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Steuerwohnsitz in Zypern nach der 60-Tage-Regel und Dividendenplanung: Aufbau einer Steuerbasis

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Steuerwohnsitz in Zypern nach der 60-Tage-Regel und Dividendenplanung: Aufbau einer Steuerbasis

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17 min

Die 60-Tage-Steuerregelung in Zypern ermöglicht es Einzelpersonen, mit einer minimalen jährlichen Präsenz den Steuerwohnsitz zu erlangen. In Kombination mit dem Non-Dom-Status und dem Fehlen einer Erbschaftsteuer bietet sie eine stabile, steuergünstige Basis, während Einkommen und Vermögen international bleiben.

Ein Daueraufenthalt durch Investitionen ergänzt dies um lebenslange EU-Aufenthaltsrechte, was Zypern zu einem praktischen Zentrum für steuereffiziente Dividendeneinkünfte, Unternehmensbesitz und Nachfolgeplanung ohne vollständigen Wohnsitzwechsel macht.

Wie funktioniert der Steuerwohnsitz in Zypern und was ist die 60‑Tage‑Regelung?

Zypern besteuert Einzelpersonen nach ihrem persönlichen Steuerwohnsitz, der sich nach ihrer Anwesenheit im Land richtet und nicht danach, wo ihr Einkommen entsteht, wo ihre Unternehmen ansässig sind oder wo sich ihr Vermögen befindet.

Der klassische Weg zum Steuerwohnsitz besteht darin, sich innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 183 Tage im Land aufzuhalten.

Zypern bietet auch die 60-Tage-Option, eine zweite, flexiblere Möglichkeit, die sich für Personen eignet, die häufig reisen oder in mehreren Ländern leben. Sie ermöglicht es, den Steuerwohnsitz in Zypern zu begründen, selbst wenn man sich nur 60 Tage im Land aufhält, sofern zusätzliche Bedingungen erfüllt werden.Quelle: PwC — Steuerwohnsitz in Zypern.

Das 60-Tage-Regime ist besonders relevant für:

  1. Dividendeninvestoren, deren Einkommen hauptsächlich aus Dividenden und Zinsen besteht und die einen EU-Steuerwohnsitz anstreben, ohne Portfolios oder Holdinggesellschaften aus anderen Rechtsordnungen nach Zypern zu verlegen.
  2. Unternehmenseigentümer und Führungskräfte, die viel reisen, aber eine Funktion in einem zyprischen Unternehmen innehaben und ihren persönlichen Steuerwohnsitz in Zypern begründen möchten, ohne 183 Tage im Land zu verbringen.
  3. Familien, die ihre Nachfolge planen und ihren Steuerwohnsitz bevorzugt in einem stabilen Land verankern möchten, während sie ihr Leben und ihre geschäftlichen Aktivitäten andernorts fortführen.

Investoren, die eine sichere Basis in Zypern suchen, können auch einen Daueraufenthalt erhalten, indem sie mindestens €300.000 investieren. Dieser lebenslange Status beseitigt Einwanderungshürden und sichert den langfristigen Zugang zum Land, was es erleichtert, 60 Tage im Jahr dort zu verbringen und einen stabilen Steuer- und Nachfolgeplan aufzubauen.

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Steuerwohnsitz in Zypern: 183‑ und 60‑Tage‑Regelungen erklärt

Zypern wendet ein wohnsitzbasiertes System an: Einzelpersonen werden zu Steuerinländern, wenn sie sich im Kalenderjahr mehr als 183 Tage im Land aufhalten oder die Bedingungen der 60-Tage-Regel erfüllen.

183-Tage-Regelung

Nach der traditionellen Regel gilt eine Einzelperson, die sich während des Steuerjahres vom 1. Januar bis zum 31. Dezember mehr als 183 Tage physisch in Zypern aufhält, als zyprischer Steuerinländer, unabhängig von ihrem Steuerstatus andernorts.

In der Praxis bleibt dieser Weg relevant, wenn:

  • der eigene Lebensstil und die Arbeit ohnehin einen Aufenthalt in Zypern für den größten Teil des Jahres beinhalten, beispielsweise für Rentner, langjährige Angestellte und auf der Insel ansässige Familien;
  • es für eine Person einfacher ist, sich auf eine einfache Tageszählung zu verlassen, als sich mit den technischeren 60-Tage-Bedingungen zu befassen;
  • man keine umfangreichen Reisen oder parallele Aufenthalte in mehreren Jurisdiktionen verwalten muss.

Kriterien der 60-Tage-Regelung

Die 60-Tage-Regelung richtet sich an international mobile Personen, die wesentliche Bindungen zu Zypern pflegen, dort aber nicht den Großteil des Jahres verbringen können.

Antragsteller qualifizieren sich, wenn sie im selben Steuerjahr alle folgenden Bedingungen erfüllenQuelle: Zyprische Steuerbehörde: Steuerreform 2026 — Natürliche Personen:

  1. Mindestens 60 Tage physische Anwesenheit in Zypern innerhalb des Kalenderjahres.
  2. Nicht mehr als 183 Tage in einem einzelnen anderen Land während dieses Jahres verbringen.
  3. Ein Unternehmen führen, in Zypern arbeiten oder eine Geschäftsführerposition in Zypern innehaben und diese Tätigkeit bis zum 31. Dezember aufrechterhalten.
  4. Eine ständige Wohnimmobilie in Zypern besitzen oder mieten, die das ganze Jahr über zur persönlichen Nutzung zur Verfügung steht.

