EU-Länder ohne Vermögensteuer: Leitfaden 2026 für vermögende Investoren

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EU-Länder ohne Vermögensteuer: Leitfaden 2026 für vermögende Investoren

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22 min

Zusammenfassung

Die meisten EU-Länder erheben keine Netto-Vermögensteuer, was sie für vermögende Investoren attraktiv macht. Der Erhalt einer Auf­ent­halts­er­laub­nis durch Investition in einem dieser Länder kann die steuerliche Effizienz verbessern und gleichzeitig einen rechtlich sicheren Zweitwohnsitz bieten.

Dieser Leitfaden erklärt, was eine Netto-Vermögensteuer ist und wie sie sich von anderen vermögensbezogenen Steuern unterscheidet, vergleicht die wichtigsten EU-Jurisdiktionen, untersucht die für Investoren zentralen Länder, beleuchtet grenzüberschreitende Themen für die USA und das Vereinigte Königreich und beschreibt den Umzugsprozess.

Was ist eine Vermögensteuer und wie funktioniert sie in Europa?

Eine Netto-Vermögensteuer ist eine jährliche Abgabe auf das weltweite Gesamtvermögen einer Person abzüglich der Verbindlichkeiten. Der Begriff wird oft ungenau verwendet, daher ist es wichtig, eine echte Netto-Vermögensteuer von anderen vermögensbezogenen Steuern zu unterscheiden, die ähnlich aussehen, aber anders funktionieren.

Was als Netto-Vermögensteuer gilt

Eine Netto-Vermögensteuer bezieht sich auf den Gesamtwert des weltweiten Vermögens einer Person, einschließlich Bargeld, Wertpapiere, Immobilien und Unternehmensbeteiligungen, nach Abzug bestehender Verbindlichkeiten. Im Gegensatz zur Kapitalertragsteuer, die nur beim Verkauf eines Vermögenswerts anfällt, wird eine Netto-Vermögensteuer jedes Jahr erhoben, unabhängig davon, ob die Vermögenswerte Erträge abwerfen oder ein Verkauf stattfindet.

Der jährliche Charakter der Netto-Vermögensteuer macht sie für vermögende Privatpersonen besonders belastend. Ein Investor kann illiquide Vermögenswerte halten, wie ein privates Unternehmen, ein Immobilienportfolio oder einen Family Trust, und dennoch jährlich zur Kasse gebeten werden, auch wenn keine Liquidität freigesetzt wurde.

Mehrere Steuern in der EU werden oft fälschlicherweise für Netto-Vermögensteuern gehalten, obwohl sie die offizielle Definition einer Netto-Vermögensteuer nicht erfüllen. Beispiele hierfür sind die französische Immobiliensteuer, die belgische Steuer auf Wertpapierdepots und die niederländische Steuer auf fiktive Renditen aus Ersparnissen und Investitionen.

Ultimativer Vergleich der Golden Visa Programme

Praktischer Leitfaden

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Welche europäischen Länder haben im Jahr 2026 keine Vermögensteuer?

Die meisten europäischen Länder erheben keine Netto-Vermögensteuer. In vielen Rechtsordnungen geht deren Fehlen auch mit günstigen Erbschaftsregeln für direkte Fa­mi­li­en­mit­glie­der und einer relativ moderaten Kapitalertragbesteuerung einher.

Zu den Ländern, in denen keine Vermögensteuer und keine Erbschaftsteuer für die direkte Familie kombiniert werden, gehören Zypern, Malta, Lettland, Portugal, Ungarn und Andorra. Sie bieten zudem aktive Wege für einen Aufenthalt durch Investition an, was sie für Investoren relevant macht, die sowohl Aufenthaltsrechte als auch langfristige steuerliche Stabilität suchen.

Liste der europäischen Länder ohne Vermögenssteuer 2026

Land

Portugal

Vermögenssteuer [2]

Keine

Erbschaftssteuer [3]

Keine für Ehepartner und direkte Verwandte

Kapitalertragssteuer [4]

28% auf Anlagegewinne

Land

Griechenland

Vermögenssteuer [2]

Keine

Erbschaftssteuer [3]

1—40%

Kapitalertragssteuer [4]

15%

Land

Malta

Vermögenssteuer [2]

Keine

Erbschaftssteuer [3]

Keine

Kapitalertragssteuer [4]

Keine auf ausländische Kapitalerträge für Non-Doms

Land

Zypern

Vermögenssteuer [2]

Keine

Erbschaftssteuer [3]

Keine

Kapitalertragssteuer [4]

20% auf zypriotische Immobilien und immobilienbezogene Aktien

Land

Ungarn

Vermögenssteuer [2]

Keine

Erbschaftssteuer [3]

Keine für Ehepartner und direkte Verwandte

Kapitalertragssteuer [4]

15%

Land

Lettland

Vermögenssteuer [2]

Keine

Erbschaftssteuer [3]

Keine

Kapitalertragssteuer [4]

25.5%

Land

Andorra

Vermögenssteuer [2]

Keine

Erbschaftssteuer [3]

Keine

Kapitalertragssteuer [4]

10%, Befreiung für 10—12 Jahre

Land

Deutschland

Vermögenssteuer [2]

Keine

Erbschaftssteuer [3]

7—50%

Kapitalertragssteuer [4]

25%

Land

Österreich

Vermögenssteuer [2]

Keine

Erbschaftssteuer [3]

Keine

Kapitalertragssteuer [4]

27.5%

Land

Estland

Vermögenssteuer [2]

Keine

Erbschaftssteuer [3]

Keine

Kapitalertragssteuer [4]

24%

Land

Litauen

Vermögenssteuer [2]

Keine

Erbschaftssteuer [3]

Keine

Kapitalertragssteuer [4]

15—20%

Land

Bulgarien

Vermögenssteuer [2]

Keine

Erbschaftssteuer [3]

Keine für Ehepartner und direkte Verwandte

Kapitalertragssteuer [4]

10%

Land

Tschechische Republik

Vermögenssteuer [2]

Keine

Erbschaftssteuer [3]

Keine

Kapitalertragssteuer [4]

Im Einkommen enthalten

Land

Rumänien

Vermögenssteuer [2]

Keine

Erbschaftssteuer [3]

Keine

Kapitalertragssteuer [4]

10%

Land

Kroatien

Vermögenssteuer [2]

Keine

Erbschaftssteuer [3]

Keine für Ehepartner und direkte Verwandte

Kapitalertragssteuer [4]

12%

Land

Polen

Vermögenssteuer [2]

Keine

Erbschaftssteuer [3]

3—20%

Kapitalertragssteuer [4]

19%

Land

Luxemburg

Vermögenssteuer [2]

Keine

Erbschaftssteuer [3]

Keine für Ehepartner und direkte Verwandte auf den gesetzlichen Anteil

Kapitalertragssteuer [4]

Keine auf private Verkäufe nach 6 Monaten

Land

Monaco

Vermögenssteuer [2]

Keine

Erbschaftssteuer [3]

Keine für Ehepartner und Kinder

Kapitalertragssteuer [4]

Keine

Land

Italien

Vermögenssteuer [2]

IVIE — 1.06% auf ausländische Immobilien

IVAFE — 0.2% auf ausländische Finanzanlagen für italienische Steuerinländer

Erbschaftssteuer [3]

4—8%

Kapitalertragssteuer [4]

26%

Land

Frankreich

Vermögenssteuer [2]

IFI — 0—1.5% auf das steuerpflichtige Nettovermögen über 1.3 Millionen €

Erbschaftssteuer [3]

Keine für Ehepartner und bestimmte Geschwister

Kapitalertragssteuer [4]

30%

Land

Belgien

Vermögenssteuer [2]

0.15% jährliche Steuer auf Wertpapierkonten ab 1 Million €

Erbschaftssteuer [3]

3—80%

Kapitalertragssteuer [4]

10%

Land

Niederlande

Vermögenssteuer [2]

Box 3 fiktive Ertragssteuer auf Nettovermögen über 59.357 €, besteuert mit 36%

Erbschaftssteuer [3]

10—40%

Kapitalertragssteuer [4]

Box 3 fiktive Ertragssteuer auf Nettovermögen über 59.357 €, besteuert mit 36%

Land

Spanien

Vermögenssteuer [2]

Regionale Vermögenssteuer — 0.2—3.5%

Solidaritätssteuer — 1.7—3.5% für Vermögen über 3 Millionen €

Erbschaftssteuer [3]

7.65—34%

Kapitalertragssteuer [4]

19—28%

Land

Norwegen

Vermögenssteuer [2]

1% über 1.9 Millionen NOK und 1.1% über 21.5 Millionen NOK

Erbschaftssteuer [3]

Keine

Kapitalertragssteuer [4]

22%

Land

Schweiz

Vermögenssteuer [2]

Nur kantonale und kommunale Nettovermögenssteuer

Erbschaftssteuer [3]

Kantonal, Ehepartner befreit und direkte Nachkommen in den meisten Kantonen befreit

Kapitalertragssteuer [4]

