Immigrant InvestImmigrant Invest

Laatst beoordeeld op 27. Juli 2026

Spanisches Visum für Personen ohne Erwerbstätigkeit

Für das Leben in einem warmen EU-Land und visafreies Reisen innerhalb des Schengen-Raums

€28.800+

Jahreseinkommen

4+ Monate

Erwerbsdauer

5 Jahre

Zum Daueraufenthalt

Das spanische Visum für Personen ohne Erwerbstätigkeit[1] ist eine Auf­ent­halts­er­laub­nis ohne das Recht zu arbeiten. Um das Visum und eine Auf­ent­halts­er­laub­nis zu erhalten, muss der Antragsteller ein passives Einkommen von mindestens €28.800 pro Jahr plus €7.200 pro Familienmitglied nachweisen.

Der Antragsteller kann auch in einen zuverlässigen Investmentfonds investieren und passives Einkommen erzielen, um sich für das Visum für Personen ohne Erwerbstätigkeit zu qualifizieren.

Die erste Auf­ent­halts­er­laub­nis wird für 1 Jahr ausgestellt und kann verlängert werden. Jeder nachfolgende Aufenthaltstitel ist für 2 Jahre gültig.

6 Vorteile, die Sie sich mit einem Aufenthalt in Spanien sichern können

  • 1

    Umzug nach Spanien

    Das Visum für finanziell unabhängige Personen in Spanien ermöglicht es der ganzen Familie, in das Land zu ziehen. Inhaber einer Auf­ent­halts­er­laub­nis sind zudem berechtigt, nach Spanien einzureisen, selbst wenn die Grenzen für Touristen geschlossen sind.

  • 2

    Visafreies Reisen

    Einwohner Spaniens können visafrei in die Länder des Schengen-Raums reisen und sich dort bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufhalten.

  • 3

    Bankkonten

    Die spanische Auf­ent­halts­er­laub­nis ermöglicht es den Inhabern, Bankkonten und Einlagen zu eröffnen sowie internationale Überweisungen zu tätigen. Ausländern ohne Aufenthaltstitel wird die Eröffnung von Konten häufig verweigert.

  • 4

    Gesundheitsversorgung und Bildung

    Kinder von Einwohnern haben das Recht, an staatlichen und privaten spanischen Schulen und Universitäten zu studieren. Die gesamte Familie hat kostenlosen Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung.

  • 5

    Daueraufenthalt und Staatsbürgerschaft

    Die Beantragung eines Daueraufenthalts wird nach 5 Jahren Aufenthalt in Spanien möglich. Weitere 5 Jahre können zur spanischen Staats­bür­ger­schaft führen. Beachten Sie, dass in der Regel der Verzicht auf den ursprünglichen Reisepass erforderlich ist.

  • 6

    Rückzahlbare Investition

    Wenn die Option Investmentfonds gewählt wird, sind die €150.000 nicht dauerhaft im Fonds gebunden. Stattdessen werden sie nach etwa 4 Jahren zusammen mit den aufgelaufenen Renditen zurückgezahlt.

Leitfaden zur spanischen Aufenthaltserlaubnis für finanziell Unabhängige

Leitfaden zur spanischen Aufenthaltserlaubnis für finanziell Unabhängige

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung

  • Anforderungen für Bewerber

  • Erforderliche Dokumente

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen

license iconVon 10.000+ Investoren geschätzt

Ein Visum, Aufenthalt für alle

Familienangehörige können zusammen mit dem Hauptantragsteller eine spanische Aufenthaltserlaubnis erhalten

  • Hauptantragsteller

    • Über 18 Jahre alt
    • Nicht-EU- und Nicht-EWR-Bürger
    • Keine Vorstrafen oder laufenden Ermittlungen
    • Mit einem legalen passiven Einkommen aus Ersparnissen, Dividenden, einer Rente oder Mieteinnahmen — €28.800+ pro Jahr plus €7.200+ pro Familienmitglied
    • Mit einer Wohnimmobilie in Spanien — gemietet oder gekauft
    • Mit Krankenversicherung
  • Ehepartner oder Partner