Seit Januar 2026 muss eine Einzelperson nicht mehr in jedem anderen Land steuerlich nicht ansässig sein, um sich für die zyprische 60-Tage-Regel zu qualifizieren. Das bedeutet, dass eine Person potenziell gleichzeitig die nationalen Regeln für den Steuerwohnsitz von Zypern und einem anderen Land erfüllen kann.

Regeln zur Zählung der Tage in Zypern

Sowohl für die 183-Tage- als auch für die 60-Tage-Regelung wendet Zypern spezifische Regeln für die Tageszählung anQuelle: KPMG — Zyprischer Steuerwohnsitz und Non-Dom-Regeln:

  • Tag der Abreise aus Zypern zählt als Tag außerhalb Zyperns;
  • Tag der Ankunft in Zypern zählt als Tag in Zypern;
  • Ankunft und Abreise am selben Tag zählen als ein Tag in Zypern;
  • Abreise und Ankunft am selben Tag zählen als ein Tag außerhalb Zyperns.

Beispielsweise wird eine Einzelperson, die am Montag ankommt und am Freitag abreist, als vier Tage in Zypern anwesend gezählt. Kurze Auslandsreisen reduzieren die zyprische Tageszahl nur am Tag der Abreise, während jede Rückkehr wieder einen Tag hinzufügt.

Sehr mobile Einzelpersonen müssen ihre Tage sorgfältig nachverfolgen, um sicherzustellen, dass Zypern mindestens 60 Tage angerechnet werden und kein anderes Land die Schwelle von 183 Tagen erreicht.

Wie nutzt man die 60‑Tage‑Regelung?

Um die 60-Tage-Regel zu nutzen, muss eine Person das legale Recht haben, sich in Zypern aufzuhalten, und alle gesetzlichen Bedingungen für den Steuerwohnsitz für das betreffende Jahr erfüllen.

Registrierung für Steuern

Der erste Schritt besteht darin, sich bei der zyprischen Steuerbehörde als einzelner Steuerzahler zu registrieren und eine Steueridentifikationsnummer (TIN)Quelle: Regierung von Zypern: Registrierung im nationalen Steuerregister zu erhalten. Bei der Registrierung richtet der Antragsteller in der Regel ein Konto für das Online-Einreichungssystem ein, das später zur Einreichung von Steuererklärungen und zum Empfang von Mitteilungen der Steuerbehörde verwendet wirdQuelle: Regierung von Zypern: Tax for All.

Für Einzelpersonen, die sich unter der 60-Tage-Regelung registrieren, umfasst die offizielle Liste der erforderlichen DokumenteQuelle: Domicile-Status in Zypern — Ο Περί Έκτακτης Εισφοράς για την Άμυνα της Δημοκρατίας Νόμος του 2002 (117(I)/2002):

Die TIN wird dann für alle zukünftigen Steuererklärungen und in der gesamten Korrespondenz mit der Steuerbehörde verwendet.

Jährliche Steuererklärungen einreichen

Nach der Registrierung hat eine Person, welche die 60-Tage-Regel nutzt, dieselben grundlegenden Pflichten wie jeder zyprische Steuerinländer. Zyprische Steuerinländer müssen eine persönliche Einkommensteuererklärung einreichen, wenn sie:

  • unabhängig vom Alter ein Bruttoeinkommen erzielen, das unter das steuerpflichtige Einkommen fällt; dazu gehören Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Unternehmensgewinne, Renten, Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen oder Lizenzgebühren; 
  • im Steuerjahr zwischen 25 und 70 Jahre alt sind, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens, auch wenn sie kein Einkommen haben.

Ein zyprischer Steuerinländer ohne Bruttoeinkommen ist im Allgemeinen von der Abgabepflicht befreit, wenn er unter 25 oder über 70 Jahre alt ist. Persönliche Einkommensteuererklärungen werden ausschließlich über Tax For All eingereichtQuelle: Regierung von Zypern: Tax for All.

5 häufige Missverständnisse beim Steuerwohnsitz in Zypern nach der 60-Tage-Regel

1. Steuerwohnsitz entspricht einer Auf­ent­halts­er­laub­nis. Der Steuerwohnsitz in Zypern verleiht für sich genommen nicht das Recht, dort langfristig zu leben, zu arbeiten oder ein Unternehmen zu führen. Gleichzeitig macht der Besitz einer befristeten oder dauerhaften Aufenthaltserlaubnis jemanden nicht automatisch zu einem Steueransässigen.

2. 60 Tage allein sichern den Steuerwohnsitz. Um sich zu qualifizieren, muss die Person auch einen ständigen Wohnsitz in Zypern unterhalten, die erforderliche geschäftliche, berufliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung zu Zypern haben und im Laufe des Jahres nicht mehr als 183 Tage in einem anderen einzelnen Land verbringen. 

3. Reine Papierpräsenz gilt als reale Präsenz. Wenn Geschäftsführungen, Unternehmen oder „Umzüge“ nur auf dem Papier existieren, ohne dass tatsächlich Zeit in Zypern verbracht wird und dort keine reale Geschäftsführung stattfindet, können ausländische Steuerbehörden den Steuerwohnsitz in Zypern unberücksichtigt lassen.