Keine auf private Aktienverkäufe

Land

Vermögenssteuer [2]

Erbschaftssteuer [3]

Kapitalertragssteuer [4]

Portugal

Keine

Keine für Ehepartner und direkte Verwandte

28% auf Anlagegewinne

Griechenland

Keine

1—40%

15%

Malta

Keine

Keine

Keine auf ausländische Kapitalerträge für Non-Doms

Zypern

Keine

Keine

20% auf zypriotische Immobilien und immobilienbezogene Aktien

Ungarn

Keine

Keine für Ehepartner und direkte Verwandte

15%

Lettland

Keine

Keine

25.5%

Andorra

Keine

Keine

10%, Befreiung für 10—12 Jahre

Deutschland

Keine

7—50%

25%

Österreich

Keine

Keine

27.5%

Estland

Keine

Keine

24%

Litauen

Keine

Keine

15—20%

Bulgarien

Keine

Keine für Ehepartner und direkte Verwandte

10%

Tschechische Republik

Keine

Keine

Im Einkommen enthalten

Rumänien

Keine

Keine

10%

Kroatien

Keine

Keine für Ehepartner und direkte Verwandte

12%

Polen

Keine

3—20%

19%

Luxemburg

Keine

Keine für Ehepartner und direkte Verwandte auf den gesetzlichen Anteil

Keine auf private Verkäufe nach 6 Monaten

Monaco

Keine

Keine für Ehepartner und Kinder

Keine

Italien

IVIE — 1.06% auf ausländische Immobilien

IVAFE — 0.2% auf ausländische Finanzanlagen für italienische Steuerinländer

4—8%

26%

Frankreich

IFI — 0—1.5% auf das steuerpflichtige Nettovermögen über 1.3 Millionen €

Keine für Ehepartner und bestimmte Geschwister

30%

Belgien

0.15% jährliche Steuer auf Wertpapierkonten ab 1 Million €

3—80%

10%

Niederlande

Box 3 fiktive Ertragssteuer auf Nettovermögen über 59.357 €, besteuert mit 36%

10—40%

Box 3 fiktive Ertragssteuer auf Nettovermögen über 59.357 €, besteuert mit 36%

Spanien

Regionale Vermögenssteuer — 0.2—3.5%

Solidaritätssteuer — 1.7—3.5% für Vermögen über 3 Millionen €

7.65—34%

19—28%

Norwegen

1% über 1.9 Millionen NOK und 1.1% über 21.5 Millionen NOK

Keine

22%

Schweiz

Nur kantonale und kommunale Nettovermögenssteuer

Kantonal, Ehepartner befreit und direkte Nachkommen in den meisten Kantonen befreit

Keine auf private Aktienverkäufe

Beste Länder ohne Vermögensteuer für einen Aufenthalt durch Investition in Europa

Mehrere europäische Länder kombinieren das Fehlen einer Netto-Vermögensteuer mit Optionen für einen Aufenthalt durch Investition. In all diesen Ländern außer Zypern ermöglicht der Aufenthalt zudem visafreies Reisen in den Schengen‑Raum für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.

Aufenthaltstitel werden für 2 bis 10 Jahre ausgestellt, mit der Option auf Verlängerung und späterer Beantragung eines Daueraufenthalts oder der Staats­bür­ger­schaft. Fa­mi­li­en­mit­glie­der können in den Antrag einbezogen werden, und einige Länder bieten eine Vorzugsbehandlung bei der Erbschaftsteuer für direkte Fa­mi­li­en­mit­glie­der.

Portugal

Das Portugal Golden Visa wird für 2 Jahre ausgestellt und kann verlängert werden. Nach 5 Jahren können Antragsteller berechtigt sein, den Daueraufenthalt oder die portugiesische Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Investitionsanforderungen. Um sich für hne portugiesische Aufenthaltserlaubnis durch Investition zu qualifizieren, müssen Personen eine der folgenden Optionen wählen:

  • Unterstützung von Kultur und Kulturerbe — €250,000+;
  • Kauf von Investmentfondsanteile — €500,000+;
  • Investition in Forschungsaktivitäten — €500,000+;
  • Gründung eines Unternehmens und Schaffung von mindestens 5 Arbeitsplätzen — €500,000+;
  • Gründung eines Unternehmens und Schaffung von mindestens 10 Arbeitsplätzen.

Steuern auf Vermögen und Erbschaft. Portugal erhebt keine Netto-Vermögensteuer. Erbschaften zwischen Verwandten in direkter Linie sind befreit. In anderen Fällen fällt eine Stempelsteuer von 10% an[5].

Werden Sie eine Aufenthaltserlaubnis durch Investition in Portugal erhalten?

Von 5000+ Investoren geschätzt

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Griechenland

Das Griechenland Golden Visa wird für 5 Jahre gewährt, mit der Möglichkeit der Verlängerung. Nach diesem Zeitraum können Inhaber den Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erlangen und nach weiteren 2 Jahren die Staatsbürgerschaft beantragen.

Investitionsanforderungen. Das Griechenland Golden Visa ist über eine der folgenden Optionen erhältlich:

  • Immobilienkauf — €250,000+ bis €800,000+, je nach Art und Lage der Immobilie;
  • Kauf von Investmentfondsanteile — €350,000+;
  • Bankeinlage — €500,000+;
  • Unternehmensgründung — €500,000+;
  • Kauf von Staatsanleihen — €800,000+.

Steuern auf Vermögen und Erbschaft. Griechenland erhebt keine Netto-Vermögensteuer. Erbschaften, die von direkten Erben erhalten werden, sind bis zu €150,000 steuerfrei. Beträge über dieser Schwelle werden mit progressiven Sätzen von 1 bis 10% besteuert. Für entferntere Verwandte kann die Erbschaftsteuer bis zu 40% betragen[6].

Werden Sie eine Aufenthaltserlaubnis durch Investition in Griechenland erhalten?

Praktischer Leitfaden

Werden Sie eine Aufenthaltserlaubnis durch Investition in Griechenland erhalten?

Malta

Das Daueraufenthaltprogram in Malta, MPRP, gewährt einen lebenslangen Daueraufenthalt, anders als standardmäßige Golden Visa Routen. Die Aufenthaltstitelkarte selbst muss dennoch alle 5 Jahre erneuert werden.

Investitionsanforderungen. Das MPRP ist an Immobilien gebunden und erfordert zudem mehrere zusätzliche Zahlungen. Antragsteller müssen die folgenden obligatorischen Bedingungen erfüllen:

  • Miete einer Wohnimmobilie für 5 Jahre für €14,000 oder mehr pro Jahr, oder Kauf einer Immobilie im Wert von mindestens €375,000 zuzüglich mindestens €26,250 an Gebühren;
  • Zahlung eines staatlichen Beitrags von €37,000;
  • Zahlung einer Verwaltungsgebühr von €60,000;
  • Tätigen einer Wohltätigkeitsspende von €2,000.

Steuern auf Vermögen und Erbschaft. Malta erhebt weder eine Netto-Vermögensteuer noch eine Erbschaftsteuer.

Werden Sie eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Malta erhalten?

Von 5000+ Investoren geschätzt

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Zypern

Daueraufenthalt auf Zypern gewährt, wie das Programm Maltas, von Beginn an einen lebenslangen Aufenthalt. Um den Status zu behalten, muss der Inhaber Zypern mindestens einmal alle 2 Jahre besuchen. Eine Staatsbürgerschaft kann nach 8 Jahren Aufenthalt in Zypern möglich werden.

Investitionsanforderungen. Das Programm Dauerhaftes in Zypern durch Investition erfordert eine Mindestinvestition von €300,000+ unter einer der folgenden Optionen:

  • Kauf einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie;
  • Erwerb von Anteilen an zyperischen Unternehmen;
  • Investition in Wertpapiere.

Der Antragsteller muss zudem ein stabiles jährliches Mindesteinkommen aus dem Ausland von mindestens €50,000 nachweisen.

Steuern auf Vermögen und Erbschaft. Zypern erhebt weder eine Netto-Vermögensteuer noch eine Erbschaftsteuer.

Werden Sie eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Zypern erhalten?

Von 5000+ Investoren geschätzt

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Italien

Das Italien Golden Visa wird für 2 Jahre gewährt und kann dann um weitere 3 Jahre verlängert werden. Nach 5 Jahren kann der Inhaber für einen Daueraufenthalt berechtigt sein und nach weiteren 5 Jahren für die Staatsbürgerschaft.

Investitionsanforderungen. Das Investorenvisum Italiens bietet folgende Optionen:

  • €250,000+ in ein innovatives italienisches Start-up;
  • €500,000+ in ein italienisches Unternehmen;
  • €1 Million in ein philanthropisches Projekt von öffentlichem Interesse;
  • €2 Millionen in italienische Staatsanleihen.

Steuern auf Vermögen und Erbschaft. Italien erhebt keine breite Netto-Vermögensteuer. Personen, die in Italien steueransässig werden, können jedoch zwei vermögensspezifischen Abgaben auf ausländische Bestände unterliegen:

  1. Jährliche IVAFE von 0,2% auf ausländische Finanzanlagen.
  2. Jährliche IVIE von 1,06% auf ausländische Immobilien[7].

