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Spanische Staats­bür­ger­schaft durch Geburt: Aktualisierte Regeln und Voraussetzungen erklärt

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Spanische Staats­bür­ger­schaft durch Geburt: Aktualisierte Regeln und Voraussetzungen erklärt

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11 min

Zusammenfassung

Kosmopoliten, die eine europäische Staats­bür­ger­schaft für ihre Kinder suchen, sollten Spanien in Betracht ziehen: Ein spanischer Reisepass gewährt das Recht, in der Europäischen Union zu leben, in jedem EU-Staat zu arbeiten oder geschäftlich tätig zu sein sowie visafrei in 172 Länder zu reisen.

Erfahren Sie, wer Anspruch auf die spanische Staats­bür­ger­schaft durch Geburt hat und ob die bloße Geburt in Spanien ausreicht, um die Staatsangehörigkeit des Landes zu erwerben.

Überblick über die spanische Staatsbürgerschaft durch Geburt

Jüngsten Statistiken zufolge entscheiden sich immer mehr ausländische Staatsangehörige dafür, ihr Kind in Spanien zur Welt zu bringen und die Staats­bür­ger­schaft für ihre Kinder anzustreben. Die Zahl der Kinder von Müttern ohne spanische Staatsangehörigkeit ist stetig gestiegen, von 18% im Jahr 2013 auf 23% im Jahr 2022.

Wann ein Kind die Staats­bür­ger­schaft erhält

Spanien folgt dem Abstammungsprinzip (Ius Sanguinis) und nicht dem Geburtsortsprinzip (Ius Soli). Das bedeutet, dass eine Geburt in Spanien nicht automatisch zur spanischen Staats­bür­ger­schaft führt, sofern nicht bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Ein Neugeborenes erhält die spanische Staats­bür­ger­schaft automatisch in zwei Fällen:

  • wenn es von spanischen Eltern geboren wurde, unabhängig vom Geburtsort;
  • wenn es in Spanien von staatenlosen Eltern oder ausländischen Eltern geboren wurde, deren Heimatländer Kindern, die im Ausland geboren wurden, nicht die Staatsangehörigkeit der Eltern gewähren.

In anderen Fällen muss ein Kind zusätzliche Anforderungen erfüllen, um die Staats­bür­ger­schaft durch Geburt zu erlangen.

Für Neugeborene, die keinen Anspruch auf Staats­bür­ger­schaft durch Geburt haben, gibt es eine erleichterte Einbürgerung. In solchen Fällen wird die spanische Staatsangehörigkeit nach einem Jahr rechtmäßigen Aufenthalts im Land verliehen.

Dieser Weg eignet sich für Kinder, deren Eltern in Spanien leben, zum Beispiel mit einem Spanien Digital Nomad Visum.

Spanien erkennt die doppelte Staats­bür­ger­schaft nicht an

Daher muss man beim Erwerb eines spanischen Reisepasses in der Regel auf die erste Staatsangehörigkeit verzichten.

Staatsangehörige lateinamerikanischer Länder, der Philippinen, Andorras, Äquatorialguineas und Portugals sind von dieser Anforderung befreit und können beide Staatsangehörigkeiten behalten.

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5 Vorteile der spanischen Staatsbürgerschaft

Die spanische Staats­bür­ger­schaft bringt eine Reihe von Privilegien mit sich, angefangen bei einem der stärksten Reisepässe der Welt bis hin zum uneingeschränkten Zugang zum Leben und Arbeiten in der gesamten Europäischen Union.

1. Globale Mobilität

Der spanische Reisepass ist einer der stärksten weltweit und bietet visafreien Zugang oder Visum-bei-Ankunft in 172 Länder.

Die Liste für visafreies Reisen umfasst alle Länder des Schengen-Raums, das Vereinigte Königreich, karibische Staaten und lateinamerikanische Länder. Für die Einreise in die USA, nach Kanada oder Australien benötigen spanische Staatsbürger lediglich eine eTA, eine elektronische Reisegenehmigung, die günstiger und schneller zu erhalten ist als ein herkömmliches Visum.

