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Griechenland Golden Visa für Fa­mi­li­en­mit­glie­der

Fa­mi­li­en­mit­glie­der können eine Auf­ent­halts­er­laub­nis entweder zusammen mit dem Hauptantragsteller oder nach der Genehmigung des Antrags des Investors beantragen. Immigrant Invest führt Kunden durch die Teilnahmevoraussetzungen, Kosten und das Verfahren.

Wer Unterstützung bei der Familienaufnahme benötigt

Unterstützung bei der Familienaufnahme kann für folgende Kategorien nützlich sein:

  1. Investoren, die nach der Genehmigung Angehörige hinzufügen. Diejenigen, die nach Erhalt des Griechenland Golden Visa einen Ehepartner, Kinder, Eltern oder Schwiegereltern aufnehmen.
  2. Familien mit veränderten Lebensumständen. Diejenigen, die von Eheschließung, Scheidung, Geburt eines Kindes, Adoption oder Änderungen der finanziellen Abhängigkeit betroffen sind.
  3. Familien mit erwachsenen Kindern oder mehreren Generationen. Diejenigen, deren Berechtigung von Alter, Familienstand, Abhängigkeit oder Nachweis von Familienverhältnissen abhängt.
  4. Familien mit internationalen Dokumenten. Diejenigen, die Personenstandsdokumente verwenden, die in verschiedenen Ländern ausgestellt wurden oder eine Legalisierung und beglaubigte Übersetzung erfordern.
  5. Investoren, die den Prozess vom Ausland aus steuern. Diejenigen, die Unterstützung bei Anträgen, Dokumenten, Biometrie-Terminen und der Kommunikation mit den griechischen Behörden benötigen.

Immigrant Invest kümmert sich um den gesamten Prozess und erleichtert den Kunden die Aufnahme von Fa­mi­li­en­mit­glie­dern. Wir prüfen die Anforderungsberechtigung, bereiten die erforderlichen Dokumente vor, koordinieren die Antrags- und Biometrie-Termine und begleiten die Antragsteller bis zur Ausstellung der Auf­ent­halts­er­laub­nisse.

Wer als Familienmitglied eingeschlossen werden kann

Das Griechenland Golden Visa Programm ermöglicht es berechtigten Fa­mi­li­en­mit­glie­dern eines Investors, eine Auf­ent­halts­er­laub­nis auf der Grundlage derselben qualifizierenden Investition zu erhalten. Sie können zusammen mit dem Investor einen Antrag stellen oder ihre Anträge einreichen, nachdem die Auf­ent­halts­er­laub­nis des Investors genehmigt wurde.

Jedes Familienmitglied erhält ein separates Dokument. Dessen Gültigkeit ist an die Erlaubnis des Investors gebunden und läuft in der Regel am selben Datum ab.

Während des Antragsprozesses

Der Investor kann folgende Fa­mi­li­en­mit­glie­der in den Antrag für das Griechenland Golden Visa einschließen:

  • rechtsgültig verheirateter Ehepartner oder Partner, mit dem der Investor eine rechtlich anerkannte Lebenspartnerschaft eingegangen ist;
  • unverheiratete Kinder unter 21 Jahren;
  • Eltern des Investors und des Ehepartners des Investors.

Nach Genehmigung des Antrags

Berechtigte Angehörige können auch einen Antrag stellen, nachdem der Investor ein Griechenland Golden Visa erhalten hat. Dies kann relevant sein, wenn der Investor allein beantragt hat, Fa­mi­li­en­mit­glie­der nicht bereit waren, gleichzeitig zu beantragen, oder sich die Familienverhältnisse des Investors später geändert haben.

Fa­mi­li­en­mit­glie­der, die nach der Genehmigung hinzugefügt werden können, umfassen:

  • Ehepartner oder Partner;
  • Kind, das geboren oder rechtmäßig adoptiert wurde, nachdem der Investor die Auf­ent­halts­er­laub­nis erhalten hat;
  • unverheiratete Kinder unter 21 Jahren;
  • Eltern des Investors und des Ehepartners des Investors;

Unterstützung von Migrationsexperten anfordern

Nach Absenden Ihrer Anfrage wird sich unser Migrationsexperte mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Details zu bestätigen und die nächsten Schritte zu besprechen.

