.390 Anträge hängig. Von Oktober bis November 2025 sank die Zahl der unbearbeiteten Anträge um mehr als 4%. Quelle: Ministerium für Migration und Asyl in Griechenland. • Quelle

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist der Aufenthalt in Griechenland für finanziell unabhängige Personen?

    Der Aufenthalt in Griechenland für finanziell unabhängige Personen ist eine Auf­ent­halts­er­laub­nis, die es Nicht-EU-Bürgern ermöglicht, in Griechenland zu leben, wenn sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich und ihre Fa­mi­li­en­mit­glie­der zu unterhalten.

    Um sich zu qualifizieren, müssen Antragsteller ein stabiles Einkommen aus dem Ausland oder Ersparnisse nachweisen. Die Erlaubnis erfordert keine Investition in Immobilien, Unternehmen oder andere Vermögenswerte.

    Inhaber einer FIP-Auf­ent­halts­er­laub­nis dürfen in Griechenland nicht arbeiten oder ein Unternehmen führen. Die Erlaubnis ist für Personen gedacht, die ihre Lebenshaltungskosten durch eigene Mittel oder im Ausland erzieltes passives Einkommen decken können.

  • Wie viel Einkommen oder Ersparnisse sind für den FIP-Aufenthalt in Griechenland erforderlich?

    Die Mindestanforderung an das passive Einkommen beträgt €3.500 pro Monat für einen einzelnen Antragsteller oder €42.000 pro Jahr.

    Antragsteller, die kein regelmäßiges passives Einkommen beziehen, können sich durch den Nachweis ausreichender Ersparnisse qualifizieren. Die Mindestanforderung an Ersparnissen liegt bei €126.000 für einen Einzelantragsteller, was dem Dreifachen des erforderlichen Jahreseinkommens entspricht.

    Der erforderliche Betrag erhöht sich je nach Familienzusammensetzung: +20% für einen Ehepartner und +15% für jedes unterhaltsberechtigte Kind.

  • Kann ich den FIP-Aufenthalt in Griechenland mit Ersparnissen statt Einkommen beantragen?

    Ja. Antragsteller, die kein regelmäßiges passives Einkommen beziehen, können alternativ ausreichende Ersparnisse nachweisen.

    Die Mindestanforderung an Ersparnissen beträgt €126.000 für einen einzelnen Antragsteller. Der Betrag erhöht sich für Familien: €151.200 für ein Ehepaar und €189.000 für eine vierköpfige Familie.

    Ersparnisse müssen durch Kontoauszüge und Dokumente belegt werden, die die rechtmäßige Herkunft der Mittel bestätigen.

  • Kann ich mit einer Aufenthaltserlaubnis für finanziell unabhängige Personen in Griechenland arbeiten?

    Nein. Inhaber eines FIP-Aufenthalts in Griechenland können dort weder arbeiten noch ein Unternehmen führen.

    Die Aufenthaltserlaubnis ist für finanziell unabhängige Personen gedacht, die ihren Lebensunterhalt durch ausländisches passives Einkommen oder Ersparnisse bestreiten. Einkommen aus Renten, Dividenden, Mieterträgen oder Investitionen kann akzeptiert werden.

  • Muss ich eine Immobilie kaufen, um den griechischen FIP-Aufenthalt zu erhalten?

    Nein. Der Kauf von Immobilien ist keine Voraussetzung für den Aufenthalt in Griechenland für finanziell unabhängige Personen.

    Antragsteller müssen jedoch einen Nachweis über eine Unterkunft in Griechenland erbringen. Sie können eine Wohnimmobilie entweder mieten oder kaufen, wobei kein Mindestimmobilienwert oder eine Mindestmiete erforderlich ist.

  • Kann ich für den FIP-Aufenthaltsantrag eine Immobilie in Griechenland mieten?

    Ja. Eine Mietunterkunft wird für den griechischen FIP-Aufenthaltsantrag akzeptiert.

    Antragsteller können jede geeignete Wohnimmobilie in Griechenland wählen. Es gibt keine Mindestanforderung an den Mietpreis, aber der Antragsteller muss Unterlagen vorlegen, die seinen Wohnsitz bestätigen.

  • Wie lange dauert es, den Aufenthalt in Griechenland für finanziell unabhängige Personen zu erhalten?