4. Bisherige Steuerpflichten enden, sobald Zypern den Steuerwohnsitz gewährt. Bisherige Länder des Steuerwohnsitzes können Einkünfte weiterhin nach Wegzugsteuerregeln oder Vorrangregeln (Tie-Breaker-Regeln) besteuern, selbst wenn Zypern die Person als steueransässig behandelt. Dies ist in Ländern mit weltweiter Besteuerung und strengen Wegzugsteuerregeln üblich.

5. Die 60-Tage-Regelung hebt jegliche Besteuerung auf. Einige Einkunftsarten können in Zypern weiterhin besteuert werden, sodass die 60-Tage-Regel keine vollständige Befreiung von der Steuer auf Gehalt, Unternehmenseinkommen oder Immobilieneinkünfte bedeutet.

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Wie Domicile- und Non-Dom-Status in Zypern funktionieren

Neben dem Steuerwohnsitz gibt es in Zypern zwei weitere Konzepte: Domicile (Domizil) und den Non-Dom-Status. Im Gegensatz zum Steuerwohnsitz, der angibt, wo das Einkommen in einem bestimmten Jahr besteuert wird, spiegelt das Domizil die langfristige Heimat und die langfristigen Bindungen einer Person wider. 

Der Non-Dom-Status ist eine Vorzugsregelung für Steuerinländer, die keinen Wohnsitz (Domicile) in Zypern haben. Er ermöglicht es berechtigten Einwohnern, den Sonderbeitrag zur Verteidigung (Special Defence Contribution, SDC) auf Dividenden und Zinsen zu vermeiden.

Domicile als Status der langfristigen Heimat

Das Domizil spiegelt den langfristigen Wohnsitz und die Absichten einer Person wider, nicht zwingend den Ort, an dem sie während eines einzelnen Steuerjahres lebt. Es stellt die Jurisdiktion dar, zu der eine Person die stärkste und dauerhafteste Verbindung hat. Es wird nicht durch einen kurzfristigen Aufenthalt, jährliche Steuervereinbarungen oder Reisemuster beeinflusst.

Zypern unterscheidet zwei Arten von DomicileQuelle: Domicile-Status in Zypern — Ο Περί Έκτακτης Εισφοράς για την Άμυνα της Δημοκρατίας Νόμος του 2002 (117(I)/2002):

  1. Herkunftsdomizil (Domicile of origin), das normalerweise vom Vater vererbt und bei der Geburt zugewiesen wird. Es bleibt in Kraft, sofern kein neues Domizil erworben wird.
  2. Wahl-Domizil (Domicile of choice), das erworben wird, wenn sich eine Einzelperson dauerhaft in einem anderen Land niederlässt und die klare und dauerhafte Absicht hat, für unbestimmte Zeit dort zu bleiben. 

Die Änderung des Domizils erfordert mehr als nur einen Wohnsitz — sie erfordert eine nachgewiesene Verlagerung langfristiger persönlicher, wirtschaftlicher und sozialer Bindungen. In der Praxis wird ein Wechsel des Domizils gewöhnlich durch eine Kombination von Faktoren nachgewiesen, zum Beispiel:

  • Wohnraum und Präsenz — Kauf oder langfristige Anmietung eines Hauptwohnsitzes in Zypern;
  • Familie und Alltag — Umzug von Angehörigen sowie Schul- oder Universitätsbesuch der Kinder in Zypern;
  • wirtschaftliche Bindungen — Arbeit oder Leitung des Hauptunternehmens von Zypern aus sowie Verlegung der wesentlichen Bankverbindungen und professionellen Berater;
  • formelle Schritte und Nachweise der Absicht — Aktualisierung von Testamenten, sodass Zypern als Hauptort der Erbfolge behandelt wird, sowie Erlangung und langfristige Nutzung des zyprischen Steuerwohnsitzes anstelle einer kurzfristigen Ausweichlösung;
  • Abbruch der Bindungen zum alten Domizil — Schließung von Unternehmen, Verkauf von Immobilien und Beendigung von Sozialversicherungs- oder Wählerregistrierungen.
Vladlena Baranova

Vladlena Baranova,

Leiterin der Rechts- & AML-Compliance-Abteilung, CAMS, IMCM

Eine Person kann viele Jahre lang in Zypern steuerlich ansässig sein, ohne dort ein Domicile zu haben, sofern ihre langfristigen Bindungen und Absichten im Ausland verbleiben. 

In der Praxis gilt dies häufig für ausländische Investoren und Fachkräfte, die einen Aufenthalt in Zypern erlangen, aber weiterhin ein anderes Land als ihr Zuhause für wesentliche Lebensentscheidungen betrachten. Solange sie kein zyprisches Domicile erwerben, können solche Personen in der Regel den Non-Dom-Status beibehalten und von der SDC-Befreiung auf Dividenden und Zinsen profitieren.

Non-Dom als Steuerstatus für Ansässige in Zypern

Der Non-Dom-Status gilt für Personen, die in Zypern steuerlich ansässig, aber dort nicht domiziliert sind. Es handelt sich um eine Steuerkategorie und nicht um einen separaten rechtlichen Status; er gewährt eine Befreiung von der SDC auf Dividenden und Zinsen, was ihn für Investoren und Unternehmer besonders attraktiv macht.

Um sich als Non-Dom zu qualifizieren, muss eine Person zunächst in Zypern steuerlich ansässig sein, gilt jedoch für SDC-Zwecke nicht als in Zypern domiziliert. Dies trifft am häufigsten auf Personen zu, deren Domicile of origin außerhalb Zyperns liegt und die kein Domicile of choice in Zypern erworben haben. 