    - In einer offiziell registrierten Ehe oder einer nicht eingetragenen Lebensgemeinschaft

  • Kinder

    • Finanziell abhängig vom Hauptantragsteller
    • Unverheiratet
  • Eltern

    - Finanziell abhängig vom Hauptantragsteller

Kosten für Antragsteller

Der Antragsteller hat zwei Möglichkeiten. Bei der ersten weist er nach, dass er bereits über eine Quelle für passives Einkommen verfügt. Bei der zweiten investiert er €150.000 in den Investmentfonds unseres Partners, um sich eine Quelle für passives Einkommen zu sichern.

Zusätzlich muss der Antragsteller entweder eine Wohnimmobilie in Spanien mieten oder kaufen und die damit verbundenen staatlichen Gebühren für die Erteilung der Auf­ent­halts­er­laub­nis zahlen.

Nachweis eines bestehenden passiven Einkommens

Wenn der Antragsteller bereits über eine Quelle für passives Einkommen verfügt, legt er entsprechende Nachweise vor und erfüllt die übrigen Anforderungen.

Der Antragsteller kann jede Wohnimmobilie mieten oder kaufen, wie zum Beispiel eine Wohnung, ein Reihenhaus oder eine Villa. Es gibt keinen Mindestpreis.

Wohnimmobilie in Spanien

Keine Preisbeschränkungen

  • €900 pro Monat — geschätzte Miete für eine Einzimmerwohnung[2]
  • €3.700 — Durchschnittspreis pro Quadratmeter[2]

Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten

€1.000+

Krankenversicherung

≈ €1.000 pro Person

Verwaltungsgebühr

Bis zu €150 pro Person

Gebühr für die Aufenthaltstitelkarte

€75 pro Person

Sicherung des passiven Einkommens durch Investition in einen Fonds

Der Investor legt mindestens €150.000 im Fonds unseres Partners an und erhält ein passives Einkommen in Form von Zinsen: Zahlungen von €2.778 pro Monat oder €33.336 pro Jahr — ausreichend, um sich für das spanische Visum für Personen ohne Erwerbstätigkeit zu qualifizieren.

Falls das Visum abgelehnt wird, wird die Investition vollständig zurückerstattet. Wenn der Antrag genehmigt wird, erfolgt die Rückgabe des Kapitals über 4 Jahre zusammen mit den Zinsen.

Investition

€150.000+

Wohnimmobilie in Spanien

Keine Preisbeschränkungen

  • €900 pro Monat — geschätzte Miete für eine Zweizimmerwohnung[2]

  • €3.700 — Durchschnittspreis pro Quadratmeter[2]

Verwaltungs- und Staatsgebühren

€5.000

Kontoeröffnung in Spanien

€3.000

Anwaltsvollmacht

€1.000

Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten

€1.000+

Krankenversicherung

≈ €1.000 pro Person

Verwaltungsgebühr

Bis zu €150 pro Person

Gebühr für die Aufenthaltstitelkarte

€75 pro Person

Kostenberechnung für das spanische Nicht-Erwerbstätigkeitsvisum

Kostenberechnung für das spanische Nicht-Erwerbstätigkeitsvisum

Erhalten Sie eine individuelle Berechnung für Ihre Familie mit allen verbundenen Kosten und staatlichen Gebühren

license iconVon 10.000+ Investoren geschätzt

Könnte ein Aufenthalt in Spanien Ihnen helfen, Ihre Ziele zu erreichen?

Spanien ist nicht das einzige EU-Land, das Aufenthaltstitel für finanziell unabhängige Personen gewährt. Vergleichen Sie die wichtigsten Bedingungen und Vorteile mit anderen beliebten Zielen — Portugal und Italien.

