EU-Visa für finanziell unabhängige Personen: 7-Länder-Vergleich

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EU-Visa für finanziell unabhängige Personen: 7-Länder-Vergleich

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24 min

Zusammenfassung

Wenn Sie ein stabiles passives Einkommen und ausreichende Ersparnisse haben und bereit sind, eine Immobilie in der EU zu mieten oder zu kaufen, können Sie sich für ein Visum für finanziell unabhängige Personen qualifizieren.

Diese Art von Auf­ent­halts­er­laub­nis ist zum Leben, nicht zum Arbeiten, bestimmt. Da das Einkommen aus dem Ausland stammen muss, kann es nicht zum Aufbau einer lokalen Karriere genutzt werden.

In diesem Leitfaden erfahren Sie, wer sich für eine Auf­ent­halts­er­laub­nis für finanziell unabhängige Personen qualifiziert, wie Sie diese beantragen und wie Sie das am besten geeignete Land für einen langfristigen Umzug auswählen.

Was ist ein Visum für finanziell unabhängige Personen?

Nicht jeder kann ein Visum für finanziell unabhängige Personen beantragen. Diese Auf­ent­halts­er­laub­nisse sind auf Personen zugeschnitten, die bereits eine sichere Quelle passiven Einkommens außerhalb der EU haben und die Europa wirklich zu ihrer Heimat machen wollen.

Definition des FIP-Visums

Ein Visum für finanziell unabhängige Personen, oder FIP-Visum, ist für Nicht-EU-Bürger, die sich vollständig von ausländischem Einkommen ernähren können, ohne in Europa arbeiten zu müssen. Stellen Sie es sich als eine Aufenthaltserlaubnis für diejenigen vor, die ihre finanzielle Zukunft bereits durch Renten, Investitionen, Mieteinnahmen oder andere passive Quellen gesichert haben.

Dieses Visum ist ideal, wenn Sie ein (e):

  • Rentner mit einer stabilen Rente sind;
  • Investor sind, der von Dividenden oder anderen Kapitalerträgen lebt.
Albert Ioffe

Albert Ioffe,

Rechts- und Compliance-Beauftragter, zertifizierter CAMS-Spezialist

Fernarbeiter und Unternehmer, die ihr Einkommen von außerhalb der EU beziehen, können ein Visum für finanziell unabhängige Personen nur in seltenen Fällen — typischerweise wenn kein spezielles Visum für Fernarbeit existiert. Im Allgemeinen erlauben FIP-Visa kein Einkommen aus aktiver Arbeit.

Einzelunternehmer und Fernangestellte sind besser für Digital Nomad Visa geeignet, die speziell für aktives Einkommen aus dem Ausland konzipiert sind.

Wesentliche Anforderungen und Einschränkungen für FIP-Visum-Antragsteller

Das Grundprinzip ist einfach: Sie leben in Europa, aber Ihr Geld kommt aus dem Ausland. Alle Visa erfordern von Ihnen, dass Sie:

  • ein stabiles passives Einkommen nachweisen;
  • eine Krankenversicherung haben;
  • eine Unterkunft sichern;
  • mehr als 183 Tage im Jahr im Land verbringen – für bestimmte Nationen.
Financially independent person visa in the EU

Entscheidend ist, dass Sie keine lokale Beschäftigung aufnehmen dürfen. Obwohl Sie ein Unternehmen in der EU besitzen können, dürfen Sie es nicht täglich leiten. Die einzige große Ausnahme ist Portugals D7-Visum, das es Einwohnern erlaubt, lokal zu arbeiten oder ein Geschäft zu führen[1].

Das Visum für passives Einkommen ist für eine echte Umsiedlung konzipiert. Es ist kein Instrument für Kurzaufenthalte oder für diejenigen, die ihren Hauptwohnsitz anderswo beibehalten möchten.

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12 Vorteile, die Sie mit einem EU FIP-Visum erhalten

Ein Visum für finanziell unabhängige Personen ist mehr als nur eine Erlaubnis, in Europa zu leben. Es gewährt eine einzigartige Kombination aus persönlicher Freiheit, finanzieller Flexibilität und langfristiger Sicherheit.

Freiheit und Stabilität

1. Sicheres Umfeld. Finanziell unabhängige Personen erhalten das Recht, in einigen der stabilsten und am besten regierten Länder Europas zu leben. Diese Reiseziele bieten eine vorhersehbare Rechtsstaatlichkeit, zuverlässige Gesundheitsversorgung, effiziente Notdienste, saubere öffentliche Räume und einen starken Verbraucherschutz.

Wenn Sie in Ihr Heimatland zurückkehren müssen, bleibt Ihr europäischer Wohnsitz ein solider Plan B. Mit einer etablierten Adresse dient er als praktisches Sicherheitsnetz, falls sich die Umstände ändern sollten.

2. Familienzusammenführung. Finanziell unabhängige Personen können zusammen mit ihren Familien in die EU umziehen. Der Wohnsitz erstreckt sich typischerweise auf einen Ehepartner, Kinder bis zu einem bestimmten Alter und in einigen Fällen auf Eltern.

Fa­mi­li­en­mit­glie­der erhalten Auf­ent­halts­er­laub­nisse mit der gleichen Gültigkeitsdauer und genießen die gleichen Rechte wie der Hauptantragsteller.

3. Zugang zur Gesundheitsversorgung. Mit einer Aufenthaltserlaubnis können Inhaber eines Visums für passives Einkommen lokale Gesundheitsdienste nutzen, einschließlich öffentlicher Anbieter. Um das Visum zu erhalten, müssen sie eine umfassende private Krankenversicherung für sich und ihre Familienmitglieder abschließen – dies gewährleistet den Zugang sowohl zum öffentlichen als auch zum privaten Gesundheitssektor.

4. Zugang zu Bildung. Kinder haben das Recht – und in den meisten Fällen die Pflicht – die Schule zu besuchen, mit der Option, sich an staatlichen, privaten oder internationalen Einrichtungen einzuschreiben. Hochschulbildung ist ebenfalls verfügbar, obwohl Studiengebühren auch an öffentlichen Universitäten anfallen können.

5. Führerscheinumtausch. Die meisten EU-Länder erlauben finanziell unabhängigen Personen von außerhalb der EU, für 6 bis 12 Monate nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis mit einem ausländischen Führerschein zu fahren. Nach diesem Zeitraum kann der Führerschein umgetauscht werden, wenn das Heimatland des Antragstellers ein bilaterales Abkommen hat.

Wenn kein Abkommen besteht, muss der Einwohner die lokalen theoretischen und praktischen Fahrprüfungen bestehen. Die Frist für den Umtausch oder die Umschreibung eines Führerscheins reicht von 185 Tagen in Portugal[2] bis zu 12 Monaten in Frankreich[3], der Schweiz[4] und Italien[5].

6. Visafreies Reisen im Schengen-Raum. Finanziell unabhängige Personen mit einer EU-Aufenthaltserlaubnis können sich innerhalb des Schengen-Raums für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen frei bewegen. Wochenendausflüge, längere Aufenthalte oder spontane grenzüberschreitende Reisen werden einfach und legal.

EU rights for financially independent persons

Dank offener Grenzen ist das Reisen innerhalb des Schengen-Raums bequem mit Auto, Zug, Flugzeug, Bus und Motorrad möglich

Unbefristeter Aufenthalt und Staats­bür­ger­schaft in der EU

7. Unbefristeter Aufenthalt. Nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt können Sie in der Regel einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen. Dieser Status ist unbefristet und gewährt oft das Recht auf Arbeit.

8. EU-Staats­bür­ger­schaft. Je nach Land können Sie nach 5 bis 10 Jahren Aufenthalt die Staatsbürgerschaft beantragen. Die EU-Staatsbürgerschaft gibt Ihnen das Recht, überall in der Europäischen Union zu leben, zu arbeiten und zu studieren.

Finanzielle Vorteile

9. Bankkonten. Die Eröffnung eines privaten oder geschäftlichen Bankkontos wird mit einer Aufenthaltserlaubnis einfacher, insbesondere in Jurisdiktionen mit strengen KYC- und AML-Prüfungen wie Österreich und der Schweiz.

US-Bürger, die über 401(k)-Konten verfügen, können diese Ersparnisse als Teil ihres Einkommensnachweises für Visa für finanziell Unabhängige verwenden.

10. Unternehmenseigentum. Ausländer mit einem Visum für finanziell Unabhängige dürfen keine abhängige Beschäftigung aufnehmen. Sie können jedoch ein Unternehmen gründen oder erwerben und passives Einkommen, wie z. B. Dividenden, beziehen. Es ist ihnen nicht gestattet, als Geschäftsführer oder Manager zu agieren oder das Tagesgeschäft zu führen.

Portugal ist eine Ausnahme: Im Rahmen der Auf­ent­halts­er­laub­nis, die auf das D7-Visum folgt, dürfen Bewohner ein Unternehmen führen, entweder als Manager oder als Selbstständige.

11. Steuerliche Anreize. Während finanziell unabhängige Personen im Allgemeinen als Gebietsansässige besteuert werden, sobald sie in die EU oder die Schweiz ziehen, bieten mehrere Länder günstige Regelungen oder Befreiungen an, die ihre Steuerlast erheblich reduzieren.

Länder mit nennenswerten Steuervorteilen für finanziell unabhängige Personen sind:

  • Italien: Pauschalsteuer von 200.000 € pro Jahr auf ausländische Einkünfte; keine Steuer auf ausländisches Vermögen, Schenkungen oder Erbschaften[6];
  • Griechenland: 7% Pauschalsteuer für ausländische Rentner für bis zu 15 Jahre[7];
  • Österreich: keine Vermögens-, Erbschafts- oder Schenkungssteuer[8];
  • Frankreich: Die Vermögenssteuer gilt nur für Immobilien, wenn das Nettovermögen über 1.300.000 € liegt[9];
  • Schweiz: Die Pauschalsteuer ersetzt die ordentliche Einkommens- und Vermögenssteuer[10].

12. Zugang zu Immobilien. Ein Wohnsitz erleichtert es finanziell unabhängigen Personen, Immobilien in der EU sowohl zu mieten als auch zu kaufen. Mieten ist oft eine Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis selbst, und ein rechtmäßiger Wohnsitz sowie ein lokales Bankkonto vereinfachen langfristige Mietverträge.