Diese Abgaben gelten nach der OECD-Definition nicht als Netto-Vermögensteuer, können aber für vermögende Investoren einen ähnlichen praktischen Effekt haben.

Für Verwandte in direkter Linie ist das Erbe bis zu €1 Million pro Begünstigtem steuerfrei. Beträge über dieser Schwelle werden mit 4% besteuert. Übertragungen an andere Fa­mi­li­en­mit­glie­der werden mit 6% oder 8% besteuert, je nach Verwandtschaftsgrad[8].

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Von 5000+ Investoren geschätzt

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Ungarn

Das Ungarn Golden Visa zeichnet sich durch seine 10-jährige Erstgültigkeit aus, die längste unter den Golden Visa Programmen. Das Visum kann einmal um weitere 10 Jahre verlängert werden. Ein Daueraufenthalt kann nach 3 Jahren möglich werden, die Staatsbürgerschaft nach weiteren 8 Jahren.

Investitionsanforderungen. Das Gastinvestorenvisum Ungarns bietet zwei Wege:

  • Kauf von Investmentfondsanteile — €250,000;
  • Spende an eine ungarische Hochschuleinrichtung — €1 Million.

Steuern auf Vermögen und Erbschaft. Ungarn erhebt keine Netto-Vermögensteuer. Erbschaften zwischen Verwandten in direkter Linie sind befreit. In anderen Fällen beträgt die Erbschaftsteuer 18%, während für Wohnimmobilien ein Vorzugssatz von 9% gilt[9].

Werden Sie eine Aufenthaltserlaubnis durch Investition in Ungarn erhalten?

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Lettland

Das Lettland Golden Visa wird für 5 Jahre gewährt und kann um den gleichen Zeitraum verlängert werden. Nach 5 Jahren kann der Inhaber für einen Daueraufenthalt berechtigt sein und nach 10 Jahren für die Staatsbürgerschaft.

Investitionsanforderungen. Lettland bietet eine der niedrigsten Investitionsschwellen unter den Programmen für einen Aufenthalt durch Investition mit folgenden Optionen:

  • €50,000+ — Unternehmensinvestition;
  • €250,000+ — Immobilienkauf;
  • €280,000+ — Eröffnung einer Bankeinlage.

Steuern auf Vermögen und Erbschaft. Lettland erhebt weder eine Netto-Vermögensteuer noch eine Erbschaftsteuer.

Erhalten Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Lettland durch Investition?

Von 5000+ Investoren geschätzt

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Andorra

Andorra Auf­ent­halts­er­laub­nis bietet einen verlängerbaren 2-jährigen Aufenthaltstitel für extrem vermögende Privatpersonen. Andorra ist kein EU-Mitgliedstaat, ermöglicht aber visafreies Reisen in die Nachbarländer Frankreich und Spanien.

Investitionsanforderungen. Der Weg des passiven Aufenthalts in Andorra erfordert eine Mindestinvestition von €1 Million, entweder in Immobilien oder in Finanzanlagen.

Steuern auf Vermögen und Erbschaft. Andorra ist ein Steuerparadies und erhebt keine Netto-Vermögensteuer oder Erbschaftsteuer. Zudem ist die Einkommensteuer auf 10% begrenzt[10]. Kapitalerträge werden mit 10% besteuert, wobei für bestimmte langjährig gehaltene Vermögenswerte Ausnahmen bestehen.

Europäische Länder ohne Vermögenssteuer mit Aufenthalt durch Investition auf einen Blick

Land

Portugal

Mindestinvestition

€250.000

Erwerbsdauer

12+ Monate

Fa­mi­li­en­mit­glie­der

Ehepartner, Kinder unter 26, Eltern

Mindestaufenthaltsanforderung

7 Tage pro Jahr

Land

Griechenland

Mindestinvestition

€250.000

Erwerbsdauer

4+ Monate

Fa­mi­li­en­mit­glie­der

Ehepartner, Kinder unter 21, Eltern

Mindestaufenthaltsanforderung

Keine

Land

Malta

Mindestinvestition

€169.000

Erwerbsdauer

6+ Monate

Fa­mi­li­en­mit­glie­der

Ehepartner, Kinder unter 29, Eltern, Großeltern

Mindestaufenthaltsanforderung

Keine

Land

Zypern

Mindestinvestition

€300.000

Erwerbsdauer

9+ Monate

Fa­mi­li­en­mit­glie­der

Ehepartner, Kinder unter 25

Mindestaufenthaltsanforderung

Besuch einmal alle 2 Jahre

Land

Italien

Mindestinvestition

€250.000

Erwerbsdauer

4+ Monate

Fa­mi­li­en­mit­glie­der

Ehepartner, Kinder unter 18, Eltern

Mindestaufenthaltsanforderung

Keine

Land

Ungarn

Mindestinvestition

€250.000

Erwerbsdauer

5+ Monate

Fa­mi­li­en­mit­glie­der

Ehepartner, Kinder unter 18, Eltern

Mindestaufenthaltsanforderung

Keine

Land

Lettland

Mindestinvestition

€50.000

Erwerbsdauer

3+ Monate

Fa­mi­li­en­mit­glie­der

Ehepartner, Kinder unter 18

Mindestaufenthaltsanforderung

Jährlicher Besuch zur Verlängerung der Aufenthaltstitelkarte

Land

Andorra

Mindestinvestition

€1 Million

Erwerbsdauer

4+ Monate

Fa­mi­li­en­mit­glie­der

Ehepartner, Kinder unter 25

Mindestaufenthaltsanforderung

90 Tage pro Jahr

Land

Mindestinvestition

Erwerbsdauer

Fa­mi­li­en­mit­glie­der

Mindestaufenthaltsanforderung

Portugal

€250.000

12+ Monate

Ehepartner, Kinder unter 26, Eltern

7 Tage pro Jahr

Griechenland

€250.000

4+ Monate

Ehepartner, Kinder unter 21, Eltern

Keine

Malta

€169.000

6+ Monate

Ehepartner, Kinder unter 29, Eltern, Großeltern

Keine

Zypern

€300.000

9+ Monate

Ehepartner, Kinder unter 25

Besuch einmal alle 2 Jahre

Italien

€250.000

4+ Monate

Ehepartner, Kinder unter 18, Eltern

Keine

Ungarn

€250.000

5+ Monate

Ehepartner, Kinder unter 18, Eltern

Keine

Lettland

€50.000

3+ Monate

Ehepartner, Kinder unter 18

Jährlicher Besuch zur Verlängerung der Aufenthaltstitelkarte

Andorra

€1 Million

4+ Monate

Ehepartner, Kinder unter 25

90 Tage pro Jahr

Länder in Europa mit einer Vermögensteuer und ähnlichen Abgaben

Einige europäische Länder erheben nach wie toll Vermögensteuern, darunter Norwegen, Spanien und die Schweiz. Gleichzeitig wenden Frankreich, Belgien und die Niederlande andere Systeme an, die zwar keine klassische Netto-Vermögensteuer darstellen, aber dennoch eine wiederkehrende Steuerlast erzeugen können.

Norwegen

Norwegen erhebt eine progressive Vermögensteuer auf das weltweite Nettovermögen von Steueransässigen. Die Steuer beträgt 1% auf das Nettovermögen über NOK 1,9 Millionen und 1,1% auf Vermögen über NOK 21,5 Millionen[11]. Sowohl der Staat als auch die Gemeinden erheben die Steuer, was die effektive Gesamtsteuerlast für Personen mit beträchtlichem Nettovermögen erhöht.

Spanien

Spanien erhebt eine regionale Vermögensteuer. Jede autonome Gemeinschaft kann ihren eigenen Tarif festlegen; wo dies nicht geschieht, gilt der staatliche Tarif gemäß Artikel 30 des Gesetzes 19/1991[12].

Nach den staatlichen Standardregeln erhält jeder Steuerzahler einen persönlichen Freibetrag von €700,000, bevor die progressive Steuertabelle greift. Nach Abzügen wird das verbleibende steuerpflichtige Vermögen mit 0,2 bis 3,5% besteuert, abhängig von der Stufe:

  • 0,2% — bis zu €167,129.45;
  • 0,3% — €167,129.45—334,252.88;
  • 0,5% — €334,252.88—668,499.75;
  • 0,9% — €668,499.75—1,336,999.51;
  • 1,3% — €1,336,999.51—2,673,999.01;
  • 1,7% — €2,673,999.01—5,347,998.03;
  • 2,1% — €5,347,998.03—10,695,996.06;
  • 3,5% — über €10,695,996.06.

Zusätzlich hat Spanien einen Solidaritätszuschlag eingeführt:

  • 1,7% auf Nettovermögen von €3,000,000—5,347,998;
  • 2,1% auf €5,347,998—10,695,996;
  • 3,5% über €10,695,996[13].

