Wie man die EU-Staats­bür­ger­schaft durch Abstammung erhält: Aktualisierte Regeln für den Weg zum EU-Reisepass

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Wie man die EU-Staats­bür­ger­schaft durch Abstammung erhält: Aktualisierte Regeln für den Weg zum EU-Reisepass

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3 min

Zusammenfassung

Die EU-Staats­bür­ger­schaft durch Abstammung kann aufgrund des Nachweises gewährt werden, dass Ihre Vorfahren Staatsbürger eines EU-Landes waren.

In diesem Artikel erörtern wir, wer und in welchen EU-Ländern die Staats­bür­ger­schaft durch Abstammung erhalten kann.

Wer kann die Staatsbürgerschaft durch Abstammung erhalten

Die Staats­bür­ger­schaft durch Abstammung oder „nach dem Abstammungsprinzip“ ist eine der Möglichkeiten, die Staats­bür­ger­schaft zu erhalten. Ein Ausländer, dessen Vorfahren Staatsbürger eines anderen Landes waren, kann dessen Staats­bür­ger­schaft beantragen, wenn dies nach dem Gesetz dieses Landes zulässig ist.

Ausländer können die Staats­bür­ger­schaft durch Abstammung in einem EU-Land erwerben, wenn sie nachweisen können, dass ihre Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern Staatsbürger eines europäischen Landes waren.

Jeder Staat hat seine eigenen Bedingungen: Einige Länder vergeben die Staats­bür­ger­schaft nur an Enkelkinder, während andere sogar Urenkeln und deren Nachkommen in zukünftigen Generationen erlauben, Staatsbürger zu werden.

Die Staats­bür­ger­schaft eines EU-Landes gehört zu den begehrtesten der Welt. Nachkommen von Europäern finden sich in fast jedem Land. In einigen Fällen sind ihre Vorfahren ausgewandert, in anderen Fällen wurden sie aus dem Land vertrieben, und in einigen Fällen ist der Nachkomme sich nicht einmal bewusst, dass seine Vorfahren Staatsbürger eines europäischen Landes waren.

Ein von einem EU-Land ausgestellter Reisepass berechtigt den Inhaber, in nahezu jedem EU-Land zu leben, zu arbeiten und zu studieren sowie sich frei im Schengen-Raum zu bewegen. EU-Bürger können zudem in zahlreiche andere Länder weltweit ohne Visum reisen.

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Welche EU-Länder gewähren die Staatsbürgerschaft durch Abstammung

Kinder von EU-Bürgern erhalten die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern nach dem „Abstammungsprinzip“. Zum Beispiel werden Kinder portugiesischer Staatsbürger, die in Portugal geboren wurden, sofort portugiesische Staatsbürger.

Wenn jedoch ein Kind portugiesischer Staatsbürger beispielsweise in Peru geboren wird und diese nicht sofort die portugiesische Staats­bür­ger­schaft beantragen, wird das Kind kein portugiesischer Staatsbürger, kann aber in Zukunft die portugiesische Staats­bür­ger­schaft beantragen.

Die Anforderungen an Antragsteller variieren je nach Land und ihrer spezifischen Situation. In einigen Ländern reicht es aus, Dokumente vorzulegen, die die Verwandtschaft oder die Geburtsurkunde eines Verwandten bestätigen, und in anderen müssen Antragsteller auch eine Sprachprüfung ablegen.

Enkelkinder und andere Generationen. EU-Länder, die die Staatsbürgerschaft durch Abstammung gewähren, sind die folgenden:

  • Bulgarien — an Enkelkinder und Urenkelkinder;

  • Kroatien — an Enkelkinder;

  • Tschechien — an Enkelkinder;

  • Griechenland — an Enkelkinder und Urenkelkinder;

  • Ungarn — an Enkelkinder, Urenkelkinder und andere Generationen;

  • Irland — an Enkelkinder und Urenkelkinder;

  • Italien — an Enkelkinder, Urenkelkinder und andere Generationen;

  • Lettland — an Enkelkinder, Urenkelkinder und andere Generationen;

  • Litauen — an Enkelkinder, Urenkelkinder und andere Generationen;

  • Luxemburg — an Enkelkinder, Urenkelkinder und andere Generationen;

  • Malta — an Enkelkinder;

  • Polen — an Enkelkinder, Urenkelkinder und andere Generationen;

  • Portugal — an Enkelkinder;

  • Rumänien — an Enkelkinder;

  • Slowakei — an Enkelkinder und Urenkelkinder;

  • Slowenien — an Enkelkinder;

  • Spanien — an Enkelkinder.