In Österreich und der Schweiz werden durch den Wohnsitz Beschränkungen aufgehoben oder gelockert, die für Käufer ohne Wohnsitz gelten. In Portugal, Spanien, Frankreich und Griechenland können Ausländer Immobilien ohne Wohnsitz kaufen, aber ein Wohnsitz vereinfacht Bankgeschäfte und Papierkram. In Italien dürfen Nicht-EU-Bürger Immobilien nur erwerben, wenn ein Gegenseitigkeitsabkommen zwischen Italien und ihrem Land der Staatsangehörigkeit besteht.

Immobilien zum Kauf in Portugal

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location icon

Portugal, Funchal

1.230.000 € — 1.500.000 €

Elegant House with sea view, Funchal

square icon273 m² — 313 m²
bed icon3
bathroom icon3
https://wonderful-dogs-8ceb8899a2.media.strapiapp.com/Snimok_ekrana_2026_03_10_v_10_38_10_6d31ca68f8.png
location icon

Portugal, Lisbon

405.000 € — 645.000 €

Serviced apartments, Park of the Nations, Lisbon

square icon40 m² — 76 m²
bed icon1—2
bathroom icon1—2
https://wonderful-dogs-8ceb8899a2.media.strapiapp.com/Snimok_ekrana_2026_03_10_v_12_44_18_9194e1dded.png
location icon

Portugal, Porto

400.000 € — 1.215.000 €

Apartments in modern style, central district, Porto

square icon59 m² — 223 m²
bed icon1—2
bathroom icon1—2

Welche Länder bieten das Visum für finanziell unabhängige Personen an?

Mehrere Länder in der EU und im Schengen-Raum bieten Auf­ent­halts­er­laub­nisse für finanziell unabhängige Personen an. Länder mit Visa für passives Einkommen sind Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, die Schweiz, Malta, Belgien, Zypern und – in begrenzteren oder spezifischeren Formen – Lettland und Bulgarien.

Jedes Visum hat seine eigenen Bedingungen, Einkommensgrenzen und langfristigen Vorteile. In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf sieben der etabliertesten und zugänglichsten Wege: Portugal, Spanien, Italien, Frankreich, Griechenland, Österreich und die Schweiz.

Vergleich von EU-Visa für finanziell unabhängige Personen

Land

pt-flag

Portugal

Jahreseinkommen

€11.040+

Bearbeitungszeit

6+ Monate

Gültigkeit der ersten Genehmigung

2 Jahre

Aufenthalt pro Jahr

8+ Monate

Weg zur Staats­bür­ger­schaft

5 Jahre

Land

es-flag

Spanien

Jahreseinkommen

€28.880+

Bearbeitungszeit

4+ Monate

Gültigkeit der ersten Genehmigung

1 Jahr

Aufenthalt pro Jahr

183 Tage

Weg zur Staats­bür­ger­schaft

10 Jahre

Land

at-flag

Österreich

Jahreseinkommen

€30.576+

Bearbeitungszeit

3+ Monate

Gültigkeit der ersten Genehmigung

1 Jahr

Aufenthalt pro Jahr

183 Tage

Weg zur Staats­bür­ger­schaft

10 Jahre

Land

it-flag

Italien

Jahreseinkommen

€31.160+

Bearbeitungszeit

4+ Monate

Gültigkeit der ersten Genehmigung

1 Jahr

Aufenthalt pro Jahr

183 Tage

Weg zur Staats­bür­ger­schaft

10 Jahre

Land

fr-flag

Frankreich

Jahreseinkommen

€21.600+

Bearbeitungszeit

5+ Monate

Gültigkeit der ersten Genehmigung

1 Jahr

Aufenthalt pro Jahr

183 Tage

Weg zur Staats­bür­ger­schaft

5 Jahre

Land

gr-flag

Griechenland

Jahreseinkommen

€42.000+

Bearbeitungszeit

3+ Monate

Gültigkeit der ersten Genehmigung

2 Jahre

Aufenthalt pro Jahr

Keine

Weg zur Staats­bür­ger­schaft

7 Jahre

Land

ch-flag

Schweiz

Jahreseinkommen

Zahlung einer Steuer von €470.000+

Bearbeitungszeit

3+ Monate

Gültigkeit der ersten Genehmigung

1 Jahr

Aufenthalt pro Jahr

183 Tage

Weg zur Staats­bür­ger­schaft

20 Jahre

Land

Jahreseinkommen

Bearbeitungszeit

Gültigkeit der ersten Genehmigung

Aufenthalt pro Jahr

Weg zur Staats­bür­ger­schaft

pt-flag

Portugal

€11.040+

6+ Monate

2 Jahre

8+ Monate

5 Jahre

es-flag

Spanien

€28.880+

4+ Monate

1 Jahr

183 Tage

10 Jahre

at-flag

Österreich

€30.576+

3+ Monate

1 Jahr

183 Tage

10 Jahre

it-flag

Italien

€31.160+

4+ Monate

1 Jahr

183 Tage

10 Jahre

fr-flag

Frankreich

€21.600+

5+ Monate

1 Jahr

183 Tage

5 Jahre

gr-flag

Griechenland

€42.000+

3+ Monate

2 Jahre

Keine

7 Jahre

ch-flag

Schweiz

Zahlung einer Steuer von €470.000+

3+ Monate

1 Jahr

183 Tage

20 Jahre

Portugal D7-Visum — €11.040+ pro Jahr

Das D7-Visum für Portugal ist einer der beliebtesten und flexibelsten Wege über passives Einkommen in Europa. Es zeichnet sich durch zwei Hauptgründe aus: die geringe Einkommensanforderung und das einzigartige Recht für Bewohner, zu arbeiten oder ein Unternehmen zu führen – eine Option, die in den meisten anderen Ländern nicht verfügbar ist[11].

Zulassungskriterien für das D7-Visum für Portugal

Monatliches Einkommen: 920 €. Dieser Betrag erhöht sich mit der Familiengröße: um 50 % oder 460 € für einen Ehepartner oder einen unterhaltsberechtigten Elternteil und um 30 % oder 276 € für jedes Kind.

Ersparnisse: 11.040 €. Der Antragsteller muss ein Konto eröffnen und diesen Betrag bei einer portugiesischen Bank einzahlen, um die Lebenshaltungskosten für ein Jahr zu decken. Die Schwelle steigt ebenfalls um 50 % oder 5.520 € pro Erwachsenem und um 30 % oder 3.312 € pro Kind.

Wohnraum. Ein Mietvertrag oder eine Eigentumsurkunde ist als Nachweis für eine Unterkunft in Portugal erforderlich.

Einbeziehung der Familie. Der Hauptantragsteller kann folgende Personen einschließen:

  • Ehepartner oder langfristigen Partner;
  • Kinder unter 18 Jahren;
  • unverheiratete Kinder im Alter von 18 bis 21 Jahren, die finanziell abhängig sind;
  • Kinder mit Behinderungen ohne Altersbeschränkung;
  • unterhaltsberechtigte Eltern.

D7-Visum Einkommen und Ersparnisse nach Familiengröße

Familiengröße

Einzelantragsteller

Monatseinkommen

€920

Ersparnisse

€11,040

Familiengröße

Paar

Monatseinkommen

€1,380

Ersparnisse

€16,560

Familiengröße

Dreiköpfige Familie

Monatseinkommen

€1,656

Ersparnisse

€19,872

Familiengröße

Vierköpfige Familie

Monatseinkommen

€1,932

Ersparnisse

€23,184

Familiengröße

Monatseinkommen

Ersparnisse

Einzelantragsteller

€920

€11,040

Paar

€1,380

€16,560

Dreiköpfige Familie

€1,656

€19,872

Vierköpfige Familie

€1,932

€23,184

Bearbeitung, Gültigkeit und Aufenthaltsanforderung

Für Portugals D7-Visum sollten Antragsteller Folgendes beachten:

  • Bearbeitungszeit: 6+ Monate;
  • Gültigkeit: 2 Jahre, verlängerbar um 3 Jahre;
  • Mindestaufenthalt: Abwesenheiten dürfen 6 aufeinanderfolgende Monate oder insgesamt 8 Monate während der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis nicht überschreiten.
Individuelle Kosten für Portugal Passive Income D7-Visum

Individuelle Kosten für Portugal Passive Income D7-Visum

Steuerszenarien für finanziell unabhängige Personen in Portugal

Ausländer mit einem Visum für passives Einkommen in Portugal werden Steuerinländer, da sie mehr als 183 Tage pro Jahr im Land verbringen.

Allgemeines Einkommen, wie Renten oder Gehälter, wird progressiv besteuert[12]:

  • bis €7.703 — 12,5%;
  • €7.703 bis 11.623 — 16%;
  • €11.623 bis 16.472 — 21,5%;
  • €16.472 bis 21.321 — 24,4%;
  • €21.321 bis 27.146 — 31,4%;
  • €27.146 bis 39.791 — 34,9%;
  • €39.791 bis 51.997 — 43,1%;
  • €51.997 bis 81.199 — 44,6%;
  • über €81.199 — 48%.

Dividenden, Zinsen und Kapitalerträge werden mit einem Pauschalsatz von 28% besteuert[13].

Portugal verfügt auch über ein weitreichendes Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen – über 70 Abkommen mit Ländern in Europa, den USA, Asien, Afrika und Ozeanien[14].

Daueraufenthalt und Staats­bür­ger­schaft in Portugal

Sowohl der Daueraufenthalt[15] als auch die Staats­bür­ger­schaft[16] sind nach 5 Jahren Aufenthalt in Portugal verfügbar.

Antragsteller müssen Portugiesischkenntnisse auf A2-Niveau nachweisen und alle Anforderungen bezüglich Steuern, Sozialversicherung und Aufenthaltsdauer erfüllen.

Staats­bür­ger­schaftskandidaten müssen außerdem Tests zur portugiesischen Kultur, Rechten und Pflichten bestehen und eine Erklärung zur Loyalität gegenüber demokratischen Prinzipien abgeben.