Schweiz

Die Schweiz erhebt Vermögensteuern auf kantonaler und kommunaler Ebene statt auf Bundesebene und wendet diese auf das weltweite Vermögen abzüglich Schulden für Ansässige an. Die Sätze variieren daher je nach Wohnsitzkanton erheblich.

Beispielsweise beträgt der effektive Vermögensteuersatz in steuergünstigen Kantonen wie Nidwalden etwa 0,0665%, während qualifizierte Beteiligungen von mindestens 10% an Kapitalgesellschaften von einem reduzierten Satz von 0,0532% profitieren[14]. Zug und Schwyz haben effektive Sätze von 0,27—0,37% bei typischen Vermögenswerten von High-Net-Worth-Individuals[15].

Status ohne Vermögensteuer vs. Golden Visa Aufenthalt und EU-Sondersteuerregime

Ein Golden Visa macht den Inhaber nicht automatisch zu einem Steueransässigen des Ziellandes. In den meisten Fällen gewährt es das Recht auf Aufenthalt, während keine oder nur eine minimale Aufenthaltspflicht besteht.

Auslöser für die Steueransässigkeit

Da die meisten Golden Visa Länder keine allgemeine Vermögensteuer erheben, ist das Hauptthema für Investoren meist nicht die Vermögensbesteuerung selbst, sondern der Steuerwohnsitz und die Behandlung spezifischer Vermögenswerte.

Die Steueransässigkeit wird in der Regel durch eine physische Präsenz von mehr als 183 Tagen sowie durch andere Anknüpfungspunkte wie den gewöhnlichen Aufenthalt oder den Mittelpunkt der lebenswichtigen Interessen ausgelöst. Zypern bietet zudem einen alternativen Weg zur Steueransässigkeit über seine 60-Tage-Regel.

Besondere Steuerregime

Mehrere EU-Länder bieten spezielle Steuerregime an, die den Aufenthalt für Golden Visa Inhaber, die sich für eine Steueransässigkeit entscheiden, attraktiver machen können.

In Portugal bietet das IFICI-Regime, ein spezieller steuerlicher Rahmen für neue Steueransässige in den Bereichen Forschung und Innovation, eine Pauschalsteuer von 20% auf qualifizierte Einkünfte aus nichtselbstständiger und selbstständiger Arbeit für 10 Jahre[19]. Für andere Steuerzahler wird die Einkommensteuer mit progressiven Sätzen von bis zu 48% erhoben[20].

Griechenland und Italien bieten Pauschalsteuer-Regime an, bei denen berechtigte Personen einen festen jährlichen Betrag anstelle der Einkommensteuer zu den ordentlichen progressiven Sätzen zahlen, die in Griechenland 44% und in Italien 43% erreichen[21].

In Griechenland beträgt die jährliche Pauschalsteuer €100,000 auf ausländische Einkünfte[22]. In Italien liegt sie bei €300,000. In beiden Ländern kann das Regime bis zu 15 Jahre lang angewendet werden[23].

Das Regime kann auch auf Fa­mi­li­en­mit­glie­der ausgeweitet werden: in Griechenland mit €20,000 pro Person und Jahr, und in Italien mit €50,000 pro Person und Jahr.

Malta verfolgt einen anderen Ansatz. Es operiert unter dem Non-Dom-System anstelle eines befristeten Sonderregimes. Unter diesem System fällt Steuer auf in Malta entstandene Einkünfte an sowie auf ausländische Einkünfte nur dann, wenn diese nach Malta überwiesen werden. Ausländische Kapitalerträge bleiben außerhalb der Steuerbasis, selbst wenn sie überwiesen werden. Diese Behandlung ist nicht auf eine bestimmte Anzahl von Jahren begrenzt[24].

Zypern bietet ebenfalls ein Non-Dom-Regime an, das für vermögende Investoren besonders attraktiv sein kann. Sein Hauptvorteil ist die Befreiung von Dividenden- und Zinserträgen, die bis zu 17 Jahre lang gelten kann. Danach können Deemed-Domicile-Regeln greifen, wenn die Person in 17 von 20 Jahren in Zypern steueransässig war[25].

Steuerwohnsitz und besondere Steuerregelungen in EU Golden Visa Ländern

Land

Portugal

Mindestaufenthalt für Golden Visa

7 Tage pro Jahr

Schwelle für den Steuerwohnsitz

183 Tage

Standard-Einkommensteuer

12,5—48%

Besondere Steuerregelung

20% für 10 Jahre für berechtigte Einwohner

Land

Griechenland

Mindestaufenthalt für Golden Visa

Keine

Schwelle für den Steuerwohnsitz

183 Tage

Standard-Einkommensteuer

9—44%

Besondere Steuerregelung

Pauschalsteuer €100.000 pro Jahr für 15 Jahre

Land

Malta

Mindestaufenthalt für Golden Visa

Keine

Schwelle für den Steuerwohnsitz

183 Tage

Standard-Einkommensteuer

Bis zu €12.000 steuerfrei, danach bis zu 35%

Besondere Steuerregelung

Non-Dom-Überweisungsbasis

Land

Zypern

Mindestaufenthalt für Golden Visa

Einmal alle 2 Jahre besuchen

Schwelle für den Steuerwohnsitz

183 Tage oder 60-Tage-Regel

Standard-Einkommensteuer

Bis zu €22.000 steuerfrei, danach bis zu 35%

Besondere Steuerregelung

Non-Dom SDC-Befreiung für 17 Jahre

Land

Ungarn

Mindestaufenthalt für Golden Visa

Keine

Schwelle für den Steuerwohnsitz

183 Tage

Standard-Einkommensteuer

15%

Besondere Steuerregelung

Keine

Land

Italien

Mindestaufenthalt für Golden Visa

Keine

Schwelle für den Steuerwohnsitz

183 Tage

Standard-Einkommensteuer

23—43%

Besondere Steuerregelung

Pauschalsteuer €300.000 pro Jahr für 15 Jahre

Land

Lettland

Mindestaufenthalt für Golden Visa

Einmal pro Jahr besuchen

Schwelle für den Steuerwohnsitz

183 Tage

Standard-Einkommensteuer

25,5—33%

Besondere Steuerregelung

Keine

Land

Mindestaufenthalt für Golden Visa

Schwelle für den Steuerwohnsitz

Standard-Einkommensteuer

Besondere Steuerregelung

Portugal

7 Tage pro Jahr

183 Tage

12,5—48%

20% für 10 Jahre für berechtigte Einwohner

Griechenland

Keine

183 Tage

9—44%

Pauschalsteuer €100.000 pro Jahr für 15 Jahre

Malta

Keine

183 Tage

Bis zu €12.000 steuerfrei, danach bis zu 35%

Non-Dom-Überweisungsbasis

Zypern

Einmal alle 2 Jahre besuchen

183 Tage oder 60-Tage-Regel

Bis zu €22.000 steuerfrei, danach bis zu 35%

Non-Dom SDC-Befreiung für 17 Jahre

Ungarn

Keine

183 Tage

15%

Keine

Italien

Keine

183 Tage

23—43%

Pauschalsteuer €300.000 pro Jahr für 15 Jahre

Lettland

Einmal pro Jahr besuchen

183 Tage

25,5—33%

Keine

Schritt‑für‑Schritt‑Verfahren: Wie man mit einem Golden Visa in ein EU-Land ohne Vermögensteuer umzieht

Basierend auf der Erfahrung von Immigrant Invest mit den EU Golden Visa Programmen reichen die Zeiträume für den gesamten Prozess von etwa 3 Monaten in Lettland bis zu über 12 Monaten in Portugal.

Für Investoren, die einen Umzug in europäische Länder ohne Vermögensteuer in Betracht ziehen, sind zusätzliche frühe Schritte zur Steuerplanung unerlässlich. Die unten aufgeführten Schritte erfolgen weitgehend nacheinander, aber die Steuerberatung und die Vorbereitung der Unterlagen zur Herkunft des Vermögens sollten parallel zur Planung in der Frühphase verlaufen.

1

Vorläufige Due‑Diligence‑Prüfung bestehen

Bevor dem Antragsteller erhebliche Kosten entstehen, führt Immigrant Invest eine vorläufige Due‑Diligence‑Prüfung durch, um die Förderfähigkeit zu bewerten und mögliche Risiken zu identifizieren. Das Team prüft den Hintergrund des Antragstellers, sein Compliance-Profil und die Herkunft der Mittel auf Grundlage eines ersten Satzes von Dokumenten.

Diese Phase mündet in eine Risikobeurteilung und einen personalisierten Aktionsplan, der sowohl die erforderlichen Unterlagen als auch den am besten geeigneten Programmweg abdeckt.

2

Bewertern Sie Ihre aktuelle steuerliche Position und Exit-Verpflichtungen

Bevor ein Ziel gewählt wird, holt der Investor ein formelles Gutachten zum Steuerwohnsitz von einem qualifizierten Berater im Heimatland ein. Dieses sollte bestätigen:

  • den exakten Zeitpunkt, zu dem die Steueransässigkeit im Heimatland nach der Abreise endet;
  • die Höhe einer etwaigen Wegzugsteuerlast;
  • wie Trusts, Holdinggesellschaften und Offshore-Strukturen nach den Steuerregeln des Ziellandes behandelt werden;
  • ob nach dem Umzug weiterhin laufende Meldepflichten bestehen.

