Zusammenfassung
Malaysia hat ein neues Visum eingeführt, um Investoren anzulocken. Der Investor Pass optimiert den Prozess der Einreise für Personen, die an Investitionen in Malaysia interessiert sind.
Die Bearbeitung erfolgt vollständig aus der Ferne und dauert nur 5 Tage. Hier finden Sie eine Übersicht der Vorteile und Anforderungen des neuen Visums.
Malaysia hat ein neues Visum für ausländische Investoren namens Investor Pass eingeführt. Es wurde am 6. März 2025 vom Innenminister Datuk Seri Saifuddin Nasution Ismail angekündigt. Anträge für den Malaysia Investor Pass werden seit dem 1. April 2025 entgegengenommen.
Visazweck. Das neue Visum zielt darauf ab, Geschäfts- und Investitionsaktivitäten in Malaysia zu unterstützen, indem es Investoren einen vereinfachten Weg zur Einreise und zum Aufenthalt im Land ermöglicht.
Nach Angaben der malaysischen Einwanderungsbehörde wurde das Visum entwickelt, „um das Investitionsökosystem Malaysias zu verbessern und gleichzeitig Sicherheitsüberprüfungen für potenzielle Investoren beizubehalten“.
Investoren in Malaysia können eine 5-jährige Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des My Second Home Programms (MM2H) erhalten. Die Mindestinvestition beträgt MYR 500.000 oder etwa €99.200.
Gültigkeit. Das neue Visum ermöglicht Investoren einen Aufenthalt in Malaysia von bis zu 12 Monaten ab dem Datum der Ankunft an jedem internationalen Einreisepunkt. Zuvor konnten Investoren ein Visum nur für einen Zeitraum von 14 bis 90 Tagen erhalten.
Wer ist für das Malaysia Investorenvisum berechtigt?
Der Malaysia Investor Pass ist für drei Kategorien ausländischer Investoren verfügbar:
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Neue Investoren, die keine Investitionshistorie in Malaysia haben.
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Investoren in der Pipeline, die in Verhandlungen mit der malaysischen Regierung stehen oder Anträge auf Projektgenehmigung eingereicht haben.
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Bestehende Investoren — sie haben bereits Projekte im Land etabliert, sind aber bei keinem Unternehmen angestellt.
Malaysia nimmt Anträge von Unternehmensinhabern, Gründern, Vorstandsmitgliedern von Unternehmen, Aktionären und Managern entgegen.
Die Antragsteller müssen über 18 Jahre alt sein, bei einem in ihrem Herkunftsland registrierten Unternehmen angestellt sein und dürfen keine Vorstrafen in Malaysia haben. Das Investorenvisum erlaubt die Einreise nach Malaysia ausschließlich zu geschäftlichen Zwecken.
So erhalten Sie den neuen Malaysia Investor Pass
Das Antragsverfahren für das Malaysia Investorenvisum dauert nur 5 Werktage und erfolgt vollständig aus der Ferne. Die Anträge werden online über das Xpats Gateway System eingereicht.
Malaysia hat zudem das Vermittlersystem abgeschafft. Das bedeutet, dass Investoren direkt mit den Einwanderungsbehörden verhandeln können, ohne dass Vertreter erforderlich sind.
Zu den erforderlichen Dokumenten gehören eine Kopie eines mindestens ein Jahr gültigen Reisepasses sowie mehrere unterstützende Unterlagen, je nach Art des Investors. Diese Dokumente können umfassen:
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eine offizielle Einladung eines Ministeriums, einer Regierungsbehörde oder eine Unternehmenswiederherstellung;
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die Gründungsurkunde der Muttergesellschaft;
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den jüngsten geprüften Jahresabschluss der Muttergesellschaft;
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ein Bestätigungsdokument der MIDA-Regionalbüros oder der malaysischen Botschaft.
5 Länder in der EU, die Investoren ein Aufenthaltsrecht gewähren
1. Griechenland gewährt Ausländern, die mindestens €250.000 in die Wirtschaft des Landes investieren, eine Aufenthaltserlaubnis. Investoren können Wohn- oder Gewerbeimmobilien erwerben, Touristenunterkünfte pachten oder einen Timesharing-Vertrag abschließen.
2. Portugal bietet Investoren fünf Optionen zur Erlangung eines Aufenthaltsrechts, darunter die Unterstützung der Künste, die Finanzierung von Forschungsaktivitäten, den Kauf von Investmentfondsanteilen, die Gründung eines Unternehmens oder die Investition in ein bestehendes Geschäft. Die Investitionsschwelle liegt ebenfalls bei €250.000.
3. Malta Eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Malta ist für diejenigen erhältlich, die Immobilien im Land mieten oder kaufen. Investoren zahlen zudem staatliche Gebühren, leisten eine Spende und weisen ein Vermögen von mindestens €500.000 nach. Die erforderliche Investition beträgt je nach Option mindestens €182.000 oder €457.000.
4. Zypern gewährt einen Daueraufenthalt im Austausch für eine Investition von €300.000 in Immobilien, Wertpapiere oder Unternehmen. Antragsteller müssen zudem ein legales Einkommen von €50.000 pro Jahr nachweisen.
5. Ungarn stellt Aufenthaltstitel aus, wenn Investoren Fondsanteile erwerben oder an eine Hochschule spenden. Die Mindestinvestition beträgt €250.000. Ähnlich wie beim neuen malaysischen Visum erhalten Antragsteller zunächst das Gastinvestorenvisum, das ihnen die Einreise nach Ungarn und den Abschluss der Investition ermöglicht.



