Zusammenfassung
Die Anzahl der operierenden Unternehmen und Unternehmer in Ungarn wächst stetig. Im Jahr 2022 gab es 1 Million aktive Unternehmen im Land, davon 22.000 mit ausländischer Beteiligung.
Ausländer können in Ungarn Unternehmen unter den gleichen Bedingungen wie ungarische Staatsbürger gründen. Gleichzeitig haben die Gründer ungarischer Unternehmen das Recht, Aufenthaltserlaubnisse zu erhalten.
3 Vorteile des Aufenthaltsrechts durch Unternehmensgründung in Ungarn
1. Wachsende Wirtschaft. Ungarns BIP hat sich in den letzten 10 Jahren seit 2014 verdoppelt. Im Gegensatz dazu stieg das gesamte BIP der EU-Länder in diesem Zeitraum um das 1,4-fache.
Einer der Gründe für die Entwicklung der ungarischen Wirtschaft sind die niedrigsten Strom- und Gaskosten in der EU.
2. Niedrige Steuern. Unternehmen in Ungarn zahlen eine Körperschaftsteuer von 9 %, was der niedrigste Satz in der EU ist; nur Montenegro bietet den gleichen Satz an. Zum Vergleich: In Deutschland beträgt der Körperschaftsteuersatz 15 % und in Spanien 25 %.
Die Einkommensteuer in Ungarn beträgt pauschal 15%. Andere EU-Länder verwenden eine progressive Skala: in Deutschland bis zu 42% und in Spanien bis zu 45%.
3. Niedrige Arbeitskosten aufgrund der niedrigen Lebenshaltungskosten. Im Jahr 2023 betrug das durchschnittliche Bruttogehalt in Ungarn 570.000 HUF oder 1.425 €. Für Angestellte mit Hochschulbildung ist das Durchschnittsgehalt 1,5-mal höher.
Aufenthaltsrecht durch Unternehmensgründung in Ungarn
Ausländische Gründer ungarischer Unternehmen haben Anspruch auf Aufenthaltserlaubnisse. Wenn ein Unternehmen mehrere Gründer hat, kann jeder eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die organisatorische und rechtliche Form des Unternehmens spielt keine Rolle.
Nimmt der Antragsteller die Position des Direktors in seinem eigenen Unternehmen ein, erhöht dies die Chancen auf eine Aufenthaltserlaubnis. Die Führung eines Unternehmens in Ungarn bietet eine zusätzliche Begründung für den Erhalt des Aufenthaltsrechts.
Die Migrationsbehörde prüft, ob ein Unternehmen einem Antragsteller ein Einkommen von mindestens 1.500 € pro Monat sichern kann. Bei einem neuen Unternehmen wird das Einkommen durch einen Geschäftsplan bestätigt, bei einem bestehenden Unternehmen durch Bescheinigungen und Kontoauszüge. Ein Geschäftsplan ist nicht erforderlich, wenn fünf Bürger Ungarns oder anderer EU-Länder beschäftigt sind.
Die Aufenthaltserlaubnis in Ungarn für die Gründung eines Unternehmens ist bis zu 3 Jahre gültig: Zunächst wird die Erlaubnis für ein Jahr ausgestellt, mit dem Recht, sie einmalig um zwei Jahre zu verlängern. Danach muss der Ausländer das Land verlassen, kann aber mit demselben Unternehmen erneut eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Die Aufenthaltserlaubnis für die Gründung eines Unternehmens verleiht kein Recht auf Daueraufenthalt oder Staatsbürgerschaft. Für diese Zwecke eignet sich ein Golden Visa.
Geschäftsimmigration in Ungarn mit Familienmitgliedern
Familienmitglieder eines Unternehmers erhalten nicht sofort Aufenthaltserlaubnisse, können diese aber nach einem Jahr erhalten, wenn die Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragstellers verlängert wird. Qualifizierte Verwandte sind:
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ein Ehepartner in einer eingetragenen Ehe;
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Kinder unter 18 Jahren;
-
Eltern, wenn sie finanziell vom Hauptantragsteller abhängig sind.
Beziehungen und Verwandtschaft werden durch eine Heiratsurkunde für Ehepartner, eine Geburtsurkunde für Kinder und Geburtsurkunden für Eltern bestätigt.