Zlata Erlach

Zlata Erlach, Leiter des österreichischen Büros

Schritt‑für‑Schritt‑Verfahren zur Erlangung des Golden Visa in Griechenland für Familienmitglieder

Nach Erfahrung von Immigrant Invest dauert das Verfahren zur Erlangung des Golden Visa in Griechenland für Fa­mi­li­en­mit­glie­der etwa 2 bis 4 Monate, sobald die vollständigen Dokumente vorliegen. Die tatsächlichen Fristen hängen von der Verfügbarkeit von Terminen für biometrische Daten, der Auslastung der zuständigen Behörde und davon ab, ob zusätzliche Dokumente angefordert werden.

Für jedes Familienmitglied wird ein separater Antrag eingereicht. Jeder Antragsteller benötigt einen Termin zur Abgabe biometrischer Daten, wobei die Behörde die gesamte Familie für denselben Tag einplanen kann. Immigrant Invest begleitet die Fa­mi­li­en­mit­glie­der des Investors während des gesamten Prozesses.

1

1 Tag

Prüfung der Voraussetzungen

Immigrant Invest prüft das Golden Visa des Investors und bestätigt, ob das Familienmitglied für die Aufnahme qualifiziert ist.

Unsere Anwälte bewerten das Verwandtschaftsverhältnis, das Alter des Antragstellers und gegebenenfalls Sorgerechtsvereinbarungen. Wir ermitteln auch die anfallenden Kosten und erstellen eine personalisierte Liste der erforderlichen Dokumente.

2

1 bis 2 Wochen

Dokumentenvorbereitung

Das Familienmitglied stellt die für den Antrag auf Auf­ent­halts­er­laub­nis erforderlichen Dokumente zusammen. Dazu gehören in der Regel:

  • gültiger Reisepass;
  • Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde — für einen Ehepartner oder Partner;
  • Geburtsurkunde oder Adoptionsurkunde — für Kinder;
  • Nachweis des rechtlichen Sorgerechts — für Kinder;
  • gültige Auf­ent­halts­er­laub­nis des Investors;
  • in Griechenland gültige Krankenversicherung;
  • Passfotos.

Ausländische Personenstandsdokumente müssen legalisiert und offiziell ins Griechische übersetzt werden.

Immigrant Invest prüft die Dokumente, veranlasst Übersetzungen sowie Beglaubigungen und bereitet die Antragsformulare vor.

3

1 Tag

Antrag auf Aufenthaltserlaubnis

Immigrant Invest reicht für jedes Familienmitglied einen separaten elektronischen Antrag auf Auf­ent­halts­er­laub­nis ein und verknüpft diesen mit der Golden Visa Akte des Investors. Nach der Einreichung kann der Antrag über den offiziellen Bearbeitungsstatus-Dienst verfolgt werden.

4

1 Tag

Erfassung biometrischer Daten

Biometrische Daten müssen in Griechenland eingereicht werden. Antragsteller erscheinen persönlich mit ihrem originalen Reisepass, Passfotos und dem Zahlungsnachweis für die Kartenausstellungsgebühr bei der zuständigen Behörde. Minderjährige müssen von mindestens 1 Elternteil begleitet werden.

Die Erfassung biometrischer Daten gilt für alle Fa­mi­li­en­mit­glie­der, wobei von Kindern unter 6 Jahren keine Fingerabdrücke genommen werdenQuelle: Directorate for Aliens & Migration: Anforderungen an die Erfassung biometrischer Daten.

Immigrant Invest koordiniert die Terminbuchung und gibt Anweisungen zum Ablauf.

5

2+ Monate

Staatliche Prüfung und Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis

Das griechische Ministerium für Migration und Asyl prüft den Antrag, verifiziert das Verwandtschaftsverhältnis und stellt sicher, dass der Hauptantragsteller weiterhin im Besitz eines qualifizierenden Golden Visa ist.