    Der Aufenthalt in Griechenland für FIPs kann in der Regel in etwa 4 Monaten erlangt werden.

    Das Verfahren umfasst die Vorbereitung der Dokumente, den Erhalt eines nationalen D-Visums, die Einreichung des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis und die Abgabe biometrischer Daten in Griechenland.

  • Wie lange ist der griechische FIP-Aufenthalt gültig?

    Die anfängliche FIP-Auf­ent­halts­er­laub­nis für Griechenland ist für 3 Jahre gültig.

    Sie kann verlängert werden, wenn der Inhaber weiterhin die Anforderungen erfüllt, einschließlich des Nachweises ausreichender finanzieller Mittel, einer gültigen Krankenversicherung und einer Unterkunft in Griechenland.

  • Muss ich in Griechenland leben, um den FIP-Aufenthalt aufrechtzuerhalten?

    Ja. Inhaber einer Auf­ent­halts­er­laub­nis für finanziell unabhängige Personen in Griechenland müssen tatsächlich in Griechenland wohnen.

    Um den Aufenthaltsstatus beizubehalten, sollten sich die Antragsteller mindestens 183 Tage pro Jahr im Land aufhalten. Ein kürzerer Aufenthalt kann ihren Steuerwohnsitzstatus und Pläne für einen langfristigen Aufenthalt beeinträchtigen.

  • Können meine Familienmitglieder mit mir FIP-Aufenthaltstitel erhalten?

    Ja. Der Aufenthalt in Griechenland für finanziell unabhängige Personen ermöglicht es den Fa­mi­li­en­mit­glie­dern des Hauptantragstellers, ebenfalls Aufenthaltstitel zu erhalten.

    Berechtigte Fa­mi­li­en­mit­glie­der umfassen den Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder. Die erforderlichen finanziellen Mittel erhöhen sich je nach Familienzusammensetzung.

  • Können US-Bürger einen Aufenthalt in Griechenland für finanziell unabhängige Personen beantragen?

    Ja. US-Bürger und andere Nicht-EU-Bürger können den Aufenthalt in Griechenland für finanziell unabhängige Personen beantragen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

    Antragsteller müssen ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, die erforderlichen Dokumente vorlegen und dürfen keine Probleme haben, die eine Genehmigung verhindern könnten.

  • Können britische Staatsbürger nach dem Brexit den griechischen FIP-Aufenthalt beantragen?

    Ja. Da das Vereinigte Königreich kein EU-Mitgliedstaat mehr ist, sind britische Staatsangehörige berechtigt, den Aufenthalt in Griechenland für finanziell unabhängige Personen unter denselben Bedingungen wie andere Nicht-EU-Bürger zu beantragen.

  • Welche Dokumente sind für den griechischen FIP-Antrag erforderlich?

    Um einen Aufenthalt in Griechenland für finanziell unabhängige Personen zu beantragen, legen Antragsteller im Allgemeinen Folgendes vor:

    • ausgefüllte Antragsformulare;
    • gültiger Reisepass;
    • Passfotos;
    • Nachweis des passiven Einkommens oder der Ersparnisse;
    • Kontoauszüge;
    • Dokumente zur Bestätigung der rechtmäßigen Herkunft der Mittel;
    • private Krankenversicherung;
    • Führungszeugnis;
    • Nachweis einer Unterkunft in Griechenland;
    • Nachweis über die Zahlung der Staatsgebühren.

    Die griechischen Behörden können je nach den persönlichen und finanziellen Umständen des Antragstellers zusätzliche Dokumente anfordern.

  • Werde ich durch den griechischen FIP-Aufenthalt in Griechenland steuerpflichtig?

    Ja, da die Mindestaufenthaltsdauer von 183 Tagen bedeutet, dass Sie den Großteil des Jahres in Griechenland verbringen werden.

    Neue griechische Steueransässige können das Non-Dom-Flat-Tax-System für Rentner nutzen, das die Einkommensteuer auf im Ausland bezogene Einkünfte auf pauschal 7% senkt.

  • Kann ich mit einer griechischen FIP-Aufenthaltstitelkarte in Europa reisen?

