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Griechenland Golden Visa für Nicht-EU-Bürger: Aktuelle Updates und Einblicke für 2026

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Griechenland Golden Visa für Nicht-EU-Bürger: Aktuelle Updates und Einblicke für 2026

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12 min

Das Griechenland Golden Visa bietet Nicht-EU-Bürgern einen Weg zu einem europäischen Aufenthalt durch Investitionen. Es gewährt visafreien Zugang zu 29 Ländern, das Recht, Immobilien zu vermieten, und die Möglichkeit, nach 7 Jahren die Staats­bür­ger­schaft zu erlangen.

In diesem Leitfaden erfahren Sie, warum sich Nicht-EU-Investoren für Griechenland entscheiden, wie das Golden Visa funktioniert, welche Dokumente benötigt werden und wie Sie eine Auf­ent­halts­er­laub­nis beantragen.

Was ist das Griechenland Golden Visa?

Das Griechenland Golden Visa ist ein Programm für eine Aufenthaltserlaubnis durch Investition, das im Juli 2014 im Rahmen des Gesetzes 4251/2014 eingeführt wurde. Es wurde geschaffen, um während der wirtschaftlichen Erholung des Landes ausländisches Kapital anzuziehen.

Hauptinvestitionsweg. Investoren kaufen Immobilien im Wert von mindestens €250.000, wenn die Immobilie renovierungsbedürftig ist, unabhängig vom Standort. Für bezugsfertige Immobilien ist ein Mindestinvestitionsbetrag von €800.000 im Zentrum von Athen, Thessaloniki, Santorin und Mykonos sowie von €400.000 in anderen Regionen erforderlich.

Alternative In­ves­ti­tions­op­tio­nen. Andere Wege können für Antragsteller mit spezifischen finanziellen oder geschäftlichen Zielen geeignet sein. Man kann:

  • Investmentfondsanteile im Wert von €350.000 an einem Investmentfonds erwerben, der auf griechische Vermögenswerte ausgerichtet ist;
  • Investmentfondsanteile im Wert von €350.000 an einem alternativen Investmentfonds erwerben, der in Griechenland investiert;
  • eine Festgeldanlage von €500.000 bei einer griechischen Bank tätigen;
  • einen langfristigen Miet- oder Timesharing-Vertrag für touristische Unterkünfte abschließen;
  • €400.000 in ein griechisches Unternehmen investieren;
  • €500.000 in eine griechische Immobiliengesellschaft investieren;
  • €500.000 in eine Beteiligungsgesellschaft investieren;
  • griechische Staatsanleihen im Wert von €500.000 kaufen;
  • €800.000 in börsennotierte Unternehmens- oder Staatsanleihen investieren.

Zulassungsstatistiken. Seit 2013 hat Griechenland fast 90.000 Golden Visa Aufenthaltserlaubnisse an Investoren und deren Familienmitglieder ausgegeben, einschließlich Erstgenehmigungen und Verlängerungen.

Das Programm blieb im letzten 12-Monats-Zeitraum aktiv. Zwischen März 2025 und März 2026 haben Investoren 7.379 Anträge auf ein Golden Visa eingereicht: 6.199 Erstanträge und 1.180 Verlängerungsanträge.

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Warum entscheiden sich Nicht-EU-Bürger für einen Aufenthalt in Griechenland? 7 Hauptvorteile

1. Reisefreiheit. Inhaber können visafrei durch den Schengen‑Raum reisen. Dies umfasst 29 Länder und macht mehrfache Visa sowie lange Bearbeitungszeiten überflüssig.

2. Europäischer Lebensstil ohne vollständigen Umzug. Investoren sind nicht verpflichtet, in Griechenland zu leben. Sie können das Land jederzeit besuchen und gleichzeitig ihren Lebensstil im Ausland beibehalten.

3. Vermögensschutz. Griechische Immobilien bieten Kapitalschutz in einem stabilen rechtlichen Umfeld der EU. Sie helfen zudem dabei, Vermögenswerte über Grenzen hinweg zu diversifizieren.

4. Steuervorteile . Neu gebaute Immobilien sind von der standardmäßigen Mehrwertsteuer in Höhe von 24% befreit; stattdessen zahlen Käufer eine ermäßigte Grunderwerbsteuer von 3,09%. Steueransässige in Griechenland können sich für eine Pauschalsteuer von €100.000 auf ihr weltweites Einkommen entscheiden, anstatt progressive Sätze von bis zu 45% zu zahlen. 