Nach der Genehmigung erhält jedes Familienmitglied eine individuelle Auf­ent­halts­er­laub­nis. Die Erlaubnis läuft am selben Datum ab wie das Golden Visa des Investors und kann verlängert werden, solange die Investition und das Verwandtschaftsverhältnis weiterhin die Anforderungen erfüllen.

Immigrant Invest überwacht den Antrag, prüft die ausgestellte Erlaubnis und koordiniert deren Abholung oder sichere Zustellung, sofern verfügbar.

Rechte mitabgedeckter Fa­mi­li­en­mit­glie­der mit einem Griechenland Golden Visa

  • 1

    Leben in Griechenland

    Mitabgedeckte Fa­mi­li­en­mit­glie­der können in Griechenland leben, solange ihre Auf­ent­halts­er­laub­nis gültig bleibt. Sie können Griechenland als dauerhaften Wohnsitz, Zweitwohnsitz oder sicheren Stützpunkt in Europa nutzen.

  • 2

    Visafreies Reisen im Schengen‑Raum

    Fa­mi­li­en­mit­glie­der können für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen visafrei im Schengen‑Raum reisen. Der Hauptantragsteller muss seine Fa­mi­li­en­mit­glie­der auf Reisen nicht begleiten.

  • 3

    Zugang zu griechischer Bildung und Gesundheitsversorgung

    Kinder können Schulen in Griechenland besuchen, während ältere Fa­mi­li­en­mit­glie­der sich an griechischen Universitäten bewerben können, ohne ein Studentenvisum zu benötigen. Fa­mi­li­en­mit­glie­der haben außerdem Zugang zu Gesundheitsdiensten in Griechenland und innerhalb der EU.

  • 4

    Unabhängige Einreise nach Griechenland

    Jedes Familienmitglied erhält eine eigene Auf­ent­halts­er­laub­nis, anstatt auf der des Investors eingetragen zu sein. Dies ermöglicht es Fa­mi­li­en­mit­glie­dern, nach Griechenland einzureisen und auszureisen, ohne zusammen mit dem Hauptantragsteller zu reisen.

  • 5

    Weg zur griechischen Staatsbürgerschaft

    Fa­mi­li­en­mit­glie­der, die tatsächlich nach Griechenland umziehen, werden nach 7 Jahren berechtigt, die Staats­bür­ger­schaft durch Einbürgerung zu beantragen, sofern sie die Sprach-, Integrations- und sonstigen gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Weg zum Daueraufenthalt und zur Staatsbürgerschaft für Familienmitglieder

Ein Griechenland Golden Visa kann die langfristigen Pläne der gesamten Familie unterstützen, aber Daueraufenthalt und Staats­bür­ger­schaft erfordern, dass die Fa­mi­li­en­mit­glie­der einen eigenen Nachweis über den tatsächlichen Wohnsitz in Griechenland erbringen.

Daueraufenthalt

Nach 5 Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt in Griechenland werden Fa­mi­li­en­mit­glie­der berechtigt für den Daueraufenthalt, offiziell bekannt als Rechtsstellung langfristig Aufenthaltsberechtigter in der EU. 

Antragsteller müssen über eine Krankenversicherung verfügen und den Zugang zu stabilen und regelmäßigen finanziellen Mitteln nachweisen, zu denen das Einkommen oder die Mittel des Haushaltseinkommens gehören könnenQuelle: Griechisches Gesetzblatt: Griechisches Migrationsgesetzbuch, Gesetz 5038/2023. Sie müssen außerdem die Integration in die griechische Gesellschaft nachweisen, einschließlich Sprachkenntnissen der griechischen Sprache auf B1-Niveau oder einer anderen anerkannten Qualifikation, die Kenntnisse der griechischen Sprache, Geschichte und Kultur belegtQuelle: Griechisches Ministerium für Migration & Asyl: Griechische Sprachzertifizierung.