    Ja. Ein gültiger griechischer Aufenthaltstitel erlaubt es den Inhabern, innerhalb des Schengen-Raums zu reisen, ohne zusätzliche Visa beantragen zu müssen. Der zulässige Aufenthalt in anderen Schengen-Ländern ist in der Regel auf 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen begrenzt.

  • Ist der griechische FIP-Aufenthalt besser als das Griechenland Golden Visa?

    Der FIP-Aufenthalt in Griechenland und das Golden Visa sind für unterschiedliche Antragsteller konzipiert.

    Das Golden Visa eignet sich für Investoren, die einen Aufenthalt ohne Umsiedlung und durch den Kauf von Immobilien wünschen.

    Der Aufenthalt in Griechenland für finanziell unabhängige Personen ist für diejenigen gedacht, die eine Umsiedlung ohne den Kauf einer Immobilie oder eine Investition bevorzugen.

    Die Wahl hängt von den Zielen des Antragstellers, seinem Finanzprofil und seinen Plänen für das Leben in Griechenland ab.

  • Kann ich nach Erhalt des Aufenthalts in Griechenland Immobilien kaufen?

    Ja. Einwohner können nach Erhalt ihrer Auf­ent­halts­er­laub­nis Immobilien in Griechenland erwerben.

    Der Kauf einer Immobilie ist optional und hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis, solange alle anderen Anforderungen weiterhin erfüllt werden.

  • Muss ich Griechenland während des Antragsverfahrens besuchen?

    Ja. Antragsteller müssen Griechenland besuchen, um bestimmte Schritte abzuschließen, einschließlich der Abgabe biometrischer Daten für die Aufenthaltstitelkarte.

    Die meisten Vorbereitungs- und Dokumenteneinreichungsverfahren können mit professioneller Unterstützung durch eine Vollmacht abgewickelt werden.

  • Kann ich meine Eltern in den Antrag für den Aufenthalt in Griechenland einschließen?

  • Wie hoch sind die Staatsgebühren für den FIP-Aufenthalt in Griechenland?

    Der Antrag auf Aufenthalt in Griechenland umfasst Staatsgebühren, Gebühren für die Ausstellung der Aufenthaltstitelkarte und andere Verwaltungskosten.

    Der Hauptantragsteller zahlt eine Bearbeitungsgebühr für den Antrag zur Auf­ent­halts­er­laub­nis von €1.000. Zusätzliche Familienmitglieder zahlen jeweils €150, und alle Antragsteller zahlen €16 für die elektronische Aufenthaltstitelkarte.

Andere EU-Aufenthalte für finanziell Unabhängige

Land en statusInvestitionenBenötigte ZeitVorteile

€11.040+, Jahreseinkommen|6+ Monate

€11.040+, Jahreseinkommen6+ Monate

6+ Monate

  • Umzug nach Portugal zu den niedrigsten Kosten
  • Visafreies Reisen im Schengen‑Raum
  • Leben in einem Land mit einem hohen Niveau an Sicherheit, Gesundheitsversorgung und Bildung
€28.880+, Jahreseinkommen|4+ Monate

€28.880+, Jahreseinkommen4+ Monate

4+ Monate

  • Umzug nach Spanien zu den niedrigsten Kosten

  • Visafreies Reisen im Schengen‑Raum

  • Aussicht auf Daueraufenthalt in 5 Jahren

€100.000+|3+ Monate

€100.000+3+ Monate

3+ Monate

  • Visafreie Einreise in die Schengen-Länder

  • Leben in einem Land mit hohem Sicherheits-, Gesundheits- und Bildungsniveau

  • Daueraufenthalt in Österreich nach 5 Jahren Besitz einer Auf­ent­halts­er­laub­nis

₣450.000+, jährliche Steuer|3+ Monate

₣450.000+, jährliche Steuer3+ Monate

3+ Monate

  • Visafreie Einreise in die Schengen-Staaten

  • Leben in einem Land mit hohem Sicherheits-, Gesundheits- und Bildungsniveau

  • Aussicht auf Staats­bür­ger­schaft in 10 Jahren

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Lassen Sie uns die Besonderheiten erklären

Wir bieten Ihnen eine individuelle Lösung an, wählen das passende Land und den passenden Status für Ihre Bedürfnisse aus und begleiten den gesamten Prozess

Zlata Erlach
Zlata Erlach

Leiter des österreichischen Büros

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Quellen