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So gründen Sie ein Unternehmen in Italien — und erschließen sich Aufenthaltsoptionen

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So gründen Sie ein Unternehmen in Italien — und erschließen sich Aufenthaltsoptionen

So gründen Sie ein Unternehmen in Italien — und erschließen sich Aufenthaltsoptionen

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15 min

Italiens Wirtschaft ist die drittgrößte Volkswirtschaft in der Europäischen Union. Das Land heißt Unternehmer und Investoren willkommen und bietet Möglichkeiten, durch die Gründung eines Unternehmens oder Investitionen in die italienische Wirtschaft einen langfristigen Aufenthalt zu erhalten.

Erfahren Sie, wie viel es kostet, eine Firma zu gründen und einen Aufenthaltstitel in Italien zu bekommen.

Möglichkeiten, in Italien zu arbeiten oder ein Unternehmen zu gründen

Es gibt zwei Möglichkeiten, sich zu geschäftlichen Zwecken für längere Zeit in Italien aufzuhalten. Eine Möglichkeit ist der Erhalt eines Geschäftsvisums. Um dieses zu erhalten, benötigen Sie eine Einladung eines italienischen Partners.

Der andere Weg, in den italienischen Markt einzusteigen, besteht darin, eine Auf­ent­halts­er­laub­nis durch die Gründung eines Unternehmens vor Ort zu erhalten. Dies wird als Golden Visa Programm bezeichnet und ermöglicht es Ihnen, das ganze Jahr über in Italien zu bleiben und das Land zu genießen, während Sie den lokalen Markt erobern.

Regeln für EU- und EFTA-Bürger

Bürger der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA — Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) benötigen für den Aufenthalt oder die Arbeit in Italien kein Geschäftsvisum. Wenn sie sich länger als 3 Monate am Stück dort aufhalten, müssen sie sich bei der örtlichen Gemeinde — Comune — melden und in das Melderegister eintragen lassen. 

Wenn ein EU/EFTA-Bürger ein Unternehmen in Italien eröffnen möchte, muss er ein ausreichendes Einkommen zur Bestreitung seines Lebensunterhalts nachweisen und ein Unternehmen in seiner örtlichen Comune anmelden.

Die Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens für EU/EFTA-Staatsangehörige sind:

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis;
  • ausreichendes Einkommen — damit die Person nicht auf Sozialhilfe angewiesen ist;
  • angemessene Krankenversicherung.

Bedingungen für Nicht-EU/EFTA-Bürger

Drittstaatsangehörige von außerhalb der EU/EFTA, die in Italien arbeiten möchten, müssen ein entsprechendes Geschäftsvisum beantragen. Aufgrund des Brexits gilt dies auch für britische Staatsangehörige, die vor dem 1. Januar 2021 nicht in Italien gelebt haben.

Die Liste der Dokumente für ein Geschäftsvisum kann von Land zu Land variieren, aber zu den wichtigsten Dokumenten gehören: 

  • italienisches Visumantragsformular;
  • 2 Fotos, 35×45 mm, weißer Hintergrund; 
  • Reisepass, der ab dem Datum der Rückreise noch mindestens 3 Monate gültig ist und mindestens zwei leere, gegenüberliegende Seiten für das Visum enthält;
  • Kopie des Reisepasses und früherer Schengen-Visa, die in den letzten 3 Jahren ausgestellt wurden;
  • Aufenthaltstitelkarte nebst Kopie, falls Sie nicht Staatsbürger des Landes sind, aus dem Sie den Antrag stellen;
  • Nachweis einer Unterkunft in Italien, der für die gesamte Dauer der Reise gültig ist; 
  • Reisenachweis — Hin- und Rückflugtickets, Bahntickets oder Mietwagenreservierung;
  • Reiseversicherung für Länder des Schengen‑Raums mit einer Mindestdeckungssumme von €30,000 pro Person für die gesamte Dauer des Aufenthalts;
  • Begleitschreiben des italienischen Unternehmens, das Sie zu geschäftlichen Zwecken einlädt;
  • Registrierungszertifikat des einladenden Unternehmens;
  • ein Schreiben Ihres Arbeitgebers;
  • Nachweis über eine ausreichende Finanzierung der Reise.

Zusätzliche Belege, wie Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde, können in manchen Fällen verlangt werden.

Das Geschäftsvisum muss persönlich beantragt werden. Alle Dokumente müssen in englischer Sprache eingereicht werden, wobei Originale zusammen mit Fotokopien vorzulegen sind.