Diese Prüfung sollte vor der Tätigung einer Investition abgeschlossen sein, nicht erst danach. Immigrant Invest kann Kunden mit einem lizenzierten Steuerberater zusammenbringen, um die erforderliche Bewertung zu erhalten.

3

Ziele definieren und Land wählen

Vor der Evaluierung von Programmen sollte der Investor genau definieren, welches Ergebnis er erzielen möchte. Dazu gehört die Klärung der Ziele, der bevorzugten steuerlichen Behandlung, des Budgets, der Aufenthaltsanforderungen, der berechtigten Fa­mi­li­en­mit­glie­der und der akzeptablen Bearbeitungszeit.

Die engere Auswahl sollte zudem gegen steuerliche Faktoren wie die Erbschaftsteuer, die Behandlung von Kapitalerträgen aus Übersee und die Verfügbarkeit eines speziellen Steuerregimes geprüft werden. Ziel ist es, die Liste für eine detaillierte Modellierung auf 2 oder 3 Länder zu reduzieren.

4

Investitionsweg wählen

Dort, wo Im­mo­bi­li­en­in­ves­ti­tio­nen zulässig sind, wählen viele Antragsteller diese Option, während andere Programme auf Fondsbeteiligungen oder Unternehmensinvestitionen basieren. Immigrant Invest analysiert die Ziele, Umstände und Prioritäten des Investors, um die Gerichtsbarkeit und den Weg zu empfehlen, die am besten passen.

Wählt der Investor die Immobilienoption, unterstützt das Immobilienteam bei der Auswahl geeigneter Objekte und beim Abschluss der Transaktion.

5

Dokumentenvorbereitung

Das juristische Team erstellt eine individuelle Dokumentenliste basierend auf dem gewählten Land und Programm. Diese umfasst in der Regel einen Reisepass, ein Führungszeugnis, Personenstandsurkunden, einen Investitionsnachweis, einen Lebenslauf und Krankenversicherungsunterlagen sowie gegebenenfalls notariell beglaubigte Kopien und zertifizierte Übersetzungen.

6

Erfüllung der Investitionsbedingung

Der Investor erbringt den erforderlichen Beitrag gemäß den Regeln des gewählten Programms. Je nach Weg kann dies den Kauf einer Immobilie, die Zeichnung eines Investmentfonds oder die Einlage in ein Unternehmen bedeuten. In einigen Ländern, darunter Griechenland, muss zu diesem Zeitpunkt nur ein Teil des Betrags gezahlt werden, während der Rest später gemäß den Vertragsbedingungen überwiesen wird.

In bestimmten Ländern, wie Ungarn, kann die Investition erst nach Genehmigung des Antrags getätigt werden.

7

Einreichung des Golden Visa Antrags

Das Antragspaket wird bei der zuständigen Migrationsbehörde oder Programmagentur eingereicht. In einigen Fällen kann ein Anwalt die Unterlagen per Vollmacht einreichen, wobei der Antragsteller zu einem späteren Zeitpunkt unter Umständen dennoch persönlich erscheinen muss.

8

Due‑Diligence‑Prüfung durchlaufen

Die Behörden des gewählten Landes prüfen die Berechtigung des Antragstellers, verifizieren die Herkunft der Mittel und suchen nach Warnsignalen wie Vorstrafen, laufenden Ermittlungen, früheren Visumablehnungen oder Sanktionsrisiken. Diese Überprüfung dauert oft mehrere Wochen bis Monate und spielt eine entscheidende Rolle für die endgültige Entscheidung.

9

Erhalt der Aufenthaltstitelkarte

Sobald der Antrag genehmigt ist, reist der Investor in das Land, um biometrische Daten abzugeben. Die Aufenthaltstitelkarte wird in der Regel innerhalb von 2—4 Wochen ausgestellt und kann je nach Verfahren des Landes persönlich abgeholt, durch einen Vertreter entgegengenommen oder an die registrierte Adresse gesendet werden.

10

Verlängerung des Aufenthaltstitels

Die Gültigkeitsdauer variiert je nach Golden Visa Programm und kann zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Eine Verlängerung erfordert, dass der Investor die qualifizierende Investition beibehält, die Programmbedingungen weiterhin erfüllt, erneut biometrische Daten abgibt und in einigen Fällen nachweist, dass die Mindestaufenthaltsdauer eingehalten wurde.

5 Gründe für einen Aufenthalt durch Investition in einem europäischen Land ohne Vermögensteuer

Ein europäischer Aufenthalt durch Investition kann mehr als nur Umzugsrechte bieten: In Ländern ohne Vermögensteuer kann er auch den Kapitalerhalt, die Geschäftsplanung und das langfristige Vermögensmanagement unterstützen.

1. Vermögensschutz

Ein Aufenthalt durch Investition in einem europäischen Land ohne Vermögensteuer kann Kapital vor jährlicher Erosion schützen. Wenn ein Land den nicht realisierten Wert von Vermögenswerten nicht besteuert, müssen Investoren keine Steuerverbindlichkeiten finanzieren, nur weil ein Portfolio, eine Unternehmensbeteiligung oder ein anderer Vermögenswert auf dem Papier an Wert gewonnen hat. Das ist besonders wichtig, wenn das Vermögen in Anlagen gebunden ist, die im Wert steigen, aber keinen sofortigen Cashflow generieren.

2. Bessere Bedingungen für das Halten von geschäftlichen Vermögenswerten

Ein Aufenthalt ohne Vermögensteuer in der EU kann persönliches Kapital schützen und geschäftliche Aktivitäten unterstützen. Beispielsweise bietet Ungarn mit 9% den niedrigsten Körperschaftsteuersatz der EU, während Zypern einen wettbewerbsfähigen Satz von 15% anwendet[26].

Malta bietet einen anderen Vorteil: Unter seinem Vollanrechnungssystem kann die nominale Körperschaftsteuer von 35% auf einen effektiven Satz von etwa 5% auf qualifizierte ausgeschüttete Handelsgewinne nach Rückerstattungen an die Anteilseigner sinken[27].

Das Geschäftspotenzial wird durch starke Sektoren wie den Tourismus verstärkt: Im Jahr 2025 erreichten die Übernachtungen in touristischen Unterkünften in der gesamten EU einen Rekordwert von 3,09 Milliarden, wobei Malta und Lettland einige der schnellsten jährlichen Zuwächse verzeichneten, während Italien und Griechenland zu den Top-Destinationen gehörten[28].

3. Strategische Basis für grenzüberschreitendes Asset Management

Ein Aufenthalt durch Investition kann zudem eine praktische europäische Basis für die Strukturierung und Verwaltung internationaler Vermögenswerte schaffen. Italien unterhält eines der größten Netzwerke an Steuerabkommen in Europa mit mehr als 100 geltenden Doppelbesteuerungsabkommen, während Ungarn mehr als 80 hat und Portugal mit 79 nicht weit dahinter liegt[29].

Über die Steuerplanung hinaus bietet eine EU-Basis auch logistische Vorteile, wobei bedeutende Seehäfen und Flughafen-Drehkreuze Handel, Reisen und regionalen Zugang unterstützen. Griechenland, Italien, Malta und Portugal stärken diesen Vorteil, da ihre Häfen zu den 15 geschäftigsten Containerhäfen in der EU zählen[30].

4. Rechtliche und finanzielle Stabilität in der EU

Der Aufenthalt in einem EU-Land bietet Zugang zu einem berechenbaren rechtlichen Umfeld, starkem Schutz von Eigentumsrechten und hochregulierten Finanzsystemen. Dies ist messbar: Im World Justice Project Rule of Law Index 2025 belegte Lettland weltweit Platz 21, Portugal Platz 29, Zypern Platz 30, Malta Platz 31 und Italien Platz 34 von 143 Ländern[31].

EU-Länder profitieren zudem vom gemeinsamen Finanzrahmen des Euroraums. Für Mitglieder des Euroraums beseitigt eine einheitliche Währung das Wechselkursrisiko innerhalb des Euros und unterstützt Handel sowie Investitionen. Die Europäische Zentralbank und nationale Behörden beaufsichtigen Banken gemeinsam im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus.

5. Zugang zum EU-Vermögensmanagement und Private Banking

Ein Aufenthalt in EU-Ländern kann es erleichtern, Bankbeziehungen innerhalb des europäischen Marktes für Vermögensverwaltung aufzubauen und zu pflegen. Das verwaltete Vermögen in Europa erreichte im Jahr 2024 die Summe von €33 Billionen, fast 12% mehr als im Jahr 2023. Schätzungen zufolge ist dieser Wert bis Ende September 2025 auf €34,4 Billionen gestiegen. Fast 85% dieser Aktivitäten konzentrierten sich auf sechs Länder, darunter Italien[32].