5. Aufenthalt für die ganze Familie. Die Erlaubnis umfasst Ehepartner, Kinder unter 21 Jahren und Eltern des Investors sowie dessen Ehepartners. Alle genießen die gleichen Rechte, einschließlich des Zugangs zu Dienstleistungen und Bildung.

6. Mietinnnahmen erlaubt. Immobilien können für langfristige Einnahmen vermietet werden. Kurzzeitvermietungen, wie Airbnb, sind nicht gestattet. Die Mietrendite kann bis zu 10% pro Jahr erreichen.

7. Weg zur EU‑Staats­bür­ger­schaft. Nach einem Aufenthalt von 7 Jahren in Griechenland können Investoren die Staatsbürgerschaft beantragen. Sie müssen Anforderungen an Sprache, Integration und Aufenthalt erfüllen.

Wer kann das Griechenland Golden Visa beantragen?

Das Griechenland Golden Visa steht Nicht-EU-Bürgern offen, die bestimmte finanzielle und rechtliche Kriterien erfüllen.

Hauptantragsteller

Investoren müssen Drittstaatsangehörige sein — Bürger von Ländern außerhalb der EU und des EWR. Zu den teilnahmeberechtigten Ländern gehören unter anderem das Vereinigte Königreich, die USA, Kanada, China, Indien, Südafrika, die Türkei und die Golfstaaten.

Antragsteller müssen zudem:

  • mindestens 18 Jahre alt sein;
  • keine Vorstrafen in Griechenland oder ihrem Herkunftsland haben;
  • eine qualifizierende Investition tätigen, etwa in Immobilien oder Finanzinstrumente;
  • über eine gültige Krankenversicherung für sich und ihre Familie verfügen.

Griechenland kann jeden Antragsteller ablehnen, der als Bedrohung für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder die internationalen Beziehungen gilt.

Fa­mi­li­en­mit­glie­der

Folgende abhängige Personen können in denselben Antrag aufgenommen werden:

  • ein Ehepartner oder eingetragener Partner, einschließlich gleichgeschlechtlicher Partner;
  • Kinder unter 21 Jahren;
  • Eltern des Hauptantragstellers oder des Ehepartners.

Fa­mi­li­en­mit­glie­der erhalten Aufenthaltstitel mit denselben Rechten und derselben Dauer wie der Hauptantragsteller.

Anna Semenyuk

Anna Semenyuk,

Expertin für Investmentmigration

Wird der Golden Visa Antrag gestellt, bevor das Kind 21 Jahre alt wird, kann es als abhängiges Familienmitglied einbezogen werden. Um sicherzustellen, dass das Kind eine Aufenthaltstitelkarte erhält, ist es am besten, den Antrag einige Monate vor dem 21. Geburtstag einzureichen.

Falls der Antrag kurz vor dem 21. Geburtstag gestellt wird, kann die Genehmigung zwar erteilt werden, es wird jedoch keine Karte ausgestellt. In diesem Fall wäre ein separater Antrag für eine Karte in der Alterskategorie 21–24 erforderlich.

Eine weitere Option besteht darin, das Kind als Hauptantragsteller und das Elternteil als abhängiges Familienmitglied einzusetzen. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, die finanzielle Abhängigkeit nachzuweisen.

9 Investitionsoptionen im Rahmen des Griechenland Golden Visa

Um sich für das Golden Visa zu qualifizieren, investieren Nicht-EU-Bürger in förderfähige Vermögenswerte. Immobilien sind der beliebteste Weg, aber auch andere Optionen passen zu unterschiedlichen Zielen.

1. Immobilien . Dies ist der Hauptweg für die meisten Investoren. Die Mindestinvestition hängt von der Art der Immobilie und dem Standort ab:

  • €250.000 für Immobilien, die renoviert oder in Wohnraum umgewandelt werden müssen;
  • €800.000 für neue oder bezugsfertige Immobilien in Gebieten mit hoher Nachfrage;
  • €400.000 gilt für neue oder bezugsfertige Immobilien in allen anderen Regionen außerhalb von Gebieten mit hoher Nachfrage.

Investoren müssen eine einzelne Immobilie von mindestens 120 m² unter den Schwellenwerten von sowohl €400.000 als auch €800.000 erwerben.

Im Rahmen des Griechenland Golden Visa erworbene Immobilien können langfristig vermietet werden, was eine stabile Einnahmequelle für Investoren darstellt. Mietverträge müssen eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr haben, da Kurzzeitvermietungen wie Airbnb nicht zulässig sind.

2. Langfristiger Hotel- oder Touristenmietvertrag. Investoren können einen Mietvertrag über mindestens €400.000 für ein Hotel oder eine möblierte touristische Unterkunft unterzeichnen. Der Mietvertrag muss eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren haben.

