Laatst beoordeeld op 9. Oktober 2025

Spanien Golden Visa

Am Meer leben und visafrei durch Europa reisen

€500.000+

Investitionsbetrag

5+ Monate

Erwerbsdauer

10 Jahre

Bis zur Staats­bür­ger­schaft

Das Golden Visa Spanien ist eine Aufenthaltserlaubnis, die Ausländer im Austausch für eine Investition erhalten können. Es wurde 2013 eingeführt.

Zu den Investitionsoptionen gehören der Kauf von Immobilien, Staatsanleihen oder Anteilen spanischer Unternehmen; die Einzahlung von Geld auf ein spanisches Bankkonto; oder die Investition in ein Unternehmen oder Anteile von Investmentfonds.

Die Mindestinvestition beträgt 500.000 €.

Investoren müssen keine Sprach- und Kulturprüfungen ablegen. Außerdem müssen sie nicht in Spanien leben, und das Gesetz erlaubt ihnen, die gekaufte Immobilie zu vermieten.

Um den Daueraufenthalt aufrechtzuerhalten, muss der Investor die Investition beibehalten.

Der Investor kann nach fünfjährigem Aufenthalt in Spanien einen Daueraufenthalt erhalten. Nach weiteren fünf Jahren können sie die Staatsbürgerschaft beantragen, obwohl sie ihre anderen Pässe aufgeben müssen.

Vorteile des Golden Visa Spanien

  • 1

    Visafreies Reisen in die Länder des Schengen-Raums

    Spanische Einwohner können andere Länder des Schengen-Raums visafrei besuchen und sich dort innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage aufhalten.

  • 2

    Aufenthaltserlaubnisse für die ganze Familie

    Das Golden Visa deckt den Ehepartner des Investors, unverheiratete, finanziell abhängige Kinder und finanziell abhängige Eltern ab, sodass die gesamte Familie spanische Auf­ent­halts­er­laub­nisse erhalten kann.

  • 3

    Keine Anforderungen an Sprachkenntnisse, Ausbildung oder Geschäftserfahrung

    Antragsteller müssen keine Spanischkenntnisse nachweisen, keine Bildungsdiplome einreichen oder Geschäftserfahrung vorweisen, um sich für das Visum zu qualifizieren.

  • 4

    Umzug nach Spanien und Schaffung eines „sicheren Hafens“

    Inhaber eines Golden Visa können jederzeit nach Spanien einreisen, auch während Reisebeschränkungen, was eine sichere Option in Notfällen bietet.

  • 5

    Keine Wohnsitzauflagen für Inhaber eines Golden Visa

    Weder der Investor noch ihre Fa­mi­li­en­mit­glie­der müssen in Spanien leben, um den Daueraufenthalt zu behalten. Die einzige Verpflichtung besteht darin, Spanien zu besuchen, wenn es Zeit ist, die Auf­ent­halts­er­laub­nis zu verlängern.

  • 6

    Zugang zu europäischer Bildung und Gesundheitsversorgung

    Die Kinder des Investors können spanische Schulen und Universitäten besuchen, sowohl private als auch öffentliche. Die ganze Familie hat Zugang zum hochwertigen spanischen Gesundheitssystem sowie zu medizinischen Dienstleistungen in anderen Ländern des Schengen-Raums.

  • 7

    Arbeiten und Geschäfte machen in Spanien

    Investoren und ihre Fa­mi­li­en­mit­glie­der können Arbeitserlaubnisse in Spanien erhalten. Unternehmer können bestehende Unternehmen nach Spanien verlegen oder neue Unternehmen gründen.

  • 8

    EU‑Staatsbürgerschaft in 10 Jahren

    Ein Investor kann nach fünfjährigem Aufenthalt in Spanien einen Daueraufenthalt erhalten. Nach weiteren fünf Jahren können sie die spanische Staats­bür­ger­schaft beantragen.

  • 9

    Staatsbürgerschaft für Neugeborene in 1 Jahr

    Ein in Spanien geborenes Kind von Inhabern eines Golden Visa kann nach nur einem Jahr Aufenthalt im Land spanischer Staatsbürger werden, wodurch der übliche 10-jährige Einbürgerungsprozess erheblich verkürzt wird.