Europäische Privatbanken und Vermögensverwalter konkurrieren nicht nur bei den Anlageergebnissen, sondern auch bei der Breite ihrer Unterstützung. Diese kann Family-Office-Lösungen, Nachfolgeplanung, diskretionäre Portfolioverwaltung, digitale Vermögens-Tools und Zugang zu alternativen Anlagen umfassen.

Planung der Vermögensteuer für US-amerikanische und britische Staatsbürger, die einen Aufenthalt durch Investition in der EU erhalten

Ein Aufenthalt durch Investition in der EU kann die Steuerplanung unterstützen, aber für Bürger der USA und des Vereinigten Königreichs hängt das Ergebnis ebenso sehr von den Regeln des Heimatlandes wie von denen des Ziellandes ab. Auch nach Erhalt eines Golden Visa müssen Investoren prüfen, wie ihre bestehenden steuerlichen Verpflichtungen weiterhin gelten.

Steuerliche Überlegungen für US-Bürger

Die USA besteuern ihre Bürger auf weltweite Einkünfte und Gewinne, ungeachtet ihres Wohnorts. Zudem erheben sie derzeit keine bundesweite Netto-Vermögensteuer. Ein Umzug in ein EU-Land ohne Vermögensteuer über ein Golden Visa kann die Belastung durch lokale Vermögenssteuern reduzieren, befreit jedoch nicht von den US-Bundesmeldepflichten.

Zwei Melderegeln bleiben für US-Bürger im Ausland besonders wichtig:

  1. FBAR gilt, wenn der Gesamtwert ausländischer Finanzkonten zu irgendeinem Zeitpunkt im Kalenderjahr $10,000 übersteigt[28].
  2. FATCA kann die Einreichung des Formulars 8938 erfordern. Für einen alleinstehenden Steuerzahler mit Wohnsitz im Ausland liegt die Schwelle bei über $200,000 am letzten Tag des Steuerjahres oder über $300,000 zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Jahres. Diese Verpflichtungen bestehen auch dann fort, wenn die Person in der EU ansässig wird[29].

Die Wahl eines EU-Landes ohne Vermögensteuer mag die europäische Seite der steuerlichen Situation verbessern, schaltet die US-Besteuerung jedoch nicht aus. Der Vorteil ist meist begrenzter und praktischer Natur: Je nach Sachlage kann ein US-Bürger die Doppelbesteuerung durch den Ausschluss ausländischer Erwerbseinkünfte, ausländische Steuergutschriften und, sofern vorhanden, Abkommensvorteile reduzieren.

Die USA unterhalten Einkommensteuerabkommen mit über 60 Ländern, darunter Portugal, Griechenland, Malta, Zypern, Italien und Lettland[30]. Abkommensvorteile reduzieren Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzen, setzen aber die FBAR- und FATCA-Meldepflichten nicht außer Kraft.

Personen, die die Aufgabe der US-Staats­bür­ger­schaft oder das Ende des Status eines langfristigen Green-Card-Inhabers in Betracht ziehen, müssen eine Wegzugsteuer berücksichtigen. Die USA können die Person so behandeln, als hätte sie ihr weltweites Vermögen am Tag vor der Ausbürgerung verkauft, und den fiktiven Gewinn besteuern. Diese Regel kann für bestimmte Personen gelten, darunter jene:

  • mit einem Nettovermögen von über $2 Millionen;
  • deren durchschnittliche jährliche US-Einkommensteuerlast für die vorangegangenen 5 Jahre die inflationsbereinigte Schwelle überschreitet;
  • die keine vollständige Einhaltung der US-Steuervorschriften für die letzten 5 Jahre bescheinigen können[31].
Albert Ioffe

Albert Ioffe,

Rechts- und Compliance-Beauftragter, zertifizierter CAMS-Spezialist

Einige Investoren nutzen ein Golden Visa als eine Stufe einer umfassenderen Umzugsstrategie, die schließlich den Verzicht auf die US-Staatsbürgerschaft oder das Beenden eines langfristigen Daueraufenthalts beinhalten kann. In solchen Fällen sollte eine potenzielle Wegzugsteuer vor jeder Investitionsentscheidung modelliert werden, da sie die Gesamtkosten des Umzugs erheblich beeinflussen kann.

Steuerliche Überlegungen für britische Staatsbürger

Erbschaftsteuer. Für britische Staatsangehörige, die ein Golden Visa in Erwägung ziehen, ist das Hauptsteuerthema meist die Erbschaftsteuer, nicht die Vermögensteuer. Das Vereinigte Königreich hat keine allgemeine Netto-Vermögensteuer, erhebt aber Erbschaftsteuer von 40% auf Nachlässe über £325,000. Ein zusätzlicher Freibetrag von £175,000 kann gelten, wenn das Hauptheim an direkte Nachkommen übergeht. Beide Schwellenwerte sind bis April 2031 eingefroren, was bedeutet, dass sie im Laufe der Zeit nicht steigen werden[32].

Ein Golden Visa reduziert für sich genommen nicht die britische Steuerbelastung. Investoren, die im Ausland steueransässig werden, können jedoch davon profitieren, in einem Land zu leben, das keine allgemeine Vermögensteuer erhebt.

Britisches Non-Dom-Regime. Die jüngste britische Steuerreform ist ebenfalls für die Umzugsplanung relevant. Ab dem 6. April 2025 gelten das alte Non-Dom-Regime und die Remittance-Basis nicht mehr. Sie wurden durch ein 4-jähriges Regime für ausländische Einkünfte und Gewinne ersetzt für Personen, die britische Steueransässige werden, nachdem sie 10 Jahre lang nicht im Vereinigten Königreich ansässig waren. Nach diesen 4 Jahren werden ausländische Einkünfte und Gewinne im Vereinigten Königreich nach dem Welteinkommensprinzip besteuert[33].

Albert Ioffe

Albert Ioffe,

Rechts- und Compliance-Beauftragter, zertifizierter CAMS-Spezialist

Für Golden Visa Antragsteller ist dieser Punkt von praktischer Bedeutung. Ein Umzug ins Ausland beseitigt nicht automatisch die britische Steuerbelastung, und die Erbschaftsteuer kann auch nach dem Wegzug gemäß den britischen Langzeit-Aufenthaltsregeln relevant bleiben. Daher sollten Länder wie Malta, Zypern und Griechenland als Teil eines breiteren grenzüberschreitenden Steuerplans und nicht als alleinstehende Lösung betrachtet werden.

Risiken und Fallstricke beim Umzug über Golden Visa Programme in Länder ohne Vermögensteuer

Ein Umzug in ein Land ohne Vermögensteuer über ein Golden Visa mag auf dem Papier einfach aussehen, erfordert in der Praxis jedoch sorgfältige Aufmerksamkeit gegenüber regulatorischen, steuerlichen und investiven Risiken.

Änderungen der Programmregeln

Die Regeln für Golden Visa und die Investitionsschwellen wurden in ganz Europa wiederholt verschärft. Griechenland ist ein klares Beispiel: Was einst eine einheitliche Schwelle von €250,000 für Immobilien war, ist zu einem gestuften System von €400,000 oder €800,000 je nach Standort geworden, während die €250,000-Option nur noch für spezifische Umwandlungs- und Restaurierungsfälle besteht. Portugal zeigt das gleiche Muster in anderer Form: Das Golden Visa existiert weiterhin, aber der Weg über Immobilien wurde 2023 abgeschafft.

Investoren, die sich auf veraltete Zahlen verlassen, könnten feststellen, dass eine gewählte Immobilie nicht mehr qualifiziert oder dass das erforderliche Kapital gestiegen ist. Die Prüfung des aktuellen Rechtsrahmens und der förderfähigen Investitionskategorien vor dem Fortfahren hilft, Planungen auf Basis veralteter Regeln zu vermeiden.

Zusätzliche Kosten

Die genannte Investitionsschwelle spiegelt nur den qualifizierenden Mindestbetrag wider. In der Realität sind die Gesamtkosten der Teilnahme höher. Zusätzliche Ausgaben können Grunderwerbsteuern, Notargebühren, Rechtsdienstleistungen, Provisionen für Immobilienmakler, staatliche Antragsgebühren, Übersetzungen, Apostillen und Kosten für die Immobilienverwaltung umfassen.

Die Anforderung einer detaillierten Kostenaufstellung, die Erwerbsnebenkosten, staatliche Gebühren und laufende Kosten abdeckt, ermöglicht es Investoren, Optionen genau zu vergleichen und eine Unterschätzung des benötigten Kapitals zu vermeiden.

Immobilien-Eignung und Titelrisiko

Bei einigen Golden Visa Programmen entstehen Risiken nicht nur aus dem rechtlichen Status der Immobilie, sondern auch aus ihrer Lage und Nutzung. In Griechenland hängt das erforderliche Minimum sowohl vom Standort der Immobilie ab als auch davon, ob es sich um einen Standardkauf oder einen Umwandlungs- oder Renovierungsfall handelt. In Lettland muss die qualifizierende Immobilie in Riga, Jurmala oder bestimmten Gemeinden innerhalb von etwa 50 km um Riga liegen.