Der Non-Dom-Status ist zeitlich begrenzt. Eine Einzelperson gilt für SDC-Zwecke als in Zypern domiziliert, sobald sie in mindestens 17 der 20 dem betreffenden Steuerjahr unmittelbar vorausgehenden Steuerjahre in Zypern steuerlich ansässig war. Sobald nach dieser Regel ein fiktives Domicile (Deemed Domicile) entsteht, wird die Person weiterhin als domiziliert behandelt, bis sie einen Zeitraum von 20 Jahren ohne Steuerwohnsitz in Zypern vollendet hat. Diese 20 Jahre müssen nicht zusammenhängend sein.

Personen, deren rechtliches Domicile of origin außerhalb Zyperns liegt, können eine andere Art der SDC-Zahlung wählen, sobald sie diese 17‑Jahre‑Grenze erreichen. Anstatt SDC auf ihre tatsächlichen Dividenden- und Zinseinkünfte zu zahlen, können sie beantragen, einen Festbetrag von €250,000 für 5 Jahre zu zahlen. Diese Option kann für bis zu zwei 5‑Jahres‑Zeiträume genutzt werden.

Der Antrag muss normalerweise bis zum 30. Juni des ersten Jahres des 5‑Jahres‑Zeitraums eingereicht werden und kann bis zu 2 Jahre im Voraus gestellt werden. Die €250,000 werden nach der Genehmigung im Voraus gezahlt und sind nicht erstattungsfähig.

Internationale Investoren können die 60‑Tage‑Steuerwohnsitzregelung mit dem Non-Dom-Status kombinieren. Um sich nach der 60‑Tage‑Regel zu qualifizieren, muss eine Person mindestens 60 Tage in Zypern verbringen, sich in keinem anderen einzelnen Land mehr als 183 Tage aufhalten, einen ständigen Wohnsitz in Zypern unterhalten und die erforderliche geschäftliche, berufsbezogene oder gesellschaftsrechtliche Bindung zu Zypern aufweisen.

Die Erlangung des Steuerwohnsitzes in Zypern führt nicht automatisch dazu, dass ein anderes Land jemanden nicht mehr als steuerlich ansässig behandelt.

Sobald der Steuerwohnsitz in Zypern gesichert ist, bleibt es Investoren freigestellt zu reisen, eine stabile Steuerbasis in der EU zu genießen und als Non-Doms keine SDC auf Dividenden und Zinsen zu zahlen — es fällt lediglich der reguläre GESY‑Krankenversicherungsbeitrag an.

Individuelle Kosten für Daueraufenthalt in Zypern

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Wie Domicile- und Non-Dom-Status bestätigt und überwacht werden

Domizil und Non-Dom-Status werden nicht automatisch gewährt. 

Einzelpersonen beantragen den Non-Dom-Status über Verfahren der Steuerbehörde, üblicherweise durch Einreichung von:

Die vom Antragsteller eingereichten Dokumente helfen der Steuerbehörde zu entscheiden, ob die Person als in Zypern ansässig (domiciled) oder als zyprischer Steuerinländer mit Non-Dom-Status behandelt wird.

Die Steuerbehörde überwacht diesen Status fortlaufend. Überprüfungen finden in der Regel bei der Bearbeitung des SDC auf Dividenden oder Zinsen, bei der Ausstellung einer Bescheinigung über den Steuerwohnsitz oder das Domizil oder bei Routineprüfungen und Audits statt.

Vladlena Baranova

Vladlena Baranova,

Leiterin der Rechts- & AML-Compliance-Abteilung, CAMS, IMCM

Eine Neubeurteilung des Domicile oder des Non-Dom-Status kann ausgelöst werden, wenn sich die langfristigen Bindungen einer Person nach Zypern verlagern — beispielsweise durch den Kauf eines Hauptwohnsitzes, den Umzug der Familie nach Zypern oder eine dauerhafte Tätigkeit vor Ort. 

Der Status kann auch geändert werden, wenn die Steuerbehörde neue Tatsachen feststellt, die darauf hindeuten, dass die Person Zypern nun als ihr langfristiges Zuhause behandelt, oder wenn sie sich der 17‑Jahres‑Grenze des Steuerwohnsitzes in Zypern nähert, die den Non-Dom-Status beendet.

Wie werden Dividenden für in Zypern domizilierte Ansässige und Non-Doms besteuert?

Die Besteuerung von Dividenden hängt von zwei Komponenten ab: dem Sonderbeitrag zur Verteidigung (Special Defence Contribution, SDC) und den separaten GESY-Gesundheitsbeiträgen. Woher die Dividenden stammen, ändert nichts an den Steuerregeln — entscheidend ist Ihr Steuer- und Domicile-Status.

Sonderbeitrag zur Verteidigung auf Dividenden 

Wer zahlt SDC. Nur zyprische Steuerinländer, die ihr Domizil in Zypern haben, zahlen SDC auf Dividendeneinkünfte. Personen mit Non-Dom-Status sind vollständig befreit, unabhängig davon, woher die Dividenden stammenQuelle: Zyprische Steuerbehörde — Sonderbeitrag zur Verteidigung.

Wie hoch ist SDC. Der allgemeine SDC-Satz auf Dividendeneinkünfte, die von zyprischen Steuerinländern mit Domizil in Zypern bezogen werden, beträgt 5%.