Die zwingende Voraussetzung für ein Geschäftsvisum in Italien ist eine Einladung eines lokalen Unternehmens. Wenn Sie keinen Bürgen aus Italien stellen können oder wollen, können Sie die Gründung eines eigenen Unternehmens in Erwägung ziehen oder das Italien Golden Visa Programm beantragen.

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Die am stärksten nachgefragten Geschäftsarten in Italien

Bevor man ein Unternehmen in Italien gründet, sollte man den lokalen Markt untersuchen und die am besten geeignete Geschäftsform wählen, die entweder konventionell oder innovativ sein kann.

Während Boutiquen und Restaurants Beispiele für konventionelle Unternehmen mit einem klaren Geschäftsmodell sind, können E-Commerce oder Essenslieferung als innovative Geschäftsideen mit weniger Wettbewerbern beim Markteintritt betrachtet werden.

Was konventionelle Geschäftsideen betrifft, lohnt sich ein Blick auf die Konsumprioritäten der Italiener in den Jahren 2024—2025. Der italienische Einzelhandelsmarkt erreichte im Jahr 2024 im großflächigen Einzelhandel einen Umsatz von €135.1 Milliarden, was einem jährlichen Wachstum von 1.8% entspricht. Die Konsumausgaben werden zunehmend von mehreren dominanten Trends geprägt statt von einfachen Kategorie-Rankings:

  • Körperpflegeprodukte führen das FMCG-Wachstum mit +7.5% an, gefolgt von Babypflege mit +4.6% und Haushaltspflege mit +3.7%;
  • im Segment Technologie und langlebige Güter stiegen die Umsätze um 5.8% auf €13.6 Milliarden, wobei der Bereich Heimwerkerbedarf der Haupttreiber war. 

In Bezug auf breitere Kaufmuster bleibt Erschwinglichkeit für 75% der italienischen Verbraucher das vorrangige Anliegen, wobei Eigenmarken mittlerweile über 30% des Marktes für verpackte Waren einnehmen. Gesundheits- und Wellnessprodukte verzeichnen eine besonders starke Nachfrage.

Italienische Verbraucher verlangen Qualitätsprodukte und legen mehr Wert auf die Qualität der Waren und den Kundenservice als auf Werbeaktionen. Wenn sie die Wahl haben, bevorzugen Italiener Produkte „Made in Italy“, aber auch ausländische Produkte sind gefragt, insbesondere Mode, Schuhe und Streetwear.

Was E-Commerce und Online-Dienste betrifft, sind die sich am aktivsten entwickelnden Segmente:

  • Elektronik und Medien;
  • Online-Mode;
  • Spielzeug, Hobbys und Heimwerken;
  • Lebensmittel und Körperpflege;
  • Möbel und Ausstattung.

Nutzen Sie bei der Marktforschung auch die offizielle Website des italienischen Innenministeriums. Dort gibt es einen Bereich für Unternehmer, in dem man Informationen über Anreize, den Markt, Patente, mögliche Wettbewerbe oder Ausschreibungen findet.

Lohnt sich das Italien Golden Visa? Schauen Sie sich das Video an und finden Sie es heraus

Unternehmensformen in Italien

Italien bietet eine breite Palette an Rechtsformen für die Gründung von Unternehmen, abhängig von den Zielen, dem Modell, der Kapitalhöhe, dem Haftungsumfang der Gründer und den steuerlichen Auswirkungen. 

Die meisten italienischen Unternehmen fallen unter eine der folgenden Rechtsformen:

  • Einzelunternehmen — ditta individuale;
  • Personengesellschaften — associazione;
  • Kapitalgesellschaften — società, corporazione, compagnia.

Einzelunternehmen

Einzelunternehmen können in zwei Optionen unterteilt werden:

  1. Einzelhändler — Ditta Individuale: Einzelpersonen handeln als Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Es wird nicht zwischen privatem und beruflichem Einkommen unterschieden, und der Eigentümer haftet für alle Geschäftsschulden. Die Steuern basieren auf dem persönlichen Einkommen. Einzelhändler können feste Geschäftsräume haben oder als mobile Unternehmer tätig sein und Personal einstellen.
  2. Freiberufler — Libero Professionista: Freiberufler bieten Dienstleistungen an und treten ausschließlich unter ihrem eigenen Namen auf. Sie haben keine festen Geschäftsräume und können kein Personal einstellen.