Portugal D7 Visa for financially independent persons

Portugal ist ein universeller Favorit – gleichermaßen beliebt bei jungen Surfern, die Wellen jagen, und Rentnern, die einen ruhigeren, entspannteren Lebensstil suchen

Spanien Non-Lucrative Visum — €28.880+ pro Jahr

Die Spanische Residenz für finanziell unabhängige Personen ist als spanisches Visum für nicht Erwerbstätige bekannt[17]. Seine Hauptvorteile sind die Möglichkeit, erwachsene abhängige Kinder und Eltern in den Antrag einzubeziehen, sowie das Fehlen einer obligatorischen Einzahlung von Ersparnissen.

Zulassungskriterien für das spanische Visum für nicht Erwerbstätige

Monatliches Einkommen: 2.400 €. Erforderlich ist ein Minimum von 2.400 € pro Monat für den Hauptantragsteller plus 600 € pro Monat für jedes weitere Familienmitglied.

Je nach Familiengröße muss der Hauptantragsteller ein monatliches Einkommen nachweisen von:

  • 3.000 € für ein Paar;
  • 3.600 € für eine dreiköpfige Familie;
  • 4.200 € für eine vierköpfige Familie.

Wohnraum. Antragsteller müssen Immobilien in Spanien mieten oder kaufen, um eine gemeldete Adresse nachzuweisen.

Einbeziehung der Familie. Ehepartner und Eltern können in den Antrag aufgenommen werden. Unverheiratete Kinder jeden Alters können eingeschlossen werden, sofern sie finanziell vom Hauptantragsteller abhängig sind und keinen eigenen Haushalt führen.

Individuelle Kosten für das Spanien Non-Lucrative Visum

Individuelle Kosten für das Spanien Non-Lucrative Visum

Bearbeitung, Gültigkeit und Aufenthaltsanforderung

Für das spanische Non-Lucrative Visum sind die Aufenthaltsbedingungen wie folgt:

  • Bearbeitungszeit: 4+ Monate;
  • Gültigkeit: zunächst 1 Jahr, dann verlängerbar mit 2-jährigen Aufenthaltstitelkarten;
  • Mindestaufenthalt: 183 Tage pro Jahr.

Steuerszenarien für finanziell unabhängige Personen in Spanien

Um die Auf­ent­halts­er­laub­nis zu erhalten, müssen finanziell unabhängige Personen mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringen und werden somit zu Steuerinländern.

Einkommensteuer – Renten, Mieteinnahmen und andere Einkünfte – wird progressiv besteuert[18]:

  • €0 bis 12.450 — 19%;
  • €12.451 bis 20.200 — 24%;
  • €20.201 bis 35.200 — 30%;
  • €35.201 bis 60.000 — 37%;
  • €60.001 bis 300.000 — 45%;
  • über €300.000 — 47%.

Dividenden, Zinsen und Kapitalerträge werden separat nach einer nationalen Sparskala besteuert[19]:

  • €0 bis 6.000 — 19%;
  • €6.001 bis 50.000 — 21%;
  • €50.001 bis 200.000 — 23%;
  • €200.001 bis 300.000 — 27%;
  • über €300.000 — 30%.

Spanien hat Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Ausländische Steuern können angerechnet werden, oder Einkommen kann mit Progression befreit werden[20].

Daueraufenthalt und Staats­bür­ger­schaft in Spanien

Daueraufenthalt in Spanien ist nach 5 Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts möglich. In diesem Zeitraum dürfen Antragsteller nicht länger als 6 aufeinanderfolgende Monate oder insgesamt 10 Monate von Spanien abwesend sein. Für den Daueraufenthalt ist kein Integrations- oder Sprachtest erforderlich[21].

Die spanische Staats­bür­ger­schaft kann nach weiteren 5 Jahren verliehen werden. Zu den Berechtigungskriterien gehören die spanische Sprachprüfung DELE A2 und der CCSE-Bürgerkunde- und Verfassungstest[22].

Spanien erlaubt keine doppelte Staats­bür­ger­schaft, daher müssen Antragsteller ihre ursprüngliche Staats­bür­ger­schaft aufgeben.

Spain residency for financially independent persons

Spanien belegt laut dem Global Retirement Index 2025[23] den 6. Platz unter den besten Ländern für Rentner

Österreich Visum für finanziell unabhängige Personen — €30.500+ pro Jahr

Österreichs Auf­ent­halts­er­laub­nis für finanziell unabhängige Personen ist eine der prestigeträchtigsten in Europa und bietet Zugang zu einer außergewöhnlich hohen Lebensqualität[24]. Sie ist jedoch auch eine der anspruchsvollsten Optionen, gekennzeichnet durch zwei Haupthürden: eine strenge Jahresquote – etwa 450 Plätze für alle Antragsteller und Familien – und eine obligatorische Deutschkenntnisanforderung ab dem ersten Tag.

Berechtigungskriterien für das Österreich FIP-Visum

Monatliches Einkommen: €2.548. Für einen einzelnen Antragsteller sind mindestens €2.548 pro Monat erforderlich, für ein Paar steigt dieser Betrag auf €4.020, zuzüglich €394 für jedes Kind.

Ersparnisse: €30.000. Die Anwälte von Immigrant Invest empfehlen, etwa €80.000 auf einem Bankkonto einzuzahlen, um die Chancen auf Genehmigung zu verbessern.

Wohnen. Eine finanziell unabhängige Person kann entweder Eigentum kaufen oder mieten. Beim Mieten muss die Wohnung Mindestanforderungen an die Größe erfüllen, basierend auf der Familiengröße:

  • etwa 35 m² für eine Person;
  • mindestens 60 m² für eine dreiköpfige Familie;
  • 70—80 m² für ein Paar mit zwei Kindern.

Sprachanforderung. Antragsteller über 14 Jahre müssen Deutschkenntnisse auf A1-Niveau nachweisen. Das Zertifikat muss von einer der folgenden Institutionen ausgestellt sein:

  • Goethe-Institut;
  • TELC GmbH;
  • Österreichischer Integrationsfonds.

Fa­mi­li­en­mit­glie­der. Ein Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren können mit dem Hauptantragsteller eine österreichische Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Individuelle Kosten für Wohnsitz in Österreich

Individuelle Kosten für Wohnsitz in Österreich

Bearbeitung, Gültigkeit und Aufenthaltsanforderung

Für Österreichs Auf­ent­halts­er­laub­nis für finanziell unabhängige Personen umfassen die Hauptbedingungen:

  • Bearbeitungszeit: 3+ Monate;
  • Gültigkeit: 1 Jahr, verlängerbar;
  • Mindestaufenthalt: 183 Tage pro Jahr.

Zur Verlängerung einer Auf­ent­halts­er­laub­nis in Österreich müssen finanziell unabhängige Personen Modul 1 der Integrationsvereinbarung[25] absolvieren. Dies beinhaltet die Teilnahme an einem Deutsch-Integrationskurs und das Bestehen der ÖIF-Prüfung auf A2-Niveau.

Die Regierung übernimmt 50% der Kurskosten – bis zu €750, vorausgesetzt der Antragsteller:

  • nimmt an mindestens 75% der Kurse teil;
  • besteht die Prüfung innerhalb von 18 Monaten nach Kursbeginn.

Alternativ kann Modul 1 durch Vorlage eines Sekundarschulabschlusses erfüllt werden.

Steuerszenarien für finanziell unabhängige Personen in Österreich

Finanziell unabhängige Personen werden in Österreich steuerpflichtig, da sie mehr als 183 Tage pro Jahr im Land verbringen müssen. Sie unterliegen der Besteuerung ihres weltweiten Einkommens, das ausländische Renten, Dividenden, Zinsen, Kapitalerträge und Mieteinnahmen umfasst.

Die Einkommensteuer, einschließlich Renten und Mieteinnahmen, ist progressiv[26]:

  • bis €13.308 — 0%;
  • €13.308 bis 21.617 — 20%;
  • €21.617 bis 35.836 — 30%;
  • €35.836 bis 69.166 — 40%;
  • €69.166 bis 103.072 — 48%;
  • €103.072 bis 1.000.000 — 50%;
  • über €1.000.000 — 55%.

Dividenden, Zinsen und Kapitalerträge werden mit einem Pauschalsatz von 27,5 % besteuert[27].

Österreich verfügt über ein umfangreiches Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen mit über 90 Ländern, das Einwohnern hilft, eine doppelte Besteuerung desselben Einkommens zu vermeiden[28].

Daueraufenthalt und Staats­bür­ger­schaft in Österreich

Daueraufenthalt wird nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts in Österreich gewährt[29]. In dieser Zeit dürfen Antragsteller nicht länger als 6 aufeinanderfolgende Monate oder insgesamt mehr als 10 Monate abwesend sein. Der Daueraufenthalt ist unbefristet, die Aufenthaltstitelkarte muss jedoch alle 5 Jahre erneuert werden.

Antragsteller müssen ihr Einkommen und ihren Wohnsitz in Österreich bestätigen und Modul 2 der Integrationsvereinbarung abschließen. Dies kann durch folgende Nachweise erfolgen:

  • Bestehen einer Deutschprüfung des ÖIF auf B1-Niveau;
  • Vorlage eines österreichischen Schulzeugnisses mit einer bestandenen Deutschnote;
  • Nachweis von 5 Jahren Schulbesuch in Österreich;
  • Vorlage eines Berufsabschlusses;
  • Bestätigung eines in deutscher Sprache durchgeführten Universitätsstudiums.

Die österreichische Staats­bür­ger­schaft für finanziell unabhängige Personen ist nach weiteren 5 Jahren verfügbar[30]. Antragsteller müssen eine Prüfung ablegen, die Deutschkenntnisse auf B2-Niveau und Kenntnisse des demokratischen Systems und der Geschichte Österreichs nachweist.

Die doppelte Staats­bür­ger­schaft ist in Österreich nicht erlaubt, daher müssen Antragsteller ihre frühere Staats­bür­ger­schaft aufgeben, bevor sie die österreichische Staatsangehörigkeit erwerben.