Vergleich des EU-Aufenthalts für finanziell unabhängige Personen

Bedingungen und Merkmale

Jahreseinkommen

es-flag Spanien

€28.800+

pt-flag Portugal

€10.440+

it-flag Italien

€31.160+

Bedingungen und Merkmale

Erwerbsdauer

es-flag Spanien

4+ Monate

pt-flag Portugal

6+ Monate

it-flag Italien

4+ Monate

Bedingungen und Merkmale

Gültigkeit der ersten AE

es-flag Spanien

1 Jahr, verlängerbar

pt-flag Portugal

2 Jahre, verlängerbar

it-flag Italien

1 Jahr, verlängerbar

Bedingungen und Merkmale

Zeit bis zur Staatsbürgerschaft

es-flag Spanien

10 Jahre

pt-flag Portugal

5 Jahre

it-flag Italien

10 Jahre

Bedingungen und Merkmale

Berechtigte Familienmitglieder

es-flag Spanien

Ehepartner oder Partner, Kinder, Eltern

pt-flag Portugal

Ehepartner oder Partner, Kinder unter 21, Eltern

it-flag Italien

Ehepartner oder Partner, Kinder unter 18

Bedingungen und Merkmale

es-flag Spanien

pt-flag Portugal

it-flag Italien

Jahreseinkommen

€28.800+

€10.440+

€31.160+

Erwerbsdauer

4+ Monate

6+ Monate

4+ Monate

Gültigkeit der ersten AE

1 Jahr, verlängerbar

2 Jahre, verlängerbar

1 Jahr, verlängerbar

Zeit bis zur Staatsbürgerschaft

10 Jahre

5 Jahre

10 Jahre

Berechtigte Familienmitglieder

Ehepartner oder Partner, Kinder, Eltern

Ehepartner oder Partner, Kinder unter 21, Eltern

Ehepartner oder Partner, Kinder unter 18

Erstklassige Immobilien für den Aufenthalt in Spanien

Finanziell unabhängige Personen können jede Wohnimmobilie in Spanien erwerben, ohne Einschränkungen bei deren Wert. Dies ist erforderlich, damit der Einwohner eine registrierte Adresse im Land hat.

https://iminblog.kinsta.cloud/wp-content/uploads/2023/08/4-72.jpg
location icon

Spanien, Marbella

1.456.000 € — 3.814.000 €

Luxury apartments on the coast of Spain

square icon173 m² — 387 m²
bed icon2—4
bathroom icon2—4
https://wonderful-dogs-8ceb8899a2.media.strapiapp.com/7_1f4a858fb4.png
location icon

Spanien

520.000 € — 585.000 €

Modern business class apartments with 1-2 bedrooms, Marbella

square icon120 m² — 130 m²
bed icon3
bathroom icon2
https://wonderful-dogs-8ceb8899a2.media.strapiapp.com/PHOTO_2024_03_21_14_23_19_1_54a7465317.jpg
location icon

Spanien, Marbella

770.000 €+

Modern apartments with 2 bedrooms, Marbella

square icon120 m²
bed icon2
bathroom icon2

Schritt‑für‑Schritt‑Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in Spanien

Nach der Erfahrung der Anwälte von Immigrant Invest dauert der Prozess der Erlangung eines Visums für finanziell unabhängige Personen in Spanien 4+ Monate.

1

1 Tag

Vorläufige Due‑Diligence‑Prüfung

Vor der Unterzeichnung einer Vereinbarung überprüfen die Anwälte von Immigrant Invest den Antragsteller mithilfe internationaler Rechts- und Wirtschaftsinformationsdatenbanken.

Diese vorläufige Prüfung trägt dazu bei, das Risiko einer Ablehnung auf nur 1% zu senken.

Machen Sie einen kurzen Test und erfahren Sie die Nuancen, die Sie daran hindern können, eine Auf­ent­halts­er­laub­nis zu erhalten.

Chancen prüfen
2

Bis zu 1 Monat

Dokumentenvorbereitung

Die Anwälte von Immigrant Invest bereiten eine personalisierte Liste von Dokumenten vor und füllen die erforderlichen Regierungsformulare aus.

