

EU-Visa für finanziell unabhängige Personen: 7-Länder-Vergleich
Zusammenfassung
Wenn Sie ein stabiles passives Einkommen und ausreichende Ersparnisse haben und bereit sind, eine Immobilie in der EU zu mieten oder zu kaufen, können Sie sich für ein Visum für finanziell unabhängige Personen qualifizieren.
Diese Art von Aufenthaltserlaubnis ist zum Leben, nicht zum Arbeiten, bestimmt. Da das Einkommen aus dem Ausland stammen muss, kann es nicht zum Aufbau einer lokalen Karriere genutzt werden.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, wer sich für eine Aufenthaltserlaubnis für finanziell unabhängige Personen qualifiziert, wie Sie diese beantragen und wie Sie das am besten geeignete Land für einen langfristigen Umzug auswählen.
Was ist ein Visum für finanziell unabhängige Personen?
Nicht jeder kann ein Visum für finanziell unabhängige Personen beantragen. Diese Aufenthaltserlaubnisse sind auf Personen zugeschnitten, die bereits eine sichere Quelle passiven Einkommens außerhalb der EU haben und die Europa wirklich zu ihrer Heimat machen wollen.
Definition des FIP-Visums
Ein Visum für finanziell unabhängige Personen, oder FIP-Visum, ist für Nicht-EU-Bürger, die sich vollständig von ausländischem Einkommen ernähren können, ohne in Europa arbeiten zu müssen. Stellen Sie es sich als eine Aufenthaltserlaubnis für diejenigen vor, die ihre finanzielle Zukunft bereits durch Renten, Investitionen, Mieteinnahmen oder andere passive Quellen gesichert haben.
Dieses Visum ist ideal, wenn Sie ein(e):
- Rentner mit einer stabilen Rente sind;
- Investor sind, der von Dividenden oder anderen Kapitalerträgen lebt.

Albert Ioffe,
Rechts- und Compliance-Beauftragter, zertifizierter CAMS-Spezialist
Fernarbeiter und Unternehmer, die ihr Einkommen von außerhalb der EU beziehen, können ein Visum für finanziell unabhängige Personen nur in seltenen Fällen — typischerweise wenn kein spezielles Visum für Fernarbeit existiert. Im Allgemeinen erlauben FIP-Visa kein Einkommen aus aktiver Arbeit.
Einzelunternehmer und Fernangestellte sind besser für Digital Nomad Visa geeignet, die speziell für aktives Einkommen aus dem Ausland konzipiert sind.
Wesentliche Anforderungen und Einschränkungen für FIP-Visum-Antragsteller
Das Grundprinzip ist einfach: Sie leben in Europa, aber Ihr Geld kommt aus dem Ausland. Alle Visa erfordern von Ihnen, dass Sie:
- ein stabiles passives Einkommen nachweisen;
- eine Krankenversicherung haben;
- eine Unterkunft sichern;
- mehr als 183 Tage im Jahr im Land verbringen – für bestimmte Nationen.

Entscheidend ist, dass Sie keine lokale Beschäftigung aufnehmen dürfen. Obwohl Sie ein Unternehmen in der EU besitzen können, dürfen Sie es nicht täglich leiten. Die einzige große Ausnahme ist Portugals D7-Visum, das es Einwohnern erlaubt, lokal zu arbeiten oder ein Geschäft zu führen[1].
Das Visum für passives Einkommen ist für eine echte Umsiedlung konzipiert. Es ist kein Instrument für Kurzaufenthalte oder für diejenigen, die ihren Hauptwohnsitz anderswo beibehalten möchten.

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12 Vorteile, die Sie mit einem EU FIP-Visum erhalten
Ein Visum für finanziell unabhängige Personen ist mehr als nur eine Erlaubnis, in Europa zu leben. Es gewährt eine einzigartige Kombination aus persönlicher Freiheit, finanzieller Flexibilität und langfristiger Sicherheit.
Freiheit und Stabilität
1. Sicheres Umfeld. Finanziell unabhängige Personen erhalten das Recht, in einigen der stabilsten und am besten regierten Länder Europas zu leben. Diese Reiseziele bieten eine vorhersehbare Rechtsstaatlichkeit, zuverlässige Gesundheitsversorgung, effiziente Notdienste, saubere öffentliche Räume und einen starken Verbraucherschutz.
Wenn Sie in Ihr Heimatland zurückkehren müssen, bleibt Ihr europäischer Wohnsitz ein solider Plan B. Mit einer etablierten Adresse dient er als praktisches Sicherheitsnetz, falls sich die Umstände ändern sollten.
2. Familienzusammenführung. Finanziell unabhängige Personen können zusammen mit ihren Familien in die EU umziehen. Der Wohnsitz erstreckt sich typischerweise auf einen Ehepartner, Kinder bis zu einem bestimmten Alter und in einigen Fällen auf Eltern.
Familienmitglieder erhalten Aufenthaltserlaubnisse mit der gleichen Gültigkeitsdauer und genießen die gleichen Rechte wie der Hauptantragsteller.
3. Zugang zur Gesundheitsversorgung. Mit einer Aufenthaltserlaubnis können Inhaber eines Visums für passives Einkommen lokale Gesundheitsdienste nutzen, einschließlich öffentlicher Anbieter. Um das Visum zu erhalten, müssen sie eine umfassende private Krankenversicherung für sich und ihre Familienmitglieder abschließen – dies gewährleistet den Zugang sowohl zum öffentlichen als auch zum privaten Gesundheitssektor.
4. Zugang zu Bildung. Kinder haben das Recht – und in den meisten Fällen die Pflicht – die Schule zu besuchen, mit der Option, sich an staatlichen, privaten oder internationalen Einrichtungen einzuschreiben. Hochschulbildung ist ebenfalls verfügbar, obwohl Studiengebühren auch an öffentlichen Universitäten anfallen können.
5. Führerscheinumtausch. Die meisten EU-Länder erlauben finanziell unabhängigen Personen von außerhalb der EU, für 6 bis 12 Monate nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis mit einem ausländischen Führerschein zu fahren. Nach diesem Zeitraum kann der Führerschein umgetauscht werden, wenn das Heimatland des Antragstellers ein bilaterales Abkommen hat.
Wenn kein Abkommen besteht, muss der Einwohner die lokalen theoretischen und praktischen Fahrprüfungen bestehen. Die Frist für den Umtausch oder die Umschreibung eines Führerscheins reicht von 185 Tagen in Portugal[2] bis zu 12 Monaten in Frankreich[3], der Schweiz[4] und Italien[5].
