

Griechenland Steuersätze: Der ultimative Leitfaden für Steuerpflichtige im 2025
Zusammenfassung
In Griechenland kann die Einkommensteuer für Privatpersonen bis zu 44% betragen, aber neue Steueransässige können sich für spezielle Steuerregime qualifizieren und ihre Steuerlast senken. Die Körperschaftsteuer beträgt 22%. Die griechischen Steuersätze sind für Steueransässige und Nicht-Steueransässige gleich.
Wer zahlt Steuern in Griechenland?
In Griechenland werden Steuern von Privatpersonen und Unternehmen gezahlt. Steuern werden auf Einkommen, bewegliches und unbewegliches Vermögen, Kapitalgewinne, Mehrwert, Schenkungen und Erbschaften, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren usw. erhoben.
Im Falle einer Erwerbstätigkeit zahlen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge. Vermögende Privatpersonen und Unternehmen mit hohen Umsätzen unterliegen zudem verschiedenen „Luxussteuern“.
Im Allgemeinen hängen die griechischen Steuersätze nicht vom Steuerwohnsitz ab. Die griechischen Steuern für Nicht-Steueransässige stimmen mit denen für Steueransässige überein, es gibt jedoch einige Ausnahmen. Zum Beispiel sind griechische steueransässige Unternehmen von der Steuer auf Lizenzgebühren befreit, während nicht-griechische steueransässige Unternehmen diese mit 20% zahlen.
Eine Privatperson gilt als griechischer Steueransässiger, wenn sie mehr als 183 Tage pro Jahr in Griechenland verbringt. Angenommen, eine Person verbringt 183 Tage weder in Griechenland noch in einem anderen Land. In diesem Fall werden andere Gründe wie Vermögensbesitz, Staatsbürgerschaft, Sozialversicherungsregistrierung und das Land, in dem die Familie lebt und die Kinder zur Schule gehen, berücksichtigt.
Um mehr als 183 Tage in Griechenland zu verbringen und den Steuerwohnsitz zu erlangen, müssen Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, zum Beispiel die für eine Anstellung oder das Golden Visa Griechenland.
Eine juristische Person gilt als griechischer Steueransässiger, wenn sie nach griechischem Recht gegründet oder errichtet wurde, ihren eingetragenen Sitz in Griechenland hat oder der Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung in Griechenland liegt.
Das griechische Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen und folgt dem Einkommensjahr. Es beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Führen juristische Personen doppelte Buchführung, kann der steuerpflichtige Zeitraum am 30. Juni enden. Die Steuererklärung muss bis zum letzten Tag des sechsten Monats nach Ende des Steuerjahres, also in der Regel bis zum 30. Juni, eingereicht werden.

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Griechische Steuern für Privatpersonen
Die Einkommensteuer für Privatpersonen wird nach drei verschiedenen progressiven Skalen erhoben. Einkommen aus unselbstständiger Arbeit, Unternehmensgewinne und Renten werden mit 9 bis 44% besteuert. Mieteinnahmen werden mit 15 bis 45% besteuert. Alle Einkommen werden zusätzlich mit 0 bis 10% für den Solidaritätsbeitrag besteuert.
Steueransässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, während nicht-griechische Steueransässige nur auf Einkommen aus griechischen Quellen besteuert werden.
Im Falle einer Erwerbstätigkeit übermitteln Arbeitgeber die Einkommensteuern monatlich an die Steuerbehörden, und Arbeitnehmer müssen solche Einkommen nicht deklarieren.
Einkommensteuersätze für natürliche Personen
Nehmen wir eine Beispielrechnung vor. Bis zum Ende des Steuerjahres hat ein griechischer Steuerpflichtiger beispielsweise 40.000 € verdient: 25.000 € aus Arbeit und 15.000 € aus der Vermietung einer Wohnung.