Spezielle SDC-Regeln für Unternehmen

Fiktive Dividenden. Das System der fiktiven Dividendenausschüttung wurde für Gewinne ab dem Steuerjahr 2026 abgeschafft.

Verdeckte Dividenden. Einige Vorteile, die ein Unternehmen einem Aktionär gewährt, können als Dividenden behandelt werden, selbst wenn keine formelle Dividende ausgeschüttet wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Aktionär oder eine nahestehende Person einen Vermögenswert des Unternehmens nutzt oder einen Vermögenswert vom Unternehmen unter dem Marktwert erhält. Diese verdeckten Dividendenausschüttungen unterliegen einem SDC von 10%.

Zahlungen an bestimmte ausländische Unternehmen. Eigene Regeln gelten, wenn ein zyprisches Unternehmen Dividenden an ein verbundenes Unternehmen in bestimmten ausländischen Jurisdiktionen zahlt. Wenn die Unternehmen zu mehr als 50% direkt oder indirekt miteinander verbunden sind, unterliegen Dividenden an ein Unternehmen in einer nicht kooperativen Jurisdiktion im Allgemeinen einem SDC von 17%, während Zahlungen an ein Unternehmen in einer Niedrigsteuer-Jurisdiktion einem SDC von 5% unterliegen. 

Diese Regeln gelten für Zahlungen von Unternehmen zu Unternehmen und sind getrennt von dem SDC zu betrachten, der auf persönlich von einer Einzelperson bezogene Dividenden erhoben wird.

Einkommensteuerliche Behandlung von Dividenden

In den meisten Fällen zahlen zyprische Steuerinländer keine Einkommensteuer auf Dividenden, unabhängig davon, ob die Dividenden aus Zypern oder dem Ausland stammen. Die Besteuerung von Dividenden für Einzelpersonen erfolgt in der Regel über den SDC und nicht über die Einkommensteuer.

Gesundheitsbeitrag

Wer zahlt Gesundheitsbeiträge. Zyprische Steuerinländer sind im Allgemeinen beitragspflichtig für GESY-Beiträge auf relevantes Einkommen, sofern sie sich nicht für eine Befreiung qualifizieren. Befreiungen können beispielsweise für Personen gelten, die in einem anderen EWR-Land oder der Schweiz im Rahmen der geltenden Regeln zur Koordinierung der sozialen Sicherheit versichert sindQuelle: Zyprische Steuerbehörde: Allgemeines Gesundheitssystem — GESY.

Wie viel wird erhoben. Wenn GESY Anwendung findet, unterliegen Dividenden einem Beitrag von 2,65%. Die Beiträge gelten für Einkünfte bis zu einer jährlichen Gesamtobergrenze von €180.000. Der Domicile- oder Non-Dom-Status hat keinen Einfluss auf die GESY-Pflicht.

Vladlena Baranova

Vladlena Baranova,

Leiterin der Rechts- & AML-Compliance-Abteilung, CAMS, IMCM

Viele Investoren und Unternehmenseigentümer nutzen eine zyprische Gesellschaft als Holdingvehikel für Dividenden aus ihren ausländischen Tochtergesellschaften. Die Dividenden gehen bei der zyprischen Gesellschaft typischerweise mit geringer oder keiner zyprischen Steuer ein, unterstützt durch Doppelbesteuerungsabkommen und EU-Regeln, die ausländische Quellensteuern reduzieren.

Wenn die zyprische Gesellschaft diese Gewinne dann an einen einzelnen Gesellschafter ausschüttet, hängt die Steuer vom Domicile-Status dieser Person ab:

  • domizilierte Einzelpersonen zahlen SDC und GESY;
  • Non-Doms zahlen nur GESY.

Aufgrund dieser Struktur ist Zypern eine beliebte Basis für internationale Investitionen: Es ermöglicht der Holdinggesellschaft, Dividenden effizient einzusammeln, und erlaubt der Einzelperson, diese mit einer geringeren persönlichen Steuerbelastung zu erhalten.

Wie funktioniert das Fehlen einer Erbschaft- und Schenkungsteuer in Zypern in der Praxis?

Ausländer können in Zypern nicht nur von der 60-Tage-Regelung und dem Non-Dom-Status profitieren, sondern auch von der Befreiung von der Erbschaft- und SchenkungsteuerQuelle: Zyprische Steuerbehörde — Einzelpersonen.

Zypern erhebt keine Erbschaftsteuer. Dennoch fallen einige Kosten an:

  1. Kapitalgewinnsteuer (CGT) bei spätestem Verkauf. Wenn Erben geerbte zyprische Immobilien mit Gewinn verkaufen, wird auf den Gewinn eine Kapitalgewinnsteuer von 20% erhobenQuelle: Zyprische Steuerbehörde — Unbewegliches Vermögen.
  2. Übertragungsgebühren. Die Eintragung zyprischer Immobilien auf den Namen eines rechtmäßigen Erben ist frei von Übertragungsgebühren, obwohl Standardgebühren für Anträge und Registrierungsbescheinigungen anfallen. Für Vermächtnisnehmer und nicht rechtmäßige Erben gelten andere Regeln: Die Gebühren betragen 3% auf den Wert bis zu €85.430,07, 5% auf den Teil von €85.430,08 bis €170.860,14 und 8% auf den darüber hinausgehenden Betrag.Quelle: Zyprisches Grundbuch- und Vermessungsamt: Bürgercharta — Registrierung von unbeweglichem Vermögen durch Erbschaft.
  3. Kosten für die Nachlassverwaltung. Die Nachlassabwicklung und Erbfolge beinhalten in der Regel Gerichts- und Anwaltsgebühren sowie Honorare für Notare und Berater, üblicherweise etwa 3—5% zuzüglich MwSt.