6. Visafreies Reisen im Schengen-Raum. Finanziell unabhängige Personen mit einer EU-Aufenthaltserlaubnis können sich innerhalb des Schengen-Raums für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen frei bewegen. Wochenendausflüge, längere Aufenthalte oder spontane grenzüberschreitende Reisen werden einfach und legal.

Dank offener Grenzen ist das Reisen innerhalb des Schengen-Raums bequem mit Auto, Zug, Flugzeug, Bus und Motorrad möglich
Daueraufenthalt und Staatsbürgerschaft in der EU
7. Daueraufenthalt. Nach 5 Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts können Sie in der Regel einen Daueraufenthalt beantragen. Dieser Status ist unbefristet und gewährt oft das Recht zu arbeiten.
8. EU-Staatsbürgerschaft. Je nach Land können Sie nach 5 bis 10 Jahren Aufenthalt die Staatsbürgerschaft beantragen. Die EU-Staatsbürgerschaft gibt Ihnen das Recht, überall in der Europäischen Union zu leben, zu arbeiten und zu studieren.
Finanzielle Vorteile
9. Bankkonten. Die Eröffnung eines persönlichen oder geschäftlichen Bankkontos wird mit einer Aufenthaltserlaubnis einfacher, insbesondere in Jurisdiktionen mit strengen KYC- und AML-Kontrollen wie Österreich und der Schweiz.
10. Unternehmenseigentum. Ausländer mit einem Visum für unabhängige Mittel dürfen keine Beschäftigung aufnehmen. Sie dürfen jedoch ein Unternehmen gründen oder erwerben und passives Einkommen, wie Dividenden, erhalten. Es ist ihnen nicht gestattet, als Direktoren oder Manager tätig zu sein oder tägliche Geschäftsaktivitäten auszuführen.
Portugal ist eine Ausnahme: Im Rahmen der Aufenthaltserlaubnis, die dem D7-Visum folgt, dürfen Einwohner ein Geschäft führen, entweder als Manager oder als Selbstständige.
11. Steuerliche Anreize. Während finanziell unabhängige Personen in der Regel als Einwohner besteuert werden, sobald sie in die EU oder die Schweiz ziehen, bieten mehrere Länder günstige Regime oder Ausnahmen an, die ihre Steuerlast erheblich reduzieren.
Länder mit bemerkenswerten Steuervorteilen für FIPs sind:
- Italien: Pauschalsteuer von €200.000 pro Jahr auf ausländisches Einkommen; keine Steuer auf ausländische Vermögenswerte, Schenkungen oder Erbschaften[6];
- Griechenland: 7% Pauschalsteuer für ausländische Rentner für bis zu 15 Jahre[7];
- Österreich: keine Vermögens-, Erbschafts- oder Schenkungssteuern[8];
- Frankreich: Vermögenssteuer gilt nur für Immobilien, wenn das Nettovermögen über €1.300.000 liegt[9];
- Schweiz: Pauschalsteuer ersetzt die ordentliche Einkommens- und Vermögenssteuer[10].
12. Zugang zu Immobilien. Die Aufenthaltserlaubnis erleichtert es finanziell unabhängigen Personen, sowohl Immobilien in der EU zu mieten als auch zu kaufen. Mieten ist oft eine Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis selbst, und ein legaler Wohnsitz sowie ein lokales Bankkonto vereinfachen langfristige Mietverträge.
In Österreich und der Schweiz hebt die Aufenthaltserlaubnis Einschränkungen auf oder erleichtert sie, die für nicht ansässige Käufer gelten. In Portugal, Spanien, Frankreich und Griechenland können Ausländer Immobilien ohne Aufenthaltserlaubnis kaufen, aber ein Wohnsitz vereinfacht Bankgeschäfte und Papierkram. In Italien, Nicht-EU-Bürger dürfen Immobilien nur kaufen, wenn ein Gegenseitigkeitsabkommen zwischen Italien und ihrem Herkunftsland besteht.
Immobilien zum Kauf in Portugal
Welche Länder bieten das Visum für finanziell unabhängige Personen an?
Mehrere Länder in der EU und im Schengen-Raum bieten Aufenthaltserlaubnisse für finanziell unabhängige Personen an. Länder mit Visa für passives Einkommen sind Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, die Schweiz, Malta, Belgien, Zypern und – in begrenzteren oder spezifischeren Formen – Lettland und Bulgarien.
Jedes Visum hat seine eigenen Bedingungen, Einkommensgrenzen und langfristigen Vorteile. In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf sieben der etabliertesten und zugänglichsten Wege: Portugal, Spanien, Italien, Frankreich, Griechenland, Österreich und die Schweiz.
Vergleich von EU-Visa für finanziell unabhängige Personen
Portugal D7-Visum — €10.440+ pro Jahr
Portugals D7-Visum ist eine der beliebtesten und flexibelsten Routen für passives Einkommen in Europa. Es zeichnet sich durch zwei Hauptgründe aus: seine niedrige Einkommensanforderung und das einzigartige Recht für Einwohner, zu arbeiten oder ein Geschäft zu führen – eine Option, die in den meisten anderen Ländern nicht verfügbar ist[11].
Berechtigungskriterien für Portugals D7-Visum
Monatliches Einkommen: €870. Dieser Betrag steigt mit der Familiengröße: um 50 % oder €435 für einen Ehepartner oder ein abhängiges Elternteil und um 30 % oder €261 für jedes Kind.
Ersparnisse: €10.440. Der Antragsteller muss ein Konto eröffnen und diesen Betrag bei einer portugiesischen Bank einzahlen, um die Lebenshaltungskosten für ein Jahr zu decken. Der Schwellenwert steigt ebenfalls um 50 % oder €5.220 pro Erwachsenem und um 30 % oder €3.132 pro Kind.
Wohnen. Ein Mietvertrag oder eine Eigentumsurkunde ist als Nachweis der Unterkunft in Portugal erforderlich.
Familienmitglieder. Der Hauptantragsteller kann einschließen:
- Ehepartner oder Lebenspartner;
- Kinder unter 18 Jahren;
- unverheiratete Kinder im Alter von 18 bis 21 Jahren, die finanziell abhängig sind;
- Kinder mit Behinderungen, ohne Altersgrenze;
- abhängige Eltern.
D7-Visum Einkommen und Ersparnisse nach Familiengröße
Bearbeitung, Gültigkeit und Aufenthaltsanforderung
Für Portugals D7-Visum sollten Antragsteller Folgendes beachten:
- Bearbeitungszeit: 6+ Monate;
- Gültigkeit: 2 Jahre, verlängerbar um 3 Jahre;
- Mindestaufenthalt: Abwesenheiten dürfen 6 aufeinanderfolgende Monate oder insgesamt 8 Monate während der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis nicht überschreiten.