3

Innerhalb von 3 Monaten

Erhalt eines D-Visums zur Einreise nach Spanien

Die finanziell unabhängige Person beantragt ein nationales D-Visum zur Einreise nach Spanien, gibt biometrische Daten ab und beantragt eine Auf­ent­halts­er­laub­nis. Die Anwälte vereinbaren einen Termin beim spanischen Konsulat im Land der Staats­bür­ger­schaft oder des Wohnsitzes des Antragstellers.

Das Konsulat prüft den Antrag in der Regel innerhalb von 3 Monaten, wobei der Prozess länger dauern kann, wenn zusätzliche Informationen angefordert werden oder ein Vorstellungsgespräch anberaumt wird.

4

1—2 Monate

Kauf oder Miete einer Unterkunft in Spanien

Die Immobilienexperten von Immigrant Invest helfen bei der Auswahl einer geeigneten Wohnung oder eines Hauses und beim Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrags. Die Immobilie kann aus der Ferne ausgewählt werden.

5

Bis zu 1,5 Monate

Reise nach Spanien und Erhalt des Aufenthalts

Das spanische Visum des Typs D ist 90 Tage lang gültig. In dieser Zeit müssen die finanziell unabhängige Person und ihre Familienangehörigen nach Spanien einreisen und den Antrag auf Erteilung der Auf­ent­halts­er­laub­nis beim Ausländerregister oder einer Polizeistation stellen.

Während der Antrag geprüft wird, bestätigt das Visum im Reisepass das Recht, sich in Spanien aufzuhalten. Für Reisen in andere europäische Länder wird jedoch ein Schengen-Visum erforderlich sein.

Nach der Genehmigung erhält der Antragsteller eine für 1 Jahr gültige Aufenthaltstitelkarte, die verlängert werden kann.

Sobald sie fertig ist, muss die Aufenthaltstitelkarte vom Antragsteller persönlich abgeholt werden. Sie kann nicht durch einen Vertreter abgeholt werden.

Ihre Sorgenfreiheit beginnt mit unserer Glaubwürdigkeit

Immigrant Invest ist bevollmächtigt, die Interessen von finanziell unabhängigen Personen im Prozess der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in Spanien zu vertreten. Wir arbeiten strikt innerhalb der vom spanischen Außenministerium festgelegten Anforderungen.

Wir haben zudem Regierungsprüfungen bestanden und Lizenzen von der Regierung von Malta sowie von fünf karibischen Ländern erhalten.

Vertrauen Sie Ihre Zukunft einem zuverlässigen Agenten an

Erfahren

Da wir seit 2006 in der Branche tätig sind, können wir alles abwickeln — von der Due-Diligence-Prüfung bis zur Investition — und Probleme schnell lösen.

Vorgeschrieben

Unser internes Compliance-Team führt vorab gründliche Prüfungen durch, um die Berechtigung sicherzustellen und Sie vor Ablehnungsrisiken zu schützen.

Engagiert

Von der ersten Beratung bis zum Erhalt des Aufenthalts unterstützen wir Sie bei jedem Schritt und beantworten alle, selbst die schwierigsten Fragen.

Vertraulich

Wir schützen Ihr Vertrauen durch strenge Vertraulichkeit und sichern Ihre Daten und Investitionsdetails im Rahmen einer Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ab.

Elena Ruda

Elena Ruda,

Mitgründerin & Geschäftsführende Partnerin

Mit fast 20 Jahren Erfahrung und direkten Partnerschaften gewährleisten wir eine reibungslose, sichere und transparente Reise zum EU-Aufenthalt.

Unser Team aus Rechts- und Immobilienexperten unterstützt Sie bei jedem Schritt, von der ersten kostenlosen Beratung bis zur Auswahl einer Immobilie und der Sicherung Ihres Aufenthalts.

Ihr Expertenteam

Unsere Rechts- und Migrationsexperten kennen das Gesetz in- und auswendig und gewährleisten einen reibungslosen Aufenthaltsprozess.