Personengesellschaften 

An Personengesellschaften sind zwei oder mehr Personen beteiligt, die sich Gewinne, Verbindlichkeiten und die Verantwortung für Geschäftsschulden teilen. Sie werden ebenfalls in zwei Typen unterteilt: 

  1. Offene Handelsgesellschaft — Società in nome collettivo, oder SNC: Die Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch für das Unternehmen. Der Firmenname muss mindestens den Namen eines Gesellschafters enthalten und auf die Struktur der allgemeinen Partnerschaft hinweisen.
  2. Kommanditgesellschaft — Società in accomandita semplice, oder SAS: Kommanditisten bringen Kapital ein, sind aber nicht am Tagesgeschäft beteiligt. Komplementäre haften unbeschränkt, während Kommanditisten nur bis zur Höhe ihres investierten Kapitals haften. Der Firmenname muss mindestens den Namen eines Komplementärs enthalten und darauf hinweisen, dass es sich um eine Kommanditgesellschaft handelt.

Kapitalgesellschaften 

Kapitalgesellschaften sind Unternehmen, die als eigenständige juristische Personen existieren und Körperschaftssteuern zahlen. In Italien müssen Kapitalgesellschaften über einen Geschäftsführer oder einen Vorstand sowie eine Gründungsurkunde verfügen.

Es gibt verschiedene Arten von Unternehmensstrukturen:

  1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung — Società a responsabilità limitata, oder SRL: Dies ist die gebräuchlichste Form, eine private Kapitalgesellschaft mit einem oder mehreren Eigentümern. Sie erfordert eine Satzung, ein Mindeststammkapital von €1 und eine Einzahlung von mindestens 25% bei der Gründung.
  2. Vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung — Società a responsabilità limitata semplificata, oder SRLS: Sie wurde für junge Unternehmer konzipiert, bietet einen einfacheren Gründungsprozess und geringere Kosten. Sie erfordert Gründungsurkunden anstelle einer vollständigen Satzung, ein Mindeststammkapital von €1 bis zu €9,999, und es sind nur individuelle Gesellschafter zulässig.
  3. Aktiengesellschaft — Società per azioni, oder SpA: Ihre Anteile können öffentlich gehandelt werden. Sie unterliegt strengeren gesetzlichen Anforderungen, wie einem Mindeststammkapital von €50,000, wovon 25% bei der Gründung eingezahlt werden müssen, sowie einem Vorstand und Rechnungsprüfern.
  4. Genossenschaft — Società Cooperativa: Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die eher den Mitgliedern und Mitarbeitern als den Aktionären zugutekommt. Sie benötigt mindestens drei Gesellschafter und ein Mindestkapital von €25 pro Gesellschafter. Das maximale Stammkapital beträgt €100,000. 

Obwohl ein ausländischer Investor ein Unternehmen jeder Größe und mit jeder Haftung gründen kann, ist Italien ein Land, das besonders kleine und mittlere Unternehmen (piccole e medie imprese) begünstigt. Diese machen 90% des nationalen Marktes aus. 

Die meisten ausländischen Unternehmer entscheiden sich tendenziell für Personengesellschaften oder Unternehmen in der Größe von Kapitalgesellschaften wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften. 

Die Wahl eines Marktsegments und einer Unternehmensform sind nur die ersten Schritte zur Eröffnung eines Unternehmens in Italien. Wenn Sie ein stationäres Geschäft planen, ist es zudem ratsam, eine geeignete Stadt für Ihr Unternehmen auszuwählen. Zu den wirtschaftsfreundlichsten Städten gehören Mailand, Rom, Bari, Turin, Bologna, Florenz und Neapel.

Algorithmus zur Gründung eines Unternehmens in Italien

Der Prozess einer Unternehmensgründung in Italien kann recht langwierig und mühsam sein, insbesondere wenn man mit den italienischen Gesetzen und der Kultur nicht vertraut ist. Um ein Unternehmen in Italien erfolgreich zu starten, müssen Sie einige obligatorische Schritte befolgen.

1. Erstellen eines Businessplans oder Memorandums

Ein gut ausgearbeiteter Businessplan ist bei der Gründung eines Unternehmens in Italien von entscheidender Bedeutung. Er ermöglicht es Ihnen, den Markt zu verstehen, Ihre Zielkunden zu identifizieren und Ihre Ziele zu planen. 

Geben Sie die Zielsetzungen sowie kurz- und langfristige Ziele an und berechnen Sie Ihre Anfangskosten, z. B. für Ausrüstung, Marketing und andere wesentliche Aspekte.  

Durch die Erstellung eines umfassenden Businessplans erhalten Sie wertvolle Einblicke und einen strategischen Fahrplan für die Erstellung der Satzung (Statuto) und des Gesellschaftsvertrags (Atto costitutivo). Diese beiden Dokumente müssen zwingend bei der Handelskammer eingereicht und von einem Notar beglaubigt werden.

2. Entscheidung für die Unternehmensform

Nach der Erstellung eines Businessplans können Sie mit der Wahl der richtigen Unternehmensform fortfahren. Die beliebtesten Optionen für Investoren sind die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft.