Steuerszenarien für finanziell unabhängige Personen in Portugal
Ausländer mit einem Visum für passives Einkommen in Portugal werden Steuerinländer, da sie mehr als 183 Tage pro Jahr im Land verbringen.
Allgemeines Einkommen, wie Renten oder Gehälter, wird progressiv besteuert[12]:
- bis €7.703 — 12,5 %;
- €7.703 bis 11.623 — 16 %;
- €11.623 bis 16.472 — 21,5 %;
- €16.472 bis 21.321 — 24,4 %;
- €21.321 bis 27.146 — 31,4 %;
- €27.146 bis 39.791 — 34,9 %;
- €39.791 bis 51.997 — 43,1 %;
- €51.997 bis 81.199 — 44,6 %;
- über €81.199 — 48 %.
Dividenden, Zinsen und Kapitalerträge werden mit einem Pauschalsatz von 28 % besteuert[13].
Portugal verfügt auch über ein weitreichendes Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen – über 70 Abkommen mit Ländern in Europa, den USA, Asien, Afrika und Ozeanien[14].
Daueraufenthalt und Staatsbürgerschaft in Portugal
Sowohl der Daueraufenthalt[15] als auch die Staatsbürgerschaft[16] sind nach 5 Jahren Aufenthalt in Portugal verfügbar.
Antragsteller müssen Portugiesischkenntnisse auf A2-Niveau nachweisen und alle Anforderungen bezüglich Steuern, Sozialversicherung und Aufenthaltsdauer erfüllen.
Staatsbürgerschaftskandidaten müssen außerdem Tests zur portugiesischen Kultur, Rechten und Pflichten bestehen und eine Erklärung zur Loyalität gegenüber demokratischen Prinzipien abgeben.

Portugal ist ein universeller Favorit – gleichermaßen beliebt bei jungen Surfern, die Wellen jagen, und Rentnern, die einen ruhigeren, entspannteren Lebensstil suchen
Spanien Non-Lucrative Visum — €28.880+ pro Jahr
Die spanische Aufenthaltserlaubnis für finanziell unabhängige Personen ist als spanisches Non-Lucrative Visum[17] bekannt. Ihre Hauptattraktionen sind die Möglichkeit, erwachsene abhängige Kinder und Eltern in den Antrag einzubeziehen, und das Fehlen einer obligatorischen Spareinlage.
Berechtigungskriterien für das spanische Non-Lucrative Visum
Monatliches Einkommen: €2.400. Für den Hauptantragsteller ist ein Mindesteinkommen von €2.400 pro Monat erforderlich, zuzüglich €600 pro Monat für jedes weitere Familienmitglied.
Je nach Familiengröße muss der Hauptantragsteller ein monatliches Einkommen nachweisen von:
- €3.000 für ein Paar;
- €3.600 für eine dreiköpfige Familie;
- €4.200 für eine vierköpfige Familie.
Wohnen. Antragsteller müssen eine Immobilie in Spanien mieten oder kaufen, um eine registrierte Adresse nachzuweisen.
Familienmitglieder. Ehepartner, unverheiratete Kinder jeden Alters und Eltern können in den Antrag aufgenommen werden.
Bearbeitung, Gültigkeit und Aufenthaltsanforderung
Für das spanische Non-Lucrative Visum sind die Aufenthaltsbedingungen wie folgt:
- Bearbeitungszeit: 4+ Monate;
- Gültigkeit: zunächst 1 Jahr, dann verlängerbar mit 2-jährigen Aufenthaltstitelkarten;
- Mindestaufenthalt: 183 Tage pro Jahr.
Steuerszenarien für finanziell unabhängige Personen in Spanien
Um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen finanziell unabhängige Personen mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringen und werden somit zu Steuerinländern.
Einkommensteuer – Renten, Mieteinnahmen und andere Einkünfte – wird progressiv besteuert[18]:
- €0 bis 12.450 — 19 %;
- €12.451 bis 20.200 — 24 %;
- €20.201 bis 35.200 — 30 %;
- €35.201 bis 60.000 — 37 %;
- €60.001 bis 300.000 — 45 %;
- über €300.000 — 47 %.
Dividenden, Zinsen und Kapitalerträge werden separat nach einer nationalen Sparskala besteuert[19]:
- €0 bis 6.000 — 19 %;
- €6.001 bis 50.000 — 21 %;
- €50.001 bis 200.000 — 23 %;
- €200.001 bis 300.000 — 27 %;
- über €300.000 — 30 %.
Spanien hat Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Ausländische Steuern können angerechnet werden, oder Einkommen kann mit Progression befreit werden[20].
Daueraufenthalt und Staatsbürgerschaft in Spanien
Daueraufenthalt in Spanien ist nach 5 Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts möglich. In diesem Zeitraum dürfen Antragsteller nicht länger als 6 aufeinanderfolgende Monate oder insgesamt 10 Monate von Spanien abwesend sein. Für den Daueraufenthalt ist kein Integrations- oder Sprachtest erforderlich[21].
Die spanische Staatsbürgerschaft kann nach weiteren 5 Jahren verliehen werden. Zu den Berechtigungskriterien gehören die spanische Sprachprüfung DELE A2 und der CCSE-Bürgerkunde- und Verfassungstest[22].
Spanien erlaubt keine doppelte Staatsbürgerschaft, daher müssen Antragsteller ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben.

Spanien belegt laut dem Global Retirement Index 2025[23] den 6. Platz unter den besten Ländern für Rentner
Österreich Visum für finanziell unabhängige Personen — €30.500+ pro Jahr
Österreichs Aufenthaltserlaubnis für finanziell unabhängige Personen ist eine der prestigeträchtigsten in Europa und bietet Zugang zu einer außergewöhnlich hohen Lebensqualität[24]. Sie ist jedoch auch eine der anspruchsvollsten Optionen, gekennzeichnet durch zwei Haupthürden: eine strenge Jahresquote – etwa 450 Plätze für alle Antragsteller und Familien – und eine obligatorische Deutschkenntnisanforderung ab dem ersten Tag.
Berechtigungskriterien für das Österreich FIP-Visum
Monatliches Einkommen: €2.548. Für einen einzelnen Antragsteller sind mindestens €2.548 pro Monat erforderlich, für ein Paar steigt dieser Betrag auf €4.020, zuzüglich €394 für jedes Kind.