Vladlena Baranova

Vladlena Baranova

Leiterin der Rechts- & AML-Compliance-Abteilung, CAMS, IMCM

Priscila Carvalho

Priscila Carvalho

Expertin für Investitionsmigration

Eymi Castro

Eymi Castro

Expertin für Investitionsmigration

Eunice Machado Pais

Eunice Machado Pais

Beraterin für Investitionsmigration

Erhalten Sie mehr als nur einen Aufenthalt

Die Unterstützung geht weiter, nachdem der spanische Aufenthalt gesichert ist: Wir helfen bei der Kontoeröffnung, der Verlängerung des Aufenthaltstitels, Familienanträgen und anderen verwandten Angelegenheiten.

Der Umfang ist flexibel und kann auf zusätzliche Anfragen zugeschnitten werden.

  • 1

    Kontoeröffnung

    Erhalten Sie ein Bankkonto in Spanien für den Zugang zum EU-Bankensystem. Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung der Dokumente, der Kommunikation mit der Bank und der reibungslosen Abwicklung des Prozesses.

  • 2

    Unternehmensgründung

    Starten Sie Ihr Unternehmen in Spanien von Anfang an mit der richtigen Struktur. Wir begleiten Sie durch die Registrierung, Dokumentation und rechtlichen Formalitäten. Sie können sich auf die Führung des Geschäfts konzentrieren.

  • 3

    Registrierung eines ausländischen Unternehmens bei der Sozialversicherung

    Wenn Ihr Unternehmen bereits etabliert ist, helfen wir Ihnen bei der Registrierung in Spanien, damit Sie Personal einstellen und gemäß den lokalen Anforderungen arbeiten können.

  • 4

    Unterstützung bei Immobilientransaktionen

    Kaufen Sie Immobilien in Spanien mit Zuversicht und geringerem rechtlichem Risiko. Wir prüfen die Dokumente, unterstützen die Transaktion und schützen Ihre Interessen in jeder Phase.

  • 5

    Immobilienverwaltung nach dem Kauf

    Sie müssen sich nicht allein um Ihre gekaufte Immobilie kümmern. Wir helfen Ihnen bei der Organisation von Instandhaltung, Versorgungsleistungen, Mieterangelegenheiten und anderen praktischen Aufgaben nach dem Kauf.

Bewertungen unserer Kunden

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Namen und Fotos der Kunden wurden geändert, um einer Geheimhaltungsvereinbarung zu entsprechen.

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Vereinbaren Sie einen Termin in einem unserer Büros oder online. Ein Rechtsanwalt wird die Situation analysieren, die Kosten berechnen und Ihnen helfen, eine Lösung zu finden, die Ihren Zielen entspricht.

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Neueste Nachrichten und Änderungen der Bedingungen

  • 27. Juli 2026

    Spaniens teuerste Urlaubsorte konzentrieren sich auf die Balearen, Katalonien und Andalusien. Den stärksten Preisanstieg bei Häusern am Meer verzeichnete Santa Eulària des Riu auf Ibiza — ein Plus von 91% seit 2021 auf €8.491 pro m². • Quelle

  • 27. Juli 2026

    Im Jahr 2025 stieg die Zahl der in Spanien erteilten Aufenthaltstitel um 7,8%. Ukrainische Staatsangehörige erhielten den größten Anteil der Genehmigungen, gefolgt von Staatsbürgern aus Venezuela und Marokko. • Quelle

  • 6. Juli 2026

    Spanien hat das Verfahren zur Legalisierung für Ausländer vereinfacht. Diese müssen nun mindestens 2 Jahre im Land leben und entweder eine Berufsausbildung absolvieren oder eine Arbeitsstelle finden. • Quelle

  • 5. Juni 2026

    300.000 Ausländer erhielten im Jahr 2025 die spanische Staatsbürgerschaft. Dies sind 20% mehr als im Jahr 2024. • Quelle

Häufig gestellte Fragen

  • Wie viel Geld brauche ich für ein Visum für Personen ohne Erwerbstätigkeit in Spanien?