Abwesenheiten von weniger als 6 aufeinanderfolgenden Monaten und insgesamt nicht mehr als 10 Monaten während des 5-Jahres-Zeitraums unterbrechen die anrechenbare Aufenthaltsdauer nichtQuelle: Griechisches Gesetzblatt: Griechisches Migrationsgesetzbuch, Gesetz 5038/2023. Der bloße Besitz einer Familien-Auf­ent­halts­er­laub­nis im Rahmen des Golden Visa bei einem überwiegenden Wohnsitz außerhalb Griechenlands reicht jedoch nicht aus.

Der Status ist dauerhaft, aber die Aufenthaltstitelkarte wird für 5 Jahre ausgestellt und muss regelmäßig verlängert werden.

Staats­bür­ger­schaft

Fa­mi­li­en­mit­glie­der werden nach 7 Jahren rechtmäßigem und dauerhaftem Aufenthalt in Griechenland berechtigt, die griechische Staats­bür­ger­schaft zu beantragen. Die Antragsteller müssen zudem die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllenQuelle: Nationales Register für Verwaltungsverfahren Griechenlands: Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen:

  • nachweisen, dass Griechenland der Mittelpunkt ihres dauerhaften persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens ist;
  • das Zertifikat über ausreichende Kenntnisse für die Einbürgerung erwerben, indem sie eine Prüfung auf B1-Niveau in Griechisch sowie in griechischer Geschichte, Geografie, Kultur und den politischen Institutionen bestehenQuelle: Offizielles Portal der Hellenischen Republik: Details zu den Prüfungen für das Kenntniszertifikat zur Einbürgerung;
  • die wirtschaftliche und soziale Integration in die griechische Gesellschaft nachweisen;
  • Nachweise über legales Einkommen, Steuerehrlichkeit und Registrierung in der Sozialversicherung vorlegen;
  • keine Vorstrafen aufweisen und keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit darstellen.

Jedes erwachsene Familienmitglied muss einen separaten Einbürgerungsantrag einreichen und wird individuell beurteilt, selbst wenn mehrere Angehörige gleichzeitig einen Antrag stellen.

Die Staats­bür­ger­schaft wird nach 7 Jahren nicht automatisch verliehen, und der bloße Besitz einer Familien-Auf­ent­halts­er­laub­nis im Rahmen des Golden Visa reicht nicht aus.

Warum Sie Immigrant Invest wählen sollten

Immigrant Invest ist ein lizenziertes Unternehmen für Investitionsmigration mit Erfahrung in der grenzüberschreitenden Kundenbetreuung und compliance-gesteuerten Prozessen. Wir arbeiten streng nach der griechischen Gesetzgebung, einschließlich Gesetz Nr. 4251 vom 1. April 2014 und seinen Änderungen, Gesetz Nr. 5038/2023 und Artikel 64 des Gesetzes Nr. 5100/2024.

Das Zertifikat des Investment Migration Council bestätigt, dass wir im Einklang mit anerkannten professionellen und ethischen Standards arbeiten.

Ihr Immigrant Invest Team

Unsere Rechts- und Compliance-Spezialisten stellen sicher, dass das Verfahren zur Familienaufnahme reibungslos und effizient abgewickelt wird.

Vladlena Baranova

Vladlena Baranova

Leiterin der Rechts- & AML-Compliance-Abteilung, CAMS, IMCM

Anna Semenyuk

Anna Semenyuk

Kommissarischer Direktor Client Management

Priscila Carvalho

Priscila Carvalho

Expertin für Investitionsmigration

Eunice Machado Pais

Eunice Machado Pais

Beraterin für Investitionsmigration

Bewertungen unserer Kunden

Namen und Fotos von Investoren wurden geändert, um Vertraulichkeitsvereinbarungen einzuhalten.

Häufig gestellte Fragen

  • Kann ich meine Eltern in das Griechenland Golden Visa einschließen?

    Ja, das Griechenland Golden Visa ermöglicht es Ihnen, Ihre Eltern sowie die Eltern Ihres Ehepartners einzuschließen. Es gibt keine Altersobergrenze und sie müssen keine zusätzliche Investition tätigen. Die Vorlage von Dokumenten, die das Verwandtschaftsverhältnis bestätigen, ist erforderlich.