Ersparnisse: €30.000. Die Anwälte von Immigrant Invest empfehlen, etwa €80.000 auf einem Bankkonto einzuzahlen, um die Chancen auf Genehmigung zu verbessern.
Wohnen. Eine finanziell unabhängige Person kann entweder Eigentum kaufen oder mieten. Beim Mieten muss die Wohnung Mindestanforderungen an die Größe erfüllen, basierend auf der Familiengröße:
- etwa 35 m² für eine Person;
- mindestens 60 m² für eine dreiköpfige Familie;
- 70—80 m² für ein Paar mit zwei Kindern.
Sprachanforderung. Antragsteller über 14 Jahre müssen Deutschkenntnisse auf A1-Niveau nachweisen. Das Zertifikat muss von einer der folgenden Institutionen ausgestellt sein:
- Goethe-Institut;
- TELC GmbH;
- Österreichischer Integrationsfonds.
Familienmitglieder. Ein Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren können mit dem Hauptantragsteller eine österreichische Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Bearbeitung, Gültigkeit und Aufenthaltsanforderung
Für Österreichs Aufenthaltserlaubnis für finanziell unabhängige Personen umfassen die Hauptbedingungen:
- Bearbeitungszeit: 3+ Monate;
- Gültigkeit: 1 Jahr, verlängerbar;
- Mindestaufenthalt: 183 Tage pro Jahr.
Zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in Österreich müssen finanziell unabhängige Personen Modul 1 der Integrationsvereinbarung[25] absolvieren. Dies beinhaltet die Teilnahme an einem Deutsch-Integrationskurs und das Bestehen der ÖIF-Prüfung auf A2-Niveau.
Die Regierung übernimmt 50 % der Kurskosten – bis zu €750, vorausgesetzt der Antragsteller:
- nimmt an mindestens 75 % der Kurse teil;
- besteht die Prüfung innerhalb von 18 Monaten nach Kursbeginn.
Alternativ kann Modul 1 durch Vorlage eines Sekundarschulabschlusses erfüllt werden.
Steuerszenarien für finanziell unabhängige Personen in Österreich
Finanziell unabhängige Personen werden in Österreich steuerpflichtig, da sie mehr als 183 Tage pro Jahr im Land verbringen müssen. Sie unterliegen der Besteuerung ihres weltweiten Einkommens, das ausländische Renten, Dividenden, Zinsen, Kapitalerträge und Mieteinnahmen umfasst.
Die Einkommensteuer, einschließlich Renten und Mieteinnahmen, ist progressiv[26]:
- bis €13.308 — 0 %;
- €13.308 bis 21.617 — 20 %;
- €21.617 bis 35.836 — 30 %;
- €35.836 bis 69.166 — 40 %;
- €69.166 bis 103.072 — 48 %;
- €103.072 bis 1.000.000 — 50 %;
- über €1.000.000 — 55 %.
Dividenden, Zinsen und Kapitalerträge werden mit einem Pauschalsatz von 27,5 % besteuert[27].
Österreich verfügt über ein umfangreiches Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen mit über 90 Ländern, das Einwohnern hilft, eine doppelte Besteuerung desselben Einkommens zu vermeiden[28].
Daueraufenthalt und Staatsbürgerschaft in Österreich
Daueraufenthalt wird nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts in Österreich gewährt[29]. In dieser Zeit dürfen Antragsteller nicht länger als 6 aufeinanderfolgende Monate oder insgesamt mehr als 10 Monate abwesend sein. Der Daueraufenthalt ist unbefristet, die Aufenthaltstitelkarte muss jedoch alle 5 Jahre erneuert werden.
Antragsteller müssen ihr Einkommen und ihren Wohnsitz in Österreich bestätigen und Modul 2 der Integrationsvereinbarung abschließen. Dies kann durch folgende Nachweise erfolgen:
- Bestehen einer Deutschprüfung des ÖIF auf B1-Niveau;
- Vorlage eines österreichischen Schulzeugnisses mit einer bestandenen Deutschnote;
- Nachweis von 5 Jahren Schulbesuch in Österreich;
- Vorlage eines Berufsabschlusses;
- Bestätigung eines in deutscher Sprache durchgeführten Universitätsstudiums.
Die österreichische Staatsbürgerschaft für finanziell unabhängige Personen ist nach weiteren 5 Jahren verfügbar[30]. Antragsteller müssen eine Prüfung ablegen, die Deutschkenntnisse auf B2-Niveau und Kenntnisse des demokratischen Systems und der Geschichte Österreichs nachweist.
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist in Österreich nicht erlaubt, daher müssen Antragsteller ihre frühere Staatsbürgerschaft aufgeben, bevor sie die österreichische Staatsangehörigkeit erwerben.

Wien wurde laut dem Global Liveability Index[31] zwischen 2018 und 2024 fünfmal zur lebenswertesten Stadt der Welt gekürt
Italien Elective Residence Visum — €31.160+ pro Jahr
Das Italien Elective Residence Visum[32] ist die erste Wahl für vermögende Privatpersonen, die einen kulturell reichen Lebensstil mit einer effektiven Steueroptimierung verbinden möchten. Sein Hauptmerkmal ist ein einzigartiges Pauschalsteuersystem, das von anderen beliebten EU-Aufenthaltsoptionen unübertroffen ist.
Berechtigungskriterien für das Italien Elective Residence Visum
Monatliches Einkommen: €2.580. Sie müssen ein jährliches Mindesteinkommen von €31.160 nachweisen. Dieser Betrag erhöht sich um 100 % für jedes Familienmitglied.
Wohnen. Antragsteller müssen eine Unterkunft in Italien durch eines der folgenden Dokumente bestätigen:
- Kaufvertrag für die Immobilie, in der sie wohnen möchten;
- Mietvertrag von mindestens 1 Jahr, registriert bei der italienischen Steuerbehörde;
- Gastfreundschaftserklärung, unterzeichnet von einem italienischen Einwohner, der die Wohnung besitzt oder mietet.
Familienmitglieder. Ein Ehepartner und Kinder jeden Alters können mit dem Hauptantragsteller eine italienische Aufenthaltserlaubnis erhalten. Kinder über 18 Jahre müssen unverheiratet sein und an einer Hochschule eingeschrieben sein. Behinderte Kinder jeden Alters können ebenfalls qualifiziert sein.
Bearbeitung, Gültigkeit und Aufenthaltsanforderung
Für Italiens Elective Residence Visum sind die Hauptmerkmale:
- Bearbeitungszeit: 4+ Monate;
- Gültigkeit: 1 Jahr, verlängerbar;
- Mindestaufenthalt: 183 Tage pro Jahr.