3. Erhalt einer langfristigen Erlaubnis

Um ein Unternehmen in Italien zu gründen, benötigt man eine rechtliche Erlaubnis, im Land zu leben und zu arbeiten. EU/EFTA-Staatsangehörige müssen kein Visum beantragen, während Nicht-EU-Bürger und ausländische Investoren dies tun müssen.

Ein Nicht-EU-Bürger, der ein Unternehmen gründen möchte, aber keinen Aufenthaltstitel hat, muss zunächst eine Nulla Osta beantragen — ein von einer Behörde ausgestelltes Dokument, das bestätigt, dass kein Hindernis gegen eine bestimmte Handlung vorliegt. Im Falle einer Unternehmensgründung bescheinigt die Nulla Osta, dass keine Hindernisse für den Start bestehen. Die Nulla Osta wird entweder von der örtlichen Comune oder der Handelskammer ausgestellt.

Der andere Weg, einen langfristigen Daueraufenthalt für geschäftliche Zwecke in Italien zu erhalten, besteht darin, das Italien Golden Visa zu beantragen.

4. Einreichung der erforderlichen Dokumente

Wenn Sie das Marktsegment und die Unternehmensform gewählt sowie ein Visum erhalten haben, ist es an der Zeit, das Unternehmen innerhalb von 30 Tagen nach dem Startdatum im italienischen Betriebsregister anzumelden, das von der Handelskammer geführt wird. 

Hierfür benötigen Sie:

  • einen Namen für das Unternehmen;
  • die Satzung und den Gesellschaftsvertrag, falls Sie eine Kapitalgesellschaft gründen;
  • ein separates Geschäftskonto, falls Sie eine Kapitalgesellschaft gründen.

Wenn Sie eine Kapitalgesellschaft gründen, ist es besser, sich an einen Anwalt oder Notar zu wenden, der mit dem italienischen Geschäftsökosystem vertraut ist. Der Notar überwacht den Papierkram und erleichtert die Registrierung des Unternehmens.

Neben der Handelskammer muss das neue Unternehmen auch bei folgenden Behörden angemeldet werden:

  • Steuerbehörde — Agenzia Entrate: zur steuerlichen Erfassung und um eine Steuernummer (bei Gründung einer Kapitalgesellschaft) sowie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erhalten;
  • Nationales Institut für soziale Vorsorge — Istituto nazionale della previdenza sociale: um Sozialversicherungsbeiträge zu leisten und Zugang zu Leistungen, einschließlich staatlicher Renten, zu erhalten;
  • Nationales Institut für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle — Istituto Nazionale per l’Assicurazione gegen die Infortuni sul Lavoro: für den Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. 

5. Eröffnung eines Bankkontos

Die Eröffnung eines separaten Geschäftskontos ist für Unternehmen in Italien gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Kontoeröffnung müssen der Bank Dokumente vorgelegt werden, die die Legitimität des Unternehmens belegen.

Kosten für die Gründung eines Unternehmens in Italien

Zu den primären Kosten, die mit einer Un­ter­neh­mens­re­gist­rie­rung in Italien verbunden sind, gehören:

  • Un­ter­neh­mens­re­gist­rie­rungsgebühr — €520; 
  • virtuelles Büro — ab €100 pro Monat. Dies ist erforderlich, wenn man keine eigenen Büroräume für das Unternehmen hat;
  • Markenregistrierungskosten — bis zu €234; 
  • Gründungskosten — etwa €2,300;
  • Buchhaltungsgebühren — mindestens €130 pro Monat, basierend auf der Anzahl der eingegangenen Rechnungen und dem Jahresumsatz;
  • Mindeststammkapital, das bei €1 für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung beginnt und bis zu €100,000 reichen kann.

Nuancen der Unternehmensgründung in Italien

Die Gründung eines Unternehmens in Italien kann mit einigen Problemen verbunden sein, auf die man vorbereitet sein sollte.

Steuern

Zu den Unternehmenssteuern in Italien gehören:

  • Körperschaftssteuer von etwa 24%, zusammen mit einer regionalen Steuer auf produktive Aktivitäten von in der Regel 3.9%;
  • Umsatzsteuer, die voraussichtlich 22% beträgt;
  • Grundsteuer kann bis zu 0.16% des Gebäudewerts betragen, Steuer auf Finanztransaktionen (bis zu 0.2%) und andere kleinere Steuern, die zu zahlen sind.

