Spanien Golden Visa
Leben am Meer und visafrei durch Europa reisen
€500,000+
5+ Monate
10 Jahre
Das Spanien Golden Visa ist eine Aufenthaltserlaubnis, die Ausländer im Austausch für Investitionen erhalten können. Es wurde 2013 eingeführt.
Zu den Investitionsmöglichkeiten gehören der Kauf von Immobilien, Staatsanleihen oder Aktien spanischer Unternehmen, das Einzahlen von Geld auf ein spanisches Bankkonto oder Investitionen in ein Unternehmen oder in Investmentfonds.
Die Mindestinvestition beträgt €500.000.
Investoren müssen keine Sprach- oder Kulturprüfungen ablegen. Zudem sind sie nicht verpflichtet, in Spanien zu leben, und das Gesetz erlaubt ihnen, die gekaufte Immobilie zu vermieten.
Um die Aufenthaltsgenehmigung aufrechtzuerhalten, muss der Investor die Investition beibehalten.
Der Investor kann nach fünf Jahren Aufenthalt in Spanien eine Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten. Nach weiteren fünf Jahren kann er die Staatsbürgerschaft beantragen, muss jedoch auf andere Pässe verzichten.
Vorteile des Spanien Golden Visa
1
Visumfreies Reisen in Schengen-Länder
Spanische Aufenthaltsberechtigte können andere Schengen-Länder ohne Visum besuchen und sich dort bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums aufhalten.
Spanische Aufenthaltsberechtigte können andere Schengen-Länder ohne Visum besuchen und sich dort bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums aufhalten.
2
Aufenthaltserlaubnis für die ganze Familie
Das Golden Visa umfasst den Ehepartner des Investors, unverheiratete, abhängige Kinder und abhängige Eltern, sodass die gesamte Familie eine spanische Aufenthaltserlaubnis erhalten kann.
Das Golden Visa umfasst den Ehepartner des Investors, unverheiratete, abhängige Kinder und abhängige Eltern, sodass die gesamte Familie eine spanische Aufenthaltserlaubnis erhalten kann.
3
Keine Anforderungen an Sprachkenntnisse, Ausbildung oder Berufserfahrung
Bewerber müssen keine Spanischkenntnisse nachweisen, keine Bildungsdiplome vorlegen oder Berufserfahrung nachweisen, um sich für das Visum zu qualifizieren.
Bewerber müssen keine Spanischkenntnisse nachweisen, keine Bildungsdiplome vorlegen oder Berufserfahrung nachweisen, um sich für das Visum zu qualifizieren.
4
Umzug nach Spanien und Schaffung eines „sicheren Hafens“
Golden-Visa-Inhaber können jederzeit nach Spanien einreisen, auch während Reisebeschränkungen, was ihnen eine sichere Option in Notfällen bietet.
Golden-Visa-Inhaber können jederzeit nach Spanien einreisen, auch während Reisebeschränkungen, was ihnen eine sichere Option in Notfällen bietet.
5
Keine Wohnsitzanforderungen für Golden-Visa-Inhaber
Weder der Investor noch seine Familienmitglieder sind verpflichtet, in Spanien zu leben, um den Aufenthaltsstatus zu behalten. Die einzige Verpflichtung besteht darin, Spanien zu besuchen, wenn es Zeit ist, die Aufenthaltserlaubnis zu erneuern.
Weder der Investor noch seine Familienmitglieder sind verpflichtet, in Spanien zu leben, um den Aufenthaltsstatus zu behalten. Die einzige Verpflichtung besteht darin, Spanien zu besuchen, wenn es Zeit ist, die Aufenthaltserlaubnis zu erneuern.
6
Zugang zu europäischer Bildung und Gesundheitsversorgung
Die Kinder des Investors können spanische Schulen und Universitäten besuchen, sowohl privat als auch öffentlich. Die gesamte Familie hat Zugang zum hochwertigen spanischen Gesundheitssystem sowie zu medizinischen Leistungen in anderen Schengen-Ländern.
Die Kinder des Investors können spanische Schulen und Universitäten besuchen, sowohl privat als auch öffentlich. Die gesamte Familie hat Zugang zum hochwertigen spanischen Gesundheitssystem sowie zu medizinischen Leistungen in anderen Schengen-Ländern.
7
Arbeiten und Geschäfte in Spanien
Investoren und ihre Familienmitglieder können in Spanien Arbeitserlaubnisse erhalten. Unternehmer können bestehende Geschäfte nach Spanien verlegen oder neue Unternehmen gründen.