2. Recht auf Leben und Arbeiten in der EU

Da Spanien Mitglied der Europäischen Union ist, spanische Staatsbürger haben das Recht, in jedem der 27 EU-Länder zu leben. Sie können dort auch ohne Arbeitserlaubnis arbeiten und geschäftlich tätig sein. Je nach Gesetzgebung des gewählten Landes kann lediglich eine Registrierung bei den örtlichen Behörden erforderlich sein.

3. Möglichkeit einer medizinischen Behandlung auf EU-Ebene

Spanien verfügt über eines der besten Gesundheitssysteme der Welt und bietet seinen Bürgern und Einwohnern eine allgemeine Gesundheitsversorgung. Das Land weist niedrige Raten an vermeidbarer Sterblichkeit auf und hat Initiativen zur Minimierung von Risikofaktoren umgesetzt.

Im Rahmen der Europäischen Krankenversicherungskarte können spanische Staatsbürger auch in anderen EU-Ländern medizinische Behandlungen zu den gleichen Bedingungen wie die dort Versicherten in Anspruch nehmen — kostenlos oder zu einem reduzierten Preis.

4. Zugang zu europäischer Bildung

Die spanische Staats­bür­ger­schaft gewährt Zugang zu hochwertigen Bildungssystemen in Spanien und anderen EU-Ländern. Dies umfasst öffentliche Schulen, Universitäten und verschiedene Bildungsprogramme, die international anerkannte Abschlüsse anbieten.

Laut dem QS World Universities Ranking 2026 gehören 15 spanische Universitäten zu den Top 500 weltweit.

5. Hohe Lebensqualität

Spanien ist bekannt für seine hohe Lebensqualität, die durch ein angenehmes Klima, eine reiche Kultur und exzellente öffentliche Dienstleistungen geprägt ist. Dies spiegelt sich auch darin wider, dass das Land die höchste Lebenserwartung in der EU hat. Im Jahr 2022 lag dieser Wert bei 83,2 Jahren, was mehr als 2 Jahre über dem EU-Durchschnitt liegt.

Wer Anspruch auf die spanische Staatsbürgerschaft durch Geburt hat

Die spanische Staats­bür­ger­schaft durch Geburt wird nicht automatisch jedem im Land geborenen Kind verliehen.

In der Regel erhält ein in Spanien geborenes Kind die Staatsangehörigkeit seiner Eltern. Wenn also mindestens ein Elternteil Spanier ist, ist auch das Kind spanischer Staatsbürger.

Aber auch wenn die Eltern keine Spanier sind, kann das Kind durch Geburt die spanische Staats­bür­ger­schaft erhalten, falls:

  1. Es in Spanien als Kind ausländischer Eltern geboren wurde und mindestens ein Elternteil ebenfalls in Spanien geboren wurde. Kinder von Diplomaten oder Konsularbeamten sind von dieser Regel ausgenommen.

  2. Es in Spanien von staatenlosen Eltern geboren wurde. In diesem Fall müssen die Eltern nachweisen, dass das Kind in keinem anderen Land eine Staats­bür­ger­schaft erwerben kann.

  3. Es in Spanien von ausländischen Eltern geboren wurde, deren Heimatland die Staatsangehörigkeit eines im Ausland geborenen Kindes nicht anerkennt. Ohne die spanische Staats­bür­ger­schaft wäre das Kind somit staatenlos.

  4. Es in Spanien geboren wurde und seine Herkunft nicht bestimmt werden kann. Dies gilt für Findelkinder oder Kinder mit unbekannten Eltern.