Austria residency for financially independent persons

Wien wurde laut dem Global Liveability Index[31] zwischen 2018 und 2024 fünfmal zur lebenswertesten Stadt der Welt gekürt

Italien Elective Residence Visum — €31.160+ pro Jahr

Das Italien Elective Residence Visum[32] ist die erste Wahl für vermögende Privatpersonen, die einen kulturell reichen Lebensstil mit einer effektiven Steueroptimierung verbinden möchten. Sein Hauptmerkmal ist ein einzigartiges Pauschalsteuersystem, das von anderen beliebten EU-Aufenthaltsoptionen unübertroffen ist.

Berechtigungskriterien für das Italien Elective Residence Visum

Monatliches Einkommen: €2.580. Sie müssen ein jährliches Mindesteinkommen von €31.160 nachweisen. Dieser Betrag erhöht sich um 100 % für jedes Familienmitglied.

Wohnen. Antragsteller müssen eine Unterkunft in Italien durch eines der folgenden Dokumente bestätigen:

  • Kaufvertrag für die Immobilie, in der sie wohnen möchten;
  • Mietvertrag von mindestens 1 Jahr, registriert bei der italienischen Steuerbehörde;
  • Gastfreundschaftserklärung, unterzeichnet von einem italienischen Einwohner, der die Wohnung besitzt oder mietet.

Fa­mi­li­en­mit­glie­der. Ein Ehepartner und Kinder jeden Alters können mit dem Hauptantragsteller eine italienische Aufenthaltserlaubnis erhalten. Kinder über 18 Jahre müssen unverheiratet sein und an einer Hochschule eingeschrieben sein. Behinderte Kinder jeden Alters können ebenfalls qualifiziert sein.

Bearbeitung, Gültigkeit und Aufenthaltsanforderung

Für Italiens Elective Residence Visum sind die Hauptmerkmale:

  • Bearbeitungszeit: 4+ Monate;
  • Gültigkeit: 1 Jahr, verlängerbar;
  • Mindestaufenthalt: 183 Tage pro Jahr.

Steuerszenarien für finanziell unabhängige Personen in Italien

Sondersteuerregelung. Antragsteller, die in den letzten 10 Jahren keine Steuerinländer in Italien waren, können eine spezielle 15-jährige Regelung beantragen. Diese unterliegt einer festen Steuer von €200.000[33].

Ohne Sondersteuerregelung werden ausländische Einkünfte aus Beschäftigung und Renten nach Italiens progressiver Einkommensteuerskala besteuert:

  • bis €28.000 — 23%;
  • €28.001 bis 50.000 — 35%;
  • über €50.000 — 43%.

Dividenden, Zinsen und Kapitalerträge werden mit 26% besteuert[34].

Daueraufenthalt und Staats­bür­ger­schaft in Italien

Daueraufenthalt ist nach 5 Jahren Aufenthalt in Italien verfügbar[35]. Antragsteller müssen mindestens Italienischkenntnisse auf A2-Niveau sowie Kenntnisse der italienischen Kultur, des Rechts und des bürgerlichen Lebens nachweisen.

Die italienische Staats­bür­ger­schaft kann nach weiteren 5 Jahren verliehen werden[36]. Ein Italienisch-Zertifikat auf B1-Niveau von einer autorisierten Institution ist erforderlich.

Italian residency for financially independent persons

Passives Einkommen und Minivan-Mieten ab €60 pro Tag ermöglichen es, Italiens 61 UNESCO-Welterbestätten in Ihrem eigenen Tempo zu erkunden[37]

Frankreich Visiteur Visum — €21.600+ pro Jahr

Das Frankreich FIP-Visum, bekannt als Visiteur Visum[38], ist eine Art langfristiger Auf­ent­halts­er­laub­nis. Sein bemerkenswerter Vorteil ist, dass kein Sprachtest erforderlich ist, im Gegensatz zu anderen langfristigen Auf­ent­halts­er­laub­nissen in Frankreich, die A2-Niveau-Kenntnisse erfordern.

Berechtigungskriterien für das Frankreich Visiteur Visum

Monatliches Einkommen: €1.800. Das offizielle Minimum ist an den französischen Mindestlohn gebunden – €1.800 pro Monat[39]. Dieser Betrag verdoppelt sich für jedes Familienmitglied.

Albert Ioffe

Albert Ioffe,

Rechts- und Compliance-Beauftragter, zertifizierter CAMS-Spezialist

Um die Genehmigungschancen zu verbessern, wird Antragstellern empfohlen, ein monatliches Einkommen von etwa €3.500 pro Person nachzuweisen.

Während die offizielle Anforderung an Ersparnisse €30.000 beträgt, empfiehlt Immigrant Invest, mindestens €40.000 auf einem Bankkonto zu halten.

Wohnen. Antragsteller für das Frankreich FIP-Visum müssen eine Wohnadresse in Frankreich registrieren. Sie können:

  • Eigentum mit einem Mietvertrag von mindestens 12 Monaten mieten;
  • Immobilien kaufen;
  • bei Verwandten oder Freunden wohnen.

Es gibt keinen Mindestwert für gekaufte Immobilien, aber der Wohnraum muss mindestens 9 m² betragen.

Fa­mi­li­en­mit­glie­der. Zusammen mit dem Hauptantragsteller kann ein Frankreich Visum für finanziell unabhängige Personen auch an deren Ehepartner und Kinder bis zum Alter von 17 Jahren vergeben werden. Kinder müssen vor dem Antrag an einer französischen Schule eingeschrieben sein. Behinderte Kinder jeden Alters sind ebenfalls qualifiziert.

Bearbeitung, Gültigkeit und Aufenthaltsanforderung

Für das Frankreich Visiteur Visum sind die Hauptmerkmale:

  • Bearbeitungszeit: 5+ Monate;
  • Gültigkeit: 1 Jahr, verlängerbar;
  • Mindestaufenthalt: 183 Tage pro Jahr.

Steuerszenarien für finanziell unabhängige Personen in Frankreich

Finanziell unabhängige Personen, die sich mehr als 183 Tage im Jahr in Frankreich aufhalten, werden französische Steuerinländer. Als solche werden sie auf ihr weltweites Einkommen besteuert.

Ausländisches Einkommen und Renten werden nach einer progressiven Skala besteuert[40]:

  • bis €11.497 — 0%;
  • €11.498 bis 29.315 — 11%;
  • €29.316 bis 83.823 — 30%;
  • €83.824 bis 180.294 — 41%;
  • über €180.294 — 45%.

Dividenden, Zinsen und Kapitalerträge werden mit einem Pauschalsatz von 30 % besteuert[41].

Frankreich hat auch Steuerabkommen, die eine teilweise oder vollständige Entlastung zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bieten können[42].

Daueraufenthalt und Staats­bür­ger­schaft in Frankreich

Nach 5 Jahren Aufenthalt in Frankreich können Antragsteller einen Daueraufenthalt oder die Staats­bür­ger­schaft durch Einbürgerung beantragen.

Die Daueraufenthaltskarte ist 10 Jahre gültig und kann unbefristet verlängert werden. Um sich zu qualifizieren, müssen Antragsteller Französischkenntnisse auf CEFR A2-Niveau oder höher nachweisen[43].

Um die Staats­bür­ger­schaft zu erhalten, müssen Antragsteller Französischkenntnisse auf B1-Niveau und Kenntnisse der französischen Geschichte, Kultur und Gesellschaft nachweisen[44].

France residency for financially independent persons

Frankreich beherbergt 54 UNESCO-Stätten – ideal für Einwohner mit passivem Einkommen, um sie in ihrem eigenen Tempo, ohne den Touristenrummel, zu erkunden[45]

Griechenland Rentnervisum — €42.000+ pro Jahr

Griechenland bietet eine der attraktivsten Optionen für den Aufenthalt finanziell unabhängiger Personen in Europa: keine formelle Aufenthaltsanforderung und eine großzügige anfängliche 2-Jahres-Erlaubnis[46]. Der Kompromiss ist eine bemerkenswert hohe Einkommensschwelle.

Berechtigungskriterien für das Griechenland Rentnervisum

Monatliches Einkommen: €3.500. Für begleitende Familienmitglieder erhöht sich der Betrag um 50 % für einen Ehepartner oder ein Elternteil und um 30 % für jedes Kind.

Das erforderliche Mindesteinkommen je nach Familiengröße beträgt:

  • €3.500 pro Monat – einzelner Antragsteller;
  • €4.200 pro Monat – Ehepaar;
  • €4.725 pro Monat – dreiköpfige Familie.

Wohnen. Eine Wohnadresse in Griechenland muss durch Vorlage eines Mietvertrags, einer Eigentumsurkunde oder einer Gastgebererklärung angegeben werden.

Fa­mi­li­en­mit­glie­der. Ein Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren können in den Antrag aufgenommen werden.

Bearbeitung, Gültigkeit und Aufenthaltsanforderung

Für das Griechenland Rentnervisum sollten Antragsteller Folgendes beachten:

  • Bearbeitungszeit: 3+ Monate;
  • Gültigkeit: 2 Jahre, verlängerbar.

Es gibt keine Mindestaufenthaltsanforderung im Gesetz, aber die Behörden erwarten einen echten Wohnsitz für Verlängerungen.

Steuerszenarien für finanziell unabhängige Personen in Griechenland

Die griechische Steuerpflicht beginnt nach einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen pro Jahr im Land. Nicht-Residenten werden nur auf Einkommen besteuert, das aus griechischen Quellen stammt.

Ausländisches Einkommen, Renten und Mieteinnahmen werden progressiv besteuert[47]:

  • €0 bis 10.000 — 9%;
  • €10.001 bis 20.000 — 22%;
  • €20.001 bis 30.000 — 28%;
  • €30.001 bis 40.000 — 36%;
  • über €40.000 — 44%.

Sondersteuerregelung. Rentner können sich für eine Pauschalsteuer von 7 % auf ihr ausländisches Renteneinkommen für bis zu 15 Jahre entscheiden[48].

Ausländische Dividenden werden mit 5% besteuert. Zinsen und Kapitalerträge werden mit 15% besteuert[49].

Doppelbesteuerungsabkommen können die griechische Steuer je nach Herkunftsland und Einkommensart befreien oder reduzieren[50].