Das Fehlen einer Erbschaftsteuer gilt unabhängig davon, ob der Erblasser Zyprer oder Ausländer war. Erben erhalten zyprische Vermögenswerte ohne zusätzliche Steuer allein aufgrund des Todesfalls.

Schenkungen zu Lebzeiten: Wie Vermögenswerte bei einer Übertragung besteuert werden

Übertragungen zwischen nahen Angehörigen — wie Eltern und Kindern oder Ehepartnern — sind bei ordnungsgemäßer Dokumentation in der Regel von der Schenkungsteuer und der Kapitalgewinnsteuer befreit. Allerdings können weiterhin Übertragungsgebühren des Grundbuchamts anfallen, häufig zu reduzierten Sätzen von bis zu 0,1% in entsprechenden FällenQuelle: PwC — Steuern in Zypern.

Warum Übertragungen zu Lebzeiten üblich sind

Selbst ohne Erbschaftsteuer ziehen es viele Familien vor, Übertragungen zu Lebzeiten zu organisieren, um Folgendes zu erreichen:

  1. Eigentumsverhältnisse vereinfachen. Kinder oder Familienholding-Gesellschaften werden frühzeitig Eigentümer, sodass weniger Vermögenswerte das Nachlassverfahren durchlaufen müssen und die Formalitäten nach dem Todesfall reduziert werden.
  2. Zyprische Vergünstigungen nutzen. Schenkungen innerhalb der Familie können häufig ohne Kapitalgewinnsteuer und mit reduzierten Übertragungsgebühren vorgenommen werden, sodass Vermögenswerte zu relativ günstigen Konditionen an die nächste Generation übergehen.
  3. Kontrolle und Nutzen trennen. Eltern können die Kontrolle über eine Gesellschaft oder eine Gesellschaftervereinbarung behalten, während Kinder nach und nach Eigentums- und Einkommensrechte erhalten.
  4. Grenzüberschreitende Reibungsverluste reduzieren. In Situationen, in denen andere Länder Erbschaft- oder Nachlasssteuern erheben oder strenge Pflichtteilsregeln haben, kann eine frühzeitige Strukturierung mit Gesellschaften oder Holdingvehikeln zukünftige Übertragungen erleichtern.

Obwohl Zypern den Nachlass im Todesfall nicht besteuert, werden Übertragungen zu Lebzeiten weiterhin häufig genutzt, um die Eigentumsverhältnisse zu ordnen, den zukünftigen Verwaltungsaufwand zu verringern und den familiären sowie grenzüberschreitenden Anforderungen gerecht zu werden.

Grenzüberschreitende Erbschaften und ausländische Nachlasssteuern

Zypern erhebt zwar keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer, dies hindert andere Länder jedoch nicht daran, dieselben Vermögenswerte oder Übertragungen zu besteuern. Eine ausländische Nachlass- oder Schenkungsteuer kann in folgenden Fällen anfallen:

  • der Erblasser hatte seinen Wohnsitz oder sein Domizil im Ausland;
  • der Nachlass oder die Schenkung umfasst Vermögenswerte in einem Land, das Erbschaft- oder Schenkungsteuer erhoben;
  • die lokalen Steuerregeln basieren auf der Staatsangehörigkeit oder der langfristigen Heimat der Person.

EU-Regeln bestimmen, welches Erbrecht Anwendung findet, üblicherweise basierend auf dem letzten Wohnsitz der Person, obwohl Einzelpersonen stattdessen das Recht ihrer Staatsangehörigkeit wählen können. Diese Regeln betreffen nur die Verteilung des Nachlasses, nicht aber seine Besteuerung. Die Besteuerung wird von jedem Land separat geregelt.

Wie kann der Daueraufenthalt auf Zypern durch Investition die Steuer‑ und Nachfolgeplanung unterstützen?

Vermögende Ausländer entscheiden sich oft nicht nur für die Erlangung des Steuerwohnsitzes in Zypern, sondern auch für die Sicherung eines Daueraufenthalts. Dies bietet ihnen stärkere Vorteile, wie ein lebenslanges Wohnrecht in einem EU-Land und eine klare Basis für eine langfristige Planung.

Ein Daueraufenthalt auf Zypern kann durch Investition erlangt werden. Durch einen Beitrag von mindestens €300,000 können ein Antragsteller und seine Familie einen lebenslangen Status erhalten, der gut mit der 60‑Tage‑Steuerregel, dem Non-Dom-Regime, der Körperschaftsteuer von 15% und dem Fehlen einer Steuer auf die meisten Dividendeneinkünfte harmoniert.

Daueraufenthalt auf Zypern durch Investition: Übersicht

Ein Investor kann den Kauf von Folgendem wählen:

  • Wohnimmobilie;
  • Gewerbeimmobilie;
  • Anteile an einem zyprischen Unternehmen;
  • Anteile an einem lokalen Investmentfonds.

Wenn die gewählte Investition in eine Nicht-Wohnimmobilie erfolgt, muss der Investor dennoch Wohnraum in Zypern kaufen oder mieten. In diesem Fall gibt es keine Mindestwertanforderungen.