Aufenthaltserlaubnisse für Familienmitglieder sind so lange gültig, wie die Aufenthaltserlaubnis für die Unternehmensgründung gültig ist.

Ungarn stellt Aufenthaltstitelkarten nach dem einheitlichen EU-Standard aus
So gründen Sie ein Unternehmen in Ungarn: Wahl der Unternehmensform
Unternehmer können in Ungarn ein Unternehmen in einer der folgenden Formen registrieren:
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eine Gesellschaft — GmbH oder AG;
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Personengesellschaft — mit voller oder beschränkter Haftung.
Unter den ungarischen Unternehmen ist die größte Anzahl GmbHs. Von 100 Handelsorganisationen sind 80 Gesellschaften mit beschränkter Haftung, 17 Personengesellschaften und 2 Aktiengesellschaften. Andere Unternehmensformen machen 1% aller Organisationen aus.
Gesellschaften und Personengesellschaften bilden eine juristische Person. Dennoch sind Einzelunternehmer und Gesellschaften im einheitlichen Register der juristischen Personen enthalten.
Das Unternehmen übt eine oder mehrere Tätigkeiten aus, die bei der Registrierung angegeben werden. Einige Bereiche erfordern eine Lizenz oder Mitarbeiter mit bestätigten Qualifikationen und einige Mitteilungen über den Arbeitsbeginn.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kft, hat folgende Merkmale:
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ein Stammkapital von mindestens 3 Millionen HUF oder 7.700 €;
-
1 oder mehr Gründer;
-
die Haftung für Verbindlichkeiten ist auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt.
Der Mindestanteil jedes Kft-Gründers beträgt 100.000 HUF oder 250 €. Das Stammkapital wird in Geld oder Sachwerten eingebracht: Immobilien, geistiges Eigentum, Ausrüstung.
Das höchste Leitungsorgan einer Kft ist die Gesellschafterversammlung. Die Anzahl der Stimmen eines Gründers ist proportional zu seinem Anteil am Stammkapital. Die Versammlung wählt einen oder mehrere Geschäftsführer, die das Geschäft direkt leiten. Geschäftsführer müssen keine Gründer einer Kft sein.
Die Aktiengesellschaft, Rt, hat:
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ein Grundkapital von mindestens 5 Millionen HUF oder 12.700 €;
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1 oder mehr Aktionäre;
-
die Haftung für Verbindlichkeiten ist auf die Höhe des Grundkapitals beschränkt.
Aktiengesellschaften werden als öffentliche, Nyrt, oder nicht-öffentliche Gesellschaften, Zrt, gegründet. Aktien einer öffentlichen Aktiengesellschaft werden an der Börse platziert, während Aktien einer geschlossenen Aktiengesellschaft nur unter den Gründern-Aktionären verteilt werden.
Das Mindestgrundkapital einer Nyrt ist viermal größer als das einer Zrt — 20 Millionen HUF oder 50.700 €.
Das höchste Leitungsorgan einer Aktiengesellschaft ist die Hauptversammlung der Aktionäre. Die Aktionäre wählen einen Vorstand, der mindestens drei Personen umfasst. Der Vorstand trifft Entscheidungen kollektiv mit einfacher Stimmenmehrheit. In einer nicht-öffentlichen Aktiengesellschaft können die Aktionäre einen einzelnen Direktor anstelle eines Vorstands ernennen.
Die Personengesellschaftsformen Kt und Bt zeichnen sich aus durch:
-
ein beliebig großes Eigenkapital;
-
mindestens 2 Gründer;
-
Haftung für Verbindlichkeiten, wobei die Gründer mit ihrem Vermögen haften.
Personengesellschaften werden als offene Handelsgesellschaft (OHG) Kt oder Kommanditgesellschaft (KG) Bt gegründet.
In einer offenen Handelsgesellschaft tragen die Gründer die volle finanzielle Verantwortung für die Aktivitäten des Unternehmens. Eine Kommanditgesellschaft wird von Partnern zweier Kategorien gegründet: solchen mit unbeschränkter Haftung für ihr gesamtes Vermögen und solchen mit beschränkter Haftung bis zur Höhe ihres Anteils am Gesellschaftskapital.