Daueraufenthalt und Staats­bür­ger­schaft in Griechenland

Daueraufenthalt. Nach 5 Jahren können finanziell unabhängige Personen und ihre Familienmitglieder den Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erlangen, der das Recht zu arbeiten gewährt. Griechischkenntnisse auf A2-Niveau sind erforderlich[51].

Griechische Staats­bür­ger­schaft. Nach weiteren 2 Jahren können Antragsteller die Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie die Integrationsanforderungen erfüllen, einschließlich Griechischkenntnissen auf B1-Niveau[52].

Greece residency for financially independent persons

Griechenland belegt im Global Retirement Index 2025[53] den 8. Platz unter den Top 10 der weltweiten Rentnerziele

Schweizer Aufenthaltserlaubnis für finanziell unabhängige Personen — €470.000+ pro Jahr

Die Schweiz bietet einen einzigartigen Weg zum Wohnsitz für finanziell unabhängige Personen. Anstatt das weltweite Einkommen einzeln zu besteuern, erklären sich die Antragsteller bereit, eine feste jährliche Steuer zu zahlen, was diesen Weg ideal für Personen mit beträchtlichem Vermögen macht.

Diese Art des Wohnsitzes ist in fast allen Kantonen möglich, außer in Zürich, Appenzell, Ausserrhoden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Schaffhausen.

Zulassungskriterien für den Schweizer Wohnsitz für finanziell unabhängige Personen

Pauschalbesteuerung[54]. Die Bewilligung wird Antragstellern erteilt, die ein Steuerabkommen mit einem Schweizer Kanton abschließen. Die Pauschalsteuer liegt zwischen 450.000 CHF und 1.000.000 CHF – etwa 470.000 € bis 1.050.000 €. Technisch gesehen wird die Steuerbemessungsgrundlage als das Siebenfache des jährlichen Mietwerts des Schweizer Wohnsitzes oder der weltweiten Lebenshaltungskosten des Antragstellers berechnet, je nachdem, welcher Betrag höher ist, und unterliegt dann einem kantonalen Mindestbetrag.

Finanzielle Anforderungen. Zusätzlich zur jährlichen Steuer zahlt jeder erwachsene Einwohner Beiträge für Nichterwerbstätige auf einer Skala, die an das Vermögen und die Kapitalerträge gekoppelt ist. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt das gesetzliche Minimum 530 CHF und das Maximum 26.500 CHF pro Jahr, zahlbar bis zum gesetzlichen Rentenalter[55].

Einbeziehung der Familie. Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren können sich zusammen mit dem Hauptantragsteller qualifizieren.

Bearbeitung, Gültigkeit und Aufenthaltsanforderung

In der Schweiz können finanziell unabhängige Personen den Wohnsitz durch ein strukturiertes Genehmigungsverfahren erhalten. Dieses beginnt bei der kantonalen Steuerbehörde, gefolgt von einer eidgenössischen Bestätigung. Das Verfahren dauert in der Regel 2 bis 5 Monate.

Nach der Genehmigung wird die Auf­ent­halts­be­wi­li­gung unter folgenden Bedingungen erteilt:

  • Gültigkeit: 1 Jahr, jährlich erneuerbar;
  • Mindestaufenthalt: 183 Tage pro Jahr.

Unbefristeter Aufenthalt und Staats­bür­ger­schaft in der Schweiz

Unbefristeter Aufenthalt[56]. Finanziell unabhängige Personen leben in der Schweiz mit einer jährlich erneuerten B-Bewilligung. Nach 10 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt haben sie Anspruch auf die Niederlassungsbewilligung C.

Zu den Integrationsanforderungen gehören:

  • Sprachkompetenz in einer Landessprache auf Niveau A2 (mündlich) und A1 (schriftlich);
  • Teilnahme am Wirtschaftsleben oder Bildung oder Bemühungen darum.

In einigen Kantonen ist ein vorzeitiger Zugang zur C-Bewilligung nach 5 Jahren möglich, wenn der Antragsteller gut integriert ist. Die Anforderungen für die vorzeitige C-Bewilligung umfassen bessere Sprachkenntnisse – B1 mündlich und A1 schriftlich –, strengere Integrationsprüfungen und aktive Teilnahme am lokalen Leben.

Staats­bür­ger­schaft[57]. Die ordentliche Einbürgerung ist nach 10 Jahren Aufenthalt in der Schweiz möglich, jedoch erst nach Erhalt einer C-Bewilligung. Es gibt keine zusätzliche eidgenössische Wartezeit nach der C-Bewilligung. Kantone und Gemeinden können jedoch eigene Mindestaufenthaltsdauern festlegen, die oft mindestens 2 bis 5 Jahre Aufenthalt an diesem Ort erfordern.

Integrationsanforderungen für die Staats­bür­ger­schaft umfassen:

  1. Sprache: B1 mündlich, A2 schriftlich in einer Landessprache[58].
  2. Soziale Integration: Vertrautheit mit Schweizer Bräuchen, staatsbürgerlichen Pflichten und Teilnahme am Gemeinschaftsleben.
  3. Lokale Anforderungen: Es können Vorstellungsgespräche, lokale Sprachtests und Prüfungen des staatsbürgerlichen Wissens anfallen.
Switzerland residency for financially independent persons

Die Schweiz wird laut U.S. News & World Report[59] als das beste Land zum Leben weltweit eingestuft

Wie wird das Mindestpassiveinkommen berechnet und nachgewiesen?

In allen Ländern addieren die Behörden Ihre passiven Zuflüsse wie Miete, Dividenden, Kupons, Zinsen und Renten über 6 bis 12 Monate und prüfen dann, ob der monatliche Durchschnitt die Schwelle des jeweiligen Landes erreicht und ob der Geldfluss anhand von Bank- und Depotbelegen klar nachvollziehbar ist.

Erhöhungen für Fa­mi­li­en­mit­glie­der finden Anwendung, und einige Länder erwarten zusätzlich ein lokales Sparguthaben. Bei schwankendem Einkommen lassen sich Bedenken meist durch eine vierteljährliche Zusammenfassung und einen stärkeren Barpuffer auf dem Konto ausräumen.

In diesem Abschnitt betrachten wir die praktische Umsetzung am Beispiel von Portugal, Spanien und Österreich.

Für das Portugal D7-Visum

Schwellenwert und was zählt. Das monatliche Mindesteinkommen aus passiven Quellen beträgt 920 € für einen Einzelantragsteller. Hinzu kommen 460 € für einen Ehepartner oder unterhaltsberechtigten Elternteil und 276 € pro Kind. Portugal erwartet zudem ein lokales Bankguthaben ab 11.040 €, das pro Erwachsenem um 50 % und pro Kind um 30 % steigt.

Akzeptierte Quellen sind Dividenden, Mieteinnahmen, Kupons, Zinsen und Renten.

Berechnung und Durchschnittsbildung. Konsulate prüfen in der Regel die Zuflüsse der letzten sechs bis zwölf Monate und bewerten die Stabilität. Wenn das Einkommen variiert, bilden Sie den Durchschnitt der monatlichen Zuflüsse über den geprüften Zeitraum. Bei saisonalen Mieten ist eine vierteljährliche Durchschnittsbildung mit einer kurzen Erläuterung akzeptabel.

Vorzulegende Nachweise. Der Schlüssel liegt darin, die Einkommensgeschichte auf zwei Ebenen darzustellen:

  1. Bankauszüge, die den Geldeingang zeigen.
  2. Quelldokumente, die den Grund des Eingangs erklären.

In der Praxis bedeutet dies Bankauszüge für den relevanten Zeitraum mit hervorgehobenen Zahlungseingängen, Depotbestätigungen über Dividenden- und Kuponzahlungen sowie Mietverträge, die zu den Mieteingängen passen.

Sie müssen auch einen Nachweis über eine Unterkunft in Portugal erbringen, wie z. B. einen Mietvertrag oder eine Eigentumsurkunde, sowie einen portugiesischen Bankauszug, der die erforderliche Einlage belegt.

Erreichen des Schwellenwerts. Sie können mehrere passive Einkommensströme kombinieren, solange Sie diese klar dokumentieren und der Durchschnitt das Minimum erreicht.

  • Miete plus Dividenden – eine oder mehrere Mietimmobilien decken den monatlichen Kernbetrag und ein Dividendendepot füllt die Lücke auf;
  • Miete plus Anleihekupons – stabile Miete kombiniert mit kuponzahlenden Anleihen hilft, Monate zu überbrücken, in denen keine Dividenden gezahlt werden;
  • Miete plus Einlagenzinsen – bei unregelmäßigen Dividenden können monatliche Zinsen aus einem Festgeld den Durchschnitt stabilisieren;
  • Mehrere Mietobjekte – zwei kleinere Mietverträge sind oft einfacher zu dokumentieren als eine hohe Miete, insbesondere wenn die Zahlungen saisonal schwanken.

Beispiel für ein Paar: Das monatliche Ziel liegt bei 1.380 €. Wenn die Miete 900 € pro Monat beträgt, Anleihekupons 1.200 € zweimal im Jahr (entspricht 200 € pro Monat) und Dividenden 840 € vierteljährlich (entspricht 280 € pro Monat), dann liegt der monatliche Durchschnitt bei 1.380 €.

Berechnung: 900 € + 200 € + 280 € = 1.380 €.

Umgang mit Schwankungen. Wenn einige Monate unter dem Zielwert liegen, besteht die übliche Lösung darin, den Nachweiszeitraum auf 12 Monate auszuweiten, eine vierteljährliche oder jährliche Zusammenfassung Ihres Brokers oder Hausverwalters beizufügen und einen höheren Barpuffer auf dem portugiesischen Konto über dem Mindestniveau zu zeigen.

Häufige Fehler und Lösungen sind:

  1. Kein portugiesisches Konto mit dem erforderlichen Sparguthaben: Eröffnen Sie das Konto frühzeitig und zahlen Sie den vollen Betrag vor der Antragstellung ein.
  2. Einkommen wirkt unregelmäßig aufgrund vierteljährlicher Dividenden: Fügen Sie eine einfache Notiz zur Durchschnittsbildung bei und hängen Sie Depotbelege für den gesamten Zeitraum an.
  3. Mietzinseinnahmen werden geltend gemacht, aber der Mietvertrag ist unklar oder wird nicht durch Auszüge belegt: Legen Sie den Mietvertrag vor und ordnen Sie jede Zahlung einer Zeile im Bankauszug zu.
  4. Fehlender Nachweis der Unterkunft in Portugal: Fügen einen portugiesischen Mietvertrag oder eine Eigentumsurkunde bei.

