

Zusammenfassung
Staatsbürger von St. Lucia sind von Steuern auf Kapitalgewinne, Dividenden und Erbschaftssteuern befreit. Unternehmen zahlen keine Steuern auf Kapitalgewinne, Dividenden und teilweise auch keine Mehrwertsteuer.
Dieser Artikel beleuchtet alle Möglichkeiten, die der Status des Steuerwohnsitzes in St. Lucia bietet.
Steueransässige in St. Lucia sind Personen, die mindestens 183 Tage pro Jahr im Land verbringen. Ein Unternehmen gilt als steueransässig, wenn es in der Gerichtsbarkeit des Landes registriert ist oder über ständige Vertretungen verwaltet wird.
Nichtansässige halten sich weniger als 183 Tage pro Jahr in St. Lucia auf. Dennoch sind sie verpflichtet, Steuern zu zahlen, jedoch nur auf Einkünfte, die auf der Insel erzielt wurden.
Steuern für Privatpersonen in St Lucia
Die wichtigsten Steuern, die von Privatpersonen gezahlt werden, sind Einkommensteuer, Sozialabgaben, Steuer auf Lizenzgebühren und Zinsen. Indes gibt es im Land keine Steuern auf Erbschaften und Kapitalgewinne.
Einkommensteuer in St Lucia wird erhoben auf:
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Arbeitseinkommen,
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Geschäftseinkommen,
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Lizenzgebühren,
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Zinsen,
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Miete.
Das Land hat eine progressive Besteuerung eingeführt: Je wohlhabender eine Person ist, desto höher sind die Steuersätze. Einkommen bis zu 18.400 EC$ wird sowohl für Ansässige als auch für Nichtansässige nicht besteuert. Beträge über 18.400 EC$ werden mit festen Sätzen besteuert.
Einkommensteuersätze in St. Lucia
Sozialabgaben sind für Ansässige und Nichtansässige des Landes gleich: 5 % des Monatseinkommens. Im Namen des Arbeitnehmers werden sie vom Arbeitgeber an die National Insurance Corporation gezahlt, die sie für Renten, Krankengeld und Invaliditätsleistungen verwendet.
Der Steuersatz auf Zinsen und Lizenzgebühren hängt vom Status ab: Für Ansässige in St Lucia oder der Karibischen Gemeinschaft (CARICOM)* ist der Satz niedriger als für Nichtansässige.
* Karibische Gemeinschaft (CARICOM) — Handels- und Wirtschaftsunion der karibischen Länder. Neben St. Lucia gehören 14 weitere Länder dazu
St Lucia war über hundert Jahre lang eine britische Kolonie. 1979 erlangte das Land die Unabhängigkeit. Seitdem ist es als souveräner Staat Teil des Commonwealth.

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Wie wird man Steuerinländer von St. Lucia
Ein Ausländer wird Steuerinländer, wenn er mehr als 183 Tage im Jahr im Land verbringt. Dies erfordert einen Daueraufenthaltstitel oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis oder die Staatsbürgerschaft von St. Lucia.
Von allen Status bietet die Staatsbürgerschaft von St. Lucia die meisten Vorteile. Sie hilft bei der Steueroptimierung und ermöglicht visafreies Reisen in 146 Länder der Welt, darunter das Vereinigte Königreich, die Länder des Schengen‑Raums, Singapur und Hongkong.
Die Teilnahme am Investitionsprogramm ist der schnellste Weg, um Staatsbürger zu werden. Ein Antragsteller investiert in die Wirtschaft, indem er einen nicht rückzahlbaren Beitrag an einen Staatsfonds leistet, Anleihen oder Immobilien kauft und Geld in ein Unternehmen investiert.
Im Falle eines nicht rückzahlbaren Beitrags spendet der Investor mindestens 100.000 $ an den National Economic Fund von St. Lucia. Die genaue Höhe des Beitrags hängt von der Zusammensetzung der Familie ab:
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100.000 $ für einen einzelnen Investor;
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140.000 $ für einen Investor und einen Ehepartner;
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150.000 $ für einen Investor, einen Ehepartner und zwei Verwandte: Eltern oder Kinder, die finanziell vom Antragsteller abhängig sind.
Im Falle des Kaufs von Staatsanleihen beträgt die Mindestinvestition 300.000 $. Nach 5—7 Jahren Haltedauer können die Anleihen verkauft und das Geld zurückerhalten werden. Zusätzlich zum Kauf der Anleihen zahlt der Investor eine Verwaltungsgebühr von 50.000 $.
Im Falle des Immobilienkaufs beträgt der Mindestinvestitionsbetrag im Rahmen des Programms 200.000 $. Nach 5 Jahren kann die Immobilie verkauft und die Investition zurückerhalten werden. Zusätzlich zahlt der Investor eine Staatsgebühr von mindestens 30.000 $.
Unternehmensinvestitionen beginnen bei 1.000.000 $. Ein Ausländer investiert Geld in von der Regierung genehmigte Projekte. Wenn der Investor allein am Programm teilnimmt, beträgt die Investition 3.500.000 $. Es ist auch möglich, sich mit anderen Antragstellern zusammenzuschließen und eine gemeinsame Investition von 6.000.000 $ zu tätigen. Dann reduziert sich der Anteil eines Teilnehmers auf 1.000.000 $.
Die Erlangung eines Reisepasses im Rahmen des Investitionsprogramms dauert 3 bis 6 Monate. Danach registriert sich der Investor in der Steuerzahlerdatenbank und erhält eine Steuer-ID oder eine Steuernummer. Auf Anfrage stellt die Steuerbehörde dem Investor dann einen Steuer-Code aus, der die Abgabe von Steuererklärungen ermöglicht.
Abgabe von Steuererklärungen
Privatpersonen füllen das Formular TD4 oder TD5 aus, das sie von ihrem Arbeitgeber erhalten. Um einen Steuerabzug zu erhalten, müssen Belege gesammelt werden, die die Ausgaben bestätigen.
Ein Besuch beim Finanzamt ist nicht notwendig: Sie können Dokumente online einreichen und eine Steuererklärung abgeben.
Die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen ist der 31. März.
Juristische Personen füllen die Formulare TD4, TD5 und TD6, das Formular für die Übermittlung von Auftragnehmerdaten aus und erstellen eine Liste der Mitarbeiter des Unternehmens. Die Dokumente werden dann bis zum 31. Januar in einem versiegelten Umschlag beim Finanzamt eingereicht. Bei Verspätung wird für jeden Monat der Verzögerung eine Geldstrafe von 500 EC$ erhoben.

