Laatst beoordeeld op 8. Oktober 2025

Spanien Non-Lucrative Visum

Für das Leben in einem warmen EU-Land und visafreies Reisen innerhalb des Schengen‑Raums

€28.880+

Jahreseinkommen

4+ Monate

Erwerbsdauer

5 Jahre

Zum Daueraufenthalt

Das Visum für Nichterwerbstätige in Spanien ist eine Auf­ent­halts­er­laub­nis ohne Arbeitsrecht. Um das Visum und eine Auf­ent­halts­er­laub­nis zu erhalten, muss der Antragsteller ein passives Einkommen von mindestens €28.880 pro Jahr nachweisen, plus €7.200 pro unterhaltsberechtigter Person.

Visumantragsteller müssen eine Wohnimmobilie in Spanien mieten oder kaufen.
Die Genehmigung wird für 1 Jahr erteilt und kann verlängert werden, wobei nachfolgende Karten 2 Jahre gültig sind.

5 Vorteile, die Sie mit einer Auf­ent­halts­er­laub­nis in Spanien sichern können

  • 1

    Umzug nach Spanien

    Das Visum für finanziell unabhängige Personen in Spanien ermöglicht es der ganzen Familie, in das Land zu ziehen. Einwohner sind auch berechtigt, Spanien zu betreten, selbst wenn die Grenzen für Touristen geschlossen sind.

  • 2

    Visafreies Reisen

    Spanische Einwohner können visafrei in Länder des Schengen‑Raums reisen und sich dort bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufhalten.

  • 3

    Bankkonten

    Die spanische Auf­ent­halts­er­laub­nis ermöglicht es Inhabern, Bankkonten und Einlagen zu eröffnen sowie internationale Überweisungen zu tätigen. Ausländern ohne Auf­ent­halts­er­laub­nis wird die Kontoeröffnung oft verweigert.

  • 4

    Gesundheitswesen und Bildung

    Ansässige Kinder haben das Recht, an spanischen staatlichen und privaten Schulen und Universitäten zu studieren. Die ganze Familie kann kostenlosen Zugang zu öffentlichen Gesundheitsdiensten erhalten.

  • 5

    Daueraufenthalt und Staatsbürgerschaft

    Die Beantragung eines Daueraufenthaltstitels ist nach 5 Jahren Aufenthalt in Spanien möglich. Weitere 5 Jahre können zur spanischen Staats­bür­ger­schaft führen. Beachten Sie, dass in der Regel der Verzicht auf den ursprünglichen Reisepass erforderlich ist.

Leitfaden zur spanischen Aufenthaltserlaubnis für finanziell Unabhängige

Leitfaden zur spanischen Aufenthaltserlaubnis für finanziell Unabhängige

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung

  • Anforderungen für Bewerber

  • Erforderliche Dokumente

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen

Praxisleitfaden herunterladen
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Eine Investition, Aufenthalt für alle

Familienmitglieder können mit dem Hauptantragsteller eine spanische Aufenthaltserlaubnis erhalten.

  • Hauptantragsteller

    • Über 18 Jahre

    • Nicht-EU- und Nicht-EWR-Bürger

    • Keine Vorstrafen

    • Mit einem legalen passiven Einkommen aus Ersparnissen, Dividenden, einer Rente oder Mieteinnahmen — €28.880+ pro Jahr plus €7.200+ pro unterhaltsberechtigter Person

    • Mit einer Wohnimmobilie in Spanien — gemietet oder gekauft

    • Mit Krankenversicherung

  • Ehepartner oder Partner

    - In einer offiziell eingetragenen Ehe oder nicht eingetragenen Partnerschaft

  • Kinder

    • Finanziell abhängig vom Hauptantragsteller

    • Unverheiratet

  • Eltern

    - Finanziell abhängig vom Hauptantragsteller

Kosten des Antragstellers

Der Antragsteller muss eine Wohnimmobilie mieten oder kaufen und die damit verbundenen Gebühren für die nicht-lukrative Auf­ent­halts­er­laub­nis in Spanien zahlen.

Miete von Immobilien

Jede Art von Wohnimmobilie kann gemietet werden, wie zum Beispiel eine Wohnung, ein Reihenhaus oder eine Villa. Es gibt keinen Mindestmietpreis.