Für das Einkommen aus unselbstständiger Arbeit zahlt diese Person 9% von 10.000 €, 22% von weiteren 10.000 € und 28% von 5.000 €, was insgesamt 4.500 € ergibt. Für Mieteinnahmen zahlen sie 15% von 12.000 € und 35% von 3.000 €, was insgesamt 2.850 € ergibt. Als Solidaritätsbeitrag zahlen sie 6,5% von 40.000 €, also 2.600 €. Insgesamt wird ihr Einkommen mit 9.950 € besteuert.
Grundsteuern. Wenn Sie eine Immobilie in Griechenland kaufen, zahlen Sie eine Grunderwerbsteuer, oder FMA, in Höhe von 3,09% des Immobilienwerts. Danach zahlen Sie jährlich eine einheitliche Steuer auf den Besitz von Immobilien, oder ENFIA, und eine Gemeindesteuer, oder TAP.
Die Gemeindesteuer wird mit 0,025—0,035% des Immobilienwerts erhoben, abhängig von Lage und Alter der Immobilie, und ist in den Nebenkostenabrechnungen enthalten. Die einheitliche Steuer hängt nicht nur vom objektiven Wert der Immobilie ab, sondern auch von ihrer Größe, Lage, Fläche, Nutzung, dem Zonenpreis, Alter usw., daher wird sie individuell berechnet.
So zahlen Sie Grundsteuern in Griechenland:
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Vor dem Kauf reicht der Käufer die Grunderwerbsteuererklärung ein, was online über myPROPERTY erfolgen kann, und zahlt die daraus resultierende Steuer.
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Nach dem Kauf reicht der Eigentümer die Immobiliendatenerklärung, oder Formular E9, über myAADE ein. Dies muss innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgen. Um einen Benutzernamen und ein Passwort für myAADE zu erhalten, registriert sich der Eigentümer bei den Taxisnet E-Diensten.
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Basierend auf den Informationen aus dem E9-Formular berechnet die unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen, oder AADE, den Betrag der ENFIA, erstellt einen Steuerbescheid und benachrichtigt den Eigentümer per E-Mail. Anschließend werden die ENFIA-Steuerbescheide jährlich auf der myAADE-Plattform veröffentlicht.
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Der Immobilieneigentümer meldet sich auf der myAADE-Website an, wählt im Menü „Schulden, Zahlungen und Beiträge“ („Οφειλές, πληρωμές & επιστροφές“) und sieht den zu zahlenden Betrag, die Ratenzahlungsdaten und die zur Zahlung an die Bank erforderliche Schuldenidentifikationsnummer.
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Der Eigentümer zahlt die Steuer per Online-Banking oder persönlich in einer Bankfiliale.
Andere Steuern für Privatpersonen wie Sozialversicherungsbeiträge, Kapitalertragssteuer, Steuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren werden in der Regel mit einem Pauschalsatz erhoben. Die Erbschaftsteuer wird jedoch nach einer progressiven Skala erhoben, die vom Verhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben abhängt.
Diese Steuern werden zu folgenden Sätzen erhoben:
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Kapitalgewinn mit 15%;
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Sozialversicherungsbeitrag mit 14,12% des Gehalts;
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Quellensteuer auf Dividenden mit 5%;
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Quellensteuer auf Zinsen mit 15%;
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Quellensteuer auf Lizenzgebühren mit 20%, wobei Lizenzgebühren, die an in Griechenland ansässige Unternehmen gezahlt werden, von der Besteuerung befreit sind;
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Erbschaft bis zu 10% für nahe Verwandte und bis zu 40% für die übrigen Erben;
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Schenkungen an nahe Verwandte mit 10%, wobei Schenkungen unter einem Wert von 800.000 € steuerfrei sind. Schenkungen an andere Personen — bis zu 40%.

Für einen Aufenthalt im 5-Sterne-Hotel Grande Bretagne in Athen müssen Gäste 4 € als Übernachtungssteuer zahlen. Diese Steuer wurde 2018 eingeführt und wird je nach Hotelkategorie mit 0,25—4 € erhoben.