Steuerszenarien für finanziell unabhängige Personen in Italien
Sondersteuerregelung. Antragsteller, die in den letzten 10 Jahren keine Steuerinländer in Italien waren, können eine spezielle 15-jährige Regelung beantragen. Diese unterliegt einer festen Steuer von €200.000[33].
Ohne Sondersteuerregelung werden ausländische Einkünfte aus Beschäftigung und Renten nach Italiens progressiver Einkommensteuerskala besteuert:
- bis €28.000 — 23 %;
- €28.001 bis 50.000 — 35 %;
- über €50.000 — 43 %.
Dividenden, Zinsen und Kapitalerträge werden mit 26 % besteuert[34].
Daueraufenthalt und Staatsbürgerschaft in Italien
Daueraufenthalt ist nach 5 Jahren Aufenthalt in Italien verfügbar[35]. Antragsteller müssen mindestens Italienischkenntnisse auf A2-Niveau sowie Kenntnisse der italienischen Kultur, des Rechts und des bürgerlichen Lebens nachweisen.
Die italienische Staatsbürgerschaft kann nach weiteren 5 Jahren verliehen werden[36]. Ein Italienisch-Zertifikat auf B1-Niveau von einer autorisierten Institution ist erforderlich.

Passives Einkommen und Minivan-Mieten ab €60 pro Tag ermöglichen es, Italiens 61 UNESCO-Welterbestätten in Ihrem eigenen Tempo zu erkunden[37]
Frankreich Visiteur Visum — €21.600+ pro Jahr
Das Frankreich FIP-Visum, bekannt als Visiteur Visum[38], ist eine Art langfristiger Aufenthaltserlaubnis. Sein bemerkenswerter Vorteil ist, dass kein Sprachtest erforderlich ist, im Gegensatz zu anderen langfristigen Aufenthaltserlaubnissen in Frankreich, die A2-Niveau-Kenntnisse erfordern.
Berechtigungskriterien für das Frankreich Visiteur Visum
Monatliches Einkommen: €1.800. Das offizielle Minimum ist an den französischen Mindestlohn gebunden – €1.800 pro Monat[39]. Dieser Betrag verdoppelt sich für jedes Familienmitglied.

Albert Ioffe,
Rechts- und Compliance-Beauftragter, zertifizierter CAMS-Spezialist
Um die Genehmigungschancen zu verbessern, wird Antragstellern empfohlen, ein monatliches Einkommen von etwa €3.500 pro Person nachzuweisen.
Während die offizielle Anforderung an Ersparnisse €30.000 beträgt, empfiehlt Immigrant Invest, mindestens €40.000 auf einem Bankkonto zu halten.
Wohnen. Antragsteller für das Frankreich FIP-Visum müssen eine Wohnadresse in Frankreich registrieren. Sie können:
- Eigentum mit einem Mietvertrag von mindestens 12 Monaten mieten;
- Immobilien kaufen;
- bei Verwandten oder Freunden wohnen.
Es gibt keinen Mindestwert für gekaufte Immobilien, aber der Wohnraum muss mindestens 9 m² betragen.
Familienmitglieder. Zusammen mit dem Hauptantragsteller kann ein Frankreich Visum für finanziell unabhängige Personen auch an deren Ehepartner und Kinder bis zum Alter von 17 Jahren vergeben werden. Kinder müssen vor dem Antrag an einer französischen Schule eingeschrieben sein. Behinderte Kinder jeden Alters sind ebenfalls qualifiziert.
Bearbeitung, Gültigkeit und Aufenthaltsanforderung
Für das Frankreich Visiteur Visum sind die Hauptmerkmale:
- Bearbeitungszeit: 5+ Monate;
- Gültigkeit: 1 Jahr, verlängerbar;
- Mindestaufenthalt: 183 Tage pro Jahr.
Steuerszenarien für finanziell unabhängige Personen in Frankreich
Finanziell unabhängige Personen, die sich mehr als 183 Tage im Jahr in Frankreich aufhalten, werden französische Steuerinländer. Als solche werden sie auf ihr weltweites Einkommen besteuert.
Ausländisches Einkommen und Renten werden nach einer progressiven Skala besteuert[40]:
- bis €11.497 — 0 %;
- €11.498 bis 29.315 — 11 %;
- €29.316 bis 83.823 — 30 %;
- €83.824 bis 180.294 — 41 %;
- über €180.294 — 45 %.
Dividenden, Zinsen und Kapitalerträge werden mit einem Pauschalsatz von 30 % besteuert[41].
Frankreich hat auch Steuerabkommen, die eine teilweise oder vollständige Entlastung zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bieten können[42].
Daueraufenthalt und Staatsbürgerschaft in Frankreich
Nach 5 Jahren Aufenthalt in Frankreich können Antragsteller einen Daueraufenthalt oder die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung beantragen.
Die Daueraufenthaltskarte ist 10 Jahre gültig und kann unbefristet verlängert werden. Um sich zu qualifizieren, müssen Antragsteller Französischkenntnisse auf CEFR A2-Niveau oder höher nachweisen[43].
Um die Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen Antragsteller Französischkenntnisse auf B1-Niveau und Kenntnisse der französischen Geschichte, Kultur und Gesellschaft nachweisen[44].

Frankreich beherbergt 54 UNESCO-Stätten – ideal für Einwohner mit passivem Einkommen, um sie in ihrem eigenen Tempo, ohne den Touristenrummel, zu erkunden[45]
Griechenland Rentnervisum — €42.000+ pro Jahr
Griechenland bietet eine der attraktivsten Optionen für den Aufenthalt finanziell unabhängiger Personen in Europa: keine formelle Aufenthaltsanforderung und eine großzügige anfängliche 2-Jahres-Erlaubnis[46]. Der Kompromiss ist eine bemerkenswert hohe Einkommensschwelle.
Berechtigungskriterien für das Griechenland Rentnervisum
Monatliches Einkommen: €3.500. Für begleitende Familienmitglieder erhöht sich der Betrag um 50 % für einen Ehepartner oder ein Elternteil und um 30 % für jedes Kind.
Das erforderliche Mindesteinkommen je nach Familiengröße beträgt:
- €3.500 pro Monat – einzelner Antragsteller;
- €4.200 pro Monat – Ehepaar;
- €4.725 pro Monat – dreiköpfige Familie.
Wohnen. Eine Wohnadresse in Griechenland muss durch Vorlage eines Mietvertrags, einer Eigentumsurkunde oder einer Gastgebererklärung angegeben werden.
Familienmitglieder. Ein Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren können in den Antrag aufgenommen werden.