Für das spanische Visum für nicht Erwerbstätige

Schwellenwert und was zählt. Spaniens Weg für finanziell unabhängige Antragsteller ist das Visum für nicht Erwerbstätige (Non-Lucrative Visa) mit einem Einkommensrichtwert von 28.880 € pro Jahr. Die in der Praxis angewandte Regel lautet 2.400 € pro Monat für den Hauptantragsteller plus 600 € pro Monat für jedes weitere Familienmitglied. Ein Paar strebt also 3.000 € pro Monat an, eine dreiköpfige Familie 3.600 € und eine vierköpfige Familie 4.200 €.

Ein wesentlicher Unterschied zum portugiesischen D7 ist, dass Spanien die Einbeziehung der Familie einschließlich erwachsener abhängiger Kinder und Eltern betont und keine obligatorische Einlage von Ersparnissen in der Art verlangt, wie Portugal es tut.

Berechnung und Durchschnittsbildung. Die Behörden möchten normalerweise sehen, dass das passive Einkommen stabil und ausreichend ist. Nehmen Sie daher die Zuflüsse der letzten 6 bis 12 Monate und zeigen Sie, dass der monatliche Durchschnitt den Zielwert erreicht.

Wenn das Einkommen ungleichmäßig ist, z. B. bei vierteljährlich gezahlten Dividenden, legen Sie eine einfache Notiz zur Durchschnittsbildung vor, die die vierteljährlichen Beträge in einen monatlichen Gegenwert umrechnet, und stellen Sie sicher, dass die Zuflüsse auf dem Bankauszug mit den Summen des Depotberichts übereinstimmen.

Beispiel: Wenn die Miete 2.100 € pro Monat beträgt und Dividenden in Höhe von 2.700 € vierteljährlich gezahlt werden, beträgt der monatliche Gegenwert der Dividenden 900 €. Der kombinierte monatliche Durchschnitt liegt somit bei 3.000 €, was die Schwelle für ein Paar erfüllt.

Vorzulegende Nachweise. Verwenden Sie dieselbe zweistufige Logik wie in Portugal. Zeigen Sie, dass Geld eingeht und warum. In der Praxis bedeutet dies Bankauszüge mit Zahlungseingängen, Depotbelege über Dividenden und Zinsen sowie Mietverträge, die zu den Mieteingängen passen.

Spanien verlangt zudem Wohnraum in Spanien mit einer gemeldeten Adresse, daher legen Sie in der Regel einen spanischen Mietvertrag oder eine Kaufurkunde vor, die mit der Adresse verknüpft ist.

Erreichen des Schwellenwerts. Sie können mehrere passive Einkommensströme kombinieren, solange die Dokumentation konsistent ist und der monatliche Durchschnitt das Minimum erreicht.

  • Miete plus Dividenden, wobei ein Mietvertrag den Großteil des Zielwerts abdeckt und ein Dividendendepot die Lücke füllt;
  • Miete plus Anleihekupons, wobei Kuponzahlungen Monate stabilisieren, in denen keine Dividenden gezahlt werden;
  • Miete plus Einlagenzinsen, wobei monatliche Zinsen helfen, den Durchschnitt über der Linie zu halten;
  • Mehrere Mietobjekte, wobei zwei kleinere Mietverträge die Abhängigkeit von einem einzelnen Mieter verringern und Saisonalitäten ausgleichen können.

Beispiel für eine dreiköpfige Familie: Das monatliche Ziel liegt bei 3.600 €. Wenn die Miete durchschnittlich 2.700 € beträgt, Anleihekupons im Durchschnitt 450 € pro Monat ergeben und Dividenden im Durchschnitt ebenfalls 450 € pro Monat betragen, liegt der gesamte monatliche Durchschnitt bei 3.600 €.

Umgang mit Schwankungen. Wenn einige Monate unter den Zielwert fallen, besteht die übliche Lösung darin, eine längere Historie nachzuweisen, eine vierteljährliche Zusammenfassung Ihres Brokers oder Hausverwalters beizufügen und einen stärkeren Barpuffer zu demonstrieren, damit der Sachbearbeiter sieht, dass der Haushalt sich weiterhin selbst tragen kann.

Häufige Fehler und Lösungen. Das häufigste Problem ist das Missverständnis der Erhöhung für Familienmitglieder, indem nur 2.400 € nachgewiesen werden, während man sich als Paar oder Familie bewirbt. Die Lösung ist eine Neuberechnung und der Nachweis der korrekten Gesamtsummen für jeden Abhängigen.

Für die österreichische Residenz

Schwellenwert und was zählt. Die österreichische Aufenthaltserlaubnis für finanziell unabhängige Personen (Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit) ist eine der selektivsten Optionen in Europa. Das monatliche Mindesteinkommen aus passiven Quellen beträgt 2.548 € für einen Einzelantragsteller, 4.020 € für ein Paar, plus 394 € pro Monat für jedes Kind.

Ersparnisse und Genehmigungslogik. Der Basiswert für Ersparnisse liegt bei 30.000 €, aber in der Praxis kann ein größerer Puffer den Antrag stärken. Die Anwälte von Immigrant Invest empfehlen oft, rund 80.000 € zu hinterlegen, um die Genehmigungschancen zu verbessern.

Berechnung und Durchschnittsbildung. Es gilt die gleiche Logik wie in Portugal, aber Österreich ist bei Unstimmigkeiten weniger nachsichtig: Sie sollten stabile Zuflüsse nachweisen, in der Regel durch Durchschnittsbildung des monatlichen Einkommens über den Prüfzeitraum und den Nachweis, dass der Durchschnitt das Minimum bequem übersteigt.

Wenn Dividenden oder Kupons vierteljährlich oder halbjährlich gezahlt werden, rechnen Sie diese in einen monatlichen Gegenwert um und erläutern Sie die Durchschnittsbildung in einem kurzen Begleitschreiben.

Beispiel für ein Paar: Das Ziel liegt bei 4.020 € pro Monat. Wenn die Miete 2.800 € pro Monat beträgt, Anleihekupons insgesamt 3.600 € zweimal im Jahr (600 € pro Monat) und Dividenden insgesamt 1.860 € vierteljährlich (620 € pro Monat) ergeben, liegt der monatliche Durchschnitt bei 4.020 €.

Vorzulegende Nachweise. Österreich erwartet einen lückenlosen Belegpfad, der sowohl den Zufluss als auch die Rechtsgrundlage dafür belegt, plus Compliance-Elemente, die spezifisch für diesen Weg sind. In der Regel legen Sie vor:

  • Bankauszüge mit Zahlungseingängen;
  • Depotbestätigungen über Dividenden;
  • Zinsen und Kupons.

Erreichen des Schwellenwerts. Sie können passive Ströme kombinieren, aber für Österreich empfiehlt sich ein konservativer Mix, der auf den monatlichen Auszügen stabil wirkt:

  • Miete plus Dividenden, um das Kernziel abzudecken und gleichzeitig eine diversifizierte Einkommensbasis beizubehalten;
  • Miete plus Anleihekupons für vorhersehbare Aufstockungen in Monaten ohne Dividendenzahlungen;
  • Miete plus Einlagenzinsen, wenn Sie eher stetige monatliche Zuflüsse als unregelmäßige Auszahlungen wünschen;
  • Ein größerer Barpuffer auf dem Konto, um das Risiko grenzwertiger Monate zu verringern und das Gesamtprofil zu stärken.

Häufige Fehler und Lösungen. Die häufigsten Probleme bestehen darin, zu nah am Minimum zu liegen, unregelmäßiges Einkommen ohne Erläuterung der Durchschnittsbildung zu haben und Wohnraum einzureichen, der nicht den Mindesterwartungen an die Wohnfläche entspricht.

Die übliche Lösung besteht darin, den Puffer zu stärken, klare monatliche Gegenwerte für Dividenden und Kupons darzustellen und jede geltend gemachte Mietzahlung sowohl mit dem Mietvertrag als auch mit der Zeile im Bankauszug in Einklang zu bringen.

Erforderliche Dokumente für finanziell unabhängige Personen

Hier ist eine prägnante Liste der Dokumente, die in den meisten Ländern typischerweise für Visa für finanziell unabhängige Personen erforderlich sind:

  1. Gültiger Reisepass.
  2. Aktuelle Passfotos.
  3. Führungszeugnis.
  4. Private Krankenversicherung.
  5. Nachweis der Unterkunft – Miete oder Eigentum.
  6. Nachweis des passiven Einkommens, wie Kontoauszüge, Renten-, Dividenden-, Zins- oder Lizenzabrechnungen, Mietverträge oder Steuererklärungen.
  7. Aufzeichnungen über Treuhand- oder Rentenzahlungen.
  8. Heirats- und Geburtsurkunden für Angehörige.
  9. Sprachzertifikat – falls erforderlich.
  10. Erklärung zur Nichtbeschäftigung.
  11. Ärztliches Attest.

Migrationsbehörden können zusätzliche Dokumente anfordern, wie ein persönliches Anschreiben, das den Grund für die Umsiedlung erklärt, oder einen Nachweis der Schulanmeldung von Kindern.

Alle Dokumente müssen in die Amtssprache des Landes übersetzt und beglaubigt werden, entweder durch einen Notar, durch eine Apostille oder durch Legalisation bei einem Konsulat.

Wie beantragt man ein Visum für finanziell unabhängige Personen und erhält eine Aufenthaltserlaubnis in der EU?

Das Verfahren zur Erlangung einer Auf­ent­halts­er­laub­nis als finanziell unabhängige Person ist in ganz Europa weitgehend ähnlich. Jedes Land kann jedoch eigene spezifische Schritte einführen. Zum Beispiel verlangt Portugal von Antragstellern, eine lokale Steuernummer zu erhalten, bevor sie ein Bankkonto eröffnen, während Österreich Anträge durch ein jährliches Quotensystem begrenzt.

