Steuern in Dominica für Privatpersonen und Unternehmen

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Zusammenfassung

Investoren zahlen in Dominica Steuern, wenn sie im Land Einkommen erzielen, dort ein Unternehmen gründen, Immobilien kaufen oder dort ihren Steuerwohnsitz begründen. Die Hauptsteuer ist die Einkommensteuer mit bis zu 35 % für Privatpersonen und 25 % für Unternehmen. Juristische Personen zahlen zudem Mehrwertsteuer (MwSt.) mit einem Satz von 10 bis 15 %.

Erfahren Sie mehr über die Steuern, die Steuerinländer und Steuerausländer in Dominica zahlen.

Die offizielle Währung des Landes, der Ostkaribische Dollar (EC$), wird zur Steuerberechnung verwendet. Ihr Kurs ist an den US‑Dollar gekoppelt: 1 $ entspricht 2,7 EC$.

Ist ein Investor mit dominikanischer Staatsbürgerschaft im Land steuerpflichtig?

Die Besteuerung natürlicher Personen in Dominica hängt vom Status des Steuerzahlers ab. Sie können Steueransässige oder Nichtansässige des Landes sein.

Nichtansässige sind in Dominica steuerpflichtig, wenn sie Einkünfte aus Quellen im Land beziehen, z. B. die Immobilie vermieten.

Steueransässige zahlen in Dominica Einkommensteuer auf alle Einkünfte, die im In- und Ausland erzielt werden.

Nach Erhalt eines Reisepasses wird ein Investor nicht automatisch Steueransässiger in Dominica. Den Status eines Steueransässigen erhält eine Person nur, wenn sie mindestens 183 Tage im Jahr im Land lebt. Teilnehmer am Staatsbürgerschaft durch Investition Programm von Dominica sind nicht verpflichtet, vor oder nach Erhalt eines Reisepasses im Land zu leben.

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Einkommensteuer in Dominica

Dominica hat eine progressive Einkommensteuerskala:

  • 15 % auf die ersten 20.000 EC$ (7.400 $) Einkommen;

  • 25 % auf die nächsten 30.000 EC$ (11.100 $) Einkommen;

  • 35 % auf das restliche Einkommen.

Die Steuer wird auf alle Einkünfte gezahlt, die ein Steuerzahler erzielt: Gehälter, Geschäftseinkommen von Selbstständigen, Dividenden, Mieterträge. Ein Unternehmen, das Dividenden zahlt, unterliegt einer Quellensteuer. Eine Person, die Dividenden erhält, zahlt keine Steuer darauf. Ausgenommen sind Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien: Diese unterliegen weder der Einkommensteuer noch der Kapitalertragsteuer.

Steuerzahler haben Anspruch auf Steuerabzüge, die den Betrag, auf den die Steuer erhoben wird, mindern. Abzüge sind Pauschal- und allgemeiner Art. Ein Steuerzahler kann mehrere Abzüge gleichzeitig erhalten: Sie werden addiert, vom Einkommen abgezogen, und die Einkommensteuer wird auf den verbleibenden Betrag erhoben.

Die Pauschalabzüge gelten für:

  • Bankzinsen auf eine Hypothek — bis zu 25.000 EC$ (9.260 $);

  • Spenden an Fonds aus der staatlichen Liste;

  • Zahlungen für die Universitätsausbildung — bis zu 5.000 EC$ (1.852 $) pro Student.

Der allgemeine Abzug für einkommensbezogene Ausgaben:

  • für Mieterträge: Nebenkosten, Immobiliensanierungskosten, vom Eigentümer gezahlte Gemeindesteuern und -gebühren, Zahlungen für Dienstleistungen zur Vorbereitung von Steuererklärungen;

  • für Selbstständige: Ausgaben für Werkzeuge und Verbrauchsmaterialien, Miete von Geschäftsräumen, Dienstleistungen zur Vorbereitung von Steuererklärungen.

Unterschiede bei der Besteuerung des Einkommens für Steueransässige und Nichtansässige in Dominica

Steueransässige in Dominica zahlen Einkommensteuer auf alle Einkünfte, einschließlich des weltweiten Einkommens. Nichtansässige hingegen zahlen nur Steuern auf Einkünfte, die in Dominica erzielt wurden.

Steueransässige haben Anspruch auf einen standardmäßigen Steuerabzug von 30.000 EC$ (11.100 $). Es gibt keine zusätzlichen Bedingungen für den Erhalt dieses Abzugs. Bei einem Jahreseinkommen von 50.000 $ zahlt ein Ansässiger aufgrund des Standardabzugs 3.900 $ weniger als ein Nichtansässiger.