Bevorzugte Steuerregime in Griechenland
Die Einkommensteuern in Griechenland für Ausländer können reduziert werden, wenn sie griechische Steueransässige werden und zu einem der drei speziellen Steuerregime wechseln.
Das Regime für in Griechenland beschäftigte Ausländer kann auf neue griechische Steueransässige angewendet werden, die in griechischen Unternehmen arbeiten, selbstständig sind oder ein Unternehmen in Griechenland betreiben. Im Rahmen dieses Regimes sind 50% des in Griechenland erzielten Einkommens für sieben Jahre steuerfrei.
Eine Privatperson ist für dieses Regime berechtigt, wenn sie:
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In 5 der 6 vorhergehenden Jahre keine griechischen Steueransässigen waren.
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Ihren Steuerwohnsitz aus einem Land verlegt haben, mit dem Griechenland ein Abkommen über die Amtshilfe in Steuersachen hat.
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In einem griechischen Unternehmen angestellt sind oder ein Unternehmen in Griechenland betreiben.
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Ihre Absicht erklärt haben, mindestens zwei Jahre in Griechenland zu bleiben.
Das Regime für ausländische Rentner ist ein alternatives Besteuerungsregime für Rentner, die kürzlich griechische Steueransässige geworden sind. Im Rahmen dieses Regimes wird ihr ausländisches Einkommen mit einem Pauschalsatz von 7% besteuert, der bis zum letzten Geschäftstag im Juli als Pauschalbetrag zu zahlen ist. Diese Steuerregelung wird ebenfalls für maximal 15 Jahre angewendet.
Ein Rentner ist berechtigt, diesem Regime beizutreten, wenn er in 5 der 6 vorhergehenden Jahre kein griechischer Steueransässiger war und wenn sein letzter Steuerwohnsitz ein Land war, mit dem Griechenland ein Abkommen über die Amtshilfe in Steuersachen in Kraft hat.
Im Rahmen des Regimes für ausländische Rentner müssen Rentner sowohl ihr griechisches als auch ihr ausländisches Einkommen in Steuererklärungen angeben.
Das Regime für vermögende Privatpersonen, oder HNWI, ist eine alternative Besteuerungsmethode für ausländisches Einkommen, das von Personen erzielt wird, die kürzlich griechische Steueransässige geworden sind. Im Rahmen des HNWI-Regimes zahlen Einzelpersonen eine Pauschalsteuer von 100.000 € pro Jahr, unabhängig von ihrem Einkommen. Sie sind auch von der Erbschafts- und Schenkungssteuer auf ihr Auslandsvermögen befreit. Das Regime kann für bis zu 15 Jahre angewendet werden.
Eine Person ist für diese Steuerregelung berechtigt, wenn sie in 7 der 8 vorhergehenden Jahre keine griechischen Steueransässigen war. Um zum HNWI-Regime zu wechseln, muss ein Antragsteller 500.000 € in Immobilien, bewegliche Vermögenswerte oder Anteile juristischer Personen mit Sitz in Griechenland oder im Rahmen des Golden Visa Griechenland Programms investieren.
Die Verwandten eines Investors können sich ihnen anschließen und müssen zusätzlich 20.000 € pro Jahr zahlen.
Wenn Investoren oder ihre Verwandten, die Steuern unter dem HNWI-Regime zahlen, Einkommen in Griechenland erzielen, wird dieses besteuert und muss in der Steuererklärung angegeben werden. Zudem wird keine im Ausland gezahlte Steuer mit griechischen Steuerschulden verrechnet.
Die Antragsfrist für jedes der drei oben beschriebenen Steuerregime ist der 31. März. Der Antrag wird innerhalb von 60 Tagen bearbeitet.