Das höchste Leitungsorgan der Personengesellschaft ist die Gründerversammlung. Diese Versammlung wählt einen Geschäftsführer oder Vorstand aus den Gründern der Personengesellschaft. Die Anzahl der Stimmen jedes Mitglieds der Personengesellschaft ist gleich und hängt nicht von seinem Anteil am Gesellschaftskapital ab.
Schritt-für-Schritt-Verfahren zur Unternehmensgründung in Ungarn
Ein Unternehmen wird in Ungarn nicht direkt, sondern über einen zugelassenen ungarischen Anwalt registriert.
Die Registrierungskammer führt das Register der juristischen Personen und Einzelunternehmer unter der Zuständigkeit der Nationalen Steuer- und Zollverwaltung.
1+ Tage
Dokumente für die Unternehmensregistrierung vorbereiten
Die Liste der Dokumente für die Unternehmensgründung eines Ausländers in Ungarn umfasst Folgendes:
-
einen Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte;
-
einen Wohnsitznachweis, z. B. eine Stromrechnung;
-
eine Unternehmenssatzung;
-
eine Gründungsurkunde;
-
Unterschriftsproben von Gründern und Geschäftsführern;
-
Bewerbungen für die Position von Geschäftsführern;
-
Bestätigung der Geschäftsadresse: ein Mietvertrag, Zustimmung des Eigentümers.
Dokumente werden bei der staatlichen Übersetzungsagentur ins Ungarische übersetzt oder im Konsulat beglaubigt.
Die Liste der Dokumente für die Unternehmensgründung eines Ausländers in Ungarn umfasst Folgendes:
-
einen Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte;
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einen Wohnsitznachweis, z. B. eine Stromrechnung;
-
eine Unternehmenssatzung;
-
eine Gründungsurkunde;
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Unterschriftsproben von Gründern und Geschäftsführern;
-
Bewerbungen für die Position von Geschäftsführern;
-
Bestätigung der Geschäftsadresse: ein Mietvertrag, Zustimmung des Eigentümers.
Dokumente werden bei der staatlichen Übersetzungsagentur ins Ungarische übersetzt oder im Konsulat beglaubigt.
5+ Tage
Dokumente für die Unternehmensregistrierung über einen ungarischen Anwalt einreichen
Die Gründer unterzeichnen die Gründungsdokumente und den Antrag auf Registrierung in Anwesenheit eines Anwalts in Ungarn oder per Videokonferenz. Im letzteren Fall werden die unterzeichneten Originale per Post nach Ungarn geschickt.
Das Unternehmen wird innerhalb von 5–10 Arbeitstagen registriert. Nach der Registrierung sendet der Anwalt Benachrichtigungen an das Finanzamt.
Die Gründer unterzeichnen die Gründungsdokumente und den Antrag auf Registrierung in Anwesenheit eines Anwalts in Ungarn oder per Videokonferenz. Im letzteren Fall werden die unterzeichneten Originale per Post nach Ungarn geschickt.
Das Unternehmen wird innerhalb von 5–10 Arbeitstagen registriert. Nach der Registrierung sendet der Anwalt Benachrichtigungen an das Finanzamt.
1+ Monate
Nach Ungarn kommen und ein Girokonto eröffnen
Konten können nur persönlich eröffnet werden. Die Bank kann einem Ausländer die Eröffnung verweigern; daher kann ein Antrag gleichzeitig bei mehreren Banken eingereicht werden.
Konten können nur persönlich eröffnet werden. Die Bank kann einem Ausländer die Eröffnung verweigern; daher kann ein Antrag gleichzeitig bei mehreren Banken eingereicht werden.
1+ Tage
Auf dem Regierungsdienstleistungsportal für Unternehmen registrieren
Ungarische Unternehmen müssen auf dem Company Gate Portal registriert sein, um staatliche Dienstleistungen und Benachrichtigungen von Regierungsbehörden zu erhalten.
Ungarische Unternehmen müssen auf dem Company Gate Portal registriert sein, um staatliche Dienstleistungen und Benachrichtigungen von Regierungsbehörden zu erhalten.