3. Timesharing für touristische Unterkünfte. Investoren können einen Timesharing-Vertrag für touristische Immobilien abschließen. Die Investition beginnt bei €400.000, und der Vertrag kann eine Laufzeit von bis zu 60 Jahren haben.

4. Erhalt von Immobilien durch Erbschaft oder Schenkung. Investoren können sich qualifizieren, indem sie Immobilien im Wert von mindestens €400.000 durch Erbschaft oder Schenkung erwerben. Die Immobilie muss den gesetzlichen und bewertungsrelevanten Regeln des Programms entsprechen.

Beispiele für Immobilien, die für eine Aufenthaltserlaubnis in Griechenland infrage kommen

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Griechenland, Athens

720.000 €+

Cosy and stylish apartments in modern style, Glyfada, Athens

square icon98 m²
bed icon2
bathroom icon2
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Griechenland, Athens

920.000 € — 960.000 €

Elegant apartments, Elliniko, Athens

square icon109 m² — 163 m²
bed icon3
bathroom icon3—4
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location icon

Griechenland, Athens

1.185.000 €+

Luxury apartments, Varkiza, Athens

square icon207 m²
bed icon4
bathroom icon4

5. Investmentfondsanteile. Investoren können Fondsanteile im Gesamtwert von mindestens €350.000 kaufen. Der Fonds muss:

  • ausschließlich in griechische Aktien, Unternehmens- oder Staatsanleihen investieren;
  • über ein Vermögen von mindestens €10 Millionen verfügen;
  • von einer Marktaufsichtsbehörde in seinem Registrierungsland zugelassen sein.

Fonds-Investitionen bieten eine starke Alternative zu Immobilien für diejenigen, die eine passive, professionell verwaltete Option mit diversifiziertem Engagement und einfacheren Ausstiegsbedingungen suchen.

6. Festgeld-Bankeinlage. Erforderlich ist eine Einlage von mindestens €500.000 bei einer griechischen Bank. Diese muss für 1 Jahr fest angelegt sein und sich automatisch verlängern.

7. Griechische Staatsanleihen. Investoren können Staatsanleihen im Wert von mindestens €500.000 erwerben. Die Anleihen müssen eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren haben.

8. Griechische Unternehmen. Investoren können Anteile im Wert von €400.000 an einem Unternehmen mit Sitz oder Registrierung in Griechenland erwerben. Investiert der Antragsteller in eine Immobiliengesellschaft, liegt die Schwelle bei €500.000.

9. Portfolio aus Unternehmensanteilen oder Staatsanleihen. Dieser Weg erfordert eine Investition von €800.000 in Unternehmensanteile oder Staatsanleihen, die an einem regulierten Markt notiert sind.

Individuelle Kosten für Wohnsitz durch Investition in Griechenland

Individuelle Kosten für Wohnsitz durch Investition in Griechenland

Erforderliche Dokumente für Nicht-EU-Bürger

Um das Griechenland Golden Visa zu beantragen, reichen Nicht-EU-Bürger einen vollständigen Satz an Unterlagen ein. Alle Dokumente müssen ins Griechische übersetzt, notariell beglaubigt sein und den örtlichen Vorschriften entsprechen. Fehler oder fehlende Dokumente können die Genehmigung verzögern oder blockieren.

Grundlegende Liste der Dokumente

Allgemeine Dokumente für den Hauptantragsteller:

  1. Gültiger Reisepass. Ausgestellt von einem Nicht-EU-Land und gültig während des gesamten Antragsprozesses.
  2. Antragsformular. In griechischer Sprache ausgefüllt und unterzeichnet, einschließlich Angaben zur Person, zur Investition und zu den Angehörigen.
  3. Investitionsnachweis. Wie zum Beispiel ein Immobilienkaufvertrag oder Dokumente für eine andere berechtigte Investition.
  4. Zahlungsnachweis. Bankbelege, die bestätigen, dass die Investitionsmittel nach Griechenland überwiesen wurden.
  5. Griechische Steuernummer. Erforderlich vor jeder Immobilientransaktion.
  6. Krankenversicherung. Muss den nationalen Standards entsprechen und den Antragsteller in Griechenland abdecken.
  7. Führungszeugnis. Ausgestellt vom Herkunfts- oder Wohnsitzland, das keine schweren Verurteilungen aufweist.