1

1 Tag

Vorprüfung

Der Antragsteller bestätigt, dass er die Hauptanforderungen des Visums erfüllt: stabiles passives Einkommen, ausreichende Ersparnisse, gültige Krankenversicherung und ein sauberes Strafregister.

2

3—6 Wochen

Dokumentenvorbereitung

Der Antragsteller sammelt finanzielle, zivilrechtliche und rechtliche Dokumente, lässt diese in die Landessprache übersetzen und holt bei Bedarf eine notarielle Beglaubigung oder eine Apostille ein.

3

2 Wochen

Eröffnung eines lokalen Bankkontos

Dieser Schritt ist in Portugal, Österreich und der Schweiz erforderlich:

  • in Portugal müssen Antragsteller zuerst ein portugiesisches Bankkonto eröffnen und eine lokale Steuernummer erhalten;
  • in Österreich müssen Antragsteller den Nachweis über ausreichende, auf einem österreichischen Bankkonto hinterlegte Mittel erbringen;
  • in der Schweiz wird ein Schweizer Konto eröffnet, um die Fähigkeit zur Deckung der Lebenshaltungskosten und zur Zahlung der Pauschalsteuer nachzuweisen.
4

1—3 Wochen

Auswahl einer Immobilie zum Kauf oder zur Miete

Der Antragsteller sichert sich eine Unterkunft im gewählten Land, entweder durch einen langfristigen Mietvertrag oder Immobilienkauf, um eine registrierte Adresse nachzuweisen.

5

2—6 Monate

Beschaffung eines D-Visums für die Einreise

Ein D-Visum ist in allen Ländern außer Frankreich erforderlich. Antragsteller reichen den Antrag beim Konsulat ein, zahlen die Gebühr und warten auf die Genehmigung. Das D-Visum ist 3—6 Monate gültig und erlaubt die Einreise zum Zweck der Beantragung einer Auf­ent­halts­er­laub­nis.

6

1—4 Wochen

Reise in das Land zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis

Der Antragsteller reist mit dem D-Visum ein, meldet seine Adresse beim örtlichen Migrationsamt an, nimmt an der Biometrie teil und reicht den Antrag auf Auf­ent­halts­er­laub­nis ein.

7

6—12 Wochen

Ausstellung der Aufenthaltstitelkarte

Der Einwanderungsdienst bearbeitet den Antrag und stellt nach Genehmigung eine Aufenthaltstitelkarte aus, die je nach den Regeln des Landes 1—2 Jahre gültig ist.

Alternativer Weg: Aufenthalt durch Investition

Auf­ent­halts­er­laub­nisse für finanziell unabhängige Personen sind für Personen konzipiert, die ein neues Land zu ihrer Heimat machen möchten, weshalb die meisten verlangen, dass Sie mehr als 183 Tage im Jahr in diesem Land verbringen. Aber was, wenn Sie ein Weltbürger sind, der die Sicherheit einer europäischen Auf­ent­halts­er­laub­nis wünscht, sich aber nicht zu einem Vollzeitaufenthalt verpflichten kann?

Residenz durch Investition Programme, oft als Golden Visa bekannt, sind eine weitaus geeignetere Option für dieses Profil. Anstatt passives Einkommen nachzuweisen, leisten Sie einen erheblichen finanziellen Beitrag zur Wirtschaft des Landes.

Im Gegenzug erhalten Sie eine Auf­ent­halts­er­laub­nis mit sehr geringen physischen Präsenzanforderungen. Dies macht es zu einem idealen „Plan B“ für Vielreisende, internationale Geschäftsleute oder Personen mit familiären Verpflichtungen, die über den Globus verteilt sind.

Vergleich der führenden EU-Golden Visa Programme

Aufenthaltsanforderung

7 Tage pro Jahr

Mindestinvestition

€250,000

Gültigkeit der ersten Auf­ent­halts­er­laub­nis

2 Jahre

Berechtigte Fa­mi­li­en­mit­glie­der

Ehepartner, Kinder unter 26, Eltern

Aufenthaltsanforderung

Keine

Mindestinvestition

€250,000

Gültigkeit der ersten Auf­ent­halts­er­laub­nis

5 Jahre

Berechtigte Fa­mi­li­en­mit­glie­der

Ehepartner, Kinder unter 21, Eltern

Aufenthaltsanforderung

Keine

Mindestinvestition

€250,000

Gültigkeit der ersten Auf­ent­halts­er­laub­nis

2 Jahre

Berechtigte Fa­mi­li­en­mit­glie­der

Ehepartner, Kinder jeden Alters, Eltern

Land

Aufenthaltsanforderung

Keine

Mindestinvestition

€250,000

Gültigkeit der ersten Auf­ent­halts­er­laub­nis

10 Jahre

Berechtigte Fa­mi­li­en­mit­glie­der

Ehepartner, Kinder unter 18, Eltern

Aufenthaltsanforderung

Keine

Mindestinvestition

€50,000

Gültigkeit der ersten Auf­ent­halts­er­laub­nis

5 Jahre

Berechtigte Fa­mi­li­en­mit­glie­der

Ehepartner, Kinder unter 18

Land

Aufenthaltsanforderung

Keine

Mindestinvestition

€169,000

Gültigkeit der ersten Auf­ent­halts­er­laub­nis

Lebenslang

Berechtigte Fa­mi­li­en­mit­glie­der

Ehepartner, Kinder unter 29, Eltern, Großeltern

Land

Aufenthaltsanforderung

Einmal alle 2 Jahre besuchen

Mindestinvestition

€300,000

Gültigkeit der ersten Auf­ent­halts­er­laub­nis

Lebenslang

Berechtigte Fa­mi­li­en­mit­glie­der

Ehepartner, Kinder unter 25

Land

Aufenthaltsanforderung

Mindestinvestition

Gültigkeit der ersten Auf­ent­halts­er­laub­nis

Berechtigte Fa­mi­li­en­mit­glie­der

7 Tage pro Jahr

€250,000

2 Jahre

Ehepartner, Kinder unter 26, Eltern

Keine

€250,000

5 Jahre

Ehepartner, Kinder unter 21, Eltern

Keine

€250,000

2 Jahre

Ehepartner, Kinder jeden Alters, Eltern

Keine

€250,000

10 Jahre

Ehepartner, Kinder unter 18, Eltern

Keine

€50,000

5 Jahre

Ehepartner, Kinder unter 18

Keine

€169,000

Lebenslang

Ehepartner, Kinder unter 29, Eltern, Großeltern

Einmal alle 2 Jahre besuchen

€300,000

Lebenslang

Ehepartner, Kinder unter 25

Zusammenfassung: Welches Visum passt am besten zu Ihrem Lebensstil und Ihren Zielen?

Hier ist ein kurzer Leitfaden, der Ihnen bei der Entscheidung basierend auf Ihren Prioritäten hilft:

  1. Für maximale Flexibilität: Portugal. Das D7-Visum hat die niedrigste Einkommensanforderung von €920 pro Monat und erlaubt Ihnen, zu arbeiten oder ein Geschäft zu führen.
  2. Für Einfachheit und Fa­mi­li­en­mit­glie­der: Spanien. Dieses Visum ermöglicht die einfache Aufnahme von erwachsenen Kindern und Eltern, ohne dass eine Spareinlage erforderlich ist.
  3. Für einen schnellen Weg zur Staats­bür­ger­schaft: Portugal oder Frankreich. Beide Länder bieten die Staatsbürgerschaft bereits nach 5 Jahren legalen Aufenthalts an.
  4. Für ultimative Freiheit: Griechenland. Dies ist das einzige Land ohne Mindestaufenthaltsanforderung, das eine sichere EU-Basis bietet, ohne Sie zu binden.
  5. Für günstige Steuern: Italien oder Griechenland. Italien bietet eine Pauschalsteuer von €200.000 für vermögende Privatpersonen, während Griechenland eine Pauschalsteuer von 7 % für ausländische Rentner vorsieht.
  6. Für Exklusivität und Prestige: Österreich oder Schweiz. Österreich gewährt begrenzte Quoten und einen hohen Lebensstandard, während die Schweiz eine Pauschalsteuer und Aufenthalt für Vermögende anbietet.

Immigrant Invest ist ein lizenzierter Agent für Staats­bür­ger­schafts- und Aufenthaltsprogramme durch Investition in der EU, der Karibik, Asien und dem Nahen Osten. Profitieren Sie von unserer weltweiten Erfahrung aus 15 Jahren — vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Experten für Investitionsprogramme.

