Rechte ausländischer Studenten in der Europäischen Union im Jahr 2022: eine Erudera-Studie

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Rechte ausländischer Studenten in der Europäischen Union im Jahr 2022: eine Erudera-Studie

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Zusammenfassung

Internationale Studenten, die in der Europäischen Union studieren, haben das Recht, ihr Studium mit einer Arbeit zu kombinieren. Der Arbeitsteil unterliegt jedoch Einschränkungen.

Die Plattform Erudera hat die allgemeinen Arbeitsregeln für ausländische Studenten veröffentlicht. Wir untersuchen Möglichkeiten, in EU-Ländern legal gleichzeitig zu studieren und zu arbeiten.

Laut der Erudera-Studie studieren fast 6 Millionen Studenten im Ausland. Etwa 1,3 Millionen von ihnen studieren an europäischen Universitäten.

Nach der Einschreibung an Universitäten in der Europäischen Union erhalten ausländische Bewerber ein Studentenvisum. Es gibt ihnen das Recht, nicht nur zu studieren und zu leben, sondern auch in dem Land zu arbeiten, in dem sich die Universität befindet.

Während des Semesters können internationale Studenten:

  • nicht mehr als 4 Stunden pro Tag arbeiten;

  • aber nicht mehr als 20 Stunden pro Woche.

Zwischen den Semestern lockern sich die Bedingungen. In der Regel ist internationalen Studenten in den Semesterferien und an Feiertagen eine Vollzeitbeschäftigung erlaubt.

Jedes EU-Land hat zusätzliche Bedingungen für arbeitende ausländische Studenten. Je nach Land können ausländische Studenten:

  • sich nur auf bestimmte Stellen bewerben;

  • nicht mehr als eine bestimmte Anzahl von Stunden oder Tagen pro Jahr arbeiten;

  • erst nach Erhalt einer Arbeitserlaubnis durch die Einwanderungs- oder Arbeitsbehörden arbeiten.

Ausländische Studenten müssen nachweisen, dass ihre Arbeit die Hauptbedingung für den Aufenthalt in der Europäischen Union — das Studium an einer Universität — nicht gefährdet.

Wie eine Aufenthaltserlaubnis mehr Freiheit beim Studieren und Arbeiten in der Europäischen Union bietet

Ein Student mit einer EU-Auf­ent­halts­er­laub­nis oder Staats­bür­ger­schaft kann Arbeit und Studium zu flexibleren Bedingungen kombinieren.

Inhaber einer EU-Auf­ent­halts­er­laub­nis können:

  • an einer Universität eines EU-Landes ohne Studentenvisum studieren;

  • das Studium mit einer Arbeit im Hoheitsgebiet dieses Landes kombinieren;

  • sich frei im Hoheitsgebiet dieses Landes bewegen und visafrei in den Schengen‑Raum reisen;

  • nach Abschluss des Studiums ohne besondere Erlaubnis in diesem Land arbeiten.

Eine der Möglichkeiten, eine Aufenthaltserlaubnis in der Europäischen Union zu erhalten, ist die Teilnahme an einem staatlich sanktionierten Investitionsprogramm. Investoren können eine Auf­ent­halts­er­laub­nis für die ganze Familie erhalten, und ihre Kinder können sich an EU-Universitäten einschreiben.

Eine Aufenthaltserlaubnis durch Investition in der Europäischen Union kann in Portugal, Spanien, Malta, Griechenland, Zypern oder Österreich erworben werden. Die Mindestinvestition beginnt bei €30.000. Zu den Investitionsoptionen gehören das Mieten oder der Immobilienkauf, die Förderung von Wissenschaft und Kultur sowie die Unternehmensgründung.

Investoren wird nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer im Land — mindestens 5 Jahre — ein Daueraufenthalt, eine Einbürgerung oder die Staats­bür­ger­schaft gewährt.

Immigrant Invest ist ein lizenzierter Agent für staatliche Programme in der Europäischen Union und der Karibik. Wenn Sie ein EU-Ansässiger werden möchten, lassen Sie sich bitte von Experten für Investitionsprogramme beraten.

Über die Autoren

Geschrieben von Albert Ioffe

Rechts- und Compliance-Beauftragter, zertifizierter CAMS-Spezialist

Albert hilft Investoren, das am besten geeignete Investitionsprogramm auszuwählen, sich auf die Due Diligence vorzubereiten und eine zweite Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Etwa 100 Familien haben bereits mit Alberts rechtlicher Unterstützung den gewünschten Status erlangt.

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