  5. Es von einem spanischen Staatsbürger adoptiert wurde. Bei Minderjährigen wird die Staats­bür­ger­schaft unmittelbar nach der Adoption verliehen. Bei adoptierten Kindern über 18 Jahren kann die spanische Staats­bür­ger­schaft innerhalb von zwei Jahren nach der Adoption gewährt werden.

Erhalt der spanischen Staatsbürgerschaft unmittelbar nach der Geburt

Für Kinder, die unmittelbar nach der Geburt oder Adoption spanische Staatsbürger werden können, muss die Staats­bür­ger­schaft von ihren Eltern beantragt werden.

Registrierungsprozess

Die Geburtsregistrierung eines Kindes ist der entscheidende Schritt zur Erlangung der Staatsangehörigkeit und zur Ausstellung einer Geburtsurkunde. Die Eltern des Kindes haben nach der Geburt 10 Tage Zeit, um das Kind beim Standesamt (Registro Civil) anzumelden. Diese Frist kann auf 30 Tage verlängert werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt.

Die Geburt muss im kommunalen oder konsularischen Register des Ortes eingetragen werden, an dem das Kind geboren wurde. Erfolgte die Geburt in Spanien, können die Eltern den Antrag beim zuständigen Standesamt ihres Wohnsitzes stellen, selbst wenn das Kind in einer anderen Region geboren wurde.

Dokumente für den Antrag auf Staats­bür­ger­schaft

Zu den erforderlichen Dokumenten für den Erwerb der spanischen Staats­bür­ger­schaft für ein Neugeborenes gehören:

  • ein ausgefülltes Antragsformular mit Vor- und Nachnamen des Kindes;
  • Dokumente zur Identität und Staatsangehörigkeit der Eltern, wie Reisepässe oder Personalausweise;
  • Nachweis des legalen Aufenthalts in Spanien;
  • die vom Krankenhaus ausgestellte Geburtsurkunde des Kindes.

Erwerb der spanischen Staatsbürgerschaft ein Jahr nach der Geburt

In Spanien geborene Kinder, die keinen Anspruch auf die automatische Staats­bür­ger­schaft haben, können diese dennoch über einen einjährigen Einbürgerungsweg erhalten. Hier erfahren Sie, wie dieser Prozess abläuft und was er für die Eltern bedeutet.

Für ein Kind

Wenn ein in Spanien geborenes Kind keinen Anspruch auf die sofortige Staats­bür­ger­schaft hat, gibt es einen verkürzten Weg zur Staats­bür­ger­schaft durch Einbürgerung nach einem Jahr legalem Aufenthalt in Spanien. Der Prozess umfasst vier Schritte:

  1. Erhalt einer Auf­ent­halts­er­laub­nis für das Neugeborene. Das Kind muss sich ein Jahr lang legal in Spanien aufhalten. Dies setzt in der Regel voraus, dass die Eltern über einen legalen Aufenthaltsstatus verfügen.
  2. Antragstellung auf Staats­bür­ger­schaft. Nach einem Jahr können die Eltern beim örtlichen Standesamt den Antrag auf Einbürgerung des Kindes stellen.
  3. Antragsbearbeitung. Die Behörden prüfen den ununterbrochenen Aufenthalt und den legalen Status des Kindes.
  4. Erwerb der Staats­bür­ger­schaft. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, entscheiden die Behörden über die Verleihung der Staats­bür­ger­schaft und stellen die entsprechenden Dokumente aus.

Bei der Antragstellung im Standesamt legen die Eltern folgende Dokumente vor:

  • Geburtsurkunde des Kindes;
  • ein Dokument, das die Geburt auf spanischem Staatsgebiet belegt;
  • Meldebescheinigung — Unterlagen, die den ununterbrochenen legalen Aufenthalt des Kindes in Spanien für mindestens ein Jahr belegen;
  • Ausweise der Eltern — gültige Reisepässe oder Personalausweise;
  • Nachweis des legalen Aufenthalts der Eltern — Aufenthaltstitel oder andere Dokumente, die den legalen Status der Eltern in Spanien belegen;
  • ein ausgefülltes Antragsformular.