Immobilienmiete

Keine Preisbeschränkungen

€900 pro Monat – geschätzte Miete für eine Einzimmerwohnung

Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten

€1.000+

Krankenversicherung

≈ €1.000 pro Person

Verwaltungsgebühr

Bis zu €150 pro Person

Gebühr für die Aufenthaltstitelkarte

€75 pro Person

Immobilienkauf

Es gibt keinen Mindestimmobilienpreis; jede Art von Wohnimmobilie in Spanien kann erworben werden.

Immobilienkauf

Keine Preisbeschränkungen

€3.700 — Durchschnittspreis pro Quadratmeter

Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten

€1.000+

Krankenversicherung

≈ €1.000 pro Person

Verwaltungsgebühr

Bis zu €150 pro Person

Gebühr für die Aufenthaltstitelkarte

€75 pro Person

Kostenberechnung für das spanische Nicht-Erwerbstätigkeitsvisum

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Könnte eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien Ihnen helfen, Ihre Ziele zu erreichen?

Spanien ist nicht das einzige EU-Land, das Auf­ent­halts­er­laub­nisse an finanziell unabhängige Personen gewährt. Vergleichen Sie die wichtigsten Bedingungen und Vorteile mit anderen beliebten Zielen — Portugal und Italien.

Vergleich des EU-Aufenthalts für finanziell unabhängige Personen

Bedingungen und Merkmale

Jahreseinkommen

es-flag

Spanien

€28,880+

pt-flag

Portugal

€10,440+

it-flag

Italien

€31,160+

Bedingungen und Merkmale

Erwerbsdauer

es-flag

Spanien

4+ Monate

pt-flag

Portugal

6+ Monate

it-flag

Italien

4+ Monate

Bedingungen und Merkmale

Gültigkeit der ersten Auf­ent­halts­er­laub­nis

es-flag

Spanien

1 Jahr, verlängerbar

pt-flag

Portugal

2 Jahre, verlängerbar

it-flag

Italien

1 Jahr, verlängerbar

Bedingungen und Merkmale

Dauer bis zur Staats­bür­ger­schaft

es-flag

Spanien

10 Jahre

pt-flag

Portugal

5 Jahre

it-flag

Italien

10 Jahre

Bedingungen und Merkmale

Berechtigte Fa­mi­li­en­mit­glie­der

es-flag

Spanien

Ehepartner oder Lebenspartner, Kinder, Eltern

pt-flag

Portugal

Ehepartner oder Lebenspartner, Kinder unter 21 Jahren, Eltern

it-flag

Italien

Ehepartner oder Lebenspartner, Kinder unter 18 Jahren

Bedingungen und Merkmale

es-flag

Spanien

pt-flag

Portugal

it-flag

Italien

Jahreseinkommen

€28,880+

€10,440+

€31,160+

Erwerbsdauer

4+ Monate

6+ Monate

4+ Monate

Gültigkeit der ersten Auf­ent­halts­er­laub­nis

1 Jahr, verlängerbar

2 Jahre, verlängerbar

1 Jahr, verlängerbar

Dauer bis zur Staats­bür­ger­schaft

10 Jahre

5 Jahre

10 Jahre

Berechtigte Fa­mi­li­en­mit­glie­der

Ehepartner oder Lebenspartner, Kinder, Eltern

Ehepartner oder Lebenspartner, Kinder unter 21 Jahren, Eltern

Ehepartner oder Lebenspartner, Kinder unter 18 Jahren

Erstklassige Immobilien für eine Auf­ent­halts­er­laub­nis in Spanien

Finanziell unabhängige Personen können jede Wohnimmobilie in Spanien ohne Wertbeschränkungen erwerben. Dies ist erforderlich, damit der Einwohner eine registrierte Adresse im Land hat.

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location icon

Spain, Marbella

€1,456,000 — €3,814,000

Luxury apartments on the coast of Spain

square icon173 m² — 387 m²
bed icon2—4
bathroom icon2—4
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location icon

Spain

€520,000 — €585,000

Modern business class apartments with 1-2 bedrooms, Marbella

square icon120 m² — 130 m²
bed icon3
bathroom icon2
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Spain, Marbella

€770,000+

Modern apartments with 2 bedrooms, Marbella

square icon120 m²
bed icon2
bathroom icon2

Schritt‑für‑Schritt‑Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in Spanien

Nach Erfahrung der Anwälte von Immigrant Invest dauert der Prozess zur Erlangung eines Visums für finanziell unabhängige Personen in Spanien über 4 Monate.