Ein Beispiel zur Steuerberechnung für ein Jahreseinkommen von $50,000

Berechnete Parameter

Steuerinländer

Nichtansässiger

Einkommen mit Abzügen

$38,900

$50,000

15% auf die ersten EC$20,000 ($7,400)

$1,110

$1,110

25% auf die nächsten EC$30,000 ($11,100)

$2,775

$2,775

35% auf das restliche Einkommen

$7,140

$11,025

Einkommensteuerbetrag

$11,025

$14,910

Einige Einkünfte von Nichtansässigen unterliegen einer 15%igen Quellensteuer: Dividenden, Einlagenzinsen, Lizenzgebühren, Mieterträge. Die Steuer wird von demjenigen gezahlt, der die Einkommenszahlung leistet – dem Unternehmen, das Dividenden zahlt. Die Quellensteuer wird vom Zahlungsbetrag einbehalten, und die Einkommensteuer wird nicht erhoben.

Doppelbesteuerung in Dominica

Wenn ein Steuerinländer Dominicas Einkommen in einem anderen Staat erzielt oder ein Nicht-Steuerinländer Einkommen in Dominica erzielt, kann die Pflicht zur Zahlung von Steuern zum vollen Satz in beiden Staaten entstehen. Diese Situation lässt sich jedoch durch internationale Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vermeiden.

Dominica hat Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den CARICOM-Ländern:

  • Antigua und Barbuda;

  • Barbados;

  • Belize;

  • Grenada;

  • Guyana;

  • Jamaika;

  • Montserrat;

  • St. Kitts und Nevis;

  • St. Lucia;

  • St. Vincent und die Grenadinen.

Die Liste der Länder kann sich ändern, z. B. wenn die Regierung von Dominica neue Abkommen mit anderen Staaten schließt.

Dominica hat mit den meisten Ländern keine DBA. Wenn ein Investor sein Haupteinkommen von einem Unternehmen in der Jurisdiktion Dominicas bezieht und in einem anderen Staat lebt, kann ein Wechsel des Steuerwohnsitzes die Steuerlast mindern.

So zahlen Sie die persönliche Einkommensteuer

Die Einkommensteuer auf Gehälter wird monatlich gezahlt: bis zum 15. des auf den Berichtsmonat folgenden Monats. Der Arbeitgeber behält die Steuer vom Gehalt ein und überweist sie an das Finanzamt.

Steueransässige in Dominica reichen eine jährliche Steuererklärung ein, wenn sie Einkommen ausschließlich aus Gehältern beziehen und dieses EC$30.000 (11.100 $) pro Jahr nicht übersteigt. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung ist der 31. März des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres. Die Steuererklärung wird über ein persönliches Konto auf der Website des Finanzamtes eingereicht.

Um in Dominica steueransässig zu werden, muss sich eine Person am Wohnort im Land anmelden, eine Steuer-ID und einen Steuer-Code erhalten und sich mindestens 183 Tage im Jahr im Land aufhalten.

Individuelle Kosten für die Staatsbürgerschaft von Dominica

Individuelle Kosten für die Staatsbürgerschaft von Dominica

Steuern und Gebühren beim Kauf, Besitz und Verkauf von Immobilien in Dominica

In Dominica gibt es keine Steuer auf den Verkauf oder Kauf von Immobilien, keine Grunderwerbsteuer und keine allgemeine Grundsteuer.

Immobilienkauf. Der Käufer leistet einen Beitrag zum Versicherungsfonds und entrichtet obligatorische Gebühren: Stempelsteuer, Rechts- und Gerichtsgebühren. Zusätzliche Kosten für den Immobilienkäufer betragen etwa 10,5 % des Transaktionsbetrags.

Immobilienbesitz. Der Eigentümer zahlt keine Grundsteuer. Es fällt jedoch eine Gemeindeabgabe von 1,25 % des geschätzten Immobilienwerts in den größten Städten – Roseau und Canefield – an. Wenn der Eigentümer die Immobilie vermietet, entrichtet er eine Staatsgebühr für den Abschluss eines Mietvertrags: diese beträgt etwa 1 % des jährlichen Mietbetrags.

Der Immobilienverkäufer zahlt eine Stempelsteuer von 2,5 % des Transaktionsbetrags. Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien werden in Dominica nicht besteuert.

Steuern und Gebühren für Autobesitzer in Dominica

Ein Autokäufer muss das Fahrzeug anmelden und die staatliche technische Prüfung in Dominica bestehen. Die Anmeldung und Prüfung eines Autos kosten $52.

Besitzer von Autos und Motorrädern zahlen jährlich Straßensteuer und Zulassungsgebühren. Die Höhe der Gebühren hängt von der Fahrzeugkategorie ab: Auto, Lkw oder Motorrad. Auch der Verwendungszweck spielt eine Rolle: ob persönlich oder gewerblich.