Eine Investition, Daueraufenthalt für alle

  • Investor mit legalem Einkommen

    • Über 18 Jahre

    • Investitionskapital wurde außerhalb Spaniens erwirtschaftet

    • Keine Vorstrafen

    • Keine Schulden in Spanien

    • Krankenversicherung

  • Ehepartner

    In einer offiziell registrierten Ehe oder nicht eingetragenen Partnerschaft, einschließlich gleichgeschlechtlicher Paare

  • Kinder unter 18 Jahren

  • Kinder über 18 Jahren

    • Keine Altersgrenze

    • Unverheiratet

    • Keine eigenen Kinder

    • Finanziel abhängig vom Investor oder in der Obhut des Investors aufgrund geistiger oder körperlicher Merkmale

  • Eltern

    • Keine Altersgrenze

    • Finanziel abhängig von einem der Ehepartner

Investitionsoptionen für das Golden Visa Spanien

Spanien bietet Investoren sechs Optionen zur Auswahl. Der Kauf einer Immobilie erfordert den geringsten Investitionsbetrag.

Antragsteller für eine Aufenthaltserlaubnis durch Investition in Spanien müssen ihre finanzielle Solvenz bestätigen, indem sie einen Betrag auf ein spanisches Bankkonto überweisen, der das jährliche Mindestgehalt mindestens viermal übersteigt.

Im Jahr 2024 beträgt der Mindestlohn in Spanien 600 € pro Monat oder 7.200 € pro Jahr. Daher muss ein Antragsteller mindestens 28.800 € auf sein spanisches Bankkonto überweisen. Für jede finanziell abhängige Person müssen zusätzlich etwa 7.000 € hinzugefügt werden.

1. Option

Immobilienkauf — €500.000+

Ein Investor kauft eine Wohnimmobilie oder Gewerbeimmobilie in Spanien. Wenn Familienmitglieder in den Antrag aufgenommen werden, erhöht sich der Investitionsbetrag nicht.

Die Immobilie kann dem Investor oder einer Gesellschaft gehören, bei der der Investor Mehrheitsaktionär ist und die meisten Anteile besitzt. Kauft der Antragsteller Gewerberäume im Namen der Gesellschaft, kann er einen Steuerabzug erhalten und die 21 % Mehrwertsteuer zurückfordern.

Der Investor kann eine oder mehrere Immobilien im Gesamtwert von 500.000 € erwerben. Der gesamte Betrag muss nicht in eine einzige Immobilie investiert werden. Der Investor kann die Immobilie vermieten, aber die Immobilie darf nicht verkauft werden; andernfalls wird die Aufenthaltserlaubnis widerrufen.

Immobilienkäufer zahlen eine Grunderwerbsteuer und damit verbundene Gebühren, einschließlich der folgenden:

  • für Wohnimmobilien in Neubauten: 10 % Mehrwertsteuer und 1,5 % Stempelsteuer;

  • für wiederverkaufte Wohnimmobilien: 6 bis 10 % des Katasterwertes der Immobilie;

  • für Gewerberäume: bis zu 25 % des Transaktionsbetrags.

Kauf einer Immobilie in einem Neubau

Investor

€500.000+

Ehepaar

€500.000+

Familie von drei oder mehr Personen

€500.000+

Mehrwertsteuer

Investor

€50.000+

Ehepaar

€50.000+

Familie von drei oder mehr Personen

€50.000+

Stempelsteuer

Investor

€7.500+

Ehepaar

€7.500+

Familie von drei oder mehr Personen

€7.500+

Notargebühr

Investor

€1.000

Ehepaar

€1.000

Familie von drei oder mehr Personen

€1.000

Registrierungsgebühr

Investor

€650

Ehepaar

€650

Familie von drei oder mehr Personen

€650

Krankenversicherung

Investor

€1.000+

Ehepaar

€2.000+

Familie von drei oder mehr Personen

€3.000+

Investor

Ehepaar

Familie von drei oder mehr Personen

Kauf einer Immobilie in einem Neubau

€500.000+

€500.000+

€500.000+

Mehrwertsteuer

€50.000+

€50.000+

€50.000+

Stempelsteuer

€7.500+

€7.500+

€7.500+

Notargebühr

€1.000

€1.000

€1.000

Registrierungsgebühr

€650

€650

€650

Krankenversicherung

€1.000+

€2.000+

€3.000+

2. Option

Kontoeröffnung bei einer spanischen Bank — €1.000.000+

3. Option

Kauf von Anteilen spanischer Unternehmen — €1.000.000+

4. Option

Kauf von Investmentfondsanteilen — €1.000.000+

5. Option

Kauf von Staatsanleihen — €2.000.000+

6. Option

Unternehmensinvestitionen

Das Gesetz legt die Mindestinvestition nicht fest

Unterschiede zwischen dem Golden Visa und einer Aufenthaltserlaubnis für finanziell unabhängige Personen