Sprache

Obwohl Englisch eine Weltsprache ist, ist sie in Italien nicht weit verbreitet. Sie werden wahrscheinlich englischsprachige Anwälte finden, wenn Sie ein Unternehmen registrieren, aber es kann eine Herausforderung sein, englischsprachige Mitarbeiter und einen Buchhalter zu finden. 

Wenn Sie planen, lange in Italien zu arbeiten, kann es nützlich sein, die italienische Sprache zu lernen.  

Italienische Mitarbeiter

Wenn Sie Mitarbeiter einstellen müssen, müssen Sie das italienische Arbeitsrecht einhalten, um die Arbeitnehmerrechte zu schützen, die Verantwortung für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge übernehmen und Arbeitserlaubnisse einholen, um ausländisches Personal von außerhalb der EU/EFTA einzustellen. 

Italienischer Arbeitsstil

Die italienische Arbeitskultur wird als High-Context-Kultur charakterisiert, in der die Interpretation von Kontextsignalen eine entscheidende Rolle für das Verständnis von Nachrichten spielt. 

In dieser Kultur haben Beziehungen tendenziell eine größere Bedeutung als reine Aufgaben. Italiener bevorzugen im Allgemeinen die mündliche Kommunikation gegenüber dem schriftlichen Austausch, und in beiden Formen ist der Ansatz typischerweise ausführlicher und umfasst ein breiteres Spektrum an Themen und Details. Dieses Engagement in beruflichen wie privaten Angelegenheiten kann zu Verzögerungen im Geschäft führen. Stellen Sie sich also bei der Gründung eines Unternehmens in Italien darauf ein, dass Fristen versäumt werden.

Geschäfte machen in Italien mit dem Investorenvisum

Es gibt einen einfacheren Weg, sich den internationalen Unternehmen in Italien anzuschließen — den Erhalt eines Investorenvisums oder Golden Visa. Dies ist das Programm, das es Investoren ermöglicht, eine rechtliche Grundlage für das Leben in Italien im Austausch für eine Investition in die Wirtschaft des Landes zu erhalten. 

Im Rahmen dieses Programms können Investoren aus Nicht-EU-Ländern eine Auf­ent­halts­er­laub­nis für 2 Jahre erhalten, die dann um jeweils 3 Jahre verlängert werden kann. Nach 10 Jahren Aufenthalt in Italien können Investoren die Staats­bür­ger­schaft beantragen. 

Während des Besitzes des Investorenvisums ist es nicht obligatorisch, in Italien zu leben oder eine italienische Sprachprüfung abzulegen. Die Prüfung wird erforderlich, wenn der Investor plant, einen Daueraufenthaltstitel oder die maltesische Staats­bür­ger­schaft zu erhalten.

Das Italien Golden Visa berechtigt Investoren und ihre Fa­mi­li­en­mit­glie­der, im Land zu wohnen, ein Unternehmen mit einer speziellen Steuerregelung zu eröffnen und medizinische Behandlung in Anspruch zu nehmen. Investoren können ihre Kinder auch in Kindergärten, Schulen und Universitäten in Italien anmelden — die Studiengebühren sind für in Italien Ansässige niedriger als für internationale Studenten.

Um ein Investorenvisum zu beantragen, muss der Antragsteller folgende Anforderungen erfüllen:

  • über 18 Jahre alt sein;
  • Nachweis über die legale Herkunft der Investition haben;
  • eine schriftliche Verpflichtung zur Investition in die italienische Wirtschaft eingehen;
  • über ausreichende Mittel für den Aufenthalt in Italien verfügen;
  • keine Vorstrafen haben;
  • eine gültige Krankenversicherung haben.

Gemäß den Bedingungen des Programms können Investoren zusammen mit ihrer Familie beantragen: Ehepartner, Kinder und Eltern.

So erhalten Sie das Italien Golden Visa: Investitionsoptionen

Es gibt vier Optionen für die Teilnahme am Programm, die sich nach der Höhe der Investition richten.

Investition in ein innovatives Start-up — €250,000+

Das bedeutet, dass Sie Geld in Aktien oder Anteile eines von den italienischen Behörden genehmigten Start-ups investieren können. Dies ist eine risikoreiche Option, erfordert aber auch den geringsten Investitionsbetrag. Die vollständige Liste der verfügbaren Initiativen finden Sie auf der Website der Italy Trade Agency.

Investition in ein Unternehmen — €500,000+

Dies bedeutet die Investition in börsennotierte oder nicht börsennotierte Anteile an einem in Italien ansässigen und tätigen Unternehmen. Diese Option erfordert die Einreichung einer Steuererklärung für die Finanzberichterstattung. 