2+ Monate
Registrierung bei der Ungarischen Industrie- und Handelskammer, HCCI
Die Registrierung des Unternehmens bei der Kammer ist obligatorisch. Die jährliche Mitgliedsgebühr beträgt 5.000 HUF oder 13 €.
Die Registrierung des Unternehmens bei der Kammer ist obligatorisch. Die jährliche Mitgliedsgebühr beträgt 5.000 HUF oder 13 €.
Beliebteste Geschäftsbereiche in Ungarn
Die fünf beliebtesten Branchen nach der Anzahl der registrierten Einzelunternehmer und Unternehmen in Ungarn sind:
-
Land- und Forstwirtschaft, Fischzucht — 25%.
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Dienstleistungen auf dem Immobilienmarkt: Maklerdienste, Instandhaltung und Immobilienverwaltung — 12%.
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Professionelle, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen — 11%.
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Groß- und Einzelhandel, Fahrzeuginstandhaltung — 10%.
-
Baugewerbe — 8%.
Industrieproduktion, administrative Dienstleistungen und Unterstützung, Hotels und Restaurants, IT und Kommunikation belegen die Plätze sechs bis zehn. Die Anzahl der Organisationen in diesen Bereichen ist ungefähr gleich — 4%.
Unter ausländischen Unternehmern ist die beliebteste Tätigkeit der Groß- und Einzelhandel sowie die Reparatur von Kraftfahrzeugen, was 29 % aller Unternehmen mit ausländischem Kapital ausmacht.

Dieselben Geschäftsbereiche sind führend bei den Wachstumsraten
Ungarns BIP ist seit 2014 im Durchschnitt um 3% pro Jahr gestiegen, wie Daten der letzten 10 Jahre zeigen. In dieser Zeit hat sich die ungarische Wirtschaft verdoppelt.
Die Industrieproduktion ist führend beim Beitrag zum BIP, während die Landwirtschaft an 13. Stelle steht.
Die fünf Wirtschaftssektoren mit den größten Beiträgen zum ungarischen BIP, abgesehen von der Industrieproduktion, sind:
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Immobiliendienstleistungen;
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Groß- und Einzelhandel;
-
Kfz-Reparaturdienste;
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Baugewerbe;
-
professionelle, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen.
Die am schnellsten wachsenden Branchen sind professionelle Dienstleistungen, industrielle Fertigung, Handel und das Gastgewerbe, die seit 2014 jeweils um durchschnittlich 0,5 % jährlich wachsen. Die Dienstleistungsbranche wächst jährlich um 2 %, schneller als die anderen.
Einzelunternehmer und Selbstständige in Ungarn
Um sich als Einzelunternehmer zu registrieren oder selbstständig zu werden, muss ein Ausländer zuerst eine Aufenthaltserlaubnis in Ungarn mit dem Recht erhalten, Geld zu verdienen — sich anstellen lassen oder ein Geschäft betreiben.
EU- und EWR-Bürger haben das Recht, in Ungarn unter den gleichen Bedingungen wie ungarische Einwohner ein Einzelunternehmen zu führen.
Formen der Führung eines Einzelunternehmens umfassen folgende Status:
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ein Einzelunternehmer — egyéni vállalkozó;
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ein Selbstständiger — önálló vállalkozó;
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ein Einzelunternehmen — egyéni cég.
Ein Einzelunternehmen wird manchmal als „Privatunternehmen“ bezeichnet. Ein einzelner Einzelunternehmer gründet es; ein Privatunternehmen bildet keine juristische Person. Das Stammkapital kann beliebig hoch sein.
Hungarn hat 2,5-mal mehr Einzelunternehmer und Selbstständige als Unternehmen: 1.300.000 Unternehmer und 500.000 Unternehmen. Es gibt sehr wenige Einzelunternehmen in Ungarn — nur 400 von 600.000 Einzelunternehmern.
Unabhängig von der Unternehmensform ist die Verantwortung des Unternehmers für finanzielle Verpflichtungen vollständig. Sie haften für Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen.
Die Registrierung eines Einzelunternehmers ist die gleiche wie für ein Unternehmen: Einzelunternehmer werden zusammen mit juristischen Personen in ein einziges Register eingetragen. Die Registrierung eines Einzelunternehmers ist kostenlos.