Investoren und ihre Familienmitglieder können in Spanien Arbeitserlaubnisse erhalten. Unternehmer können bestehende Geschäfte nach Spanien verlegen oder neue Unternehmen gründen.
8
EU-Staatsbürgerschaft in 10 Jahren
Ein Investor kann nach fünf Jahren Aufenthalt in Spanien eine Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten. Nach weiteren fünf Jahren können sie die spanische Staatsbürgerschaft beantragen.
Ein Investor kann nach fünf Jahren Aufenthalt in Spanien eine Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten. Nach weiteren fünf Jahren können sie die spanische Staatsbürgerschaft beantragen.
9
Staatsbürgerschaft für Neugeborene in 1 Jahr
Ein Kind, das in Spanien von Inhabern eines Golden Visa geboren wird, kann nach nur einem Jahr Aufenthalt die spanische Staatsbürgerschaft erhalten, wodurch der reguläre Einbürgerungsprozess von 10 Jahren erheblich verkürzt wird.
Ein Kind, das in Spanien von Inhabern eines Golden Visa geboren wird, kann nach nur einem Jahr Aufenthalt die spanische Staatsbürgerschaft erhalten, wodurch der reguläre Einbürgerungsprozess von 10 Jahren erheblich verkürzt wird.
Wer kann ein Spanien Golden Visa erhalten
Investitionsmöglichkeiten für das Spanien Golden Visa
Spanien bietet Investoren sechs Optionen zur Auswahl. Der Kauf einer Immobilie erfordert den geringsten Investitionsbetrag.
Antragsteller für eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien durch Investition müssen ihre finanzielle Solvenz nachweisen, indem sie eine Summe, die mindestens das Vierfache des jährlichen Mindestlohns übersteigt, auf ein spanisches Bankkonto überweisen.
Im Jahr 2024 beträgt der Mindestlohn in Spanien €600 pro Monat oder €7.200 pro Jahr. Daher muss der Antragsteller mindestens €28.800 auf sein spanisches Bankkonto überweisen. Für jeden abhängigen Familienangehörigen müssen zusätzlich etwa €7.000 hinterlegt werden.
Immobilienkauf — €500,000+
Ein Investor kauft eine Wohn- oder Gewerbeimmobilie in Spanien. Wenn er Familienmitglieder in den Antrag einbezieht, erhöht sich der Investitionsbetrag nicht.
Die Immobilie kann entweder im Eigentum des Investors oder einer Firma stehen, bei der der Investor Mehrheitsaktionär ist und die meisten Anteile besitzt. Kauft der Antragsteller gewerbliche Immobilien im Namen der Firma, kann er eine Steuervergünstigung erhalten und 21% Mehrwertsteuer zurückfordern.
Der Investor kann eine oder mehrere Immobilien im Gesamtwert von €500.000 erwerben. Der gesamte Betrag muss nicht in eine einzige Immobilie investiert werden. Die Immobilien können vermietet werden, jedoch darf die Immobilie nicht verkauft werden, da sonst die Aufenthaltserlaubnis widerrufen wird.
Käufer von Immobilien zahlen eine Grunderwerbssteuer und damit verbundene Gebühren, darunter:
Für Neubau-Wohnimmobilien: 10% des Kaufpreises als Mehrwertsteuer und 1,5% als Stempelsteuer
Für gebrauchte Wohnimmobilien: 6 bis 10% des Katasterwerts der Immobilie
Für Gewerbeimmobilien: bis zu 25% des Kaufpreises
Eröffnung eines Festgeldkontos bei einer spanischen Bank — €1,000,000+
Kauf von Aktien spanischer Unternehmen — €1,000,000+
Kauf von Anteilen an Investmentfonds — €1,000,000+
Kauf von Staatsanleihen — €2,000,000+
Geschäftsinvestitionen
Das Gesetz legt keinen Mindestinvestitionsbetrag fest.
Unterschiede zwischen dem Golden Visa und einer Aufenthaltserlaubnis für finanziell unabhängige Personen
Aufenthaltserlaubnisse für finanziell unabhängige Personen sind für diejenigen verfügbar, die passives Einkommen aus der Ferne beziehen und eine Unterkunft in Spanien haben. Diese Unterkunft kann im Eigentum stehen oder für mindestens ein Jahr gemietet sein.
Der Antragsteller muss seine finanzielle Solvenz nachweisen, um eine einjährige Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Er muss mindestens 28.880 € auf einem spanischen Bankkonto haben. Für jedes weitere Familienmitglied sind zusätzlich 7.200 € erforderlich.