Fa­mi­li­en­mit­glie­der können in den Antrag einbezogen werden: ein Ehepartner, Kinder unter 18 Jahren, finanziell abhängige Kinder bis 25 Jahre, die studieren, sowie Kinder mit Behinderungen jeden Alters.

Die Investition muss so lange aufrechterhalten werden, wie der Daueraufenthalt gehalten wird. In der Praxis können Mittel erst abgezogen werden, nachdem der Daueraufenthalt aufgegeben oder die Staats­bür­ger­schaft erlangt wurde. Um einen zyprischen Reisepass zu erhalten, müssen Investoren mindestens 8 Jahre in Zypern leben.

Beispiele für Immobilien in Zypern

https://wonderful-dogs-8ceb8899a2.media.strapiapp.com/Snimok_ekrana_2026_02_27_v_10_44_26_78062e572d.png
location icon

Zypern, Limassol

395.000 € — 510.000 €

Family House, Akrounta, Limassol

square icon134 m² — 143 m²
bed icon3
bathroom icon2
https://wonderful-dogs-8ceb8899a2.media.strapiapp.com/Snimok_ekrana_2025_11_28_v_13_18_37_8c1382d95a.png
location icon

Zypern, Limassol

850.000 €+

Residential House - Panthea, Limassol

square icon188 m²
bed icon3
bathroom icon3
https://wonderful-dogs-8ceb8899a2.media.strapiapp.com/Snimok_ekrana_2026_02_27_v_14_52_41_95c7168b9b.png
location icon

Zypern, Limassol

2.500.000 €+

Residential House, Agia Fyla, Limassol

square icon550 m²
bed icon6
bathroom icon5

Wie der Daueraufenthalt das Modell des Steuerwohnsitzes nach der 60-Tage-Regel und den Non-Dom-Status unterstützt

Physische Präsenz in Zypern. Der Daueraufenthalt verleiht das Recht, ohne Visumbeschränkungen in Zypern zu bleiben, was es einfach macht, die erforderlichen 60 Tage pro Jahr dort zu verbringen. Investoren können weiterhin international reisen und leben, während sie einen Steuerwohnsitz in Zypern aufrechterhalten.

Non-Dom-Status und Dividendenplanung. Der Daueraufenthalt macht jemanden nicht automatisch in Zypern domiziliert. Ein ausländischer Investor kann den Daueraufenthalt halten, den Steuerwohnsitz in Zypern unter der 60-Tage-Regel erlangen und den Non-Dom-Status viele Jahre lang behalten. Während dieser Zeit bleiben Dividenden und die meisten Zinsen frei von SDC.

Unterstützung für die Familie und steuerfreies Erben. Zypern hat keine Erbschaftsteuer, sodass zyprische Vermögenswerte wie Immobilien oder Anteile an einer zyprischen Gesellschaft ohne zusätzliche Nachlassbelastung an Erben übergehen können. Da der Daueraufenthalt für Ehepartner und Kinder verfügbar ist, können sich Familien in Zypern etablieren und Vermögenswerte reibungslos über Generationen hinweg übertragen.

Wichtigste Punkte zur 60-Tage-Regel und den steuerlichen Vorteilen Zyperns

  1. Die 60‑Tage‑Regelung ermöglicht es mobilen Investoren und Führungskräften, den Steuerwohnsitz in Zypern mit einem kurzen jährlichen Aufenthalt zu sichern.
  2. Nach der 60‑Tage‑Regelung muss eine Person mindestens 60 Tage in Zypern verbringen, dort einen ständigen Wohnsitz unterhalten, die erforderliche geschäftliche, berufsbezogene oder gesellschaftsrechtliche Bindung zu Zypern haben und sich im Laufe des Jahres in keinem anderen einzelnen Land mehr als 183 Tage aufhalten.
  3. Non-Dom-Status bedeutet, dass eine Person in einem Land lebt und Steuern zahlt, jedoch nicht so behandelt wird, als hätte sie dieses Land als ihr langfristiges Zuhause. Dieser Status befreit in Zypern steuerlich Ansässige von der SDC auf Dividenden.
  4. Zypern hat keine Erbschaft- und Schenkungsteuer.
  5. Ein Daueraufenthalt auf Zypern durch Investition gewährt ein lebenslanges Recht, in Zypern zu leben, und bietet eine stabile Basis zur Unterstützung des 60‑Tage‑Modells, der Non-Dom-Planung und der langfristigen Familiennachfolge.

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Über die Autoren

Geschrieben von Vladlena Baranova

Leiterin der Rechts- & AML-Compliance-Abteilung, CAMS, IMCM

Vladlena leitet die Vorbereitung auf die Due‑Diligence‑Prüfung und den Antrag auf Staats­bür­ger­schaft oder Auf­ent­halts­er­laub­nis durch Investition. Sie bewertet den Hintergrund der Investoren, identifiziert potenzielle Probleme und trägt dazu bei, einen reibungslosen Antragsprozess zu gewährleisten.

Vladlena ist ein professionelles Mitglied des International Migration Council.

Vladlena half über 300 Investoren aus der ganzen Welt bei der Erlangung von Zweitpässen und Aufenthaltstiteln und stellte dabei die vollständige Einhaltung internationaler AML- und Due‑Diligence‑Standards sicher.

