Ungarn: Aufenthalt durch Firmengründung
In der EU leben und arbeiten sowie visumfreies Reisen im Schengen-Raum.
€7,700+
6+ Monate
Bis zu 3 Jahre
Was ist das ungarische Aufenthaltsprogramm durch Unternehmensregistrierung?
Im März 2024 hat Ungarn neue Regeln für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an Ausländer aus Ländern außerhalb der EU und des EWR eingeführt.
Eine Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis nach dem neuen Gesetz zu erhalten, besteht darin, ein Unternehmen in Ungarn zu registrieren. Die Bedingungen werden durch das Gesetz 2023.XC geregelt.
Die Angehörigen des Antragstellers können ein Jahr später ebenfalls Aufenthaltserlaubnisse erhalten.
Ein Ausländer muss eine juristische Person in Ungarn registrieren, ähnlich einer GmbH oder AG. Der Status eines Einzelunternehmers reicht nicht aus, da dieser nur mit einer ungarischen Aufenthaltserlaubnis registriert werden kann.
Das Mindeststammkapital des Unternehmens beträgt €7.700.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Firmengründung ist 1 Jahr gültig und kann einmalig um 2 Jahre verlängert werden.
5 Vorteile einer ungarischen Geschäftsaufenthaltserlaubnis
1
Reisen im Schengen-Raum
Inhaber einer ungarischen Aufenthaltserlaubnis können sich bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in den Schengen-Ländern aufhalten.
Die nächstgelegene europäische Hauptstadt ist Wien, das mit dem Auto in 3 Stunden erreichbar ist. Der Flug nach Lissabon dauert 4 Stunden; nach London, Paris oder Barcelona benötigt man 2,5 Stunden.
Inhaber einer ungarischen Aufenthaltserlaubnis können sich bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in den Schengen-Ländern aufhalten.
Die nächstgelegene europäische Hauptstadt ist Wien, das mit dem Auto in 3 Stunden erreichbar ist. Der Flug nach Lissabon dauert 4 Stunden; nach London, Paris oder Barcelona benötigt man 2,5 Stunden.
2
Leben in der EU
Ungarn ist friedlich und sicher und belegt Platz 17 im Global Peace Index 2023.
Ausländer müssen mindestens 90 Tage innerhalb von sechs Monaten in Ungarn verbringen, um ihren Aufenthaltsstatus zu behalten.
Ungarn ist friedlich und sicher und belegt Platz 17 im Global Peace Index 2023.
Ausländer müssen mindestens 90 Tage innerhalb von sechs Monaten in Ungarn verbringen, um ihren Aufenthaltsstatus zu behalten.
3
Geringe Lebenshaltungskosten
Die Preise für Produkte, Dienstleistungen und Unterhaltung in Ungarn sind 1,5 Mal niedriger als in Spanien oder Portugal.
Ungarn hat die niedrigsten Strom- und Gaskosten in der EU.
Die Preise für Produkte, Dienstleistungen und Unterhaltung in Ungarn sind 1,5 Mal niedriger als in Spanien oder Portugal.
Ungarn hat die niedrigsten Strom- und Gaskosten in der EU.
4
Konten bei europäischen Banken
Aufenthaltserlaubnis können Konten bei lokalen Banken eröffnen. Mit einer Aufenthaltserlaubnis ist die Kontoeröffnung einfacher, da Banken Anträge von Nichtansässigen oft ablehnen.
Aufenthaltserlaubnis können Konten bei lokalen Banken eröffnen. Mit einer Aufenthaltserlaubnis ist die Kontoeröffnung einfacher, da Banken Anträge von Nichtansässigen oft ablehnen.
5
Steueroptimierung und Geschäftsentwicklung
Ungarn hat mit 9% eine der niedrigsten Einkommenssteuern in der EU. Zum Vergleich: In Deutschland beträgt sie 15%, und in Spanien liegt sie zwischen 15 und 25%. Kleine und mittlere Unternehmen in Ungarn können vereinfachte Steuerregime nutzen.
Die Einkommenssteuer ist auf 15% festgelegt. In der EU ist ein progressiver Steuersatz üblicher: In Deutschland beträgt er bis zu 42%, in Spanien bis zu 45%.