Zusätzliche Dokumente

Zusätzliche Dokumente für Fa­mi­li­en­mit­glie­der umfassen Heiratsurkunden für Ehepartner oder eingetragene Partner, legalisiert und ins Griechische übersetzt. Geburtsurkunden der Kinder sind ebenfalls erforderlich. Für Personen im Alter von 21 bis 24 Jahren kann ein Nachweis über die finanzielle Abhängigkeit oder eine fortlaufende Ausbildung verlangt werden.

Ein Verwandtschaftsnachweis wird für die Eltern des Hauptantragstellers oder des Ehepartners beigefügt, in der Regel eine Geburtsurkunde oder ein amtliches Registerdokument.

Hinweise für Nicht-EU-Bürger

Alle Dokumente müssen mit einer Apostille versehen oder legalisiert sein, je nach Herkunftsland. Übersetzungen müssen von in Griechenland anerkannten, zertifizierten Übersetzern angefertigt werden.

Länder außerhalb des Haager Apostille-Übereinkommens — wie Kanada, China, die VAE und Katar — müssen Dokumente auf konsularischem Weg legalisieren. Dies umfasst die Beglaubigung durch das Außenministerium des jeweiligen Landes und das griechische Konsulat.

Khalid, 41

Unternehmer aus Katar

Grenzenloses Geschäft: Wie sich ein katarischer Unternehmer in 2 Monaten eine griechische Aufenthaltserlaubnis sicherte

Ein Geschäftsmann aus Katar sah sich mit Reisebeschränkungen im Schengen-Raum konfrontiert und entschied sich als Lösung für das Griechenland Golden Visa.

Unter der Anleitung von Immigrant Invest erwarb er eine Immobilie im Wert von €250,000 und erhielt in nur 2 Monaten eine 5-jährige Auf­ent­halts­er­laub­nis — was seiner gesamten Familie visafreies Reisen und größere Freiheit ermöglichte.

Lernen Sie einen Fall

Wie Sie eine Aufenthaltserlaubnis in Griechenland erhalten: Schritt‑für‑Schritt‑Verfahren für Nicht-EU-Bürger

Basierend auf der Erfahrung der Rechtsexperten von Immigrant Invest erhalten Nicht-EU-Bürger eine griechische Auf­ent­halts­er­laub­nis in der Regel innerhalb von 4+ Monaten nach Einreichung eines vollständigen Antrags. Hier erfahren Sie, wie das Verfahren von der Planung der Investition bis zum Erhalt Ihrer Aufenthaltstitelkarte abläuft.

1

1 Tag

Vorläufige Due‑Diligence‑Prüfung

Ein zertifizierter Compliance‑ und Geldwäschebeauftragter führt eine erste Due‑Diligence‑Prüfung durch, um rechtliche Risiken oder Reputationsrisiken zu identifizieren. Dieser frühe Schritt hilft, das Risiko einer Ablehnung auf nur 1% zu senken.

Falls potenzielle Probleme festgestellt werden, können Lösungen in der Einreichung einer eidesstattlichen Erklärung oder der Auswahl eines alternativen Programms bestehen.

2

1+ Wochen

Qualifizierende Investition auswählen und reservieren

Die meisten Antragsteller kaufen eine Immobilie. Der Investor wählt ein Objekt aus und unterzeichnet eine Vorvereinbarung mit einer Reservierungsgebühr.

3

1+ Wochen

Unterstützende Dokumente sammeln und legalisieren

Dazu gehören Reisepässe, Geburts- und Heiratsurkunden, Finanzierungsnachweise, eine Krankenversicherung und Führungszeugnisse. Dokumente müssen übersetzt und apostilliert oder legalisiert werden.

4

Bis zu 1 Woche

Griechische Steuernummer beantragen

Jeder Nicht-EU-Antragsteller muss vor der Tätigung einer Investition eine lokale Steuernummer beantragen. Dies kann aus der Ferne oder mit einer Vollmacht arrangiert werden.

5

4+ Wochen

Mittel überweisen und die Investition abschließen

Der Antragsteller überweist den erforderlichen Betrag und unterzeichnet den endgültigen Kaufvertrag oder Investitionsvertrag.

6

1—2 Tage

Den Antrag für die Aufenthaltserlaubnis einreichen

Die Anträge werden online über das offizielle Portal der griechischen Einwanderungsbehörde eingereicht. Innerhalb von etwa einer Woche erhält der Antragsteller eine Bescheinigung, die ihm den Aufenthalt in Griechenland für bis zu 1 Jahr erlaubt, während sein Antrag auf eine Auf­ent­halts­er­laub­nis bearbeitet wird.

7

Verpflichtend innerhalb von 24 Wochen

Biometrische Daten einreichen

Alle Nicht-EU-Antragsteller reichen ihre biometrischen Daten ein, einschließlich Fingerabdrücken und eines digitalen Passfotos, um ihre Aufenthaltstitelkarte zu erhalten.