1

1 Tag

Vorläufige Due‑Diligence‑Prüfung

Vor der Unterzeichnung einer Vereinbarung prüfen die Anwälte von Immigrant Invest den Antragsteller mithilfe internationaler Rechts- und Geschäftsinformationsdatenbanken.

Diese vorläufige Prüfung hilft, das Ablehnungsrisiko auf nur 1% zu reduzieren.

Machen Sie einen kurzen Test und erfahren Sie die Nuancen, die Sie daran hindern könnten, eine Auf­ent­halts­er­laub­nis zu erhalten.

Chancen prüfen
2

Bis zu 1 Monat

Dokumentenvorbereitung

Die Anwälte von Immigrant Invest erstellen eine personalisierte Liste von Dokumenten und füllen die erforderlichen Regierungsformulare aus.

3

Innerhalb von 3 Monaten

Einholung eines D-Visums für die Einreise nach Spanien

Die finanziell unabhängige Person beantragt ein nationales D-Visum für die Einreise nach Spanien, reicht biometrische Daten ein und beantragt eine Auf­ent­halts­er­laub­nis. Die Anwälte vereinbaren einen Termin beim spanischen Konsulat im Staats­bür­ger­schafts- oder Wohnsitzland des Antragstellers.

Das Konsulat prüft den Antrag in der Regel innerhalb von 3 Monaten, wobei der Prozess länger dauern kann, wenn zusätzliche Informationen angefordert oder ein Interview vereinbart wird.

4

1—2 Monate

Kauf oder Miete einer Wohnung in Spanien

Die Immobilienexperten von Immigrant Invest helfen bei der Auswahl einer geeigneten Wohnung oder eines Hauses und beim Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrags. Die Immobilie kann aus der Ferne ausgewählt werden.

5

Bis zu 1,5 Monate

Reise nach Spanien und Erlangung der Aufenthaltserlaubnis

Das spanische Nicht-Arbeitsvisum vom Typ D ist 90 Tage gültig. In dieser Zeit müssen die finanziell unabhängige Person und ihre Fa­mi­li­en­mit­glie­der nach Spanien einreisen und den Antrag auf Auf­ent­halts­er­laub­nis bei der Ausländerbehörde oder einer Polizeidienststelle einreichen.

Während der Antragsprüfung bestätigt das Visum im Reisepass das Aufenthaltsrecht in Spanien. Für Reisen in andere europäische Länder ist jedoch ein Schengen-Visum erforderlich.

Nach Genehmigung erhält der Antragsteller eine Aufenthaltstitelkarte, die 1 Jahr gültig ist und verlängert werden kann.

Sobald sie fertig ist, muss die Aufenthaltstitelkarte vom Antragsteller persönlich abgeholt werden. Sie kann nicht von einem Vertreter oder Bevollmächtigten abgeholt werden.

Ihr Seelenfrieden beginnt mit unserer Glaubwürdigkeit

Immigrant Invest ist berechtigt, die Interessen finanziell unabhängiger Personen bei der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in Spanien zu vertreten. Wir agieren streng nach den vom spanischen Außenministerium festgelegten Anforderungen.

Wir haben auch staatliche Prüfungen bestanden und Lizenzen von der Regierung Maltas und fünf karibischen Ländern erhalten.

Vertrauen Sie Ihre Zukunft einem zuverlässigen Berater an

Erfahren

Seit 2006 in der Branche tätig, übernehmen wir alles — von der Due-Diligence-Prüfung bis zur Investition – und lösen Probleme schnell.

Sorgfältig

Unser internes Compliance-Team führt im Vorfeld gründliche Prüfungen durch, um Ihre Eignung sicherzustellen und das Risiko einer Ablehnung zu minimieren.

Engagiert

Von der ersten Beratung bis zur Erlangung der Auf­ent­halts­er­laub­nis begleiten wir Sie Schritt für Schritt und beantworten auch die schwierigsten Fragen.

Vertraulich

Wir schützen Ihr Vertrauen durch strenge Vertraulichkeit – Ihre Daten und Investitionsdetails sichern wir durch eine NDA-Vereinbarung.

Elena Ruda

Elena Ruda,

Leiter der Entwicklungsabteilung bei Immigrant Invest

Mit fast 20 Jahren Erfahrung und direkten Partnerschaften gewährleisten wir einen reibungslosen, sicheren und transparenten Weg zur EU-Aufenthaltserlaubnis.

