Zusammenfassung
Spanien gehört laut dem HSBC Expat Explorer zu den Top‑5-Ländern für Ausländer. Seine starke Wirtschaft, die entwickelte Infrastruktur und das warme Mittelmeerklima sind für Ausländer attraktiv. Gleichzeitig sind die Lebenshaltungskosten niedriger als in anderen westeuropäischen Ländern.
Wir beleuchten 6 Wege, die spanische Staatsbürgerschaft zu beantragen: durch Investition, durch Einbürgerung, durch Wahl, durch Heirat, durch Familienzusammenführung und durch Vormundschaft.
Spain citizenship: brief overview
Um die spanische Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen Sie dort 10 Jahre lang leben. Die Einbürgerung erfolgt in zwei Phasen: Zuerst erhalten Sie eine (temporäre) Aufenthaltserlaubnis und dann einen Daueraufenthaltstitel.
Es gibt gesetzlich zulässige Wege, das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Wir zeigen Ihnen den schnellsten und einfachsten Weg, einen spanischen Reisepass zu erhalten.
Um mehr über die Verfahren und Status zu erfahren, lesen Sie unseren Artikel, in dem wir die Unterschiede zwischen Aufenthaltserlaubnis, Daueraufenthalt und Staatsbürgerschaft detailliert erläutern.
Spanische Staatsbürgerschaft nach Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis durch Investition
Es ist nicht möglich, sofort einen Pass durch Investition zu erhalten: Der Antragsteller erhält zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis und danach einen Daueraufenthaltstitel. Nach zehn Jahren kann er einen spanischen Pass beantragen.
Diese Methode eignet sich für vermögende Personen, die nach Spanien ziehen oder mit der ganzen Familie visafrei durch die EU reisen möchten.
Erste Phase: Aufenthaltserlaubnis. In Spanien kann man im Austausch für eine Investition eine Aufenthaltserlaubnis erhalten: ein Golden Visa. Der Antragsteller investiert Geld in die Wirtschaft des Landes, besteht die Due-Diligence-Prüfung und erfüllt die Programmbedingungen; im Gegenzug erhält er eine Aufenthaltserlaubnis im vereinfachten Verfahren.
Das spanische Golden Visa Programm bietet mehrere Investitionsoptionen zur Auswahl:
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Kauf von Wohn- oder Gewerbeimmobilien oder Grundstücken für 500.000 €;
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Kauf von Staatsanleihen für 2.000.000 €;
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Investition von 1.000.000 € in spanische Unternehmen;
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Anlage von 1.000.000 € auf einem Depotkonto bei einer spanischen Bank.
Der Immobilienkauf ist die beliebteste Option. Obwohl alle Optionen zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in Spanien es dem Investor ermöglichen, den Großteil der ursprünglichen Investition im Laufe der Zeit zurückzuerhalten, bleibt die Option des Immobilienkaufs die beliebteste, da sie dem Investor auch hilft, den Wert des ursprünglich investierten Geldes zu erhalten.
Eine Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für ein Jahr erteilt, dann zweimal um 2 Jahre verlängert. Während dieses Zeitraums muss der Investor lediglich 7 Tage pro Jahr in Spanien verbringen. Nach 5 Jahren kann die Immobilie verkauft und die Investition zurückerstattet werden.
Um die Aufenthaltserlaubnis aufrechtzuerhalten und die Staatsbürgerschaft zu beantragen, muss der Investor eine Immobilie kaufen oder mieten. Es gibt jedoch keine Anforderungen bezüglich des Werts oder der Miete dieser Immobilie.
Es besteht keine Verpflichtung für den Investor, die spanische Staatsbürgerschaft zu erwerben: Er kann weiterhin in Spanien leben, indem er seine Aufenthaltserlaubnis verlängert, wenn er dies bevorzugt.