Quellen

  1. Quelle: Gesetz 23/2007 — Artikel 83: Direitos do titular de autorização de residência
  2. Quelle: Das portugiesische Portal für öffentliche Dienste
  3. Quelle: Permis de conduire — ANTS (Frankreich) — Offizielle Regierungsseite für ausländische Führerscheine
  4. Quelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Schweiz — Ausländischer Führerausweis
  5. Quelle: ItalianVisa.it — Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
  6. Quelle: PwC — Global Tax Summaries: Italien
  7. Quelle: Steuerliche Anreize zur Gewinnung neuer steuerlich Ansässiger gemäß den Artikeln 5A, 5B & 5C des GESETZES NR. 4172/2013 (ITC)
  8. Quelle: Das offizielle Portal der österreichischen Regierung
  9. Quelle: Service-Public.fr — Immobilienvermögenssteuer (IFI)
  10. Quelle: Pauschalbesteuerung, Schweiz
  11. Quelle: Diário da República — Decreto Regulamentar n.º 84/2007, vom 5. November — die regulatorische Umsetzung des Einwanderungsgesetzes n.º 23/2007, einschließlich Bestimmungen für das D7-Visum
  12. Quelle: PwC — Global Tax Summaries: Portugal
  13. Quelle: PwC — Global Tax Summaries: Portugal
  14. Quelle: PwC — Doppelbesteuerungsabkommen Portugals
  15. Quelle: Offizielle portugiesische Serviceseite: Beantragung einer unbefristeten Auf­ent­halts­er­laub­nis
  16. Quelle: Offizielle Seite zur Erlangung der portugiesischen Staatsangehörigkeit
  17. Quelle: Offizielle Website des spanischen Außenministeriums
  18. Quelle: PwC — Global Tax Summaries: Spanien
  19. Quelle: PwC — Global Tax Summaries: Spanien
  20. Quelle: PwC — Doppelbesteuerungsabkommen Spaniens
  21. Quelle: Ministerium für Inklusion — Langfristiger Aufenthalt
  22. Quelle: Justizministerium — Staats­bür­ger­schaft durch Aufenthalt
  23. Quelle: International Living, 16. April 2025
  24. Quelle: Bundesministerium für Inneres — Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit
  25. Quelle: Österreichischer Integrationsfonds — Integrationsvereinbarung
  26. Quelle: PwC — Global Tax Summaries: Österreich
  27. Quelle: PwC — Global Tax Summaries: Österreich
  28. Quelle: Doppelbesteuerungsabkommen Österreichs
  29. Quelle: Integrationsvereinbarung
  30. Quelle: Migration.gv.at — Staats­bür­ger­schaft
  31. Quelle: BBC News, 25. Juli 2024
  32. Quelle: Consolato d’Italia Adelaide — Visum für den gewählten Wohnsitz (Residenza Elettiva)
  33. Quelle: PwC — Global Tax Summaries: Italien
  34. Quelle: PwC — Global Tax Summaries: Italien
  35. Quelle: Polizia di Stato — EU-Auf­ent­halts­er­laub­nis für langfristig Aufenthaltsberechtigte
  36. Quelle: Gesetz Nr. 132 vom 1. Dezember 2018
  37. Quelle: UNESCO Welterbekonvention, Italien
  38. Quelle: Service-Public — Aufenthaltskarte „Besucher“ (Visiteur)
  39. Quelle: Service-Public.fr — Gesetzlicher Mindestlohn (SMIC)
  40. Quelle: Offizielles Regierungsportal Frankreichs — Service-Public.fr
  41. Quelle: PwC — Global Tax Summaries: Frankreich
  42. Quelle: Doppelbesteuerungsabkommen Frankreichs
  43. Quelle: Service-Public — Niederlassungskarte (10-Jahres-Karte)
  44. Quelle: Service-Public — Französische Einbürgerung per Dekret
  45. Quelle: UNESCO Welterbekonvention, Frankreich
  46. Quelle: Griechenland, Gesetz 5038/2023 „Migrationskodex“, Regierungsanzeiger A’ 81/01.04.2023
  47. Quelle: PwC — Global Tax Summaries: Griechenland
  48. Quelle: Steuerliche Anreize zur Gewinnung neuer steuerlich Ansässiger gemäß den Artikeln 5A, 5B & 5C des GESETZES NR. 4172/2013 (ITC)
  49. Quelle: PwC — Global Tax Summaries: Griechenland
  50. Quelle: Doppelbesteuerungsabkommen Griechenlands
  51. Quelle: Ministerium für Migration & Asyl
  52. Quelle: Innenministerium
  53. Quelle: International Living, 16. April 2025
  54. Quelle: Pauschalbesteuerung, Schweiz
  55. Quelle: Informationsstelle AHV/IV, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV — Beiträge der Nichterwerbstätigen (Merkblatt 2.03)
  56. Quelle: Offizielle Seite zur C-Bewilligung, Staatssekretariat für Migration SEM
  57. Quelle: Offizielle Seite zur ordentlichen Einbürgerung, Staatssekretariat für Migration SEM
  58. Quelle: Staatssekretariat für Migration — Sprachliche Anforderungen
  59. Quelle: U.S. News Best Countries 2024
  60. Quelle: U.S. Internal Revenue Service (IRS) — Steuerabkommenstabellen
  61. Quelle: Sammlung von Steuerabkommen der britischen Regierung
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Über die Autoren

Geschrieben von Albert Ioffe

Rechts- und Compliance-Beauftragter, zertifizierter CAMS-Spezialist

Albert hilft Investoren, das am besten geeignete Investitionsprogramm auszuwählen, sich auf die Due Diligence vorzubereiten und eine zweite Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Etwa 100 Familien haben bereits mit Alberts rechtlicher Unterstützung den gewünschten Status erlangt.

Tatsache überprüft von Célia Castilho

Leiter des portugiesischen Büros

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Bewertet von Vladlena Baranova

Leiter der Rechts- und AML-Compliance-Abteilung, CAMS, IMCM

Häufig gestellte Fragen

  • Muss ich als Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis für finanziell unabhängige Personen dauerhaft in einem Land leben?

    Typischerweise müssen finanziell unabhängige Personen mehr als 183 Tage pro Jahr im Land verbringen, um ihre Aufenthaltserlaubnis aufrechtzuerhalten und zu verlängern. Einige Länder, wie Griechenland, machen jedoch eine Ausnahme und verlangen keinen Mindestaufenthalt.

  • Ist es notwendig, die Landessprache zu beherrschen, um eine Aufenthaltserlaubnis für finanziell unabhängige Personen zu erhalten?

    Sprachkenntnisse sind in der Regel keine Voraussetzung für ein Visum für finanziell unabhängige Personen. Österreich ist jedoch eine Ausnahme – Antragsteller müssen Deutschkenntnisse auf A1-Niveau nachweisen.

  • Wie hoch sind die Kosten für eine Aufenthaltserlaubnis für finanziell unabhängige Personen?

    Die Kosten variieren je nach Land. Antragsteller müssen typischerweise ein monatliches passives Einkommen nachweisen, das von €920 in Portugal bis €3.500 in Griechenland reicht. Einige Länder wie Frankreich und Österreich verlangen auch Ersparnisse von €30.000. Zusätzliche Ausgaben umfassen Konsulargebühren, Übersetzungen, Notardienste und oft die Miete oder den Kauf von Immobilien.

  • Kann ich meinen Ehepartner und meine Kinder in meinen FIP-Aufenthaltserlaubnisantrag aufnehmen?

    Ja, alle Visa für finanziell unabhängige Personen erlauben die Aufnahme von Fa­mi­li­en­mit­glie­dern. Ehepartner, abhängige Kinder und manchmal auch Eltern können hinzugefügt werden, wenn Sie die zusätzlichen Einkommens- und Spargrenzen erfüllen.

  • Wie lange ist die Aufenthaltserlaubnis für finanziell unabhängige Personen vor der Verlängerung gültig?

    Erste Genehmigungen sind in der Regel 1—2 Jahre gültig. Sie können für längere Zeiträume von bis zu 3 Jahren verlängert werden, wenn Antragsteller die Einkommens- und Aufenthaltsbedingungen erfüllen.

  • Kann ich später von einer FIP-Aufenthaltserlaubnis zu einem Arbeitsvisum wechseln?

    Ja. In Spanien, Frankreich und Österreich können Sie von einer FIP-Auf­ent­halts­er­laub­nis zu einem Arbeitsweg wechseln, vorausgesetzt, Sie erfüllen die Kriterien für eine Arbeitserlaubnis wie Stellenangebot, Vertrag und Sozialversicherungsregistrierung, und beantragen eine Statusänderung bei den lokalen Behörden.

    Erwägen Sie Portugals D7, wenn Sie passives Einkommen haben, aber auch das Recht auf Arbeit wünschen. Es erfordert den Nachweis von mindestens €920 pro Monat an passivem Einkommen und erlaubt Ihnen dennoch, als Einwohner zu arbeiten oder selbstständig zu sein.

  • Was passiert, wenn mein Einkommen vorübergehend unter die Mindestanforderung fällt?

    Wenn Ihr Einkommen unter den Schwellenwert fällt, kann die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis verweigert werden. Es ist unerlässlich, einen konsistenten Nachweis der finanziellen Unabhängigkeit zu erbringen.

  • Muss ich in dem Land Steuern zahlen, wenn ich weniger als 183 Tage dort verbringe?

    Nein, die Steuerpflicht beginnt nach 183 Tagen Anwesenheit pro Jahr. Finanziell unabhängige Personen müssen jedoch mehr als 183 Tage jährlich im Land verbringen, um den Aufenthaltsstatus aufrechtzuerhalten, und werden somit zu Steuerinländern.

    Italien bietet eine spezielle Steuerregelung an: Finanziell unabhängige Personen können eine spezielle Steuerregelung für 15 Jahre beantragen. Diese unterliegt einer festen Steuer von €200.000.

    Die USA[60] und das Vereinigte Königreich[61] haben Einkommensteuerabkommen mit den meisten Ländern der EU. Diese Abkommen helfen, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, indem sie entweder eine ausländische Steuergutschrift, wie bei der US-Steuererklärung, zulassen oder bestimmte Einkünfte im Wohnsitzland befreien.

  • Gibt es Reisebeschränkungen außerhalb des Landes mit einer FIP-Aufenthaltserlaubnis?

    Ja, die meisten Länder verlangen, dass Sie mehr als 183 Tage pro Jahr auf ihrem Territorium verbringen. Das Überschreiten zulässiger Abwesenheiten kann zur Nichtverlängerung Ihrer Genehmigung führen – außer in Ländern wie Griechenland, wo kein Mindestaufenthalt vorgeschrieben ist. Mit einer Aufenthaltserlaubnis in einem EU- oder Schengen-Land können Sie in der Regel visafrei innerhalb des Schengen-Raums für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen reisen.

  • Wird mir der Besitz einer FIP-Aufenthaltserlaubnis helfen, mich für einen Daueraufenthalt oder die Staatsbürgerschaft zu qualifizieren?

    Ja, der Daueraufenthalt ist nach 5 Jahren verfügbar, und die Staatsbürgerschaft nach 5—10 Jahren mit Integrationsbedingungen wie Sprach- und Bürgertests.

  • Muss ich ein lokales Bankkonto eröffnen, um ein FIP-Visum zu beantragen?

    Die Anforderungen variieren je nach Land. Österreich und die Schweiz verlangen von Antragstellern, ein lokales Bankkonto zu eröffnen und den Nachweis ausreichender Ersparnisse zu hinterlegen. In Portugal ist die Eröffnung eines Bankkontos ebenfalls obligatorisch, zusammen mit der Beschaffung einer lokalen Steueridentifikationsnummer.

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Zlata Erlach

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