  • Sind Kinder über 18 Jahre für die Familienaufnahme beim Griechenland Golden Visa berechtigt?

    Ja, unverheiratete Kinder können als Fa­mi­li­en­mit­glie­der eingeschlossen werden, bis sie das 21. Lebensjahr erreichen. Wenn ein mitabgedecktes Kind 21 Jahre alt wird, kann es eine unabhängige 3-jährige Aufenthaltserlaubnis beantragen, wodurch es bis zum Alter von 24 Jahren abgesichert bleibt. Ein Kind, das bei der Antragstellung der Familie bereits über 21 Jahre alt ist, benötigt in der Regel eine separate Aufenthaltsgrundlage oder eine eigene Investition.

  • Kann ich Familienmitglieder hinzufügen, nachdem ich mein Griechenland Golden Visa bereits erhalten habe?

    Ja, das können Sie. Dazu gehören ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner, unverheiratete Kinder unter 21 Jahren, die Eltern des Investors sowie die Eltern des Ehepartners oder Partners des Investors.

  • Erhalten mitabgedeckte Familienmitglieder mit einem Griechenland Golden Visa dieselben Aufenthaltsrechte?

    Ja, das tun sie. Fa­mi­li­en­mit­glie­der erhalten individuelle Auf­ent­halts­er­laub­nisse, die es ihnen ermöglichen, in Griechenland zu leben und innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage im Schengen‑Raum zu reisen. Ihre Erlaubnisse haben dieselbe Gültigkeitsdauer wie die des Hauptinvestors und können verlängert werden. Golden Visa Erlaubnisse geben dem Investor oder den mitabgedeckten Familienmitgliedern jedoch kein Recht, in Griechenland zu arbeiten.

  • Können mitabgedeckte Familienmitglieder die griechische Staatsbürgerschaft beantragen?

    Ja, das können sie, aber die Staats­bür­ger­schaft wird nicht automatisch verliehen nach dem Golden Visa. Jedes Familienmitglied muss sich individuell nach den normalen Einbürgerungsregeln qualifizieren. Dies erfordert mindestens 7 Jahre tatsächlichen physischen Aufenthalt, Kenntnisse der griechischen Sprache und eine erfolgreiche Integration in die griechische Gesellschaft. Der bloße Besitz eines Golden Visa bei einem überwiegenden Wohnsitz außerhalb Griechenlands reicht nicht aus.

  • Welche Rechte haben Familienmitglieder, die in das Griechenland Golden Visa eingeschlossen sind?

    Fa­mi­li­en­mit­glie­der, die in das Griechenland Golden Visa eingeschlossen sind, erhalten individuelle Aufenthaltserlaubnisse und können unabhängig in Griechenland leben, einreisen und das Land verlassen. Die Erlaubnisse können verlängert werden, solange der Investor weiterhin die Programmanforderungen erfüllt und das qualifizierende Verwandtschaftsverhältnis bestehen bleibt.

    Wer tatsächlich in Griechenland lebt, kann sich später für den Daueraufenthalt und die Staats­bür­ger­schaft qualifizieren, sofern die Aufenthalts-, Sprach-, Integrations- und sonstigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

    Die Fa­mi­li­en­mit­glie­der des Investors können außerdem in andere Schengen‑Länder reisen, ohne für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen ein separates Visum zu benötigen.

Quellen

  1. 1.

    Quelle: Directorate for Aliens & Migration: Anforderungen an die Erfassung biometrischer Daten

  2. 2.

    Quelle: Griechisches Gesetzblatt: Griechisches Migrationsgesetzbuch, Gesetz 5038/2023

  3. 3.

    Quelle: Griechisches Ministerium für Migration & Asyl: Griechische Sprachzertifizierung

  4. 4.

    Quelle: Nationales Register für Verwaltungsverfahren Griechenlands: Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen

  5. 5.

    Quelle: Offizielles Portal der Hellenischen Republik: Details zu den Prüfungen für das Kenntniszertifikat zur Einbürgerung