Spanische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Die Einbürgerung besteht aus denselben Stufen wie der Weg für einen Investor mit einem Golden Visa. Um die Staatsbürgerschaft zu erhalten, muss der Antragsteller zuerst eine Aufenthaltserlaubnis und dann einen Daueraufenthaltstitel erhalten. Der gesamte Prozess dauert mindestens 10 Jahre. Der Hauptunterschied besteht darin, dass die Anforderungen strenger sind; zum Beispiel hinsichtlich der Integration in die Gesellschaft.
Der Einbürgerungsprozess ist komplizierter als die Staatsbürgerschaft durch Investition:
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während des gesamten Antragszeitraums muss der Antragsteller den spezifischen Zweck seines Aufenthalts in Spanien, zum Beispiel Arbeit oder Studium, ständig bestätigen;
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der Ehepartner und die Kinder des Antragstellers müssen separate Genehmigungen einholen;
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da eine starke Nachfrage nach spanischen Aufenthaltserlaubnissen besteht, begrenzt die Regierung die Anträge durch die Festlegung einer jährlichen Quote. Infolgedessen kann der Prozess wesentlich länger als 10 Jahre dauern.

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Naturalisation via the Non-Lucrative Visa
The Spain Non-Lucrative Visa is a residence permit issued to financially independent individuals who do not intend to engage in any economic activity in Spain. To qualify, applicants must demonstrate passive income of at least €28,880 per year, plus €7,200 per additional dependant.
While the Non-Lucrative Visa does not permit work, it does establish legal residence in Spain — and with it, the clock begins running toward permanent residency and, eventually, citizenship.
The permit is initially issued for one year and may be renewed successively, with each renewal card valid for 2 years. After 5 continuous years of legal residence, during which you must spend at least 183 days per year in Spain, you become eligible to apply for permanent residency. A further 5 years of residence then qualifies you for naturalisation under the standard 10-year route.
The same naturalisation conditions apply to Non-Lucrative Visa holders: the CCSE and DELE A2 examinations, a clean criminal record, and renunciation of prior nationality.
One aspect of this pathway that deserves careful attention is the physical presence requirement. Unlike certain other residence statuses, the Non-Lucrative Visa is particularly sensitive to extended absences: since the visa is premised on actually living in Spain rather than merely holding a permit, time spent abroad can interrupt the continuity of residence that naturalisation requires. Applicants who travel frequently should plan their presence in Spain with this in mind from the outset.

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Spanische Staatsbürgerschaft durch Familienzusammenführung
Der Weg zur Familienzusammenführung beginnt mit einer spanischen Aufenthaltserlaubnis. Das bedeutet, dass Familienmitglieder, zum Beispiel der Ehepartner eines spanischen Staatsbürgers, deren Eltern und die gemeinsamen Kinder, eine Aufenthaltserlaubnis durch Sondergenehmigung erhalten können, ohne durch die von der Regierung festgelegte Quote eingeschränkt zu sein.
Zur Bestätigung der Verwandtschaft können verschiedene Dokumente verwendet werden. Zum Beispiel benötigt der Ehepartner des Antragstellers eine Heiratsurkunde oder einen Partnerschaftsvertrag. Ältere Eltern müssen ihre finanzielle Abhängigkeit vom Hauptantragsteller nachweisen: zum Beispiel durch Überweisungsbelege für 12 Monate.
Die in den Antrag einbezogenen Familienmitglieder können ebenfalls die Staatsbürgerschaft beantragen. In der Regel nach 10 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts im Land. Für den Ehepartner und die Kinder eines spanischen Staatsbürgers ist dieser Zeitraum kürzer: bis zu 1 Jahr.
Sie können auch einen Reisepass beantragen, wenn Sie einen nahen Verwandten haben, der spanischer Staatsbürger ist.
Spanische Staatsbürgerschaft durch Herkunft oder Wahl
In Spanien gilt das „Blutrecht“. Das bedeutet, dass ein Kind unter den folgenden Umständen als spanischer Herkunft gilt:
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mindestens ein Elternteil die spanische Staatsbürgerschaft besitzt;
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ein Elternteil in Spanien geboren wurde;
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das Kind von einem spanischen Staatsbürger adoptiert wird.