    Der Antragsteller für eine spanische Auf­ent­halts­er­laub­nis ohne Erwerbstätigkeit muss ein passives Einkommen von mindestens €28.800 pro Jahr plus €7.200 für jedes Familienmitglied nachweisen.

    Zusätzliche Kosten beinhalten das Mieten oder Kaufen einer Wohnimmobilie in Spanien. Der Preis ist nicht begrenzt; jede Immobilie ist geeignet. Gebühren, Übersetzungs- und Notardienstleistungen belaufen sich auf €2.500+ pro Antragsteller.

    Falls der Investor über keine Quelle für passives Einkommen verfügt, investiert er €150.000 in den Fonds unseres Partners.

  • Welche Dokumente sind für die Beantragung des spanischen Visums für Personen ohne Erwerbstätigkeit erforderlich?

    Ein Antragsteller für eine spanische Aufenthaltserlaubnis ohne Erwerbstätigkeit muss folgende Dokumente einreichen:

    • ausgefülltes Antragsformular für das D-Visum;
    • gültiger Reisepass — Original und Kopien;
    • Führungszeugnis;
    • Nachweis eines passiven Einkommens von mindestens €28.800 pro Jahr, wie Steuererklärungen und Bankauszüge;
    • Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens €30.000;
    • Mietvertrag oder Nachweis über den Immobilienkauf in Spanien;
    • Passfotos;
    • Dokumente zum Nachweis der familiären Beziehungen, falls Fa­mi­li­en­mit­glie­der in den Antrag aufgenommen werden.
  • Was passiert, wenn mein Antrag auf ein spanisches Visum für Personen ohne Erwerbstätigkeit abgelehnt wird?

    Wenn Ihr Antrag auf das Visum für finanziell unabhängige Personen in Spanien abgelehnt wird, erhalten Sie eine schriftliche Erklärung. Sie können entweder die Mängel beheben und den Antrag erneut stellen oder innerhalb eines Monats einen Verwaltungswiderspruch einlegen, gefolgt von einem streitigen Verwaltungsverfahren, falls erforderlich.

    Die Beauftragung einer erfahrenen Einwanderungsrechtskanzlei wie Immigrant Invest kann das Ablehnungsrisiko auf bis zu 1% senken durch gründliche Prüfungen vor der Antragstellung.

  • Kann ich mit einem Visum für Personen ohne Erwerbstätigkeit eine Immobilie in Spanien kaufen?

    Ja. Darüber hinaus ist der Kauf oder die Miete einer Wohnimmobilie in Spanien eine zwingende Bedingung, da alle Einwohner eine registrierte Adresse benötigen.

    Sie können jede Wohnimmobilie ohne Mindestpreisvorgabe kaufen.

  • Kann ich mit einem spanischen Visum für Personen ohne Erwerbstätigkeit aus der Ferne für ein ausländisches Unternehmen arbeiten?

    Das Visum für Personen ohne Erwerbstätigkeit gewährt nicht das gesetzliche Recht, in Spanien zu arbeiten. Wenn ein Antragsteller im erwerbsfähigen Alter ist, muss er mindestens eines der folgenden Dokumente vorlegen:

    • Nachweis über Renteneinkommen;
    • Kündigungsschreiben des Arbeitgebers zusammen mit einer unterzeichneten Erklärung, dass er nicht mehr bei dem Unternehmen beschäftigt sein wird;
    • notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärung, nicht zu arbeiten, während man in Spanien ansässig ist — für Selbstständige.
  • Muss ich mit einem Visum für Personen ohne Erwerbstätigkeit in Spanien Steuern zahlen?

    Wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien leben, werden Sie steuerpflichtig und müssen Steuern auf Ihr weltweites Einkommen zahlen. Die Einkommensteuersätze für Ansässige sind progressiv und reichen von 19 bis 47%, abhängig von der autonomen Gemeinschaft und der Einkommenshöhe.