Investition in sozial relevante Projekte — €1,000,000+

Sie können eine Initiative von öffentlichem Interesse Ihrer Wahl wählen und eine Spende leisten. Die Investition ist in einem der folgenden Bereiche zu tätigen: Kultur, Bildung, Migrationskontrolle, wissenschaftliche Studien oder Schutz des Kultur- und Naturerbes.

Kauf von Staatsanleihen — €2,000,000+

Sie müssen in eine begrenzte Anzahl von Anleihen mit einer Restlaufzeit von über zwei Jahren investieren, z. B. CCT/CCTeu, CTZ, BTP, langfristige Schatzanleihen (indexiert an die Inflation der Eurozone) und BTP ITALIA.

Individuelle Kosten für Wohnsitz durch Investition in Italien

Individuelle Kosten für Wohnsitz durch Investition in Italien

Erforderliche Dokumente für die Beantragung des Italien Golden Visa

Um das Investorenvisum zu erhalten, muss der Antragsteller eine Liste von Dokumenten vorlegen:  

  • Reisepass, der ab dem Datum des beantragten Visums noch mindestens 3 Monate gültig ist;
  • ein Passfoto;
  • Nulla Osta Zertifikat. Bei einer Investition in ein Start-up beantragt der Antragsteller die Nulla Osta über das Italia Startup Visa Komitee, in anderen Fällen über das Investor Visa Komitee in Italien;
  • Nachweis der Unterkunft in Italien, einschließlich Hotelbuchungen; 
  • Nachweis des Einkommens aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr, aus dem hervorgeht, dass Sie mehr als €8,500 verdienen;
  • Führungszeugnis für die letzten 10 Jahre aus jedem Wohnsitzland.

Alle erforderlichen Dokumente müssen ins Italienische oder Englische übersetzt, notariell beglaubigt und mit einer Apostille versehen sein.

Antragsverfahren: Wie man den italienischen Daueraufenthalt durch den Erhalt eines Golden Visa erlangt

Beim Prozess zum Erhalt des Italien Golden Visa gibt es einige obligatorische Schritte.

1

1 Tag

Vorläufige Due‑Diligence‑Prüfung

Immigrant Invest verfügt über eine Compliance-Abteilung, und deren Anwälte führen zunächst eine vorläufige Hintergrundprüfung bei einem Kunden durch, um das Risiko einer Ablehnung zu minimieren. Abhängig von den Ergebnissen dieser Prüfung unterzeichnen die Manager von Immigrant Invest einen Vertrag mit einem Investor und fahren mit dem gewählten Investitionsprogramm fort.

Dies ist ein obligatorischer Schritt, der das Risiko einer Ablehnung auf 1% reduziert. Er ist vertraulich, und Sie müssen lediglich einen Reisepass vorlegen.

2

7+ Tage

Zusammentragen der Dokumente und Beantragung der Nulla Osta

Der Investor sammelt mit Hilfe der Manager von Immigrant Invest die Dokumente für den Erhalt einer Nulla Osta, registriert sich auf der Programm-Website und lädt die Dokumente hoch.

3

90 Tage

Ausstellung der Nulla Osta

Anträge auf Nulla Osta werden innerhalb von 90 Tagen bearbeitet. Während dieser Zeit kann das Komitee zusätzliche Dokumente anfordern.

4

7+ Tage

Beantragung eines Investorenvisums

Sobald die Nulla Osta ausgestellt wurde, ist sie 6 Monate lang gültig. Der Investor muss das Visum innerhalb dieser Frist beantragen.

Die Anwälte von Immigrant Invest helfen bei der Registrierung im Konsulat und begleiten den Investor bei Bedarf.

5

10 bis 120 Tage

Erhalt des Investorenvisums

Visumanträge werden innerhalb von 120 Tagen bearbeitet. Meistens fällt die Entscheidung 10–20 Tage nach dem Datum der Einreichung der Dokumente.

6

Innerhalb von 8 Tagen

Einreise nach Italien und Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis

Einmal ausgestellt, ist das Investorenvisum 2 Jahre lang gültig. Innerhalb dieser Zeit muss der Investor nach Italien reisen und eine Auf­ent­halts­er­laub­nis beantragen.

Investoren müssen die Dokumente persönlich bei der Ausländerbehörde (Questura) einreichen und die Investitionsbedingung für die gewählte Art erfüllen. Dies sollte innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Ankunft in Italien geschehen.

7

30+ Tage

Erhalt der Aufenthaltstitelkarte

Die Anträge werden innerhalb von 30 Tagen geprüft. Falls die Behörden zusätzliche Dokumente anfordern, hat der Antragsteller einen Monat Zeit, diese einzureichen.

Sobald der Antrag genehmigt ist, erhält der Investor eine Aufenthaltstitelkarte.