Wie man eine Daueraufenthaltsgenehmigung und die spanische Staatsbürgerschaft erhält
Es gibt keinen Weg, die spanische Staatsbürgerschaft durch Investition zu erhalten. Ein Investor kann jedoch durch Einbürgerung spanischer Staatsbürger werden. Der Prozess beginnt mit der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis durch Investition, dem Umzug nach Spanien, der Beantragung der Daueraufenthaltsgenehmigung nach einigen Jahren und schließlich dem Antrag auf Staatsbürgerschaft.
Um die Daueraufenthaltsgenehmigung zu erhalten, muss man mindestens 5 Jahre ununterbrochen in Spanien leben. In dieser Zeit dürfen Sie nicht länger als 10 Monate außerhalb Spaniens verbringen. Häufige Reisen und Abwesenheiten von mehr als drei aufeinanderfolgenden Monaten sollten vermieden werden.
Ein Antragsteller auf Daueraufenthalt muss finanzielle Solvenz nachweisen, Wohneigentum in Spanien besitzen und eine Krankenversicherung haben. Die Behörden prüfen auch die Gesetzestreue des Investors sowie seinen Grad der Integration in die spanische Gesellschaft. Zudem wird überprüft, ob der Antragsteller jährlich Steuererklärungen abgegeben und seine Steuern vollständig bezahlt hat.
Die Daueraufenthaltsgenehmigung ist lebenslang gültig, aber die Karte muss alle fünf Jahre erneuert werden.
Um die spanische Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen erwachsene Antragsteller mindestens 10 Jahre lang mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Daueraufenthaltskarte im Land leben. Sie müssen auch zwei Prüfungen bestehen:
DELE, um Spanischkenntnisse auf A2-Niveau oder höher nachzuweisen;
CCSE, um ihre Kenntnisse des spanischen Kultur- und Rechtslebens zu belegen.
Spanien verbietet seinen Bürgern, mehrere Staatsbürgerschaften zu besitzen. Antragsteller müssen ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben, außer Bürger aus Frankreich, Portugal, Andorra und mehreren lateinamerikanischen Ländern, in denen Spanisch Amtssprache ist.
Minderjährige Kinder mit mindestens einem spanischen Elternteil können die spanische Staatsbürgerschaft durch Geburt erhalten, unabhängig von ihrem Geburtsort. Sie sind von den Prüfungen befreit.
Wenn die Eltern spanische Staatsbürger werden, kann ihr Kind die Staatsbürgerschaft innerhalb von zwei Jahren erhalten, unabhängig von der Aufenthaltsdauer des Kindes in Spanien.
Kinder, die in Spanien geboren werden, erhalten nicht automatisch die Staatsbürgerschaft durch Geburtsrecht. Sie können spanische Staatsbürger werden, nachdem sie ein Jahr mit einer Aufenthaltserlaubnis im Land gelebt haben. Mindestens ein Elternteil muss ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Erforderliche Dokumente für den Antrag auf das Spanien Golden Visa
Ein Investor muss zusammen mit dem Antrag auf das Spanien Golden Visa ein Paket an Dokumenten einreichen. Die wichtigsten Unterlagen umfassen:
Einen gültigen Reisepass, der in den letzten zehn Jahren ausgestellt wurde.
Ein Führungszeugnis aus allen Ländern, in denen der Antragsteller in den letzten fünf Jahren gelebt hat. Jedes Familienmitglied über 18 Jahre muss dieses Dokument vorlegen.
Eine Krankenversicherung von einem Unternehmen, das in Spanien zugelassen ist.
Einen Nachweis über die Investition, wie z. B. ein Zertifikat des Grundbuchamts, wenn der Antragsteller eine Immobilie gekauft hat.
Dokumente, die das ausreichende Einkommen und die stabile finanzielle Lage des Antragstellers bestätigen.
Nachweise über die familiäre Beziehung und die finanzielle Abhängigkeit der Familienmitglieder vom Investor, falls zutreffend.
Persönliche Dokumente müssen von einem Übersetzer, der vom Außenministerium zugelassen ist, ins Spanische übersetzt werden. Alle Kopien müssen notariell beglaubigt und mit einer Apostille versehen werden.
Die Antragsteller müssen außerdem ausgefüllte Formulare der Regierung und Passfotos einreichen. Je nach Fall können zusätzliche Dokumente erforderlich sein.
Schritt-für-Schritt-Verfahren zur Erlangung des Spanien Golden Visa durch Immobilienkauf
Vorläufige Due-Diligence-Prüfung
Ein zertifizierter Anti-Geldwäsche-Beauftragter führt eine vorläufige Due-Diligence-Prüfung durch. Dieser Schritt ist verpflichtend: Immigrant Invest schließt erst einen Vertrag mit dem Investor ab, wenn die Ergebnisse der Due-Diligence-Prüfung vorliegen. Die Prüfung hilft dabei, potenzielle Probleme zu erkennen und das Ablehnungsrisiko auf 1% zu senken.