    Immobilieneigentümer zahlen zudem die lokale Grundsteuer Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI), die in der Regel 0,4 bis 1,1% des Katasterwerts der Immobilie pro Jahr beträgt.

  • Wie lange kann ich mit einem Visum für Personen ohne Erwerbstätigkeit in Spanien leben?

    Die erste spanische FIP-Erlaubnis ist für 1 Jahr gültig. Sie kann jeweils um 2 Jahre verlängert werden, mit der Option, nach 5 Jahren einen Daueraufenthalt zu beantragen.

  • Wie kann ich mein spanisches Visum für Personen ohne Erwerbstätigkeit verlängern und wie hoch ist die Einkommensanforderung für die Verlängerung?

    Die Auf­ent­halts­er­laub­nis wird zunächst für 1 Jahr ausgestellt. Verlängerungsanträge müssen 60 Tage vor oder 90 Tage nach dem Ablaufdatum eingereicht werden.

    Für die Verlängerung müssen Sie erneut ein ausreichendes passives Einkommen nachweisen — in der Regel das Doppelte der ursprünglichen Anforderung, da der Verlängerungszeitraum 2 Jahre beträgt: €57.760+ für den Hauptantragsteller plus €14.400+ pro Familienmitglied. Sie müssen zudem die Krankenversicherung und eine gültige Unterkunft in Spanien beibehalten.

  • Kann die Zeit, die ich mit einem Visum für Personen ohne Erwerbstätigkeit in Spanien verbracht habe, für die Staatsbürgerschaft angerechnet werden?

    Ja. Die Zeit unter einem Visum für Personen ohne Erwerbstätigkeit zählt für die 10 Jahre rechtmäßigen Aufenthalts, die für die spanische Staats­bür­ger­schaft erforderlich sind.

    Sie müssen sich mindestens 183 Tage pro Jahr in Spanien aufhalten, um den Aufenthalt aufrechtzuerhalten und ihn für die Staats­bür­ger­schaft anzurechnen.

  • Kann ich schließlich durch das Visum für Personen ohne Erwerbstätigkeit die spanische Staatsbürgerschaft erhalten?

    Ja, die Zeit, die Sie mit einem Visum für Personen ohne Erwerbstätigkeit in Spanien verbringen, zählt für die 10-jährige Aufenthaltsdauer, die für die spanische Staats­bür­ger­schaft durch Einbürgerung erforderlich ist. Nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt können Sie einen Daueraufenthalt beantragen und nach 10 Jahren die Staats­bür­ger­schaft. Antragsteller müssen einen Test über spanische Sprache und Kultur bestehen (CCSE- und DELE A2-Prüfungen).

Andere EU-Aufenthaltsoptionen

Land en statusInvestitionenBenötigte ZeitVorteile

€11.040+, Jahreseinkommen|6+ Monate

€11.040+, Jahreseinkommen6+ Monate

6+ Monate

  • Umzug nach Portugal zu den niedrigsten Kosten
  • Visafreies Reisen im Schengen‑Raum
  • Leben in einem Land mit einem hohen Niveau an Sicherheit, Gesundheitsversorgung und Bildung
€100.000+|3+ Monate

€100.000+3+ Monate

3+ Monate

  • Visafreie Einreise in die Schengen-Länder

  • Leben in einem Land mit hohem Sicherheits-, Gesundheits- und Bildungsniveau

  • Daueraufenthalt in Österreich nach 5 Jahren Besitz einer Auf­ent­halts­er­laub­nis

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Wir bieten Ihnen eine individuelle Lösung an, wählen das passende Land und den passenden Status für Ihre Bedürfnisse aus und begleiten den gesamten Prozess

Zlata Erlach
Zlata Erlach

Leiter des österreichischen Büros

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Quellen

  1. 1.

    Quelle: Die Anforderungen an Antragsteller sind auf der offiziellen Website des spanischen Außenministeriums dargelegt.

  2. 2.

    Quelle: Der Durchschnittspreis in Spanien, gemäß Numbeo.