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Zusätzliche Dienstleistungen für Inhaber des Griechenland Golden Visa

Unsere Unterstützung geht über das Griechenland Golden Visa hinaus. Wir bieten zusätzliche Dienstleistungen wie die Staats­bür­ger­schaft für Neugeborene, das Hinzufügen von Fa­mi­li­en­mit­glie­dern, Verlängerungen der Auf­ent­halts­er­laub­nis, Kontoeröffnungen und Hilfe bei anderen länderspezifischen Dokumenten an.

Wichtigste Dienstleistungen für Inhaber des Griechenland Golden Visa

Wir unterstützen Sie auch nach dem Erhalt Ihres griechischen Aufenthaltsrechts weiter. Sie können uns kontaktieren, wenn Sie Hilfe bei der Kontoeröffnung, der Verlängerung der Auf­ent­halts­er­laub­nis, dem Erhalt des Aufenthaltsrechts für Ihre Fa­mi­li­en­mit­glie­der und vielem mehr benötigen.

Diese Liste ist nicht abschließend, und wir sind bereit, auf zusätzliche Anfragen einzugehen.

  • 1

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

    Wir lassen Ihre Aufenthaltstitelkarte rechtzeitig verlängern, ohne dass Sie den Prozess selbst verwalten müssen.

  • 2

    Ersatz der Aufenthaltserlaubnis

    Sie erhalten schnell eine neue Aufenthaltstitelkarte und haben so immer ein gültiges Dokument zur Hand.

  • 3

    Hinzufügen von Familienmitgliedern

    Ihre Angehörigen erhalten umgehend Aufenthaltstitelkarten, sodass die gesamte Familie zusammenleben kann.

  • 4

    Unterstützung beim Immobilienkauf

    Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung: von der Auswahl der passenden Immobilie bis hin zum Vertragsabschluss und der Eintragung der Eigentumsrechte.

  • 5

    Kontoeröffnung

    Sie erhalten ein vollständig aktiviertes Bankkonto, ohne sich um die Dokumentenvorbereitung und die lokale Bürokratie kümmern zu müssen.

  • 6

    Steuerliche Registrierung

    Wir sorgen für eine schnelle Ausstellung Ihrer Steuernummer und vermeiden so unnötige Besuche beim Finanzamt.

  • 7

    Einholung eines Führungszeugnisses

    Sie erhalten das offizielle Führungszeugnis, ohne direkt mit den örtlichen Behörden verhandeln zu müssen.

  • 8

    Unternehmensgründung

    Wir helfen Ihnen bei der Registrierung eines neuen Unternehmens in Griechenland oder bei der Eröffnung einer griechischen Niederlassung Ihres bestehenden Unternehmens.

Unterstützung von Migrationsexperten anfordern

Nach dem Absenden Ihrer Anfrage wird sich unser Migrationsexperte mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Details zu bestätigen und die nächsten Schritte zu erläutern.

Zlata Erlach

Zlata Erlach, Leiter des österreichischen Büros

Das Immigrant Invest Team

Unsere Rechts- und Migrationsexperten kennen das Gesetz genau und gewährleisten einen reibungslosen Ablauf des Residenzprozesses.

Elena Ruda

Elena Ruda

Mitgründer & Geschäftsführender Gesellschafter

Vladlena Baranova

Vladlena Baranova

Leiter der Rechts- und AML-Compliance-Abteilung, CAMS, IMCM

Priscila Carvalho

Priscila Carvalho

Experte für Investitionsmigration

Anna Semenyuk

Anna Semenyuk

Expertin für Investmentmigration

Vertrauen Sie Ihre Zukunft einem zuverlässigen Agenten an

Das Team von Immigrant Invest ist mit den Feinheiten der griechischen Migrationsgesetzgebung bestens vertraut und arbeitet streng innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen, einschließlich des Gesetzes Nr. 5038/2023 des Einwanderungsgesetzes.

Unsere hauseigene Abteilung für Geldwäscheprävention, die mit zertifizierten Experten besetzt ist, führt eine gründliche vorläufige Due‑Diligence‑Prüfung durch, was zu einer Erfolgsquote der Anträge von 99% beiträgt.

Unser Anwaltsteam umfasst Mitglieder des Investment Migration Council, der weltweit führenden Vereinigung im Bereich Staats­bür­ger­schaft und Aufenthalt durch Investition.

Warum Immigrant Invest wählen

Elena Ruda

Elena Ruda,

Mitgründer & Geschäftsführender Gesellschafter

Seit 2006 haben wir mehr als 10.000 Menschen dabei geholfen, sich einen Aufenthalt und eine Staatsbürgerschaft durch Investition zu sichern.

Mit einem kundenorientierten Ansatz und echter Liebe zum Detail kümmern wir uns um jeden Schritt für Sie. Unser Ziel ist es, den Weg reibungslos, persönlich und fokussiert auf die Ergebnisse zu gestalten, die für Sie am wichtigsten sind.