Bearbeitung, Gültigkeit und Aufenthaltsanforderung
Für das Griechenland Rentnervisum sollten Antragsteller Folgendes beachten:
- Bearbeitungszeit: 3+ Monate;
- Gültigkeit: 2 Jahre, verlängerbar.
Es gibt keine Mindestaufenthaltsanforderung im Gesetz, aber die Behörden erwarten einen echten Wohnsitz für Verlängerungen.
Steuerszenarien für finanziell unabhängige Personen in Griechenland
Die griechische Steuerpflicht beginnt nach einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen pro Jahr im Land. Nicht-Residenten werden nur auf Einkommen besteuert, das aus griechischen Quellen stammt.
Ausländisches Einkommen, Renten und Mieteinnahmen werden progressiv besteuert[47]:
- €0 bis 10.000 — 9 %;
- €10.001 bis 20.000 — 22 %;
- €20.001 bis 30.000 — 28 %;
- €30.001 bis 40.000 — 36 %;
- über €40.000 — 44 %.
Sondersteuerregelung. Rentner können sich für eine Pauschalsteuer von 7 % auf ihr ausländisches Renteneinkommen für bis zu 15 Jahre entscheiden[48].
Ausländische Dividenden werden mit 5 % besteuert. Zinsen und Kapitalerträge werden mit 15 % besteuert[49].
Doppelbesteuerungsabkommen können die griechische Steuer je nach Herkunftsland und Einkommensart befreien oder reduzieren[50].
Daueraufenthalt und Staatsbürgerschaft in Griechenland
Daueraufenthalt. Nach 5 Jahren können finanziell unabhängige Personen und ihre Familienmitglieder den Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erlangen, der das Recht zu arbeiten gewährt. Griechischkenntnisse auf A2-Niveau sind erforderlich[51].
Griechische Staatsbürgerschaft. Nach weiteren 2 Jahren können Antragsteller die Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie die Integrationsanforderungen erfüllen, einschließlich Griechischkenntnissen auf B1-Niveau[52].

Griechenland belegt im Global Retirement Index 2025[53] den 8. Platz unter den Top 10 der weltweiten Rentnerziele
Schweizer Aufenthaltserlaubnis für finanziell unabhängige Personen — €470.000+ pro Jahr
Die Schweiz bietet eine einzigartige Aufenthaltsmöglichkeit für finanziell unabhängige Personen. Anstatt das globale Einkommen Posten für Posten zu besteuern, vereinbaren Antragsteller die Zahlung einer festen Jahressteuer, was diesen Weg ideal für Personen mit erheblichem Vermögen macht.
Diese Art von Aufenthalt ist in fast allen Kantonen verfügbar, außer Zürich, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Schaffhausen.
Berechtigungskriterien für die Schweizer Aufenthaltserlaubnis für FIPs
Pauschalbesteuerung[54]. Die Erlaubnis wird Antragstellern erteilt, die eine Steuervereinbarung mit einem Schweizer Kanton eingehen. Die Pauschalsteuer liegt zwischen CHF 450.000 und 1.000.000 – etwa €470.000 bis 1.050.000 – je nach Kanton und dem Finanzprofil des Antragstellers.
Finanzielle Anforderung. Zusätzlich zur Jahressteuer zahlt jeder erwachsene Einwohner nicht-erwerbstätige Beiträge auf einer Skala, die an Vermögen und Investitionseinkommen gekoppelt ist. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt das gesetzliche Minimum CHF 530 und das Maximum CHF 26.500 pro Jahr, zahlbar bis zum gesetzlichen Rentenalter[55].
Familienmitglieder. Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren können sich mit dem Hauptantragsteller qualifizieren.
Bearbeitung, Gültigkeit und Aufenthaltsanforderung
In der Schweiz können finanziell unabhängige Personen eine Aufenthaltserlaubnis durch einen strukturierten Genehmigungsprozess erhalten. Dieser beginnt bei der kantonalen Steuerbehörde und wird durch eine eidgenössische Bestätigung abgeschlossen. Das Verfahren dauert in der Regel 2 bis 5 Monate.
Nach Genehmigung wird die Aufenthaltserlaubnis unter folgenden Bedingungen erteilt:
- Gültigkeit: 1 Jahr, jährlich verlängerbar;
- Mindestaufenthalt: 183 Tage pro Jahr.
Daueraufenthalt und Staatsbürgerschaft in der Schweiz
Daueraufenthalt[56]. Finanziell unabhängige Personen wohnen in der Schweiz mit einer jährlich erneuerten B-Bewilligung. Nach 10 Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts sind sie berechtigt, die C-Niederlassungsbewilligung zu beantragen.
Die Integrationsanforderungen umfassen:
- A2-Niveau Sprechen und A1-Niveau Schreiben in einer Landessprache;
- Teilnahme am Wirtschaftsleben oder an der Bildung, oder Bemühungen dazu.
In einigen Kantonen ist ein früherer Zugang zur C-Bewilligung nach 5 Jahren möglich, wenn der Antragsteller gut integriert ist. Die Anforderungen für eine frühe C-Bewilligung umfassen stärkere Sprachkenntnisse – B1 Sprechen und A1 Schreiben – strengere Integrationskontrollen und aktive Teilnahme am lokalen Leben.
Staatsbürgerschaft[57]. Die ordentliche Einbürgerung wird nach 10 Jahren Wohnsitz in der Schweiz möglich, jedoch erst nach Erhalt einer C-Bewilligung. Nach der C-Bewilligung gibt es keine zusätzliche eidgenössische Wartezeit. Kantone und Gemeinden können jedoch eigene Mindestaufenthaltsanforderungen festlegen, die oft mindestens 2–5 Jahre Wohnsitz in dieser Ortschaft erfordern.
Die Integrationsanforderungen für die Staatsbürgerschaft umfassen:
- Sprache: B1 Sprechen, A2 Schreiben in einer Landessprache[58].
- Soziale Integration: Vertrautheit mit Schweizer Bräuchen, bürgerlichen Pflichten und Teilnahme am Gemeinschaftsleben.
- Lokale Anforderungen: Interviews, lokale Sprachtests und Bürgerwissenstests können anfallen.

Die Schweiz wird laut U.S. News & World Report[59] als das beste Land zum Leben weltweit eingestuft
Erforderliche Dokumente für finanziell unabhängige Personen
Hier ist eine prägnante Liste der Dokumente, die in den meisten Ländern typischerweise für Visa für finanziell unabhängige Personen erforderlich sind:
- Gültiger Reisepass.
- Aktuelle Passfotos.