Gleichzeitig kann die Immobilie selbst rechtliche Probleme aufweisen, wie Belastungen, ungeklärte Erbansprüche, nicht eingetragene Bauten oder Unregelmäßigkeiten bei der Zoneneinteilung. Vermögenswerte der Renovierungskategorie erfordern zusätzliche Prüfungen, einschließlich Baugenehmigungen und Compliance nach Abschluss der Arbeiten.

Eine Immobilie, die allein wegen des Preises geeignet scheint, kann sich daher als ungeeignet oder rechtlich problematisch erweisen. Eine unabhängige rechtliche Due‑Diligence‑Prüfung, einschließlich einer Grundbuchrecherche und Prüfung von Planungsunterlagen, sollte stets vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgen.

Um das Risiko zu reduzieren, arbeitet Immigrant Invest nur mit verifizierten Immobilien zusammen, die die Programmanforderungen erfüllen, und hilft Investoren bei der Auswahl einer Option, die allen geltenden Kriterien entspricht.

Immobilienbeispiele in Griechenland

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Griechenland, Chania

275.000 €+

Cosy apartments with guaranteed income, Chania, Crete

square icon40 m²
bed icon1
bathroom icon1
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location icon

Griechenland, Athens

Cosy and stylish apartments in modern style, Glyfada, Athens

bed icon2
bathroom icon2
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location icon

Griechenland, Athens

Elegant apartments, Elliniko, Athens

bed icon3
bathroom icon3—4

Verzögerungen und Ablauf von Dokumenten

Zeitpläne hängen teilweise von Faktoren außerhalb der Kontrolle des Antragstellers ab, wie Bearbeitungsschlangen und Terminen für Biometrie. Viele Dokumente sind nur 3 bis 6 Monate gültig, sodass Verzögerungen bedeuten können, sie erneut beschaffen zu müssen, oft mit neuen Apostillen und Übersetzungen.

Eine zu frühe Vorbereitung von Dokumenten erhöht das Risiko des Ablaufs, zusätzlicher Kosten und weiterer Verzögerungen, insbesondere bei Familienanträgen.

Verwechslung von Aufenthalt und Staats­bür­ger­schaft

Ein Golden Visa gewährt einen verlängerbaren Aufenthaltstitel und keine Staats­bür­ger­schaft. Die Einbürgerung in EU-Ländern erfordert die Erfüllung separater Bedingungen, darunter mehrere Jahre legalen Aufenthalts, Integrationsanforderungen und Sprachkenntnisse.

Investoren, deren langfristiges Ziel die EU-Staats­bür­ger­schaft ist, sollten den Aufenthaltstitel und die Einbürgerungswege zusammen bewerten. Die Staats­bür­ger­schaft als automatische Fortsetzung des Golden Visa zu betrachten, kann zu unrealistischen Erwartungen hinsichtlich Zeitplänen und Berechtigung führen.

Unsicherheit beim Steuerwohnsitz

Mehrere Golden Visa Programme verlangen nicht, dass Investoren im Gastland wohnen. Während diese Flexibilität oft attraktiv ist, begründet das Halten eines Aufenthaltstitels nicht automatisch eine Steueransässigkeit.

Die Steueransässigkeit hängt von nationalen Regeln ab, die üblicherweise physische Präsenzschwellen wie die 183-Tage-Regel oder andere Anknüpfungspunkte wie den Mittelpunkt der lebenswichtigen Interessen beinhalten. Umgekehrt können Investoren, die viel Zeit im Zielland verbringen, unbeabsichtigt eine Steueransässigkeit auslösen.

Prüfung der Herkunft der Mittel

Golden Visa Programme verlangen von Antragstellern den Nachweis der rechtmäßigen Herkunft der Investitionsmittel. Banken, Notare und Programmbehörden führen ihre eigenen KYC- und AML-Prüfungen durch.

Antragsteller mit komplexen Finanzgeschichten — wie Vermögenswerte in mehreren Gerichtsbarkeiten, geschäftlich erworbenes Vermögen oder geerbtes Kapital — können auf zusätzliche Prüfungen stoßen. Im Heimatland akzeptierte Dokumentationen entsprechen möglicherweise nicht den lokalen Bankstandards.

Die Vorbereitung eines strukturierten Dokumentenpakets zur Herkunft des Vermögens, das den Weg der Mittel von der ursprünglichen Quelle bis zur finalen Investitionstransaktion nachzeichnet, kann Verzögerungen erheblich reduzieren.

Überhöhte Renditeerwartungen

Golden Visa Wege können Investitionsrenditen generieren. Investoren können beispielsweise Mieteinnahmen aus Immobilien erhalten, Kapitalzuwachs beim Verkauf des Vermögenswerts oder Renditen aus Investmentfonds, sofern solche Optionen bestehen. Werbematerialien, die erwartete Renditen oder Performance-Zahlen nennen, stellen in der Regel Schätzungen und keine garantierten Ergebnisse dar.

Albert Ioffe

Albert Ioffe,

Rechts- und Compliance-Beauftragter, zertifizierter CAMS-Spezialist

Tatsächliche Mieteinnahmen hängen von der Lage der Immobilie, der Nachfrage, der Belegung und der Qualität der Verwaltung ab. Die Performance von Fonds hängt von Marktbedingungen, der Anlagestrategie und den Gebühren ab. Nach Abzug von Ausgaben, Leerstandszeiten und lokalen Steuern kann die endgültige Rendite deutlich niedriger ausfallen als die ursprünglich präsentierten Zahlen.

Wie Immigrant Invest beim EU-Aufenthalt durch Investition helfen kann

Immigrant Invest ist ein lizenziertes Unternehmen für Investitionsmigration, das seit 2006 in der Branche tätig ist. Wir vereinen mehr als 70 zertifizierte Fachleute in 11 Ländern und haben über 10,000 Kunden bei Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftslösungen unterstützt.

Für Investoren, die einen EU-Aufenthalt in Ländern ohne Vermögensteuer in Betracht ziehen, bietet Immigrant Invest umfassende Unterstützung bei:

  1. Vorläufiger Due‑Diligence‑Prüfung vor dem Antrag, um mögliche Risiken zu identifizieren.
  2. Beratung bei der Auswahl des am besten geeigneten Landes und Investitionsweges basierend auf den Zielen des Kunden, der Familienzusammensetzung, dem Budget und dem Zeitplan.
  3. Voller rechtlicher Unterstützung während des gesamten Antragsprozesses gemäß den aktuellen Regeln jedes Programms.
  4. Dokumentenvorbereitung, einschließlich maßgeschneiderter Checklisten, Koordination von Übersetzungen, Notarisierungen und Apostillen sowie Unterstützung bei der Dokumentation der Herkunft der Mittel für Compliance- und Bankprüfungen.
  5. Unterstützung bei Immobilien und anderen qualifizierenden Investitionsoptionen, je nach Programm.
  6. Einreichung des Antrags und Unterstützung in jeder Verfahrensphase bis zur Ausstellung der Aufenthaltstitelkarte.
  7. Unterstützung bei Verlängerungen und der langfristigen Planung im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung des Aufenthaltsstatus.

Anwälte von Immigrant Invest werden regelmäßig von führenden Medien eingeladen, um Entwicklungen in der Investitionsmigration zu kommentieren, was das professionelle Ansehen des Unternehmens am Markt widerspiegelt.

Wichtige Erkenntnisse über EU-Länder ohne Vermögensteuer

  1. Die meisten europäischen Länder erheben keine Netto-Vermögensteuer. In Europa verbleiben allgemeine Vermögenssteuern nur in Spanien, Norwegen und der Schweiz.
  2. Italien, Frankreich, Belgien und die Niederlande erheben keine Netto-Vermögensteuer als solche, wenden aber andere Steuern an, die in der Praxis einen ähnlichen Effekt erzielen können.
  3. Für Investoren kann ein Umzug in ein Land ohne Vermögensteuer mit anderen Vorteilen kombiniert werden, wie dem Fehlen einer Erbschaftsteuer, einem günstigen Kapitalertragsregime oder dem Zugang zu einem speziellen Steuerregime.
  4. Optionen für einen Aufenthalt durch Investition sind in Portugal, Griechenland, Malta, Zypern, Ungarn, Italien, Lettland und Andorra verfügbar.
  5. Ein Golden Visa macht den Inhaber nicht automatisch zu einem Steueransässigen. Die Steueransässigkeit wird in der Regel durch physische Präsenz — typischerweise 183 Tage im Jahr — und andere Bindungen wie einen festen Wohnsitz oder den Mittelpunkt der lebenswichtigen Interessen ausgelöst.

Immigrant Invest ist ein lizenzierter Agent für Staats­bür­ger­schafts- und Aufenthaltsprogramme durch Investition in der EU, der Karibik, Asien und dem Nahen Osten. Profitieren Sie von unserer weltweiten Erfahrung aus 15 Jahren — vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Experten für Investitionsprogramme.