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Griechische Steuern für Unternehmen
Die Körperschaftsteuer in Griechenland wird mit einem Pauschalsatz von 22% erhoben, der 2021 von 24% reduziert wurde. Ausnahme bilden Kreditinstitute: Deren Gewinn wird mit 29% besteuert. Kapitalgewinne werden als reguläres Geschäftseinkommen behandelt.
Ansässige Unternehmen werden auf ihren weltweiten Gewinn besteuert, während nicht-griechische ansässige Unternehmen nur auf den in Griechenland erzielten Gewinn besteuert werden. Das Land erhebt auch Einkommensteuer auf Gewinne von Controlled Foreign Companies (CFCs). Eine CFC ist ein nicht-griechisches Unternehmen, dessen beherrschender Anteil von einem Steueransässigen Griechenlands gehalten wird.
Die Mehrwertsteuer, oder VAT, gilt für fast alle Waren und Dienstleistungen in Griechenland. Der Standardsatz beträgt 24%, kann aber je nach Standort oder Art der Ware oder Dienstleistung reduziert werden. Auf den fünf griechischen Inseln sind die Mehrwertsteuersätze um 30% reduziert. Kleine Unternehmen, die Waren geliefert und Dienstleistungen von nicht mehr als 10.000 € pro Jahr erbracht haben, können dem Sonderregime beitreten und von der Mehrwertsteuer befreit werden.
Mehrwertsteuersätze in Griechenland
Die Luxussteuer wird auf Waren wie Schmuck, Kleidung und Schuhe aus Pelz oder Leder erhoben. Der Satz beträgt 10%. Flugzeuge, Wasserflugzeuge und Hubschrauber für den privaten Gebrauch unterliegen einer Luxussteuer von 20%.
Die Grundbesitzsteuer, oder ENFIA, wird ähnlich wie die Steuer für Privatpersonen berechnet. Unternehmen unterliegen jedoch einer Ergänzungssteuer von 0,55% ihrer Eigentumsrechte. Wird die Immobilie zur Produktion oder Ausübung einer Geschäftstätigkeit genutzt, beträgt der Ergänzungssteuersatz 0,1%.
Einige Unternehmen, die Immobilien besitzen, unterliegen einer Sondersteuer auf Immobilien, oder SRET. Sie wird jährlich mit 15% des objektiven Immobilienwerts erhoben, aber einige Unternehmenskategorien sind gemäß Artikel 15 des Gesetzes 3091/2002 von dieser Steuer befreit.
Andere Steuern:
- Sozialversicherungsbeitrag wird von Arbeitgebern mit 22,54% des Gehalts gezahlt;
- die Verbrauchssteuer erreicht 35% auf Tabak und 63,7% auf Kraftstoff;
- die Quellensteuersätze stimmen mit den Sätzen für Privatpersonen überein: 5% für Dividenden, 15% für Zinsen und 20% für Lizenzgebühren. Wenn ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllt, kann es von der Zahlung der Quellensteuern befreit sein.

Die Stadt Preveza ist ein Touristenzentrum mit vielen Clubs, Bars und Cafés. In Griechenland ist Bier ziemlich teuer, da die Verbrauchssteuer auf Bier zu den höchsten in der EU gehört: 0,21 € pro 330-ml-Flasche. Wein und Sekt sind in Griechenland jedoch von der Verbrauchssteuer befreit.
Doppelbesteuerungsabkommen, die Griechenland unterzeichnet hat
Griechenland hat Doppelbesteuerungsabkommen mit 57 Ländern unterzeichnet, darunter alle EU-Staaten, Indien und China.
In den meisten Fällen gelten die Abkommen für Einkommen und Kapital. Deutschland, Italien, Spanien und die USA haben jedoch erweiterte Abkommen mit Griechenland, die auch für Immobilien, Erbschaften und Schenkungen gelten.