Termine für die Biometrie können in der Regel 1 bis 2 Wochen nach Einreichung des Aufenthaltsantrags vereinbart werden. Für die Teilnahme muss der Antragsteller möglicherweise mit folgendem Visum nach Griechenland einreisen:

  • einem Touristenvisum, wenn der Antrag über einen Immobilienkauf erfolgt;
  • einem nationalen Visum-D, wenn der Antrag über einen anderen Investitionsweg erfolgt.

Das biometrische Verfahren muss innerhalb von 6 Monaten ab dem Antragsdatum und spätestens 1 Jahr nach der Einreichung abgeschlossen sein. Wenn die Biometriedaten nicht rechtzeitig übermittelt werden, kann dies zum Abbruch des Verfahrens für die Auf­ent­halts­er­laub­nis führen.

8

12+ weeks

Entscheidung erhalten und Erhalt der Aufenthaltstitelkarten

Sobald der Antrag genehmigt ist, kann die Aufenthaltstitelkarte entweder persönlich oder durch einen bevollmächtigten Anwalt abgeholt werden. Die Erlaubnis ist 5 Jahre gültig und kann verlängert werden.

Andere Arten von Aufenthaltserlaubnissen in Griechenland für Nicht-EU-Bürger

Über das Golden Visa hinaus bietet Griechenland Auf­ent­halts­er­laub­nisse für Rentner, Fernarbeiter, Angestellte, Studenten und Familienmitglieder an. Jeder Typ hat eigene Anforderungen, Rechte und Laufzeiten.

Die Auf­ent­halts­er­laub­nis für finanziell unabhängige Personen ist für Personen mit stabilem Einkommen aus dem Ausland, wie etwa Rentner, konzipiert. Das erforderliche Monatseinkommen beträgt €3.500, erhöht um 20% für einen Ehepartner und 15% pro Kind.

Die Erlaubnis ist für 3 Jahre gültig und verlängerbar. Inhaber dürfen in Griechenland nicht arbeiten.

Das Digital Nomad Visum ist für Fernarbeiter gedacht, die bei nicht-griechischen Unternehmen beschäftigt sind. Antragsteller müssen mindestens €3.500 pro Monat verdienen, plus 20% für einen Ehepartner und 15% pro Kind.

Das Visum ist für 1 Jahr gültig, mit der Option, eine für 2 Jahre verlängerbare Auf­ent­halts­er­laub­nis zu beantragen.

Arbeits- und Geschäftserlaubnisse sind für Personen gedacht, die bei griechischen Unternehmen beschäftigt sind oder ein Unternehmen in Griechenland gründen. Ein gültiger Arbeitsvertrag oder ein Businessplan ist erforderlich.

Die Erlaubnisse werden für 1 bis 2 Jahre ausgestellt und sind verlängerbar.

Die EU Blue Card richtet sich an hochqualifizierte Fachkräfte mit einem Stellenangebot in Griechenland. Bewerber benötigen einen Hochschulabschluss und ein Gehalt, das mindestens dem 1,5-fachen des durchschnittlichen Bruttojahreseinkommens in Griechenland entspricht.

Die Karte ist für 2 Jahre gültig und verlängerbar.

Auf­ent­halts­er­laub­nisse für Studenten stehen Nicht-EU-Bürgern offen, die an akkreditierten griechischen Bildungseinrichtungen eingeschrieben sind. Ein Nachweis über die Einschreibung, ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung sind erforderlich.

Die Erlaubnis ist für die Dauer des Programms gültig und verlängerbar.

Auf­ent­halts­er­laub­nisse zur Familienzusammenführung sind für Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren von Nicht-EU-Ansässigen in Griechenland gedacht. Ein Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis und die finanziellen Mittel ist erforderlich.

Die Erlaubnis ist für 1 bis 2 Jahre gültig und verlängerbar.

Auf­ent­halts­er­laub­nis für Fa­mi­li­en­mit­glie­der von griechischen oder EU-Bürgern. Nicht-EU-Familienmitglieder von griechischen oder EU-Bürgern können diese Art des Aufenthalts beantragen. Antragsteller müssen einen Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis und das Zusammenleben in Griechenland vorlegen.

Die Erlaubnis ist für 5 Jahre gültig und kann zum Daueraufenthalt führen.