Ungarn hat mit 9% eine der niedrigsten Einkommenssteuern in der EU. Zum Vergleich: In Deutschland beträgt sie 15%, und in Spanien liegt sie zwischen 15 und 25%. Kleine und mittlere Unternehmen in Ungarn können vereinfachte Steuerregime nutzen.
Die Einkommenssteuer ist auf 15% festgelegt. In der EU ist ein progressiver Steuersatz üblicher: In Deutschland beträgt er bis zu 42%, in Spanien bis zu 45%.
Wer kann eine ungarische Aufenthaltserlaubnis durch Firmengründung erhalten
Anforderungen an ein Unternehmen für eine Aufenthaltserlaubnis in Ungarn
Die Organisations- und Rechtsform muss sein:
eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung — Kft;
eine Aktiengesellschaft: öffentlich — Nyrt, nicht öffentlich — Zrt.
Vier von fünf ungarischen Unternehmen sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Das Mindeststammkapital, je nach Rechtsform:
Kft — 3+ Mio. Forint, oder €7.700+;
Nyrt, Zrt — 5+ Mio. Forint, oder €12.700+.
Gründer können eine oder mehrere natürliche und juristische Personen sein. Hat ein Unternehmen mehrere Gründer, hat jeder das Recht, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Die Gründer ernennen entweder einen Direktor oder einen Vorstand. Ausländer können in ihren eigenen Unternehmen als Direktoren arbeiten, ohne eine separate Arbeitserlaubnis zu benötigen. Ein Gründer erhöht seine Chancen auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn er als Direktor des Unternehmens tätig ist.
Tätigkeitsbereiche. Einige Tätigkeiten erfordern eine Lizenz, wie z.B. Versicherungen, Pharmaherstellung, Bankwesen und Investmentdienstleistungen.
Die meisten Unternehmen in Ungarn sind im Handelssektor registriert; technische und wissenschaftliche Unternehmen stehen an zweiter Stelle, gefolgt von Bauunternehmen.
Das Mindesteinkommen des Antragstellers aus den Geschäftstätigkeiten des Unternehmens beträgt €1.500. Der Migrationsdienst bewertet die Fähigkeit des Unternehmens, den Antragsteller zu versorgen.
Unternehmerische Einkünfte werden durch einen Businessplan bestätigt, wenn das Unternehmen neu ist. Ein Businessplan für die Aufenthaltserlaubnis ist optional, wenn das Unternehmen fünf Bürger Ungarns oder anderer EU-Länder beschäftigt.
Vereinbarungen mit ungarischen Partnern bestätigen die Betriebsbereitschaft des Unternehmens.
Kosten für eine ungarische Geschäftsaufenthaltserlaubnis
Die Kosten für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis umfassen die Ausgaben für die Gründung eines Unternehmens, die Krankenversicherung des Antragstellers und die Bearbeitungsgebühr für den Antrag.
Der Antragsteller muss außerdem ein Bankguthaben von €10.000 nachweisen. Es ist nicht erforderlich, das monatliche Einkommen zu belegen.
Schritt-für-Schritt-Verfahren zur Erlangung einer ungarischen Aufenthaltserlaubnis durch Unternehmensregistrierung
Der Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis in Ungarn durch Firmengründung besteht aus zwei Hauptphasen: der Unternehmensregistrierung und der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis. Der gesamte Prozess dauert mindestens 6 Monate.
Vorläufige Due Diligence
Immigrant Invest identifiziert im Voraus Probleme, die zu einer Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis führen könnten. Die Informationen über den Antragsteller werden mit internationalen juristischen und geschäftlichen Datenbanken abgeglichen.
Die Überprüfung reduziert das Risiko einer Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis auf 1%.
Machen Sie einen kurzen Test und erfahren Sie, welche Details Sie daran hindern könnten, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Unternehmensregistrierung
Das Unternehmen wird über einen autorisierten ungarischen Anwalt registriert. Die Registrierungsdokumente werden entweder persönlich in Ungarn oder per Videokonferenz unterzeichnet. Bei einer Fernregistrierung werden die unterschriebenen Originaldokumente per Post versendet.
Eröffnung eines Geschäftskontos
Ein Geschäftskonto kann nur persönlich eröffnet werden; dies ist nicht aus der Ferne möglich. Für den Besuch ist ein Schengen-Visum erforderlich. Anträge auf Kontoeröffnung können gleichzeitig bei einer oder mehreren Banken eingereicht werden.