Aufenthaltserlaubnisse für finanziell unabhängige Personen stehen denjenigen zur Verfügung, die ein passives Fernarbeitseinkommen beziehen und eine Wohnung in Spanien besitzen. Die Wohnung kann Eigentum sein oder für mindestens ein Jahr gemietet werden.

Der Antragsteller muss die finanzielle Solvenz bestätigen, um eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr zu erhalten. Er muss mindestens 28.880 € auf einem spanischen Bankkonto haben. Für jedes Familienmitglied sind zusätzlich 7.200 € erforderlich.

Obligatorischer Aufenthalt in Spanien

Auf­ent­halts­er­laub­nis durch Investition

Nicht erforderlich

Auf­ent­halts­er­laub­nis für eine finanziell unabhängige Person

183 Tage im Jahr

Berechtigung zur Arbeitsaufnahme in Spanien

Auf­ent­halts­er­laub­nis durch Investition

Ja

Auf­ent­halts­er­laub­nis für eine finanziell unabhängige Person

Nein

Voraussetzungen für den Erhalt eines nationalen D‑Visums

Auf­ent­halts­er­laub­nis durch Investition

Nein

Auf­ent­halts­er­laub­nis für eine finanziell unabhängige Person

Ja

Gültigkeit der Auf­ent­halts­er­laub­nis

Auf­ent­halts­er­laub­nis durch Investition

3 Jahre, dann 5 Jahre

Auf­ent­halts­er­laub­nis für eine finanziell unabhängige Person

1 Jahr

Auf­ent­halts­er­laub­nis durch Investition

Auf­ent­halts­er­laub­nis für eine finanziell unabhängige Person

Obligatorischer Aufenthalt in Spanien

Nicht erforderlich

183 Tage im Jahr

Berechtigung zur Arbeitsaufnahme in Spanien

Ja

Nein

Voraussetzungen für den Erhalt eines nationalen D‑Visums

Nein

Ja

Gültigkeit der Auf­ent­halts­er­laub­nis

3 Jahre, dann 5 Jahre

1 Jahr

Wie man einen Daueraufenthalt und die spanische Staatsbürgerschaft erhält

Es gibt keine Möglichkeit, die spanische Staatsbürgerschaft durch Investition zu erhalten. Ein Investor kann durch Einbürgerung spanischer Staatsbürger werden. Der Prozess umfasst zunächst den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis durch Investition, den Umzug nach Spanien, den Erwerb eines Daueraufenthalts nach einigen Jahren und anschließend die Beantragung der Staatsbürgerschaft.

Um einen Daueraufenthalt zu erhalten, müssen Sie mindestens 5 Jahre dauerhaft im Land leben. Sie dürfen in diesem Zeitraum nicht länger als 10 Monate außerhalb Spaniens verbringen. Häufige Reisen außerhalb des Landes und ein Aufenthalt außerhalb Spaniens von mehr als drei aufeinanderfolgenden Monaten werden nicht empfohlen.

Ein Antragsteller für einen Daueraufenthalt muss die finanzielle Solvenz bestätigen, eine Wohnung in Spanien besitzen und eine Krankenversicherung haben. Die Behörden berücksichtigen die Gesetzestreue des Investors und seinen Grad der Integration in die spanische Gesellschaft. Es wird auch geprüft, ob der Antragsteller jährlich Steuererklärungen eingereicht und die Steuern vollständig bezahlt hat.

Der Daueraufenthalt ist lebenslang gültig, die Karte muss jedoch alle fünf Jahre erneuert werden.

Um die spanische Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen erwachsene Antragsteller mindestens 10 Jahre mit Aufenthaltserlaubnissen oder Daueraufenthaltstitelkarten im Land leben. Sie bestehen außerdem zwei Prüfungen:

  • DELE zur Bestätigung der Spanischkenntnisse auf dem Niveau A2 oder höher;

  • CCSE zum Nachweis von Kenntnissen des spanischen Kultur- und Rechtslebens.