Vergleich von Aufenthaltsarten in Griechenland und dem Golden Visa

Parameter

Anforderungen

€250.000+ Investition

Finanziell unabhängige Person

€3.500+ Einkommen pro Monat

Digital Nomad Visum

€3.500+ Einkommen pro Monat

Arbeits- oder Geschäftserlaubnis

Beschäftigung oder Businessplan

EU Blue Card

1,5-fache des Durchschnittsgehalts

Studentenerlaubnis

Ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt

Familienzusammenführung

Nachweis familiärer Bindungen

Für Familien von griechischen oder EU-Bürgern

Nachweis familiärer Bindungen

Parameter

Recht auf Arbeit

Finanziell unabhängige Person

Nein

Digital Nomad Visum

Nein

Arbeits- oder Geschäftserlaubnis

Ja

EU Blue Card

Ja

Studentenerlaubnis

Nein

Familienzusammenführung

Nein

Für Familien von griechischen oder EU-Bürgern

Ja

Parameter

Inbegriffene Familienmitglieder

Finanziell unabhängige Person

Ja

Digital Nomad Visum

Ja

Arbeits- oder Geschäftserlaubnis

Ja

EU Blue Card

Ja

Studentenerlaubnis

Nur Kinder unter 18 Jahren

Familienzusammenführung

Nein

Für Familien von griechischen oder EU-Bürgern

Ja

Parameter

Gültigkeitsdauer

5 Jahre, verlängerbar

Finanziell unabhängige Person

2—3 Jahre, verlängerbar

Digital Nomad Visum

1+2 Jahre

Arbeits- oder Geschäftserlaubnis

1—2 Jahre, verlängerbar

EU Blue Card

2 Jahre, verlängerbar

Studentenerlaubnis

Dauer des Studiums

Familienzusammenführung

1—2 Jahre, verlängerbar

Für Familien von griechischen oder EU-Bürgern

5 Jahre, verlängerbar

Parameter

Mindestaufenthalt erforderlich

Nicht erforderlich

Finanziell unabhängige Person

183 Tage pro Jahr

Digital Nomad Visum

183 Tage pro Jahr

Arbeits- oder Geschäftserlaubnis

183 Tage pro Jahr

EU Blue Card

183 Tage pro Jahr

Studentenerlaubnis

183 Tage pro Jahr

Familienzusammenführung

183 Tage pro Jahr

Für Familien von griechischen oder EU-Bürgern

183 Tage pro Jahr

Parameter

Finanziell unabhängige Person

Digital Nomad Visum

Arbeits- oder Geschäftserlaubnis

EU Blue Card

Studentenerlaubnis

Familienzusammenführung

Für Familien von griechischen oder EU-Bürgern

Anforderungen

€250.000+ Investition

€3.500+ Einkommen pro Monat

€3.500+ Einkommen pro Monat

Beschäftigung oder Businessplan

1,5-fache des Durchschnittsgehalts

Ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt

Nachweis familiärer Bindungen

Nachweis familiärer Bindungen

Recht auf Arbeit

Nein

Nein

Nein

Ja

Ja

Nein

Nein

Ja

Inbegriffene Familienmitglieder

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Nur Kinder unter 18 Jahren

Nein

Ja

Gültigkeitsdauer

5 Jahre, verlängerbar

2—3 Jahre, verlängerbar

1+2 Jahre

1—2 Jahre, verlängerbar

2 Jahre, verlängerbar

Dauer des Studiums

1—2 Jahre, verlängerbar

5 Jahre, verlängerbar

Mindestaufenthalt erforderlich

Nicht erforderlich

183 Tage pro Jahr

183 Tage pro Jahr

183 Tage pro Jahr

183 Tage pro Jahr

183 Tage pro Jahr

183 Tage pro Jahr

183 Tage pro Jahr

Leben in Griechenland: Steuern, Lebenshaltungskosten und öffentliche Dienstleistungen

Inhaber eines Golden Visa sind nicht verpflichtet, in Griechenland zu leben, aber viele entscheiden sich dafür, das Klima, das Essen und den entspannten Lebensstil zu genießen. Für diejenigen, die planen, umzuziehen oder einen Teil des Jahres in Griechenland zu verbringen, ist es wichtig, die finanziellen und alltäglichen Realitäten zu verstehen.

Besteuerung von weltweitem Einkommen und Immobilien

Inhaber eines Golden Visa werden in Griechenland nicht automatisch besteuert. Sie werden nur dann steuerlich ansässig, wenn sie mehr als 183 Tage im Jahr im Land verbringen oder dort wesentliche Interessen haben. In diesem Fall können sie auf ihr weltweites Einkommen besteuert werden.

Griechenland hat eine progressive Einkommensteuer von bis zu 44%; Immobilienbesitzer zahlen eine jährliche Grundsteuer, die sich nach dem Wert und der Lage der Immobilie richtet.