Die Ergebnisse sind vertraulich und werden nur verwendet, um dem Investor bei der Genehmigung des Antrags zu helfen. Um die vorläufige Due-Diligence-Prüfung zu bestehen, muss der Investor lediglich seinen Reisepass vorlegen.
Machen Sie einen schnellen Test und erfahren Sie die Feinheiten, die Sie daran hindern könnten, eine zweite Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Immobilienkauf
Immobilienspezialisten unterstützen den Investor bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie. Der Investor reist entweder nach Spanien, um das Objekt persönlich zu besichtigen, oder wählt es aus der Ferne anhand von Foto- und Videoberichten aus.
In Spanien handelt ein Anwalt im Namen des Investors. Daher ist der erste Schritt das Unterzeichnen einer Vollmacht. Diese kann aus der Ferne unterschrieben, beglaubigt, apostilliert und nach Spanien geschickt werden.
Der Anwalt beantragt eine individuelle Steueridentifikationsnummer für den Investor, prüft die Bedingungen der Transaktion und bereitet die Unterlagen vor. Der Investor oder der Anwalt unterzeichnet den Kaufvertrag. Nach der Unterzeichnung reicht der Anwalt den Vertrag beim Grundbuchamt ein und erhält das Eigentumszertifikat.
Vorbereitung der Unterlagen und des Antrags
Die Dokumente werden vorbereitet, während der Investor die Immobilie erwirbt. Der Investor schließt eine Krankenversicherung ab und stellt den Anwälten von Immigrant Invest Kopien von Reisepässen, Heirats- und Geburtsurkunden sowie Fotos zur Verfügung. Die Anwälte füllen die Regierungsformulare aus und helfen bei der Zahlung von Gebühren und Steuern.
Gemäß den Programmvorgaben muss der Investor bei der Antragstellung für das Golden Visa in Spanien sein. Ein Schengen-Visum kann zur Einreise verwendet werden.
Die Anwälte reichen den Antrag online im Namen des Investors ein. Nach der Einreichung geben der Investor und seine Familienmitglieder Fingerabdrücke bei einer Polizeistation ab.
Erhalt der Aufenthaltserlaubniskarten
Der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien wird innerhalb von 45 Tagen bearbeitet. Der Investor holt die Aufenthaltserlaubniskarten persönlich bei einer Polizeistation in Spanien ab, begleitet von den Anwälten.
Warum können Sie uns vertrauen?
Immigrant Invest ist ein akkreditierter Agent, der ausschließlich mit von den Regierungen genehmigten Investitionsprogrammen in der EU und der Karibik arbeitet und staatliche Lizenzen besitzt..
Seit 2006 verfügen wir über umfassende Kenntnisse der Investitionsmigrationsbranche, einschließlich der Due-Diligence-Verfahren in verschiedenen Ländern, der Prozesse für Immobilieninvestitionen und der spezifischen Situationen, in denen eine eidesstattliche Erklärung für einen Antrag erforderlich ist.
Immigrant Invest verfügt über eine eigene Compliance-Abteilung, in der Anti-Geldwäsche-Beauftragte für jeden Investor, der uns kontaktiert, eine Hintergrundprüfung durchführen. Diese gründliche Prüfung hilft, potenzielle "Red Flags" frühzeitig zu erkennen und das Ablehnungsrisiko auf 1% zu senken.
Lassen Sie uns Bedingungen besprechen
Vereinbaren Sie einen Termin in einem unserer Büros oder online. Ein Rechtsanwalt wird die Situation analysieren, die Kosten berechnen und Ihnen helfen, eine Lösung zu finden, die Ihren Zielen entspricht.
Erneuerungsprozess für das Spanien Golden Visa
Das erste spanische Golden Visa wird für 3 Jahre ausgestellt und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden.
Die Erneuerung erfolgt in Spanien und folgt einem ähnlichen Verfahren wie bei der ursprünglichen Antragstellung. Der Investor sammelt die erforderlichen Dokumente und reicht sie online ein.
Um das Golden Visa zu erneuern, muss der Antragsteller:
ein gültiges Investoren-Visum besitzen oder eines, das nicht länger als 90 Tage abgelaufen ist;
Spanien im letzten Jahr für mindestens einen Monat besucht haben;
die Investition aufrechterhalten;
weiterhin die Anforderungen des Visums erfüllen, die zur Erteilung des ersten Investorenvisums führten.
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