Der lettische Präsident Edgars Rinkēvičs hat Änderungen des Einwanderungsgesetzes genehmigt.
Die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis durch Investition zu erhalten, bleibt bestehen, aber die Bedingungen ändern sich: Anstatt Immobilien zu kaufen, können Antragsteller in einen staatlichen Fonds investieren.
Anna Semenyuk, kommissarische Leiterin der Abteilung Client Management bei Immigrant Invest, erläuterte, wann die neuen Regeln in Kraft treten, was sich für Investoren ändert und wie Dokumente für eine Aufenthaltserlaubnis unter den bisherigen Bedingungen eingereicht werden können.
Wie viel Zeit Investoren haben
Das neue Gesetz tritt am 15. September 2026 in Kraft und wurde bereits im offiziellen Amtsblatt Latvijas Vēstnesis veröffentlicht[1]Quelle: Einwanderungsgesetz vom 20. August 2026. Das Dokument wird das bisherige Einwanderungsgesetz vom 31. Oktober 2002 ersetzen.
Die Übergangsfrist gilt bis einschließlich 14. September 2026. Dokumente für eine Aufenthaltserlaubnis können nach den bisherigen Regeln eingereicht werden.
Inhaber einer gültigen Aufenthaltserlaubnis können diese um weitere 5 Jahre verlängern, wenn sie die Dokumente einreichen, solange die bisherige Erlaubnis noch gültig ist, und die Investition beibehalten.
Wie man nach den Änderungen eine Aufenthaltserlaubnis in Lettland erhält
Das neue Einwanderungsgesetz sieht die bisherigen Optionen – Immobilienkauf und Bankeinlage – nicht mehr vor.
Lettland verlagert den Schwerpunkt von passiven Investitionen auf Investitionen in Unternehmen, Fonds und Projekte, die die wirtschaftliche Entwicklung des Landes unterstützen können.
Investition in Unternehmen
Ausländer können eine Aufenthaltserlaubnis in Lettland durch Investitionen in lokale Unternehmen erhalten:
- €50,000 in ein kleines Unternehmen mit einer Jahresbilanz von bis zu €10 Millionen und nicht mehr als 50 Mitarbeitern.
- €100,000 in ein großes Unternehmen mit einer Jahresbilanz von bis zu €10 Millionen und mehr als 50 Mitarbeitern.
Der Investor muss zusätzlich €10,000 in den Staatshaushalt einzahlen. Unternehmen unterliegen Anforderungen an Steuerzahlungen in Abhängigkeit vom Jahresumsatz und der Anzahl der Mitarbeiter.
Investition in Fonds
Antragsteller können eine Aufenthaltserlaubnis in Lettland durch eine Investition in einen staatlichen alternativen Investmentfonds erhalten. Dazu müssen sie mindestens €150,000 für 5 Jahre investieren und zusätzlich €10,000 in den Staatshaushalt einzahlen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist 5 Jahre gültig. Die neue Option befindet sich noch in Vorbereitung. Der Fonds selbst wurde noch nicht geschaffen, und die Details des Verfahrens werden später in Durchführungsverordnungen präzisiert.
Bis zum 14. September 2026 können Sie eine passende Option wählen, die Erfüllung der Anforderungen prüfen und Dokumente mit unserer rechtlichen Unterstützung einreichen.