Auch erwachsene Ausländer können die spanische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen. Diese Option wird als Staatsbürgerschaft durch Wahl bezeichnet.
Nur in seltenen Fällen findet das „Bodenrecht“ Anwendung. Zum Beispiel, wenn ein Kind im Land geboren wurde und seine Eltern unbekannt sind.
Spanische Staatsbürgerschaft durch Heirat
Nach der Heirat kann die Staatsbürgerschaft erworben werden, nachdem ein Paar ein Jahr lang in Spanien zusammengelebt hat. Es ist wichtig, sich legal im Land aufzuhalten, basierend auf einem gültigen Visum oder einer Aufenthaltserlaubnis.
Diese Regel gilt auch für Witwen und Witwer, wenn sie zum Zeitpunkt des Todes zusammenlebten.
Die Staatsbürgerschaft kann innerhalb eines Jahres erworben werden, wenn Sie dauerhaft im Land leben.
Spanische Staatsbürgerschaft durch Vormundschaft
Eine Person, die unter der Vormundschaft von spanischen Bürgern oder Institutionen steht, hat Anspruch darauf, Staatsbürger zu werden. Sie müssen nur ein Jahr lang ununterbrochen im Land leben, anstatt der üblichen 10 Jahre.
Die Hauptvoraussetzung ist, dass die Vormundschaft mindestens 2 Jahre vor dem Antrag auf Staatsbürgerschaft begonnen haben muss.
Vorteile der spanischen Staatsbürgerschaft
All diese Methoden verleihen die gleichen Rechte und Pflichten wie für jeden anderen spanischen Staatsbürger. Da das Land Teil der Europäischen Union ist, ist ein spanischer Reisepass auch ein paneuropäischer. Dies bietet spanischen Bürgern zusätzliche Vorteile:
- ein komfortables Leben in einem wirtschaftlich entwickelten und stabilen Land der Europäischen Union. Spanien belegt den zweiten Platz auf der Liste der besten europäischen Länder für den Ruhestand;
- die Möglichkeit, für den Daueraufenthalt in jedes EU-Land zu ziehen;
- Studium an den besten europäischen Universitäten;
- das Recht, Geschäfte zu tätigen oder in renommierten europäischen Unternehmen zu arbeiten. Spanien gehört zu den Top 5 Ländern für ausländische Fachkräfte;
- ein hochwertiges Gesundheitssystem;
- Kredite zu günstigen Zinssätzen;
- Möglichkeit zur legalen Reduzierung von Steuerpflichten;
- Gelder bei zuverlässigen europäischen Banken anlegen;
- visafreies Reisen innerhalb Europas;
- Kauf und Registrierung von Immobilien und Autos auf Ihren Namen.
Wichtige Erkenntnisse zur spanischen Staatsbürgerschaft
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Es gibt sechs Wege zur spanischen Staatsbürgerschaft, darunter Einbürgerung, Heirat, Familienzusammenführung, Vormundschaft sowie Abstammung oder Wahlrecht. Eine spanische Staatsbürgerschaft kann nicht direkt durch Investition erworben werden.
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Das Golden Visa Spanien ist ideal für vermögende Privatpersonen, die einen Aufenthalt und die Staatsbürgerschaft im Land anstreben. Die Investitionsoptionen reichen von Immobilien bis zu Staatsanleihen, und der Mindestinvestitionsbetrag beginnt bei 500.000 €.
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Die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung in Spanien erfordert einen 10-jährigen legalen Aufenthalt, beginnend mit einer Aufenthaltserlaubnis. Ausländer, die einen spanischen Pass erwerben, müssen ihre erste Staatsbürgerschaft aufgeben.
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Der spanische Pass gewährt Zugang zur EU, einschließlich der Möglichkeit, in ganz Europa zu leben, zu arbeiten und zu studieren. Zusätzliche Vorteile umfassen ein hochwertiges Gesundheitssystem, günstige Darlehen und visafreies Reisen in den Schengen-Raum.
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