- Führungszeugnis.
- Private Krankenversicherung.
- Nachweis der Unterkunft – Miete oder Eigentum.
- Nachweis des passiven Einkommens, wie Kontoauszüge, Renten-, Dividenden-, Zins- oder Lizenzabrechnungen, Mietverträge oder Steuererklärungen.
- Aufzeichnungen über Treuhand- oder Rentenzahlungen.
- Heirats- und Geburtsurkunden für Angehörige.
- Sprachzertifikat – falls erforderlich.
- Erklärung zur Nichtbeschäftigung.
- Ärztliches Attest.
Migrationsbehörden können zusätzliche Dokumente anfordern, wie ein persönliches Anschreiben, das den Grund für die Umsiedlung erklärt, oder einen Nachweis der Schulanmeldung von Kindern.
Alle Dokumente müssen in die Amtssprache des Landes übersetzt und beglaubigt werden, entweder durch einen Notar, durch eine Apostille oder durch Legalisation bei einem Konsulat.
Wie beantragt man ein Visum für finanziell unabhängige Personen und erhält eine Aufenthaltserlaubnis in der EU?
Das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis als finanziell unabhängige Person ist in ganz Europa weitgehend ähnlich. Jedes Land kann jedoch eigene spezifische Schritte einführen. Zum Beispiel verlangt Portugal von Antragstellern, eine lokale Steuernummer zu erhalten, bevor sie ein Bankkonto eröffnen, während Österreich Anträge durch ein jährliches Quotensystem begrenzt.
1 Tag
Vorprüfung
Der Antragsteller bestätigt, dass er die Hauptanforderungen des Visums erfüllt: stabiles passives Einkommen, ausreichende Ersparnisse, gültige Krankenversicherung und ein sauberes Strafregister.
Der Antragsteller bestätigt, dass er die Hauptanforderungen des Visums erfüllt: stabiles passives Einkommen, ausreichende Ersparnisse, gültige Krankenversicherung und ein sauberes Strafregister.
3—6 Wochen
Dokumentenvorbereitung
Der Antragsteller sammelt finanzielle, zivilrechtliche und rechtliche Dokumente, lässt diese in die Landessprache übersetzen und holt bei Bedarf eine notarielle Beglaubigung oder eine Apostille ein.
Der Antragsteller sammelt finanzielle, zivilrechtliche und rechtliche Dokumente, lässt diese in die Landessprache übersetzen und holt bei Bedarf eine notarielle Beglaubigung oder eine Apostille ein.
2 Wochen
Eröffnung eines lokalen Bankkontos
Dieser Schritt ist in Portugal, Österreich und der Schweiz erforderlich:
- in Portugal müssen Antragsteller zuerst ein portugiesisches Bankkonto eröffnen und eine lokale Steuernummer erhalten;
- in Österreich müssen Antragsteller den Nachweis über ausreichende, auf einem österreichischen Bankkonto hinterlegte Mittel erbringen;
- in der Schweiz wird ein Schweizer Konto eröffnet, um die Fähigkeit zur Deckung der Lebenshaltungskosten und zur Zahlung der Pauschalsteuer nachzuweisen.
Dieser Schritt ist in Portugal, Österreich und der Schweiz erforderlich:
- in Portugal müssen Antragsteller zuerst ein portugiesisches Bankkonto eröffnen und eine lokale Steuernummer erhalten;
- in Österreich müssen Antragsteller den Nachweis über ausreichende, auf einem österreichischen Bankkonto hinterlegte Mittel erbringen;
- in der Schweiz wird ein Schweizer Konto eröffnet, um die Fähigkeit zur Deckung der Lebenshaltungskosten und zur Zahlung der Pauschalsteuer nachzuweisen.
1—3 Wochen
Auswahl einer Immobilie zum Kauf oder zur Miete
Der Antragsteller sichert sich eine Unterkunft im gewählten Land, entweder durch einen langfristigen Mietvertrag oder Immobilienkauf, um eine registrierte Adresse nachzuweisen.
Der Antragsteller sichert sich eine Unterkunft im gewählten Land, entweder durch einen langfristigen Mietvertrag oder Immobilienkauf, um eine registrierte Adresse nachzuweisen.
2—6 Monate
Beschaffung eines D-Visums für die Einreise
Ein D-Visum ist in allen Ländern außer Frankreich erforderlich. Antragsteller reichen den Antrag beim Konsulat ein, zahlen die Gebühr und warten auf die Genehmigung. Das D-Visum ist 3—6 Monate gültig und erlaubt die Einreise zum Zweck der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis.
Ein D-Visum ist in allen Ländern außer Frankreich erforderlich. Antragsteller reichen den Antrag beim Konsulat ein, zahlen die Gebühr und warten auf die Genehmigung. Das D-Visum ist 3—6 Monate gültig und erlaubt die Einreise zum Zweck der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis.
1—4 Wochen
Reise in das Land zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis
Der Antragsteller reist mit dem D-Visum ein, meldet seine Adresse beim örtlichen Migrationsamt an, nimmt an der Biometrie teil und reicht den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ein.
Der Antragsteller reist mit dem D-Visum ein, meldet seine Adresse beim örtlichen Migrationsamt an, nimmt an der Biometrie teil und reicht den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ein.
6—12 Wochen
Ausstellung der Aufenthaltstitelkarte
Der Einwanderungsdienst bearbeitet den Antrag und stellt nach Genehmigung eine Aufenthaltstitelkarte aus, die je nach den Regeln des Landes 1—2 Jahre gültig ist.
Der Einwanderungsdienst bearbeitet den Antrag und stellt nach Genehmigung eine Aufenthaltstitelkarte aus, die je nach den Regeln des Landes 1—2 Jahre gültig ist.
Alternativer Weg: Aufenthalt durch Investition
Aufenthaltserlaubnisse für finanziell unabhängige Personen sind für Personen konzipiert, die ein neues Land zu ihrer Heimat machen möchten, weshalb die meisten verlangen, dass Sie mehr als 183 Tage im Jahr in diesem Land verbringen. Aber was, wenn Sie ein Weltbürger sind, der die Sicherheit einer europäischen Aufenthaltserlaubnis wünscht, sich aber nicht zu einem Vollzeitaufenthalt verpflichten kann?
Residenz durch Investition Programme, oft als Golden Visa bekannt, sind eine weitaus geeignetere Option für dieses Profil. Anstatt passives Einkommen nachzuweisen, leisten Sie einen erheblichen finanziellen Beitrag zur Wirtschaft des Landes.