Lokale Steuern für Ansässige können Folgendes umfassen:

  • Kommunalsteuern, die in der Regel über die Nebenkostenabrechnungen erhoben werden;
  • Grunderwerbsteuer von 3% auf den erklärten Kaufwert;
  • Mehrwertsteuer von 24% auf Waren und Dienstleistungen, mit ermäßigten Sätzen in einigen Gebieten.

Durchschnittliche Lebenshaltungskosten

Monatliche Kosten für eine Einzelperson:

  • €800—1.200 in Athen;
  • €1.000—1.500 auf beliebten Inseln wie Santorin oder Mykonos.

Weniger touristische Gebiete wie Kreta oder Thessaloniki bieten niedrigere Mieten und ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis.

Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung

Inhaber eines Golden Visa haben Zugang zu Privatschulen, von denen viele britische oder amerikanische Lehrpläne anbieten. Öffentliche Schulen sind kostenlos, der Unterricht findet jedoch auf Griechisch statt.

Die öffentliche Gesundheitsversorgung ist für Steueransässige und Beitragszahler kostenlos oder kostengünstig. Die meisten Nicht-Ansässigen nutzen eine private Krankenversicherung, die für das Visum erforderlich ist.

Sicherheit und Infrastruktur

Griechenland ist im Allgemeinen sicher. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kann in größeren Städten vorkommen, aber Touristengebiete und Inseln gelten als sicher.

Städtische Gebiete bieten zuverlässigen Transport, schnelles Internet und moderne Dienstleistungen. Die Infrastruktur in ländlichen Gebieten und auf den Inseln verbessert sich, kann aber außerhalb der Touristensaison weniger beständig sein.

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Der Monastiraki-Platz in Athen ist ein Knotenpunkt für Einkaufsmöglichkeiten, lokales Essen und öffentliche Verkehrsmittel mit direktem Zugang zu den Metrolinien und dem Flughafen

Griechische Staatsbürgerschaft für Nicht-EU-Bürger

Einbürgerung nach 7 Jahren. Nicht-EU-Bürger können nach 7 Jahren ununterbrochenen, legalen Aufenthalts die griechische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung beantragen. Die 7-Jahres-Frist beginnt mit dem Datum, an dem der Antragsteller beginnt, in Griechenland zu leben, und nicht mit der Ausstellung des Golden Visa.

Sprachliche und Integrationsanforderungen. Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie in die griechische Gesellschaft integriert sind. Dies beinhaltet:

  • das Bestehen einer griechischen Sprachprüfung auf dem Niveau B1;

  • den Nachweis von Kenntnissen der griechischen Geschichte, Geografie und des politischen Systems.

Antragsteller sollten zudem wirtschaftliche oder soziale Bindungen nachweisen, wie Arbeit, ein Unternehmen oder ein Studium in Griechenland.

Fazit

  1. Das Griechenland Golden Visa bietet Nicht-EU-Bürgern einen direkten Zugang zu einem europäischen Aufenthalt durch Investitionen. Mit einer Mindestinvestition von €250,000 und ohne Aufenthaltsverpflichtung ist es eines der flexibelsten Programme der EU.
  2. Investoren erhalten visafreies Reisen im gesamten Schengen-Raum, das Recht, Immobilien für langfristige Erträge zu vermieten, und eine verlängerbare, 5-jährige Auf­ent­halts­er­laub­nis für die gesamte Familie.
  3. Das Golden Visa führt nicht direkt zur Staats­bür­ger­schaft, es sei denn, der Antragsteller lebt mindestens 7 Jahre lang in Griechenland und erfüllt die Integrationskriterien.
  4. Eine langfristige Präsenz ist unerlässlich für alle, die einen Zweitpass in Griechenland anstreben.
  5. Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung kann das Griechenland Golden Visa ein strategischer Schritt zu mehr Freiheit, Sicherheit und Mobilität für die ganze Familie sein.

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Über die Autoren

Geschrieben von Anna Semenyuk

Expertin für Investmentmigration

Anna ist eine Expertin für Investitionszuwanderung mit umfangreicher Erfahrung auf diesem Gebiet. Nachdem sie bereits über 50 Kunden unterstützt hat, kann sie bei der Auswahl des geeignetsten Landes und der besten Option für eine Zweitbürgerschaft oder Auf­ent­halts­er­laub­nis beraten. Anna unterstützt Investoren während des gesamten Prozesses der Erlangung einer Auf­ent­halts­er­laub­nis oder Staats­bür­ger­schaft in EU- und karibischen Ländern.