Unser Team aus Rechts- und Immobilienexperten unterstützt Sie bei jedem Schritt, von der ersten kostenlosen Beratung bis zur Auswahl einer Immobilie und der Sicherung Ihrer Aufenthaltserlaubnis.

Ihr Expertenteam

Unsere Rechts- und Migrationsexperten kennen das Gesetz genau und gewährleisten einen reibungslosen Prozess zur Erlangung der Auf­ent­halts­er­laub­nis.

Igor Buglo

Igor Buglo

Leiter des maltesischen Büros, MBA

Vladlena Baranova

Vladlena Baranova

Leiter der Rechts- und AML-Compliance-Abteilung, CAMS, IMCM

Priscila Carvalho

Priscila Carvalho

Experte für Investitionsmigration

Eunice Machado Pais

Eunice Machado Pais

Experte für Investitionsmigration

Erhalten Sie mehr als nur eine Aufenthaltserlaubnis

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Zukunft

Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis unbegrenzt oft verlängern — wir erinnern Sie daran und begleiten Sie durch den Prozess. Fünf Jahre später helfen wir Ihnen bei der Beantragung eines Daueraufenthaltstitels.

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Einheit

Wir helfen Ihnen, Aufenthaltserlaubnisse für Familienmitglieder zu erhalten, einschließlich Ihres Ehepartners oder Partners, Kinder und Eltern.

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Bankwesen

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung der erforderlichen Dokumente und der Kontoeröffnung bei einer spanischen Bank.

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Vermögenswert

Wir bieten Ihnen Immobilienoptionen basierend auf Ihren Zielen und Ihrem Budget an und unterstützen Sie beim Abschluss des Geschäfts.

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Dokumente

Wir registrieren oder beschaffen Geburts-, Heirats- und Scheidungsurkunden und beglaubigen Dokumente.

Kundenbewertungen

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Namen und Fotos der Kunden wurden geändert, um einer Geheimhaltungsvereinbarung zu entsprechen.

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Häufig gestellte Fragen

  • Wie viel Geld benötige ich für ein Visum für Nichterwerbstätige in Spanien?

    Der Antragsteller für eine nicht-lukrative Auf­ent­halts­er­laub­nis in Spanien muss ein passives Einkommen von mindestens €28.880 pro Jahr nachweisen, plus €7.200 für jede unterhaltsberechtigte Person.

    Zusätzliche Ausgaben umfassen die Miete oder den Kauf einer Wohnimmobilie in Spanien. Der Preis ist nicht begrenzt; jede Immobilie ist ausreichend. Gebühren, Übersetzungs- und Notardienste belaufen sich auf €2.500+ pro Antragsteller.

  • Welche Dokumente sind für die Beantragung eines Visums für Nichterwerbstätige in Spanien erforderlich?

    Ein Antragsteller für eine nicht-lukrative Aufenthaltserlaubnis in Spanien muss die folgenden Dokumente einreichen:

    • ausgefülltes D-Visumantragsformular;

    • gültiger Reisepass — Original und Kopien;

    • Führungszeugnis;

    • Nachweis eines passiven Einkommens von mindestens €28.880 pro Jahr, wie Steuererklärungen und Kontoauszüge;

    • Krankenversicherung mit einer Deckung von mindestens €30.000;

    • Mietvertrag oder Nachweis des Immobilienkaufs in Spanien;

    • Passfotos;

    • Dokumente zum Nachweis von Familienbeziehungen, falls Fa­mi­li­en­mit­glie­der in den Antrag einbezogen werden.

  • Was passiert, wenn mein Antrag auf ein Visum für Nichterwerbstätige in Spanien abgelehnt wird?

    Wenn Ihr Antrag auf das Visum für finanziell unabhängige Personen in Spanien abgelehnt wird, erhalten Sie eine schriftliche Begründung. Sie können entweder die Mängel beheben und erneut beantragen oder innerhalb von 1 Monat einen Verwaltungsrechtsbehelf einlegen, gefolgt von einem streitigen Verwaltungsrechtsbehelf, falls erforderlich.

    Die Beauftragung einer erfahrenen Einwanderungsrechtskanzlei wie Immigrant Invest kann das Ablehnungsrisiko durch gründliche Vorabprüfungen auf bis zu 1 % reduzieren.

  • Kann ich mit einem Visum für Nichterwerbstätige eine Immobilie in Spanien kaufen?