Beantragung der Aufenthaltserlaubnis
Die Gründer reichen die Unterlagen für die Aufenthaltserlaubnis beim ungarischen Konsulat in ihrem Heimatland oder Wohnsitzland ein. Die Anträge werden persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.
Staatliche Due-Diligence-Prüfung
Die Informationen des Antragstellers werden geprüft, um sicherzustellen, dass er:
die Bedingungen für eine Aufenthaltserlaubnis zur Firmengründung erfüllt;
Ungarn Vorteile bringt, wie z.B. die Schaffung von Arbeitsplätzen;
keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung und nationale Sicherheit darstellt.
Wird die Aufenthaltserlaubnis genehmigt, erhält der Antragsteller ein Besuchsvisum D, um nach Ungarn einzureisen und die Aufenthaltserlaubniskarte zu erhalten.
Abgabe der biometrischen Daten und Erhalt der Aufenthaltserlaubniskarte
Der Antragsteller reist innerhalb von drei Monaten nach Ungarn ein und gibt biometrische Daten für die Aufenthaltserlaubniskarte ab. Die fertige Karte wird an die Adresse der gemieteten Wohnimmobilie oder an einen bevollmächtigten Vertreter in Ungarn gesendet.
Gültigkeit und Verlängerungsprozess der ungarischen Geschäftsaufenthaltserlaubnis
Die ungarische Geschäftsaufenthaltserlaubnis ist bis zu 3 Jahre gültig: Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für ein Jahr erteilt, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere zwei Jahre.
Die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, wenn der Antragsteller:
ein Unternehmen besitzt, das ein Einkommen von €1.500+ pro Monat erwirtschaftet;
eine Wohnimmobilie mietet oder besitzt;
mindestens 90 Tage innerhalb von sechs Monaten in Ungarn verbringt.
Bei der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Firmengründung können auch die Familienmitglieder des Hauptantragstellers Aufenthaltserlaubnisse erhalten.
Nach 3 Jahren kann der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis mit demselben Unternehmen erneut erhalten.
Wie man in Ungarn eine Daueraufenthaltserlaubnis und die Staatsbürgerschaft erhält
Eine Daueraufenthaltserlaubnis wird nach 3 Jahren Aufenthalt in Ungarn erteilt. Ein Ausländer darf Ungarn nicht länger als vier Monate am Stück und insgesamt nicht länger als 270 Tage in drei Jahren verlassen.
Ein Antrag auf die ungarische Staatsbürgerschaft kann nach 8 Jahren Aufenthalt im Land mit einer Daueraufenthaltserlaubnis gestellt werden. Der Antragsteller muss eine Prüfung ablegen, um seine Kenntnisse der ungarischen Sprache, Kultur und Verfassung nachzuweisen. Die erste Staatsbürgerschaft kann beibehalten werden.
Die ungarische Aufenthaltserlaubnis zur Firmengründung berechtigt nicht zum Erhalt einer Daueraufenthaltserlaubnis und Staatsbürgerschaft. Der ungarische Golden Visa kann jedoch zum Erwerb des Daueraufenthalts oder der Staatsbürgerschaft führen.
Bewertungen unserer Kunden
Alle BewertungenDie Namen und Fotos der Kunden wurden geändert.
Geschäftssteuern in Ungarn
Unternehmen in Ungarn zahlen folgende Steuern:
Körperschaftssteuer — 9%;
Sozialsteuer — 13% des Lohnfonds;
Kommunale Gewerbesteuer — bis zu 2%;
Mehrwertsteuer — 5 bis 27%, je nach Kategorie der Waren oder Dienstleistungen.
Die Kommunalsteuer wird von den örtlichen Behörden festgelegt. In Budapest gibt es keine Gewerbesteuer.
Die Mehrwertsteuer (MwSt) wird von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 12 Millionen Forint oder €30.500 pro Jahr gezahlt. Die Steuer wird vom letzten MwSt.-Zahler in der Lieferkette innerhalb der Europäischen Union entrichtet. Beispielsweise zahlt ein ungarisches Unternehmen keine MwSt., wenn es Waren an einen Einzelhändler in Deutschland liefert.
Kleine und mittlere Unternehmen können vereinfachte Besteuerungssysteme wie KIVA und KATA nutzen.
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