Etwa 50 % des BIP des Landes stammen aus dem Tourismus. Um mehr Gelder in diese Branche zu locken, hat die Regierung von St. Lucia im Jahr 2014 ein Staatsbürgerschaft durch Investition Programm ins Leben gerufen
Immobiliensteuern in St. Lucia
Beim Kauf von Immobilien in St. Lucia zahlen Privatpersonen und juristische Personen Grunderwerbsteuer und Stempelsteuer.
Die Grunderwerbsteuer für Privatpersonen und Unternehmen ist gleich, nämlich 2 %. Diese wird von den Käufern entrichtet.
Die Stempelsteuer wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer gezahlt. Die Steuer beträgt 2 % für den Käufer, während der Steuersatz des Verkäufers von seinem Wohnsitz abhängt. Nichtansässige von St. Lucia zahlen eine Steuer von 10 %, während der Immobilienwert den Satz für Ansässige bestimmt.
Steuersätze für Verkäufer mit Wohnsitz in St. Lucia
Die jährliche Grundsteuer beträgt 0,25 % des Wertes für Wohnimmobilien und 0,4 % für Gewerbeimmobilien. Die Steuersätze sind für Privatpersonen und Unternehmen gleich, unabhängig von ihrem Wohnsitzstatus.
Beispiele für Immobilien in St. Lucia
Steuern für juristische Personen in St. Lucia
Ein Unternehmen gilt als Steuerinländer von St. Lucia, wenn es in der Jurisdiktion des Landes registriert ist oder über ständige Niederlassungen verwaltet wird.
Unabhängig von ihrem Wohnsitz zahlen Unternehmen in St. Lucia keine Steuern auf Kapitalgewinne oder Dividenden, entrichten jedoch 30% Einkommensteuer.
Die Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer wird von Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 400.000 EC$ gezahlt. Der Standard-Umsatzsteuersatz beträgt 12,5 %.
Bildungs-, Finanz-, Versicherungs-, Medizin- und Transportdienstleistungen, Mietwohnungen, Kraftstoff, Wasser, Elektrizität, Waren für den Export und den Verkauf in Duty-Free-Shops sind nicht umsatzsteuerpflichtig.
Die Steuer auf Zinsen und Lizenzgebühren für ansässige Unternehmen beträgt 10 %, während sie für Nichtansässige zwischen 15 und 25 % liegt.
* Karibische Gemeinschaft (CARICOM) — Handels- und Wirtschaftsunion der karibischen Länder. Neben St. Lucia gehören ihr 14 weitere Länder an
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen St. Lucia und anderen Ländern
St. Lucia ist Mitglied der Karibischen Gemeinschaft (CARICOM) und hat daher Doppelbesteuerungsabkommen mit einigen karibischen Ländern:
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Antigua und Barbuda;
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Barbados;
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Belize;
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Dominica;
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Grenada;
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Guyana;
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Jamaika;
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Montserrat;
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St. Kitts und Nevis;
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St. Vincent und die Grenadinen;
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Trinidad und Tobago.
Vorteile des Steuerwohnsitzes in St. Lucia
Ansässige natürliche Personen in St. Lucia zahlen keine Einkommensteuer, wenn sie weniger als 18.400 EC$ pro Jahr verdienen. Die Steuer auf Zinsen und Lizenzgebühren ist auf 10 % reduziert, während Nichtansässige eine Steuer von 15—25 % zahlen.
Juristische Personen sind von der Mehrwertsteuer befreit, wenn ihr Umsatz 400.000 EC$ pro Jahr nicht übersteigt. Sie zahlen eine Steuer auf Zinsen und Lizenzgebühren von 10 % anstelle von 15—25 %.
Beim Verkauf von Immobilien zahlt ein ansässiger Verkäufer maximal 5 % Stempelsteuer, während für einen nichtansässigen Verkäufer der Satz doppelt so hoch ist — 10 %.
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