Für Eltern

Ein Kind mit spanischer Staats­bür­ger­schaft zu haben, verleiht den Eltern nicht automatisch die spanische Staats­bür­ger­schaft. Solche Eltern können jedoch von einem erleichterten Weg zum Aufenthalt und schließlich zur Staats­bür­ger­schaft profitieren.

Zunächst können die Eltern eines spanischen Kindes eine Auf­ent­halts­er­laub­nis zur Familienzusammenführung beantragen. Mit dieser Erlaubnis können sie legal in Spanien leben und arbeiten.

Nach 5 Jahren Aufenthalt in Spanien haben Ausländer Anspruch auf einen Daueraufenthaltstitel. Weitere 5 Jahre später erhalten sie das Recht, die spanische Staats­bür­ger­schaft durch Einbürgerung zu beantragen. Dieser Zeitraum kann unter bestimmten Umständen verkürzt werden, beispielsweise für Flüchtlinge oder Staatsangehörige bestimmter lateinamerikanischer Länder.

Beim Erwerb des spanischen Reisepasses müssen die Eltern eines spanischen Kindes ihre anderen Staats­bür­ger­schaften aufgeben. Diese Anforderung gilt nicht, wenn sie aus lateinamerikanischen Ländern, den Philippinen, Andorra, Äquatorialguinea oder Portugal stammen.

Individuelle Kosten für Spanien Digital Nomad Visum

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Geburt in Spanien als Ausländer

Die Schwangerschafts- und Nachsorgeversorgung in Spanien ist bekannt für ihre hohe Qualität und Erschwinglichkeit. Ausländische Staatsangehörige, die möchten, dass ihre Kinder in diesem Land geboren werden, können zwischen öffentlicher und privater medizinischer Versorgung wählen.

In einem öffentlichen Krankenhaus

Öffentliche Kliniken in Spanien bieten werdenden Müttern eine umfassende Versorgung, die sowohl für spanische Staatsbürger als auch für Personen mit legaler Auf­ent­halts­er­laub­nis kostenlos oder kostengünstig zugänglich ist. Die Leistungen umfassen regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, mindestens drei Ultraschalluntersuchungen, die Entbindung sowie die Nachsorge.

In Spanien ist die Mutterschaftsvorsorge nicht durch die Europäische Krankenversicherungskarte abgedeckt. Daher sollten Bürger und Einwohner anderer EU-Länder über eine spanische Krankenversicherung verfügen, um Anspruch auf kostenlose öffentliche Vor- und Nachsorge zu haben.

Für Personen ohne Aufenthaltstitel werden medizinische Notfallleistungen bei der Geburt kostenlos erbracht. Routinemäßige Vor- und Nachsorgedienste sind jedoch in der Regel nicht abgedeckt. Ausländer, die nur zur Entbindung nach Spanien kommen, sollten eine Reiseversicherung abschließen, die Leistungen bei Mutterschaft einschließt.

In einer Privatklinik

Spanische Privatkliniken werden meist von Personen gewählt, die während der Schwangerschaft und Entbindung mehr Komfort und eine persönlichere Betreuung suchen. Die Kosten für eine Entbindung in einer Privatklinik in Spanien liegen zwischen €2.000 und €6.000, abhängig von der Komplexität der Entbindung und dem gewählten Krankenhaus.

Werdende Mütter benötigen in der Regel eine private Versicherungspolice zur Deckung der Mutterschaftskosten. Die Versicherung sollte im Voraus abgeschlossen werden, da die meisten Versicherer eine Wartezeit von 6 bis 16 Monaten vorsehen, in der keine Ansprüche geltend gemacht werden können.