Selbstständige erhalten separate Steuernummern für ihre Tätigkeiten; sie werden nicht in das Register der Einzelunternehmer und Unternehmen eingetragen.
Ungarisches Geschäftsvisum und ungarisches Aufenthaltsrecht durch Unternehmensgründung: Was ist der Unterschied?
Geschäftsleute können mit dem Schengen-Visum nach Ungarn reisen und sich dort 90 Tage pro Halbjahr aufhalten. Sie benötigen möglicherweise ein Typ-D-Visum oder ein ungarisches Arbeitsvisum, wenn sie länger bleiben möchten.
Ein Typ-D-Visum wird für Langzeitaufenthalte ausgestellt. Ausländische Staatsangehörige, die länger als drei Monate in Ungarn arbeiten möchten, müssen ein ungarisches D-Visum beantragen. Diese Art von Visum erlaubt Ausländern, sich 1—3 Jahre in Ungarn aufzuhalten und eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Bei der Beantragung eines ungarischen Geschäftsvisums müssen Sie zunächst Dokumente beim ungarischen Konsulat in Ihrem Staatsbürgerschafts- oder Wohnsitzland einreichen und im Falle einer Genehmigung nach Ungarn einreisen, um das Aufenthaltsrecht zu beantragen.
Steuern und Buchhaltung in Ungarn
Das grundlegende Steuersystem in Ungarn ist für Unternehmen, Einzelunternehmer und Selbstständige gleich. Neben dem grundlegenden System gelten vereinfachte Steuerschemata für Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Das grundlegende Steuersystem umfasst Körperschafts-, Sozial- und Gemeindesteuern:
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eine Körperschaftsteuer — 9%;
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eine Gemeindesteuer — bis zu 2%;
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eine Sozialsteuer — 13% des Lohnfonds.
Arbeitnehmer zahlen eine Einkommensteuer von 15% und Beiträge zur Sozialversicherungsanstalt von 18,5%, ein Drittel des Gesamtgehalts.
Die Gewinn- und Verlustrechnung im grundlegenden Modus erfolgt detailliert und wird durch Dokumente wie Rechnungen und Quittungen bestätigt.
Das vereinfachte System unterscheidet sich vom grundlegenden dadurch, dass der Gewinn als ein bestimmter Anteil des Umsatzes betrachtet wird:
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60% — für jede Tätigkeit;
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20% — Landwirtschaft, Produktion, Bau, Dienstleistungen;
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10% — Einzelhandel.
Die Steuersätze im vereinfachten System sind die gleichen wie im grundlegenden System.
Das vereinfachte System gilt für Einnahmen von nicht mehr als 50 Mindestlöhnen pro Jahr — 27,84 Millionen HUF oder 70.600 €. Für den Einzelhandel ist die Grenze fünfmal höher.
Das vereinfachte KATA-System beinhaltet eine feste monatliche Zahlung von 50.000 HUF oder 127 €. Einzelunternehmer und Selbstständige nutzen das KATA-Steuersystem, das alle Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ersetzt.
Das KATA-System wird von Unternehmern genutzt, die folgende Bedingungen erfüllen:
-
Einnahmen bis zu 18 Millionen HUF oder 45.800 € pro Jahr;
-
nur Privatkunden;
-
Unternehmertum ist die Haupttätigkeit.
Die Mehrwertsteuer in Ungarn wird von Unternehmen und Einzelunternehmern mit Einnahmen von 12 Millionen HUF oder 30.430 € pro Jahr gezahlt.
Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 27%. Für bestimmte Kategorien von Waren und Dienstleistungen wurden reduzierte Sätze festgelegt:
-
18% auf Grundnahrungsmittel;
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5% auf medizinische Geräte, Medikamente und Heizung.
Die Mehrwertsteuer wird vom letzten Mehrwertsteuerzahler in der Lieferkette innerhalb der Europäischen Union gezahlt. Ein Unternehmen zahlt keine Mehrwertsteuer, wenn es Waren im Großhandel an mehrwertsteuerpflichtige Einzelhändler in Ungarn oder einem anderen EU-Land verkauft.
Steuern des Unternehmensgründers. Der Gründer zahlt eine Einkommensteuer von 15 % auf Dividenden. Wenn der Gründer als Geschäftsführer fungiert, zahlt er ebenfalls 15 % Einkommensteuer und 18,5 % Abgaben an die Sozialversicherungsanstalt auf Löhne.