Branchenexperte seit 2006

Mit fundierter Expertise kümmern wir uns um jedes Detail, von der Due‑Diligence‑Prüfung bis zur Investition, und lösen Probleme schnell.

99 % Erfolgsquote

Unser internes Compliance-Team führt im Vorfeld gründliche Prüfungen durch, um die Förderfähigkeit sicherzustellen und Sie vor Ablehnungsrisiken zu schützen.

24/7 Support

Sie können jederzeit online einen engagierten Spezialisten erreichen. Wir sind für Sie da, wann immer Fragen oder dringende Probleme auftauchen.

Datenschutzgarantie

Wir unterzeichnen eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA), die sowohl personenbezogene Daten als auch die Herkunft der Mittel abdeckt. Alle Ihre Informationen bleiben streng vertraulich.

Häufig gestellte Fragen

  • Welche zusätzlichen Dienstleistungen bieten Sie an?

    Wir bieten eine breite Palette an Dienstleistungen an, darunter die Staatsbürgerschaft für Neugeborene, das Hinzufügen von Familienmitgliedern, Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnis und Kontoeröffnungen. Wir sind auch jederzeit bereit, bei anderen individuellen Anfragen zu helfen.

  • Sind die zusätzlichen Dienstleistungen in Ihrem Standardangebot enthalten?

    Nein, wenn Sie zusätzliche Dienstleistungen anfordern, müssen Sie diese separat bezahlen.

  • Können Sie mir helfen, ein Bankkonto zu eröffnen?

    Ja, wir können Ihnen helfen, ein Konto bei einer griechischen Bank zu eröffnen. Unser Team bereitet die notwendigen Unterlagen vor, kommuniziert in Ihrem Namen mit den Bankmitarbeitern und unterstützt Sie bei der Kontoaktivierung.

    Der Prozess dauert bis zu 1 Monat, und der Service kostet etwa €3.000.

  • Verfügen Sie über eine Lizenz?

    Immigrant Invest ist Mitglied des Investment Migration Council, der weltweit führenden Vereinigung im Bereich Staatsbürgerschaft und Aufenthalt durch Investition. Unser Anwaltsteam, einschließlich zertifizierter Compliance‑ und Geldwäschebeauftragter, stellt sicher, dass jeder Antrag den griechischen Gesetzen und den höchsten Integritätsstandards entspricht.

  • Wie lange ist eine griechische Aufenthaltserlaubnis gültig?

    Die griechische Auf­ent­halts­er­laub­nis ist 5 Jahre lang gültig und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden.

    Um die Auf­ent­halts­er­laub­nis zu verlängern, müssen je nach gewählter Investitionsoption bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Bei der Option Immobilieninvestition muss die Immobilie vollständig im Eigentum des Antragstellers bleiben. Bei anderen Optionen, wie Investitionen in Fonds oder Bankeinlagen, müssen die entsprechenden Verträge oder Investitionsvereinbarungen aktiv bleiben.

  • Muss ich nach Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis in Griechenland leben?

    Nein, wenn Sie nur planen, Ihre Auf­ent­halts­er­laub­nis zu verlängern. Sie müssen jedoch zum Zeitpunkt der Verlängerung einmal nach Griechenland reisen, um aktualisierte biometrische Daten einzureichen.

    Ja, falls Sie beabsichtigen, den Steuerwohnsitz oder die Staats­bür­ger­schaft zu erhalten. In diesen Fällen ist eine physische Präsenz in Griechenland erforderlich, und Sie müssen mindestens 183 Tage pro Jahr im Land verbringen.

  • Können Familienmitglieder, die ursprünglich kein Aufenthaltsrecht erhalten haben, dieses später beantragen?

    Ja, berechtigte Fa­mi­li­en­mit­glie­der können eine Familienzusammenführung beantragen, nachdem der Hauptantragsteller die Aufenthaltserlaubnis erhalten hat. Dies gilt für Ehepartner oder Partner, Kinder unter 21 Jahren und Eltern.

  • Kann ich eine neue Aufenthaltstitelkarte als Ersatz für eine verlorene Karte erhalten?

    Ja, es kann eine Ersatz-Aufenthaltstitelkarte ausgestellt werden. Sie müssen den Verlust bei der örtlichen Polizei melden, ein Protokoll erhalten und bei der Migrationsdirektion einen Antrag auf Ersatz mit den erforderlichen Dokumenten einreichen. Immigrant Invest kann Sie bei diesem Prozess unterstützen.

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Lassen Sie uns die Besonderheiten erklären

Wir bieten Ihnen eine individuelle Lösung an, wählen das passende Land und den passenden Status für Ihre Bedürfnisse aus und begleiten den gesamten Prozess

Zlata Erlach
Zlata Erlach

Leiter des österreichischen Büros

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