Countries that Greece has signed double tax treaties
Albania,
Armenia,
Austria,
Azerbaijan,
Belgium,
Bosnia-Herzegovina,
Bulgaria,
Canada,
China,
Croatia,
Cyprus,
Czech Republic,
Denmark,
Egypt,
Estonia,
Finland,
France,
Georgia,
Germany,
Hungary,
Iceland,
India,
Ireland,
Israel,
Italy,
Kuwait,
Latvia,
Lithuania,
Luxembourg,
Morocco,
Mexico,
Malta,
Moldavia,
Netherlands,
Norway,
Poland,
Portugal,
Qatar,
Romania,
Russia,
Saudi Arabia,
San Marino,
Serbia,
Slovakia,
Slovenia,
South Africa,
South Korea,
Sweden,
Spain,
Switzerland,
Turkey,
Tunisia,
Ukraine,
United Arab Emirates,
United Kingdom,
United States,
Uzbekistan.
Wie man einen Aufenthalt in Griechenland erhält, um griechischer Steueransässiger zu werden
Übliche Schengen-Visa erlauben keinen Aufenthalt von mehr als 180 Tagen pro Jahr in Griechenland, und Ausländer müssen dort mindestens 183 Tage verbringen, um als Steueransässige zu gelten. Dies wird möglich, wenn sie eine griechische Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Aufenthalt in Griechenland zu erhalten: ein Studium an einer griechischen Universität, eine Anstellung in einem griechischen Unternehmen oder die Heirat eines griechischen Staatsbürgers. Vermögende Ausländer beantragen eine Aufenthaltserlaubnis für finanziell unabhängige Personen oder ein Golden Visa Griechenland.
Aufenthaltserlaubnisse für finanziell unabhängige Personen werden an Antragsteller ausgestellt, die mindestens 2.000 € pro Monat verdienen und mindestens 24.000 € auf ihrem Konto bei einer griechischen Bank haben. Die Aufenthaltstitel sind zwei Jahre gültig und müssen anschließend verlängert werden.
Golden Visa werden an Antragsteller ausgestellt, die mindestens 250.000 € in die griechische Wirtschaft investiert haben.
Der Mindestbetrag gilt für Immobilienoptionen: Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks, 10-jährige Miete oder Timesharing. Wenn Antragsteller Wertpapiere kaufen oder ein Depot eröffnen, müssen sie mindestens 400.000 € investieren.
Aufenthaltstitel sind fünf Jahre gültig.
Golden Visa Griechenland Investitionsoptionen
- €250.000+ — Immobilienkauf oder -miete; Grundstückskauf
- €400.000+ — Kauf von Wertpapieren; Eröffnung eines Bankkontos
Im Antrag für die griechische Aufenthaltserlaubnis durch Investition kann der Investor seinen Ehepartner, unverheiratete Kinder unter 21 Jahren und Eltern einschließen. Investoren selbst müssen über 18 Jahre alt sein, keine Vorstrafen haben und die Legalität ihres Einkommens nachweisen können.
Die Antragsbearbeitung dauert 1—2 Monate, und das Verfahren zur Erlangung des Golden Visa Griechenland dauert etwa ein halbes Jahr.
Um Steuern in Griechenland zu zahlen, müssen Ausländer eine Steueridentifikationsnummer erhalten. Auf Griechisch heißt sie AFM. Man kann sie beim örtlichen Finanzamt oder den Finanzbehörden erhalten, entweder am Wohnort oder in dem Gebiet, in dem die Person Eigentum erwirbt.
Ein AFM kann persönlich oder durch eine Vollmacht beantragt werden. Die erforderlichen Dokumente sind ein Personalausweis und ein Adressnachweis. Wenn ein nicht-griechischer Steueransässiger ein AFM benötigt, muss er einen Steuervertreter in Griechenland ernennen.
Nach Erhalt der AFM-Nummer muss der Inhaber jährlich das Steuererklärungsformular E1 einreichen, auch wenn er im Veranlagungsjahr nicht in Griechenland wohnhaft war und kein Einkommen im Land erzielt hat. Immobilieneigentümer reichen zusätzlich jedes Jahr das Formular E9 ein.
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