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Das älteste Krankenhaus Spaniens, das Hospital de la Santa Creu i Sant Pau, bietet umfassende Vor- und Nachsorgedienste in einer modernen, gut ausgestatteten Einrichtung

Wege zum Aufenthaltstitel in Spanien

Um in Spanien zu entbinden und nach der Geburt legal im Land bleiben zu können, müssen ausländische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel für Spanien erwerben. Spanien bietet verschiedene Arten von Auf­ent­halts­er­laub­nissen an, um unterschiedlichen Bedürfnissen und Lebensumständen gerecht zu werden.

Gängige Arten von Auf­ent­halts­er­laub­nissen, wie Arbeitserlaubnisse oder Genehmigungen zur Familienzusammenführung, ermöglichen es ausländischen Bürgern, die in Spanien beschäftigt sind oder dort Verwandte haben, in das Land zu ziehen. Diese Erlaubnisse werden in der Regel für ein Jahr erteilt und können nur verlängert werden, wenn die Gründe für ihre Erteilung weiterhin bestehen.

Das Spanien Digital Nomad Visum wird Ausländern gewährt, die in Spanien leben und gleichzeitig aus der Ferne für nicht-spanische Unternehmen arbeiten möchten.

Um sich zu qualifizieren, müssen Bewerber mindestens €2.849 pro Monat oder €34.188 pro Jahr verdienen. Die Hinzunahme von abhängigen Familienmitgliedern erhöht die Anforderungen an das Monatseinkommen: Ein digitaler Nomade muss zusätzlich €1.069 für einen Ehepartner oder einen erwachsenen Verwandten und €357 pro Kind nachweisen.

Selbstständige digitale Nomaden dürfen in Spanien arbeiten, sofern ihr Einkommen aus spanischen Quellen 20% ihres gesamten Monatseinkommens nicht übersteigt.

Das nicht gewinnorientierte Visum (Non-Lucrative Visa) ist eine Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, die ohne Erwerbstätigkeit in Spanien leben möchten — ideal für Rentner, finanziell unabhängige Personen und Menschen, die von passivem Einkommen leben.

Um sich zu qualifizieren, müssen Bewerber ein passives Einkommen von mindestens €28.880 pro Jahr nachweisen, was etwa €2.407 pro Monat entspricht. Jedes weitere finanziell abhängige Familienmitglied erhöht die jährliche Anforderung um €7.200.

Im Gegensatz zum Digital Nomad Visum erlaubt das Non-Lucrative Visa keinerlei Erwerbstätigkeit oder Selbstständigkeit in Spanien, weder für spanische noch für ausländische Unternehmen.

Antragsteller müssen zudem eine Wohnimmobilie in Spanien mieten oder kaufen. Die Erlaubnis wird zunächst für 1 Jahr ausgestellt und kann verlängert werden, wobei die folgenden Karten jeweils für 2 Jahre gültig sind und nach 5 Jahren zu einem Daueraufenthalt führen.

Wichtigste Erkenntnisse zum Erwerb der spanischen Staatsbürgerschaft durch Geburt

  1. Spanien folgt dem „Abstammungsprinzip“, bei dem die Staats­bür­ger­schaft auf der Herkunft der Eltern basiert, und nicht dem „Geburtsortsprinzip“, das sich nach dem Geburtsort richtet.
  2. Neugeborene in Spanien erhalten die spanische Staats­bür­ger­schaft automatisch, wenn sie von spanischen Eltern geboren wurden oder wenn sie andernfalls staatenlos wären.
  3. Für Kinder, die keinen Anspruch auf sofortige Staats­bür­ger­schaft haben, ist ein erleichtertes Einbürgerungsverfahren nach einem Jahr legalem Aufenthalt in Spanien möglich.
  4. Eltern von eingebürgerten Kindern können Auf­ent­halts­er­laub­nisse zur Familienzusammenführung erhalten und sind berechtigt, nach 10-jährigem Aufenthalt im Land die Staats­bür­ger­schaft zu beantragen.
  5. Um vor der Geburt eines Kindes legal in Spanien zu leben, benötigen nicht-spanische Eltern eine Aufenthaltserlaubnis. Zu den verfügbaren Optionen gehören das Spanien Digital Nomad Visum und das nicht gewinnorientierte Visum für Spanien.