Spanien verbietet seinen Bürgern die doppelte Staatsbürgerschaft. Antragsteller müssen ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben, außer Bürger Frankreichs, Portugals, Andorras und mehrerer lateinamerikanischer Länder, in denen Spanisch Amtssprache ist.

Minderjährige Kinder mit mindestens einem spanischen Elternteil können die spanische Staatsbürgerschaft durch Geburt erhalten, unabhängig von ihrem Geburtsort. Sie sind von Prüfungen befreit.

Werden die Eltern spanische Staatsbürger, kann ihr Kind innerhalb von zwei Jahren die Staatsbürgerschaft erhalten, unabhängig von der Aufenthaltsdauer des Kindes in Spanien.

In Spanien geborene Kinder erhalten nicht automatisch die Staatsbürgerschaft durch Geburtsortprinzip. Sie können spanische Staatsbürger werden, nachdem sie ein Jahr mit einer Aufenthaltserlaubnis im Land gelebt haben. Mindestens ein Elternteil muss ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Erforderliche Dokumente für die Beantragung des Golden Visa Spanien

Ein Investor muss zusammen mit dem Antrag für das Golden Visa Spanien ein Paket von Dokumenten einreichen. Die wichtigsten sind die folgenden:

  1. Ein gültiger Reisepass, der in den letzten zehn Jahren ausgestellt wurde.

  2. Ein Führungszeugnis aus allen Ländern, in denen der Antragsteller in den letzten fünf Jahren gelebt hat. Jedes Familienmitglied über 18 Jahren muss dieses Dokument einreichen.

  3. Eine Krankenversicherung von einem in Spanien zugelassenen Unternehmen.

  4. Ein Investitionsnachweis, wie z. B. eine Bescheinigung des Grundbuchamtes, wenn ein Antragsteller eine Immobilie gekauft hat.

  5. Dokumente, die das ausreichende Einkommen und die stabile finanzielle Lage des Antragstellers bestätigen.

  6. Gegebenenfalls Dokumente, die die Verwandtschaft und finanzielle Abhängigkeit der Familienmitglieder vom Investor belegen.

Persönliche Dokumente müssen von einem vom Außenministerium lizenzierten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden. Alle Kopien müssen notariell beglaubigt und mit einer Apostille versehen werden.

Antragsteller müssen außerdem ausgefüllte Regierungsformulare und Passfotos einreichen. Je nach Fall können zusätzliche Dokumente erforderlich sein.

Schritt‑für‑Schritt‑Verfahren zur Erlangung des Golden Visa Spanien durch Immobilienkauf

1

1 Tag

Vorläufige Due‑Diligence‑Prüfung

Ein zertifizierter Compliance‑ und Geldwäschebeauftragter führt eine vorläufige Due‑Diligence‑Prüfung durch. Dies ist ein obligatorischer Schritt: Immigrant Invest unterzeichnet keinen Vertrag mit dem Investor, bevor wir die Ergebnisse der Due‑Diligence‑Prüfung erhalten haben. Die Prüfung ermöglicht es uns, potenzielle Probleme zu identifizieren und das Ablehnungsrisiko auf 1 % zu reduzieren.

Die Ergebnisse sind vertraulich und werden nur verwendet, um den Investor bei der Genehmigung des Antrags zu unterstützen. Um die vorläufige Due‑Diligence‑Prüfung zu bestehen, muss der Investor lediglich seinen Reisepass vorlegen.

Machen Sie einen Schnelltest und erfahren Sie die Nuancen, die Sie daran hindern können, eine zweite Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Chancen prüfen
2

1 bis 4 Monate

Immobilienkauf

Immobilienspezialisten helfen dem Investor, eine passende Immobilie zu finden. Der Investor reist entweder persönlich nach Spanien, um die Immobilie zu besichtigen, oder wählt sie aus der Ferne anhand von Foto- und Videoberichten vom Standort aus.

In Spanien handelt ein Anwalt im Namen des Investors. Daher ist der erste Schritt die Unterzeichnung einer Vollmacht. Diese kann aus der Ferne unterzeichnet, beglaubigt, apostilliert und nach Spanien geschickt werden.