8

Nach 2 Jahren

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Die erste Aufenthaltstitelkarte in Italien ist 2 Jahre lang gültig. Nach diesem Zeitraum kann der Status um weitere 3 Jahre verlängert werden. Um das Golden Visa zu behalten, muss der Investor die Investition aufrechterhalten.

Nach 5 Jahren Aufenthalt mit einer Auf­ent­halts­er­laub­nis kann der Investor einen Daueraufenthalt beantragen. Dieser Status ist unbefristet, aber die Karte muss alle 5 Jahre erneuert werden. Um einen Daueraufenthalt zu erhalten und zu behalten, muss man 5 Jahre lang mindestens 183 Tage pro Jahr in Italien leben. 

Der Investor muss außerdem finanzielle Solvenz, eine Unterkunft, eine Krankenversicherung, das Fehlen von Vorstrafen und italienische Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 nachweisen.

Um die italienische Staats­bür­ger­schaft zu beantragen, muss man 10 Jahre lang im Land gelebt haben: 5 Jahre mit dem Status einer Aufenthaltserlaubnis und dann weitere 5 Jahre mit Daueraufenthalt.

Wichtige Erkenntnisse

  1. Um ein Unternehmen in Italien zu gründen, müssen Nicht-EU-Bürger ein Geschäftsvisum oder ein Investorenvisum beantragen.

  2. Vor der Gründung eines Unternehmens in Italien muss man einen Businessplan erstellen, sich für eine Unternehmensform entscheiden und das Unternehmen bei den italienischen Behörden anmelden.

  3. Die Minimalsumme für die Eröffnung eines neuen Geschäfts in Italien beginnt bei €3,200 plus Stammkapital zwischen €1 und €100,000.

  4. Das Italien Golden Visa ist ein weiterer Weg, in die italienische Wirtschaft zu investieren, mit 4 Optionen: Investition in ein innovatives Start-up, Unternehmensinvestitionen, Investition in sozial relevante Projekte oder der Kauf von Staatsanleihen.

  5. Um ein Golden Visa zu erhalten, müssen Sie eine Investition zwischen €250,000 und €2,000,000 tätigen.

Immigrant Invest ist ein lizenzierter Agent für Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsprogramme durch Investition in der EU, der Karibik, Asien und dem Nahen Osten. Profitieren Sie von unserer weltweiten Erfahrung aus 15 Jahren — vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Experten für Investitionsprogramme.

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Über die Autoren

Geschrieben von Vladlena Baranova

Leiter der Rechts- und AML-Compliance-Abteilung, CAMS, IMCM

Vladlena leitet die Vorbereitung auf die Due Diligence und die Beantragung der Staatsbürgerschaft oder des Aufenthaltsrechts durch Investitionen. Sie führt eine unabhängige und eingehende Analyse der Situationen der Investoren durch und weist auf mögliche Risiken hin. Vladlena hat bereits über 300 Investoren aus der ganzen Welt dabei unterstützt, Zweitpässe und Aufenthaltsgenehmigungen zu erhalten.

Tatsache überprüft von Robert Outerbridge

Experte für Investitionsmigration

Bewertet von Elena Ruda

Mitgründer & Geschäftsführender Gesellschafter

Häufig gestellte Fragen

  • Wie kann ich ein Unternehmen in Italien gründen?

    Um ein Unternehmen in Italien anzumelden, benötigt man ein gültiges Geschäftsvisum oder eine langfristige Erlaubnis. Diese Regel gilt nicht für EU/EFTA-Staatsangehörige.

    Um ein Unternehmen zu gründen, muss man ein Verfahren durchlaufen, das den Erhalt einer Nulla Osta Bescheinigung, die Registrierung des Unternehmens bei der Handelskammer und anderen Rechtsbehörden, die Einrichtung eines Bankkontos und die Zahlung der obligatorischen Gebühren umfasst.

  • Welche Arten von Unternehmen gibt es in Italien?

    Die Unternehmen in Italien lassen sich in 3 Typen unterteilen:

    • Einzelunternehmen;
    • Personengesellschaften;
    • und Kapitalgesellschaften.

    Ein Investor, der ein Unternehmen eröffnen möchte, sollte eine geeignete Form gemäß den Bedingungen wählen, die jeder Typ bietet.

  • Wie viel kostet es für einen Ausländer, ein Unternehmen in Italien zu eröffnen?

    Um ein neues Unternehmen in Italien anzumelden, müssten Sie für die Gründung bezahlen, eine Handelsregistergebühr entrichten, Marken und Lizenzen erwerben, ein Büro mieten und einen Buchhalter einstellen. Die Mindestkosten für die Eröffnung eines neuen Unternehmens betragen €3,200 zuzüglich eines Stammkapitals zwischen €1 und €100,000.