    Ja. Darüber hinaus ist der Kauf oder die Miete einer Wohnimmobilie in Spanien eine zwingende Voraussetzung, da alle Einwohner eine registrierte Adresse benötigen.

    Sie können jede Wohnimmobilie ohne Mindestpreisvorgabe kaufen.

  • Kann ich mit einem Visum für Nichterwerbstätige in Spanien für ein ausländisches Unternehmen remote arbeiten?

    Das Visum für Nichterwerbstätige gewährt kein gesetzliches Recht zur Arbeit in Spanien. Wenn ein Antragsteller im erwerbsfähigen Alter ist, muss er mindestens eines der folgenden Dokumente vorlegen:

    • Nachweis von Renteneinkommen;

    • Kündigungsschreiben des Arbeitgebers, zusammen mit einer unterschriebenen Erklärung, die bestätigt, dass er nicht mehr für das Unternehmen tätig sein wird;

    • notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärung, dass er während seines Aufenthalts in Spanien nicht arbeiten wird — für Selbstständige.

  • Muss ich in Spanien mit einem Visum für Nichterwerbstätige Steuern zahlen?

    Wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien leben, werden Sie steuerlich ansässig und müssen Steuern auf Ihr weltweites Einkommen zahlen. Die Einkommensteuersätze für Einwohner sind progressiv und reichen von 19 bis 47%, abhängig von der autonomen Gemeinschaft und dem Einkommensniveau.

    Immobilienbesitzer zahlen auch die lokale Grundsteuer Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI), die typischerweise 0,4 bis 1,1% des Katasterwerts der Immobilie pro Jahr beträgt.

  • Wie lange kann ich mit einem Visum für Nichterwerbstätige in Spanien leben?

    Die anfängliche FIP-Genehmigung für Spanien ist 1 Jahr gültig. Sie kann jeweils um 2 Jahre verlängert werden, mit der Option, nach 5 Jahren einen Daueraufenthaltstitel zu beantragen.

  • Wie kann ich mein Visum für Nichterwerbstätige in Spanien verlängern, und welche Einkommensanforderungen gelten für die Verlängerung?

    Die Auf­ent­halts­er­laub­nis wird zunächst für 1 Jahr ausgestellt. Verlängerungsanträge müssen 60 Tage vor oder 90 Tage nach dem Ablaufdatum eingereicht werden.

    Für die Verlängerung müssen Sie erneut ein ausreichendes passives Einkommen nachweisen — typischerweise das Doppelte der ursprünglichen Anforderung, da die Verlängerungsperiode 2 Jahre beträgt: €57.760+ für den Hauptantragsteller, plus €14.400+ pro unterhaltsberechtigter Person. Sie müssen auch eine Krankenversicherung und eine gültige Unterkunft in Spanien aufrechterhalten.

  • Kann die in Spanien mit einem Visum für Nichterwerbstätige verbrachte Zeit auf die Staatsbürgerschaft angerechnet werden?

    Ja. Die Zeit, die mit einem Visum für Nichterwerbstätige verbracht wird, zählt zu den 10 Jahren legalen Aufenthalts, die für die spanische Staats­bür­ger­schaft erforderlich sind.

    Sie müssen mindestens 183 Tage pro Jahr in Spanien wohnen, um Ihren Aufenthalt aufrechtzuerhalten und ihn für die Staats­bür­ger­schaft anrechnen zu lassen.

Andere EU-Aufenthaltsoptionen

Land en statusInvestitionenBenötigte ZeitVorteile

€11.040+, Jahreseinkommen|6+ Monate

€11.040+, Jahreseinkommen6+ Monate

6+ Monate

  • Umzug nach Portugal zu den niedrigsten Kosten

  • Visafreies Reisen im Schengen‑Raum

  • Aussicht auf Staats­bür­ger­schaft in 5 Jahren

€100.000+|3+ Monate

€100.000+3+ Monate

3+ Monate

  • Visafreie Einreise in die Schengen-Länder

  • Leben in einem Land mit hohem Sicherheits-, Gesundheits- und Bildungsniveau

  • Daueraufenthalt in Österreich nach 5 Jahren Besitz einer Auf­ent­halts­er­laub­nis

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Wir bieten Ihnen eine individuelle Lösung an, wählen das passende Land und den passenden Status für Ihre Bedürfnisse aus und begleiten den gesamten Prozess

Zlata Erlach
Zlata Erlach

Leiter des österreichischen Büros

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