Der Anwalt besorgt eine individuelle Steuernummer für den Investor, prüft die Transaktionsbedingungen und bereitet die Dokumente vor. Der Investor oder der Anwalt unterzeichnet einen Kaufvertrag. Nach der Unterzeichnung reicht der Anwalt den Vertrag beim Grundbuchamt ein und erhält die Eigentumsurkunde.

3

3 bis 5 Wochen

Dokumentenvorbereitung und Antragstellung

Die Dokumente werden vorbereitet, während der Investor Immobilien kauft. Der Investor schließt eine Krankenversicherung ab und stellt den Anwälten von Immigrant Invest Kopien seiner Reisepässe, Heirats- und Geburtsurkunden sowie Fotos zur Verfügung. Die Anwälte füllen Regierungsformulare aus und unterstützen bei der Zahlung von Gebühren und Steuern.

Gemäß den Programmbedingungen muss der Investor bei der Beantragung des Golden Visa in Spanien anwesend sein. Ein Schengen-Visum kann zur Einreise in das Land verwendet werden.

Die Anwälte reichen den Antrag online im Namen des Investors ein. Nach der Einreichung geben der Investor und seine Familienmitglieder Fingerabdrücke bei einer Polizeistation ab.

4

30 bis 45 Tage

Erhalt der Aufenthaltstitelkarten

Die Antragsbearbeitung für eine Auf­ent­halts­er­laub­nis in Spanien erfolgt innerhalb von 45 Tagen. Die Antragsbearbeitung erfolgt innerhalb von 45 Tagen. Der Investor holt die Aufenthaltstitelkarten persönlich bei einer Polizeistation in Spanien ab, begleitet von den Anwälten.

Fallstudien

Fresh start at 65: how US retirees moved to Spain on the visa for financially independent

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Spanien

43.680 €
Spain residence permit for a single mother to start a new life after divorce

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Spanien

683.667 €

Warum Sie uns vertrauen können?

Immigrant Invest ist ein akkreditierter Agent, der ausschließlich mit staatlich genehmigten EU- und karibischen Investitionsprogrammen unter staatlichen Lizenzen zusammenarbeitet.

Seit 2006 verfügen wir über umfassende Kenntnisse der Investitionsmigrationsbranche, einschließlich Due‑Diligence‑Prüfungsverfahren in verschiedenen Ländern, Immobilieninvestitionsprozessen und spezifischen Situationen, in denen eine eidesstattliche Erklärung für einen Antrag erforderlich ist.

Immigrant Invest verfügt über eine interne Compliance-Abteilung, in der Geldwäschebeauftragte eine Hintergrundprüfung für jeden Investor durchführen, der uns kontaktiert. Diese gründliche Prüfung hilft, potenzielle „rote Flaggen“ frühzeitig zu erkennen und das Ablehnungsrisiko auf 1 % zu reduzieren.

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Verlängerungsprozess für das Golden Visa Spanien

Das erste spanische Golden Visa wird für 3 Jahre ausgestellt und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden.

Der Verlängerungsprozess findet in Spanien statt und folgt einem ähnlichen Verfahren wie der ursprüngliche Antrag. Der Investor sammelt die erforderlichen Dokumente und reicht sie online ein.

Um das Golden Visa zu verlängern, muss der Antragsteller:

  • ein gültiges Investoren-Aufenthaltsvisum besitzen oder eines, das nicht länger als 90 Tage zuvor abgelaufen ist;

  • Spanien im vergangenen Jahr mindestens einen Monat lang besucht haben;

  • die Investition aufrechterhalten;

  • weiterhin die Visabestimmungen erfüllen, die dem Antragsteller den Erhalt des ersten spanischen Investitionsvisums ermöglichten.

Häufig gestellte Fragen

  • Wer qualifiziert sich für das Golden Visa in Spanien?

    Spanien hat die Ausstellung von Golden Visas am 3. April 2025 eingestellt.

    Es gibt jedoch andere Wege, spanischer Einwohner zu werden. Zum Beispiel können Ausländer, die remote arbeiten und mindestens €2.762+ pro Monat verdienen, sich für das Spanien Digital Nomad Visum qualifizieren.

  • Wie viel muss ich investieren, um das Golden Visa Spanien zu erhalten?

    Spanien hat die Ausstellung von Golden Visas am 3. April 2025 eingestellt.