Im Gegenzug erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis mit sehr geringen physischen Präsenzanforderungen. Dies macht es zu einem idealen „Plan B“ für Vielreisende, internationale Geschäftsleute oder Personen mit familiären Verpflichtungen, die über den Globus verteilt sind.
Vergleich der führenden EU-Golden Visa Programme
Zusammenfassung: Welches Visum passt am besten zu Ihrem Lebensstil und Ihren Zielen?
Hier ist ein kurzer Leitfaden, der Ihnen bei der Entscheidung basierend auf Ihren Prioritäten hilft:
- Für maximale Flexibilität: Portugal. Das D7-Visum hat die niedrigste Einkommensanforderung von €870 pro Monat und erlaubt Ihnen, zu arbeiten oder ein Geschäft zu führen.
- Für Einfachheit und Familienmitglieder: Spanien. Dieses Visum ermöglicht die einfache Aufnahme von erwachsenen Kindern und Eltern, ohne dass eine Spareinlage erforderlich ist.
- Für einen schnellen Weg zur Staatsbürgerschaft: Portugal oder Frankreich. Beide Länder bieten die Staatsbürgerschaft bereits nach 5 Jahren legalen Aufenthalts an.
- Für ultimative Freiheit: Griechenland. Dies ist das einzige Land ohne Mindestaufenthaltsanforderung, das eine sichere EU-Basis bietet, ohne Sie zu binden.
- Für günstige Steuern: Italien oder Griechenland. Italien bietet eine Pauschalsteuer von €200.000 für vermögende Privatpersonen, während Griechenland eine Pauschalsteuer von 7 % für ausländische Rentner vorsieht.
- Für Exklusivität und Prestige: Österreich oder Schweiz. Österreich gewährt begrenzte Quoten und einen hohen Lebensstandard, während die Schweiz eine Pauschalsteuer und Aufenthalt für Vermögende anbietet.
Immigrant Invest ist ein lizenzierter Agent für Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsprogramme durch Investition in der EU, der Karibik, Asien und dem Nahen Osten. Profitieren Sie von unserer weltweiten Erfahrung aus 15 Jahren — vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Experten für Investitionsprogramme.

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Quellen
- Quelle: Gesetz 23/2007 — Artikel 83: Direitos do titular de autorização de residência
- Quelle: Das portugiesische öffentliche Dienstleistungsportal
- Quelle: Permis de conduire — ANTS (Frankreich) — offizielle Regierungsseite für ausländische Führerscheine
- Quelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Schweiz — Ausländischer Führerschein
- Quelle: ItalianVisa.it — Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
- Quelle: PwC — Global Tax Summaries: Italien
- Quelle: Steuerliche Anreize zur Gewinnung neuer Steuerinländer gemäß Artikel 5A, 5B & 5C des Gesetzes Nr. 4172/2013 (ITC)
- Quelle: Das offizielle österreichische Regierungsportal
- Quelle: Service-Public.fr — Impôt sur la Fortune Immobilière
- Quelle: Pauschalbesteuerung, Schweiz
- Quelle: Diário da República — Decreto Regulamentar n.º 84/2007, de 5 de novembro — die regulatorische Umsetzung des Einwanderungsgesetzes Nr. 23/2007, einschließlich Bestimmungen für das D7-Visum
- Quelle: PwC — Global Tax Summaries: Portugal
- Quelle: PwC — Global Tax Summaries: Portugal
- Quelle: PwC — Portugal Steuerabkommen
- Quelle: Die offizielle portugiesische Dienstleistungsseite: Daueraufenthaltserlaubnis beantragen
- Quelle: Die offizielle Seite zur Erlangung der portugiesischen Staatsangehörigkeit
- Quelle: Die offizielle Website des spanischen Außenministeriums
- Quelle: PwC — Global Tax Summaries: Spanien
- Quelle: PwC — Global Tax Summaries: Spanien
- Quelle: PwC — Spanien Steuerabkommen
- Quelle: Ministerium für Inklusion — Langzeitaufenthalt
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- Quelle: International Living, 16. April 2025
- Quelle: Bundesministerium des Innern — Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit
- Quelle: Österreichischer Integrationsfonds — Integrationsvereinbarung
- Quelle: PwC — Global Tax Summaries: Österreich
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- Quelle: Migration.gv.at — Staatsbürgerschaft
- Quelle: BBC News, 25. Juli 2024
- Quelle: Consolato d’Italia Adelaide — Visum für den Wahlwohnsitz
- Quelle: PwC — Global Tax Summaries: Italien
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- Quelle: Polizia di Stato — Permesso di soggiorno UE per soggiornanti di lungo periodo
- Quelle: Gesetz Nr. 132 vom 1. Dezember 2018
- Quelle: UNESCO convention du patrimoine mondial, Italien
- Quelle: Service-Public — carte de séjour „visiteur“
- Quelle: Service-Public.fr — salaire minimum interprofessionnel de croissance
- Quelle: Frankreichs offizielles Regierungsportal — Service-Public.fr
- Quelle: PwC — Global Tax Summaries: Frankreich
- Quelle: Frankreich Steuerabkommen
- Quelle: Service-Public — carte de résident (10-Jahres-Karte)
- Quelle: Service-Public — naturalisation française par décret
- Quelle: UNESCO convention du patrimoine mondial, Frankreich
- Quelle: Griechenland, Gesetz 5038/2023 „Migrationskodex“, Amtsblatt A‘ 81/01.04.2023
- Quelle: PwC — Global Tax Summaries: Griechenland
- Quelle: Steuerliche Anreize zur Gewinnung neuer Steuerinländer gemäß Artikel 5A, 5B & 5C des Gesetzes Nr. 4172/2013 (ITC)
- Quelle: PwC — Global Tax Summaries: Griechenland
- Quelle: Griechenland Steuerabkommen
- Quelle: Ministerium für Migration & Asyl
- Quelle: Das Innenministerium
- Quelle: International Living, 16. April 2025
- Quelle: Pauschalbesteuerung, Schweiz
- Quelle: AHV/IV Informationszentrum, Bundesamt für Sozialversicherungen — Nicht erwerbstätige Personen: Beiträge (Broschüre 2.03)
- Quelle: Offizielle Seite zur C-Bewilligung, Staatssekretariat für Migration
- Quelle: Offizielle Seite zur ordentlichen Einbürgerung, Staatssekretariat für Migration
- Quelle: Staatssekretariat für Migration — Sprachanforderungen
- Quelle: U.S. News Best Countries 2024
- Quelle: U.S. Internal Revenue Service (IRS) — Steuerabkommenstabellen
- Quelle: UK Government Collection of Tax Treaties
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