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Über die Autoren

Geschrieben von Vladlena Baranova

Leiter der Rechts- und AML-Compliance-Abteilung, CAMS, IMCM

Vladlena leitet die Vorbereitung auf die Due Diligence und die Beantragung der Staatsbürgerschaft oder des Aufenthaltsrechts durch Investitionen. Sie führt eine unabhängige und eingehende Analyse der Situationen der Investoren durch und weist auf mögliche Risiken hin. Vladlena hat bereits über 300 Investoren aus der ganzen Welt dabei unterstützt, Zweitpässe und Aufenthaltsgenehmigungen zu erhalten.

Tatsache überprüft von Pedro Barata

Senior-Berater für Investitionsmigration

Bewertet von Elena Ruda

Leiter der Entwicklungsabteilung bei Immigrant Invest

Häufig gestellte Fragen

  • Ist man automatisch Staatsbürger, wenn man in Spanien geboren wurde?

    Nein, Spanien gewährt die Staats­bür­ger­schaft nicht automatisch auf Basis des Ius Soli (Recht des Bodens). Die Staatsbürgerschaft durch Geburt wird in der Regel folgenden Personen gewährt:

    1. Kindern spanischer Staatsbürger.
    2. In Spanien geborenen Kindern ausländischer Eltern, wenn mindestens ein Elternteil ebenfalls in Spanien geboren wurde.
    3. In Spanien geborenen Kindern von staatenlosen Eltern oder Ausländern, deren Heimatland die Staatsangehörigkeit eines im Ausland geborenen Kindes nicht anerkennt.
    4. In Spanien geborenen Kindern unbekannter Herkunft.
    5. Von einem spanischen Staatsbürger adoptierten ausländischen Kindern.
  • Was passiert, wenn ein US-Amerikaner ein Baby in Spanien bekommt?

    Wenn ein US-Amerikaner ein Baby in Spanien bekommt, wird das Kind nicht automatisch spanischer Staatsbürger. Um die spanische Staatsangehörigkeit zu erhalten, muss das Neugeborene ein Jahr lang legal in Spanien leben.

    Zudem ist zu beachten, dass Spanien keine doppelte Staats­bür­ger­schaft zulässt. Daher kann das Kind nach Erhalt des spanischen Reisepasses in der Regel nicht US-Bürger bleiben.

  • Was ist der einfachste Weg, spanischer Staatsbürger zu werden?

    Der einfachste Weg ist die Abstammung von spanischen Eltern. Andere Wege umfassen einen langfristigen Aufenthalt oder die Heirat mit einem spanischen Staatsbürger.

    In Spanien geborene Kindern ausländischer Eltern können von einem erleichterten Einbürgerungsverfahren profitieren und bereits nach nur einem Jahr Aufenthalt im Land Anspruch auf die spanische Staats­bür­ger­schaft haben.

  • Gewährt Spanien die Staatsbürgerschaft durch Geburt?

    Spanien gewährt nicht automatisch jedem im Land geborenen Kind die Staats­bür­ger­schaft. Ein Neugeborenes erhält die spanische Staatsbürgerschaft sofort in zwei Fällen:

    • wenn es von spanischen Eltern geboren wurde, unabhängig vom Geburtsort;
    • wenn es in Spanien von staatenlosen Eltern oder ausländischen Eltern geboren wurde, deren Heimatländer die Staatsangehörigkeit der Eltern nicht an im Ausland geborene Kinder weitergeben.

    In anderen Fällen muss ein Kind bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Staatsbürgerschaft durch Geburt zu erlangen.

  • Kann ein Tourist in Spanien entbinden?