Jährliche Berichterstattung und Prüfung. Ungarische Unternehmen reichen jährlich einen Finanzbericht ein, der vereinfacht, vollständig oder konsolidiert sein kann. Form und Inhalt des Berichts hängen von der Bilanzsumme, dem Umsatz und der Mitarbeiterzahl ab.
Ein vollständiger Bericht umfasst eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung und eine Kapitalflussrechnung.
Das Unternehmen veröffentlicht einen vereinfachten Bericht, wenn zwei der folgenden drei Bedingungen erfüllt sind:
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Umsatz bis zu 2,4 Milliarden HUF oder 6 Millionen €.
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Die Bilanzsumme beträgt 1,2 Milliarden HUF oder 3 Millionen €.
-
Mitarbeiterzahl bis zu 50 Personen.
Ungarische Unternehmen führen jährlich obligatorische unabhängige Prüfungen durch. Eine Prüfung ist nicht erforderlich, wenn das Nettovermögen des Unternehmens weniger als 300 Millionen HUF (760.000 €) beträgt und die Mitarbeiterzahl unter 50 liegt. Lizenzierte unabhängige Wirtschaftsprüfer führen diese Prüfungen durch.
Arbeitsrecht in Ungarn
Das ungarische Arbeitsgesetzbuch ist das Hauptdokument, das die Beziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern regelt. Das Gesetzbuch wurde unter Berücksichtigung der Bestimmungen erstellt, die allen EU-Ländern gemeinsam sind. In Ungarn wurde eine Rechtsprechung entwickelt, um die gesetzlichen Anforderungen und Arbeitsverträge zugunsten des Arbeitnehmers auszulegen.
Ein Arbeitsvertrag wird entweder unbefristet oder für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Der Vertrag wird als unbefristet anerkannt; selbst wenn dies nicht ausdrücklich angegeben ist, genügt es, dass die Gültigkeitsdauer des Arbeitsvertrags nicht angegeben ist.
Arbeitserlaubnis für Ausländer. EU- und EWR-Bürger haben das Recht, in Ungarn ohne zusätzliche Genehmigungen zu arbeiten. Bürger von Drittländern erhalten eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Das Unternehmen kontaktiert den Arbeitsdienst, um einen Ausländer von außerhalb der EU und des EWR einzustellen. Der Dienst bestätigt, dass es keine arbeitslosen ungarischen Bürger mit den vom Arbeitgeber benötigten Qualifikationen gibt.
Der Arbeitgeber prüft die Dokumente der ausländischen Arbeitnehmer, wie z. B. Aufenthaltserlaubnisse oder Aufenthaltserlaubnisse für Saisonarbeiter und Arbeitserlaubnisse in Ungarn, eigenständig.
Die Standardarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche: 5 Tage pro Woche für 8 Stunden. Es ist erlaubt, maximal 250 Überstunden pro Jahr zu leisten.
Wichtiges zum Aufenthaltsrecht in Ungarn durch Unternehmensgründung
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Ausländer können in Ungarn Unternehmen ohne Einschränkungen gründen. Allerdings können nur ungarische Einwohner Einzelunternehmer werden.
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Ausländische Gründer ungarischer Unternehmen erhalten Aufenthaltserlaubnisse. Der Antragsteller für eine Aufenthaltserlaubnis muss bestätigen, dass das Unternehmen ihm ein Einkommen von mindestens 1.500 € sichert.
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Die beliebteste Unternehmensform in Ungarn ist die GmbH — Kft. Das Mindeststammkapital für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt 3 Millionen HUF oder 7.700 €.
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Ungarische Unternehmen zahlen eine Körperschaftsteuer von 9%, eine Sozialsteuer von 13% des Lohnfonds und eine kommunale Gewerbesteuer von 2% des Gewinns. Unternehmer können zwischen einem grundlegenden Steuersystem mit detaillierter Erfassung von Einnahmen und Ausgaben oder einem vereinfachten System wählen.
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Die meisten Unternehmen mit ausländischem Kapital in Ungarn sind im Handel und in Dienstleistungen auf dem Immobilienmarkt tätig.
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