    Es gibt jedoch andere Wege, spanischer Einwohner zu werden. Zum Beispiel können Ausländer, die remote arbeiten und mindestens 2.762 € pro Monat verdienen, sich für das Spanien Digital Nomad Visum qualifizieren.

  • Kann man in Spanien einen Daueraufenthalt erhalten, wenn man eine Immobilie kauft?

    Ja, der Kauf oder die Miete einer Wohnimmobilie ist eine der Bedingungen für den Erhalt eines Daueraufenthalts, da ein Antragsteller eine gemeldete Adresse im Land haben muss. Zum Beispiel kann ein Immobilieneigentümer ein Spanien Digital Nomad Visum erhalten, wenn er remote arbeitet und mindestens 2.762 € pro Monat verdient.

  • Ist es möglich, die Investition zurückzuerhalten?

    Um den Daueraufenthalt aufrechtzuerhalten, muss der Investor seine Vermögenswerte behalten. Werden die Vermögenswerte verkauft oder ein Depot geschlossen, wird der Daueraufenthaltsstatus widerrufen.

  • Muss ich nach Spanien reisen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten?

    Ja, die persönliche Anwesenheit ist erforderlich für die Abgabe von Fingerabdrücken und die Abholung der Aufenthaltstitelkarten.

  • Wie lange kann man mit dem Golden Visa in Spanien bleiben?

    Sie können so lange in Spanien bleiben, wie Ihre Auf­ent­halts­er­laub­nis gültig ist. Inhaber eines Golden Visa sind jedoch nicht verpflichtet, nach Spanien umzuziehen, um ihren Daueraufenthaltsstatus zu behalten.

  • Kann man mit dem Golden Visa in Spanien leben?

    Ja, Sie können so lange in Spanien leben, wie Ihr Golden Visa gültig ist. Das erste Golden Visa wird für drei Jahre ausgestellt und kann um weitere fünf Jahre verlängert werden.

  • Wie lange ist die spanische Golden Visa Aufenthaltserlaubnis gültig?

    Die erste spanische Aufenthaltserlaubnis wird für drei Jahre ausgestellt, und nachfolgende sind für fünf Jahre gültig.

  • Muss ich in Spanien Steuern zahlen mit dem Golden Visa?

    Beim Immobilienkauf müssen Sie Steuern zahlen, einschließlich Grunderwerbsteuer und damit verbundener Gebühren wie der Stempelsteuer.

    Nach Erhalt des Golden Visa fallen Steuern nur an, wenn Sie Steuerinländer werden, Einkommen aus spanischen Quellen erzielen oder ein Geschäft in Spanien betreiben.

  • Wie kann ein Investor die spanische Staatsbürgerschaft erhalten?

    Um spanischer Staatsbürger zu werden, müssen Sie mehr als 10 Jahre als Einwohner im Land leben und zwei Prüfungen bestehen, die Kenntnisse der spanischen Sprache sowie des kulturellen und rechtlichen Lebens des Landes nachweisen. Sie müssen auch Ihre erste Staatsbürgerschaft aufgeben.

  • Lohnt sich das Golden Visa Spanien?

    Ja, das spanische Golden Visa kann sich lohnen. Es bietet mehrere Vorteile:

    • visafreies Reisen in die Länder des Schengen-Raums;
    • Umzug nach Spanien;
    • Zugang zu europäischer Bildung und Gesundheitsversorgung;
    • das Recht, in Spanien zu arbeiten und Geschäfte zu machen.
  • Hat sich das Golden Visa in Spanien im Jahr 2025 geändert?

    Ja, Spanien hat das Golden Visa am 3. April 2025 abgeschafft.

    Es gibt jedoch andere Wege, spanischer Einwohner zu werden. Zum Beispiel können Ausländer, die remote arbeiten und mindestens €2.762+ pro Monat verdienen, sich für das Spanien Digital Nomad Visum qualifizieren.

  • Kann ich die spanische Staatsbürgerschaft durch Investition erhalten?

    Nein, Spanien gewährt keine Staats­bür­ger­schaft durch Investition. Ausländer ohne Bindung zu Staatsangehörigen des Landes erhalten Pässe durch Einbürgerung nach 10 Jahren Aufenthalt im Land.

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Zlata Erlach

Leiter des österreichischen Büros

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