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Über die Autoren

Geschrieben von Albert Ioffe

Rechts- und Compliance-Beauftragter, zertifizierter CAMS-Spezialist

Albert hilft Investoren, das am besten geeignete Investitionsprogramm auszuwählen, sich auf die Due Diligence vorzubereiten und eine zweite Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Etwa 100 Familien haben bereits mit Alberts rechtlicher Unterstützung den gewünschten Status erlangt.

Tatsache überprüft von Pedro Barata

Senior-Berater für Investitionsmigration

Bewertet von Vladlena Baranova

Leiter der Rechts- und AML-Compliance-Abteilung, CAMS, IMCM

Häufig gestellte Fragen

  • Welche europäischen Länder haben im Jahr 2026 keine Vermögensteuer?

    Die große Mehrheit der europäischen Länder erhebt keine echte Netto-Vermögensteuer. Nur Norwegen, Spanien und die Schweiz wenden noch eine solche an, während Länder wie die Niederlande, Italien, Frankreich und Belgien andere Steuerregeln haben, die in der Praxis einen ähnlichen Effekt erzielen können.

  • Ist Portugal vermögensteuerfrei?

    Portugal erhebt keine Netto-Vermögensteuer. Es gibt zudem keine Erbschaftsteuer für nahe Familienangehörige, während für andere Begünstigte eine Stempelsteuer von 10% anfällt. Die Einkommensteuer wird mit progressiven Sätzen erhoben, die grob von 12,5 bis 48% reichen, und Kapitalerträge aus Wertpapieren werden in der Regel mit 28% besteuert.

  • Hat Griechenland eine Vermögensteuer?

    Nein, Griechenland erhebt keine Netto-Vermögensteuer. Erbschaften von direkten Erben sind bis zu €150,000 steuerfrei, während Beträge über dieser Schwelle mit progressiven Sätzen von 1 bis 10% besteuert werden. Griechenland erhebt zudem Einkommensteuer zu progressiven Sätzen von bis zu 44%, während Kapitalerträge mit 15% besteuert werden. Die Kapitalertragsteuer auf Immobilien bleibt nach den aktuellen Regeln jedoch ausgesetzt.

  • Was ist der Unterschied zwischen einer Vermögensteuer und einer Immobiliensteuer?

    Eine Vermögensteuer wird jährlich auf das gesamte Nettovermögen einer Person erhoben — alle Vermögensarten kombiniert, abzüglich Verbindlichkeiten. Eine Immobiliensteuer bezieht sich nur auf Immobilien, üblicherweise basierend auf dem Schätzwert der Immobilie und nicht auf ihrem Verhältnis zum gesamten Nettovermögen des Eigentümers. Es handelt sich um strukturell unterschiedliche Abgaben.

  • Welche EU-Länder ohne Vermögensteuer haben auch keine Erbschaftsteuer?

    Die meisten EU-Länder ohne Vermögensteuer erheben entweder gar keine Erbschaftsteuer oder keine Erbschaftsteuer für direkte Verwandte. Zu dieser Gruppe gehören Zypern, Malta, Estland, Österreich, Lettland, Litauen, Portugal, die Tschechische Republik, Rumänien, Kroatien und Luxemburg in Bezug auf den Pflichtteil. Andorra, obwohl kein EU-Mitgliedstaat, erhebt ebenfalls weder Erbschaft- noch Vermögensteuer.

  • Zahle ich Vermögensteuer, wenn ich ein Golden Visa besitze, aber nicht steuerlich ansässig werde?

    Nein, der bloße Besitz eines Golden Visa löst in der Regel keine Vermögensteuer aus, da diese Art von Steuer im Allgemeinen nur für Steueransässige gilt. Wenn eine Person nicht steueransässig wird, bleibt ihre steuerliche Position üblicherweise an ihr Heimatland gebunden.

  • Kann ich die Vermögensteuer vermeiden, indem ich in ein anderes europäisches Land ziehe?

    Die Vermeidung einer Vermögensteuer in Ihrem aktuellen Wohnsitzland durch den Umzug in ein europäisches Land ohne Vermögensteuer ist rechtlich möglich, wenn sie korrekt durchgeführt wird. Es erfordert einen echten Wechsel der Steueransässigkeit — nachgewiesen durch das Erfüllen von Präsenzschwellen, das Trennen oder Reduzieren von Verbindungen zum Heimatland und den Erhalt einer Ansässigkeitsbescheinigung im neuen Land.

  • Ist Spaniens Vermögensteuer im Jahr 2026 noch in Kraft?

    Ja, Spaniens regionale Vermögensteuer bleibt in Kraft. Auf regionaler Ebene liegt sie bei 0,16—3,5% auf das Nettovermögen über €700,000 für Ansässige. Zudem wurde der Solidaritätszuschlag von 1,7—3,5% auf das Nettovermögen über €3 Millionen im November 2023 vom spanischen Verfassungsgericht als verfassungskonform bestätigt und danach dauerhaft eingeführt.

  • Hat Spanien sein Golden Visa Programm eingestellt?

    Ja, Spaniens Golden Visa Programm wurde am 3. April 2025 offiziell für neue Anträge geschlossen. Bestehende Inhaber behalten ihre Titel und Verlängerungsrechte. Ein gleichwertiges Programm als Ersatz wurde bisher nicht angekündigt.

    Nicht-EU-Bürger können Golden Visa Programme in Portugal, Griechenland, Italien, Lettland und Ungarn sowie Wege für einen Aufenthalt durch Investitionen in Malta und Zypern in Betracht ziehen. Andorra bietet ebenfalls einen investitionsbasierten Aufenthaltstitel an, obwohl es nicht Teil der EU ist.

  • Was ist mit dem portugiesischen NHR-Regime passiert — ist es noch verfügbar?

    Das Non-Habitual Resident Regime in Portugal wurde für neue Antragsteller zum 1. Januar 2025 eingestellt. Es wurde durch das IFICI-Programm ersetzt, das eine Pauschalsteuer von 20% auf qualifizierte Einkünfte aus nichtselbstständiger und selbstständiger Arbeit für 10 Jahre bietet. IFICI richtet sich an Personen in den Bereichen Forschung, Innovation und spezifische hochqualifizierte Tätigkeiten an berechtigten Institutionen.

  • Eliminiert der Umzug in ein europäisches Land ohne Vermögensteuer als US-Bürger meine US-Steuerpflichten?

    Nein, die USA besteuern ihre Bürger auf weltweite Einkünfte und Gewinne, unabhängig vom Wohnsitz. Der Umzug in ein europäisches Land ohne Vermögensteuer reduziert die Belastung durch europäische Steuern — potenziell erheblich, wenn ein günstiges Sonderregime gilt — eliminiert jedoch nicht die US-Einkommensteuerpflichten, die FBAR-Meldungen oder die FATCA-Compliance. US-Bürger, die sich für den Ausschluss ausländischer Erwerbseinkünfte qualifizieren und ausländische Steuergutschriften nutzen, können die Doppelbesteuerung deutlich reduzieren, müssen aber weiterhin jährlich US-Steuererklärungen einreichen.

  • Was ist das günstigste europäische Golden Visa in einem Land ohne Vermögensteuer im Jahr 2026?

    Gemessen an der Mindestinvestition bietet Lettland mit €50,000 die niedrigste Schwelle. In den meisten anderen EU-Ländern ohne Vermögensteuer liegt der Einstiegspunkt bei €250,000, während Malta bei €169,000 und Zypern bei €300,000 beginnt.

  • Wie funktioniert Maltas Non-Dom-Regime für neue Ansässige?

    Unter Maltas Non-Dom-Steuerregime:

    • unterliegen ausländische Einkünfte, die nicht nach Malta überwiesen werden, nicht der maltesischen Einkommensteuer;
    • sind ausländische Kapitalerträge von der maltesischen Steuer befreit, selbst wenn sie überwiesen werden;
    • werden in Malta entstandene Einkünfte und nach Malta überwiesene ausländische Einkünfte mit progressiven Sätzen von bis zu 35% besteuert.
  • Wie lange dauert es, ein Golden Visa in einem europäischen Land ohne Vermögensteuer zu erhalten?

    Die Bearbeitungszeiten für das Golden Visa variieren je nach Land, wobei Lettland mit einer Erwerbsdauer von über 3 Monaten die schnellste Option bietet. In anderen Golden Visa Ländern sieht der Zeitplan etwa wie folgt aus:

    • Griechenland, Italien und Andorra — über 4 Monate;
    • Malta — über 6 Monate;
    • Zypern — über 9 Monate;
    • Portugal — über 12 Monate.

    Dies sind Richtwerte. Die tatsächlichen Zeiträume hängen von der Vollständigkeit des Antrags, der Komplexität der Due‑Diligence‑Prüfung, der Terminvergabe für Biometrie und der Arbeitsbelastung der Einwanderungsbehörden ab.

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Zlata Erlach
Zlata Erlach

Leiter des österreichischen Büros

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