Tatsache überprüft von Ferenc Tihánszky

Leiter des ungarischen Büros

Bewertet von Vladlena Baranova

Leiter der Rechts- und AML-Compliance-Abteilung, CAMS, IMCM

Häufig gestellte Fragen

  • Was sind die neuesten Änderungen am Griechenland Golden Visa?

    Im Jahr 2024 hat Griechenland die Mindestinvestition in Immobilien in Gebieten mit hoher Nachfrage wie Athen, Thessaloniki, Mykonos und Santorin auf €400.000 bzw. €800.000 erhöht. Die Schwelle von €250.000 gilt weiterhin in weniger populären Regionen und für Immobilien, die von einer gewerblichen in eine wohnwirtschaftliche Nutzung umgewandelt werden.

    Kurzzeitvermietungen sind nun untersagt — Immobilien dürfen nur noch langfristig vermietet werden.

  • Lohnt sich ein Griechenland Golden Visa?

    Ja, das Griechenland Golden Visa bietet einen EU-Aufenthalt ab €250.000, keine Aufenthaltspflicht, Zugang zu 29 Schengen-Ländern und das Recht, Familienmitglieder einzubeziehen. Es ist eines der erschwinglichsten und flexibelsten EU Golden Visas, insbesondere für diejenigen, die einen Plan B, Mieteinnahmen oder einen künftigen Umzug anstreben.

  • Wer ist für ein Golden Visa in Griechenland antragsberechtigt?

    Jeder Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Bürger ab 18 Jahren kann das Griechenland Golden Visa beantragen, wenn er eine qualifizierende Investition tätigt, wie zum Beispiel den Kauf einer Immobilie im Wert von mindestens €250.000. Antragsteller müssen ein einwandfreies Führungszeugnis, eine gültige Krankenversicherung und Mittel aus legalen Quellen vorweisen.

  • Wie lange kann sich ein Nicht-EU-Bürger in Griechenland aufhalten?

    Das Golden Visa ermöglicht Nicht-EU-Bürgern einen unbefristeten Aufenthalt in Griechenland, sofern die Investition aufrechterhalten und der Aufenthaltstitel alle fünf Jahre verlängert wird. Es gibt keine Mindestaufenthaltsdauer, um den Aufenthaltsstatus zu behalten. Die in Griechenland verbrachte Zeit ist jedoch wichtig, wenn der Antragsteller plant, die Staats­bür­ger­schaft zu beantragen.

  • Was ist der Nachteil eines Griechenland Golden Visa?

    Die Haupteinschränkung besteht darin, dass Inhaber eines Golden Visa nicht das Recht haben, in Griechenland als Arbeitnehmer tätig zu sein.

  • Führt ein Griechenland Golden Visa zur Staatsbürgerschaft?

    Ja, aber nur, wenn der Inhaber mindestens sieben aufeinanderfolgende Jahre in Griechenland lebt. Die Staatsbürgerschaft wird durch Einbürgerung verliehen und erfordert einen Nachweis der Integration, einschließlich einer griechischen Sprachprüfung sowie Kenntnissen in Geschichte, Kultur und Staatsbürgerkunde. Der bloße Besitz eines Golden Visa ohne Wohnsitz in Griechenland führt nicht zur Staatsbürgerschaft.

  • Wer gilt als Drittstaatsangehöriger für das Griechenland Golden Visa?

    Ein Drittstaatsangehöriger ist eine Person, die kein Staatsbürger von Griechenland, eines anderen EU-Mitgliedstaats, des EWR oder der Schweiz ist. Das Griechenland Golden Visa steht solchen Antragstellern offen, wenn sie die Anforderungen an Investitionen, legales Einkommen und die Hintergrundprüfung erfüllen.

  • Gibt es Nationalitäten, die beim Griechenland Golden Visa Einschränkungen oder einer verstärkten Prüfung unterliegen?

    Es gibt keine allgemeine öffentliche Liste gesperrter Nationalitäten für das Griechenland Golden Visa. Antragsteller aus sanktionierten Jurisdiktionen oder solchen mit höherem Risiko können jedoch einer verstärkten Due-Diligence-Prüfung, Bankprüfungen, einer genaueren Untersuchung der Mittelherkunft und einer Transaktionsüberwachung unterliegen. In der Praxis kann dies insbesondere Antragsteller mit Verbindungen zu Ländern oder Personen betreffen, die unter EU-Sanktionen stehen, da Banken und Behörden Prüfungen im Hinblick auf Sanktionen und AML-Regeln durchführen müssen.

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Zlata Erlach
Zlata Erlach

Leiter des österreichischen Büros

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