    Ja, ein Tourist kann in Spanien entbinden. Die medizinische Notfallversorgung ist kostenlos, jedoch müssen alle anderen Kosten selbst getragen werden, sofern sie nicht durch eine Reiseversicherung abgedeckt sind. Die Staatsbürgerschaft des Neugeborenen hängt von der Staatsangehörigkeit der Eltern ab.

  • Wer hat Anspruch auf die spanische Staatsbürgerschaft durch Geburt?

    Um Anspruch auf die sofortige Staats­bür­ger­schaft durch Geburt zu haben, muss eine Person in eine der folgenden Kategorien fallen:

    • Kind eines spanischen Staatsbürgers sein;
    • in Spanien von ausländischen Eltern geboren sein, wenn mindestens ein Elternteil ebenfalls in Spanien geboren wurde;
    • in Spanien von staatenlosen Eltern geboren sein;
    • in Spanien von ausländischen Eltern geboren sein, deren Heimatland die Staatsangehörigkeit eines im Ausland geborenen Kindes nicht anerkennt;
    • von einem spanischen Staatsbürger adoptiert werden.
  • Kann ich einen Aufenthaltstitel oder die Staatsangehörigkeit in Spanien erhalten, wenn mein Kind Spanier ist?

    Eltern eines spanischen Kindes können eine Auf­ent­halts­er­laub­nis im Rahmen der Familienzusammenführung beantragen. Nach 5 Jahren legalem Aufenthalt in Spanien können sie einen Daueraufenthaltstitel beantragen. Nach weiteren fünf Jahren können sie die spanische Staats­bür­ger­schaft beantragen.

    Andere Möglichkeiten, einen Aufenthaltstitel in Spanien zu erhalten umfassen das Digital Nomad Visum und das nicht gewinnorientierte Visum.

  • Wenn mein Kind in Spanien geboren wird, aber keinen Anspruch auf sofortige Staatsbürgerschaft hat, welchen Rechtsstatus hat es?

    Das Neugeborene erhält die Staatsangehörigkeit der Eltern, nicht die spanische Staats­bür­ger­schaft.

    Nach einem Jahr legalem Aufenthalt in Spanien kann das Kind jedoch die Einbürgerung beantragen. Während dieses Jahres müssen die Eltern über einen gültigen legalen Aufenthaltstitel in Spanien verfügen. Der Antrag wird beim örtlichen Standesamt mit Nachweisen über den kontinuierlichen Aufenthalt des Kindes eingereicht.

  • Verleiht ein spanisches Kind den Eltern automatisch Einwanderungsrechte?

    Ein spanisches Kind zu haben, verleiht den nicht-spanischen Eltern nicht direkt die Staatsbürgerschaft oder einen Aufenthaltstitel. Jedoch können Eltern von einem erleichterten Weg zum Aufenthalt durch Familienzusammenführung profitieren. Sobald sie ansässig sind, können sie nach 5 Jahren einen Daueraufenthalt und schließlich nach 10 Jahren in Spanien die Staatsbürgerschaft anstreben.

    Beachten Sie, dass die Beschränkungen der doppelten Staats­bür­ger­schaft in Spanien bedeuten, dass Eltern bei der Einbürgerung in den meisten Fällen auf ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit verzichten müssen.

  • Ist die Schwangerschaftsvorsorge in Spanien für Ausländer ohne Aufenthaltstitel zugänglich?

    Notfallleistungen bei der Geburt werden in Spanien für Personen ohne Aufenthaltstitel kostenlos erbracht. Die routinemäßige Vor- und Nachsorge ist jedoch in der Regel spanischen Staatsbürgern und Personen mit legaler Auf­ent­halts­er­laub­nis vorbehalten.

    Ausländern, die nur zur Entbindung nach Spanien reisen, wird empfohlen, eine Reiseversicherung mit Mutterschaftsschutz abzuschließen, da die Europäische Krankenversicherungskarte die Mutterschaftsvorsorge in Spanien nicht abdeckt.

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