Tatsache überprüft von Mohamed Zakaria

Senior-Experte für Investitionsmigration

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Bewertet von Elena Ruda

Mitgründerin & Geschäftsführende Partnerin

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Häufig gestellte Fragen

  • Wie werde ich in Zypern steuerlich ansässig?

    Eine Einzelperson wird in Zypern steuerlich ansässig, indem sie sich entweder mehr als 183 Tage in einem Kalenderjahr in Zypern aufhält oder alle Bedingungen der 60‑Tage‑Regel erfüllt. Bei beiden Wegen wird der Steuerwohnsitz pro Steuerjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember bewertet.

  • Was ist die 60‑Tage‑Regelung für den Steuerwohnsitz in Zypern?

    Die 60‑Tage‑Regel ermöglicht es einer Person, in Zypern steuerlich ansässig zu werden, wenn bestimmte Bedingungen innerhalb desselben Kalenderjahres erfüllt sind. Die Einzelperson muss:

    • Sich mindestens 60 Tage in Zypern aufhalten;
    • eine Geschäftstätigkeit, eine Beschäftigung oder eine Direktorenfunktion in einem in Zypern steuerlich ansässigen Unternehmen ausüben;
    • einen ständigen Wohnsitz in Zypern unterhalten, der zur persönlichen Nutzung zur Verfügung steht.
  • Was bedeutet Non-Domicile?

    Non-Dom-Status bedeutet, dass eine Person in Zypern steuerlich ansässig ist, Zypern jedoch gemäß den Domicile-Regeln nicht als ihr langfristiges Zuhause gilt. Dieser Status bringt wesentliche Steuervorteile mit sich: insbesondere die Befreiung vom Special Defence Contribution auf Dividenden und Zinsen, der für domizilierte Ansässige gilt.

  • Was ist der Unterschied zwischen Steuerwohnsitz und Domicile in Zypern?

    Beim Steuerwohnsitz geht es darum, wo jemand in einem bestimmten Jahr als ansässig behandelt wird für Einkommensteuerzwecke, basierend hauptsächlich auf Tageszählungen und Tätigkeitsprüfungen. Domicile spiegelt das langfristige Zuhause und die Bindungen wider und wird in Zypern verwendet, um zu entscheiden, ob SDC anwendbar ist.

  • Wer kann den Non-Dom-Status in Zypern erhalten?

    Der Non-Dom-Status steht Einzelpersonen zur Verfügung, die in Zypern steuerlich ansässig sind und nach dem Gesetz nicht als dort domiziliert gelten. In der Praxis betrifft dies gewöhnlich ausländische Staatsangehörige, die nach Zypern ziehen, ohne die Absicht zu haben, es zu ihrem dauerhaften Zuhause zu machen, und die in mindestens 17 der letzten 20 Jahre nicht in Zypern steuerlich ansässig waren.

  • Wie wirkt sich der Non-Dom-Status in Zypern auf die Dividendensteuer aus?

    Steuerlich ansässige Non-Doms sind vom SDC auf Dividenden und die meisten Zinsen befreit. Infolgedessen sind Dividenden, die von der Einkommensteuer befreit sind, für Non-Doms oft vollständig frei von zyprischer Steuer, abgesehen von möglichen GESY-Beiträgen.

    Viele ausländische Investoren kombinieren den Non-Dom-Status mit einem Daueraufenthalt auf Zypern durch Investition, um sich ein langfristiges Aufenthaltsrecht in Zypern zu sichern und diese günstige Behandlung von Dividendeneinkünften zu bewahren.

  • Gibt es in Zypern eine Erbschaftsteuer?

    Nein, Zypern erhebt keine Erbschaftsteuer auf den Wert eines Nachlasses, unabhängig davon, ob der Erblasser Zyprer oder Ausländer war. Andere Steuern und Gebühren, wie Übertragungsgebühren, eine mögliche Kapitalertragsteuer bei einem späteren Verkauf und Notarkosten, können weiterhin anfallen.

  • Bedeutet das Fehlen einer Erbschaftsteuer in Zypern, dass Erben nirgendwo Steuern zahlen?

    Nein, andere Länder können weiterhin Erbschaft-, Nachlass- oder Nachfolgesteuern erheben, basierend auf dem Wohnsitz oder Domicile des Erblassers, dem Standort der Vermögenswerte oder sogar der Staatsangehörigkeit.

  • Kann ich in einem anderen Land weiterhin besteuert werden, wenn ich den 60‑Tage‑Steuerwohnsitz in Zypern nutze?

    Ja, ein anderes Land kann Sie nach seinen eigenen Regeln weiterhin als steuerlich ansässig behandeln oder bestimmte Einkünfte quellenbasiert besteuern. Doppelbesteuerungsabkommen und „Tie-Breaker“-Regeln bestimmen dann, welches Land das primäre Besteuerungsrecht hat.

  • Benötige ich einen Daueraufenthalt auf Zypern durch Investition, um die 60‑Tage‑Regel zu nutzen?

    Nein, die 60‑Tage‑Regel ist ein steuerlicher Weg und erfordert für sich genommen keinen Daueraufenthalt durch Investition.

    Ein Daueraufenthalt für Investoren kann sehr hilfreich sein, da er Visumbeschränkungen aufhebt, Ein- und Ausreisen nach Zypern vereinfacht und eine stabile langfristige Struktur für den 60‑Tage‑Steuerwohnsitz, den Non-Dom-Status und die Nachfolgeplanung unterstützt.