  • Was ist ein Italien Golden Visa?

    Das Golden Visa Programm ermöglicht es Investoren aus aller Welt, eine Aufenthaltserlaubnis in Italien zu erhalten, indem sie Geld in die Wirtschaft des Landes investieren oder es für philanthropische Zwecke spenden.

    Die In­ves­ti­tions­op­tio­nen beginnen bei €250,000 für ein innovatives Start-up und reichen bis zu €2,000,000 für den Kauf von Staatsanleihen.

  • Kann ich mit dem Golden Visa eine langfristige Arbeitserlaubnis in Italien erhalten?

    Absolut. Das Golden- oder Investorenvisum ermöglicht es dem Inhaber, 2 Jahre lang in Italien zu bleiben und dann für weitere 3 Jahre. Nach 5 Jahren Aufenthalt kann der Investor einen Daueraufenthalt beantragen.

  • Kann ich im Rahmen des Golden Visa Programms arbeiten?

    Das Italien Golden Visa gewährt nicht direkt das Recht, als Angestellter zu arbeiten. Die Erlaubnis wird auf der Grundlage einer Investitionstätigkeit erteilt, und das italienische Einwanderungsrecht behandelt eine unselbstständige Beschäftigung als eine separate rechtliche Kategorie, die eine eigene Genehmigung erfordert.

    Wenn Sie beabsichtigen, ein Unternehmen zu leiten, an dem Sie beteiligt sind — Teilnahme an Vorstandssitzungen, Überwachung der Strategie, Steuerung Ihrer Investition —, fällt dies in den Bereich der unternehmerischen Tätigkeit und nicht unter die regulierte Beschäftigung und ist im Allgemeinen mit dem Golden Visa vereinbar. Viele Inhaber strukturieren ihre geschäftliche Präsenz in Italien auf diese Weise, typischerweise über eine italienische S.r.l. oder S.p.A.

    Sollte eine abhängige Beschäftigung Teil Ihrer Pläne sein, wäre hierfür eine separate Arbeitserlaubnis erforderlich.

  • Kann ich mit einem Golden Visa ein Unternehmen in Italien gründen, ohne Italienisch zu sprechen?

    Sie können ein Unternehmen in Italien ohne italienische Sprachkenntnisse gründen, und für das Golden Visa selbst gibt es keine Sprachanforderungen. 

    Dennoch bleiben praktische Herausforderungen bestehen: Die Suche nach englischsprachigen Mitarbeitern, Buchhaltern und Lieferanten kann außerhalb der Großstädte schwierig sein. Wenn Sie beabsichtigen, lange genug zu bleiben, um nach 5 Jahren einen Daueraufenthalt anzustreben, müssen Sie Italienischkenntnisse auf dem Niveau A2 nachweisen, daher ist es ratsam, frühzeitig mit dem Sprachenlernen zu beginnen.

  • Was ist der Unterschied zwischen einem Geschäftsvisum und dem Italien Golden Visa für die Gründung eines Unternehmens?

    Ein Geschäftsvisum erfordert eine Einladung eines bestehenden italienischen Partnerunternehmens und ist im Allgemeinen für kurzfristige oder explorative Besuche geeignet. 

    Das Golden Visa erfordert keinen lokalen Bürgen — stattdessen tätigen Sie eine qualifizierte Investition von €250,000 bis €2,000,000 und erhalten eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis. Das Golden Visa ist daher der autonomere Weg für Nicht-EU-Bürger, die zu ihren eigenen Bedingungen in den italienischen Markt eintreten wollen.

  • Wenn ich für das Golden Visa in ein italienisches Start-up investiere und das Start-up scheitert, verliere ich dann meinen Aufenthaltstitel?

    Ja, die Aufrechterhaltung Ihrer Investition ist eine Bedingung für den Fortbestand der Golden Visa Auf­ent­halts­er­laub­nis. 

    Wenn das Start-up scheitert oder Sie die Investition abziehen, bevor Sie einen Daueraufenthalt erhalten haben, wird Ihre Erlaubnis möglicherweise nicht verlängert. Aus diesem Grund birgt die Start-up-Option, obwohl sie die günstigste ist, das höchste Risiko unter den vier Investitionswegen. Zu den risikoärmeren Alternativen gehören Staatsanleihen und philanthropische Spenden, bei denen das Kapital keinem geschäftlichen Scheitern ausgesetzt ist.

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Zlata Erlach
Zlata Erlach

Leiter des österreichischen Büros

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