Andere Wege zur EU-Staatsbürgerschaft

Es ist auch möglich, Bürger eines EU-Landes zu werden durch Einbürgerung, Repatriierung oder außergewöhnliche Verdienste. Investoren nehmen an staatlichen Aufenthaltsprogrammen teil, um die Wartezeit für die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung zu verkürzen.

Malta ist das einzige EU-Land, das die maltesische Staats­bür­ger­schaft für außergewöhnliche Verdienste durch Direktinvestition in die Wirtschaft des Landes anbietet.

Ausländern kann die maltesische Staatsbürgerschaft nach strengen Due-Diligence-Prüfungen und der Erfüllung der Bedingungen des maltesischen Staats­bür­ger­schaftsgesetzes verliehen werden.

Sechs EU-Länder bieten Auf­ent­halts­er­laub­nisse durch Investition an. Nach mehrjährigem Aufenthalt im Land haben Inhaber einer Auf­ent­halts­er­laub­nis oder Daueraufenthaltsberechtigte das Recht, die Staats­bür­ger­schaft durch Einbürgerung zu beantragen.

Diese Länder bieten im Rahmen des Programms mehrere In­ves­ti­tions­op­tio­nen an: zum Beispiel Investitionen in Immobilien, Staatsanleihen, Unternehmen oder ein wissenschaftsbezogenes Projekt.

EU-Aufenthaltserlaubnisse durch Investition mit Aussicht auf Staatsbürgerschaft

Investition für den Aufenthalt

Zeit bis zur Staats­bür­ger­schaft

€250.000+

5 Jahre nach Beantragung der ersten Auf­ent­halts­er­laub­nis

Investition für den Aufenthalt

Zeit bis zur Staats­bür­ger­schaft

€250.000+

7 Jahre

Investition für den Aufenthalt

Zeit bis zur Staats­bür­ger­schaft

€300.000+

8 Jahre

Investition für den Aufenthalt

Zeit bis zur Staats­bür­ger­schaft

€250.000+

10 Jahre

Investition für den Aufenthalt

Zeit bis zur Staats­bür­ger­schaft

€500.000+

10 Jahre

Investition für den Aufenthalt

Zeit bis zur Staats­bür­ger­schaft

€250.000+

11 Jahre

Investition für den Aufenthalt

Zeit bis zur Staats­bür­ger­schaft

€250.000+

5 Jahre nach Beantragung der ersten Auf­ent­halts­er­laub­nis

€250.000+

7 Jahre

€300.000+

8 Jahre

€250.000+

10 Jahre

€500.000+

10 Jahre

€250.000+

11 Jahre

Wichtige Erkenntnisse zur EU-Staatsbürgerschaft durch Abstammung

  1. Die EU-Staats­bür­ger­schaft durch Abstammung wird aufgrund des Nachweises gewährt, dass die Vorfahren eines Antragstellers Bürger eines EU-Landes waren.

  2. Die Berechtigung hängt von den Gesetzen des jeweiligen Landes ab, wobei einige die Staats­bür­ger­schaft an Kinder und Enkelkinder, andere an Urenkelkinder oder zukünftige Generationen vergeben.

  3. Einbürgerung, Repatriierung und außergewöhnliche Verdienste sind weitere Wege zur EU-Staatsbürgerschaft. Zum Beispiel bietet Malta die Staats­bür­ger­schaft für außergewöhnliche Verdienste durch Direktinvestition an.

  4. Golden Visa Programme in sechs EU-Ländern bieten Aufenthaltserlaubnisse durch Investition an, die nach mehreren Jahren zur Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung führen.

Immigrant Invest ist ein lizenzierter Agent für Staats­bür­ger­schafts- und Aufenthaltsprogramme durch Investition in der EU, der Karibik, Asien und dem Nahen Osten. Profitieren Sie von unserer weltweiten Erfahrung aus 15 Jahren — vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Experten für Investitionsprogramme.

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Über die Autoren

Geschrieben von Vladlena Baranova

Leiter der Rechts- und AML-Compliance-Abteilung, CAMS, IMCM

Vladlena leitet die Vorbereitung auf die Due Diligence und die Beantragung der Staatsbürgerschaft oder des Aufenthaltsrechts durch Investitionen. Sie führt eine unabhängige und eingehende Analyse der Situationen der Investoren durch und weist auf mögliche Risiken hin. Vladlena hat bereits über 300 Investoren aus der ganzen Welt dabei unterstützt, Zweitpässe und Aufenthaltsgenehmigungen zu erhalten.

Tatsache überprüft von Alevtina Kalmuk

Autor und Redakteur von Artikeln über Investitionsbürgerschaft

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Bewertet von Elena Ruda

Leiter der Entwicklungsabteilung bei Immigrant Invest

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Zlata Erlach
Zlata Erlach

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