Der Besitzer eines privaten Pkw zahlt jährlich $200 als Straßensteuer und Zulassungsgebühren.

Gebühren für Fahrzeughalter in Dominica

Einmalige Zahlungen beim Kauf eines Autos oder Motorrads

Zulassung

EC$100 ($37) für ein Auto EC$60 ($22) für ein Motorrad

Technische Prüfung

EC$ 40 ($15)

Jährliche Zahlungen

Kfz‑Steuer

EC$50 ($18.5) bis EC$150 ($55.5)

Lizenzgebühr

EC$120 ($44) bis EC$6,010 ($2,226)

Yachtregistrierung in Dominica: Kosten und Verfahren

Yachtbesitzer zahlen eine Registrierungsgebühr und eine jährliche Lizenzgebühr.

Die Registrierungsgebühr hängt nicht von der Größe und Verdrängung der Yacht ab und beträgt 1.900 EC$ (704 $). Die jährliche Gebühr ab dem zweiten Jahr beträgt 950 EC$ (352 $). Sie kann jedoch auf 750 EC$ (278 $) reduziert werden, wenn sie im Voraus für drei oder fünf Jahre gezahlt wird.

Die Dominica Maritime Administration ist eines der fünf größten privaten Bootsregister weltweit. Bürger von Dominica oder einem anderen CARICOM-Land haben das Recht, eine Yacht im Land zu registrieren. Ausländer können eine Yacht in Dominica registrieren, indem sie eine FME – eine ausländische Seerechtseinheit – gründen.

Privatyachten werden aus der Ferne registriert, ohne den Besuch eines Inspektors der Schifffahrtsverwaltung.

Liste der Dokumente für die Registrierung einer Privatyacht in Dominica:

  1. Ein Antrag auf Registrierung.

  2. Ein Dokument, das die Berechtigung des Antragstellers bestätigt: den Reisepass des Eigentümers oder eine Vollmacht des Eigentümers.

  3. Eine Eigentumsurkunde.

  4. Eine Erklärung zur nicht-kommerziellen Nutzung.

  5. Ein Verdrängungszertifikat.

  6. Eine Konformitätsbescheinigung der Yacht für den Verwendungszweck.

  7. Eine Versicherungspolice.

Steuern und Gebühren für Unternehmen in Dominica

Unternehmen in Dominica zahlen eine Körperschaftssteuer von 25% und führen 7% der Gehälter der Mitarbeiter an Sozialfonds ab. Ansässige Unternehmen zahlen Körperschaftssteuer auf Aktivitäten, die sowohl in Dominica als auch im Ausland ausgeübt werden. Nichtansässige zahlen die Steuer nur auf Gewinne, die in Dominica erzielt werden.

Die Körperschaftssteuer ist spätestens drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres zu zahlen. Das Geschäftsjahr in Dominica endet am 30. Juni. Die fällige Steuer kann in drei vierteljährlichen Raten gezahlt werden: 25 % — 35 % — 40 %.

Einige Einkünfte von nichtansässigen Unternehmen unterliegen einer Quellensteuer von 15 %, wie auch für natürliche Personen: Dividenden, Einlagenzinsen, Lizenzgebühren, Mieteinnahmen. Diese Einkommensarten werden jedoch bei der Berechnung der Körperschaftssteuer nicht berücksichtigt.

Eine internationale Geschäftsgesellschaft (IBC) kann innerhalb von zwei Wochen in Dominica aus der Ferne registriert werden. Die Registrierung kostet etwa 2.100 $, und die jährlichen Mindestkosten für die Führung eines Unternehmens betragen etwa 1.400 $.

Umsatzsteuer in Dominica

Die Umsatzsteuer wird auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen in Dominica erhoben. Der Standard-Umsatzsteuersatz beträgt 15%. Für Hotels und Tauchunternehmen gibt es jedoch einen reduzierten Satz von 10%.

Einige Waren sind umsatzsteuerbefreit. Dazu gehören Exportgüter, medizinische Hilfsgüter und Medikamente sowie Grundnahrungsmittel wie Reis, Milch, Zucker und Mehl. Darüber hinaus wird keine Umsatzsteuer auf den Verkauf von Immobilien, Mieten oder Finanzdienstleistungen erhoben.

Mehrwertsteuersätze in Dominica

Besteuerte Kategorie

Mehrwertsteuersatz

Alle Waren und Dienstleistungen

15%

Übernachtung in Hotels und Tauchen

10%

Exported goods and services Medical supplies and medications Basic food: rice, milk, sugar, flour

0%

Immobilienverkauf Mietzahlungen Finanzdienstleistungen

Keine Mehrwertsteuer

Die Umsatzsteuer kann sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen, wie z. B. Selbstständigen, gezahlt werden. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, sich als Umsatzsteuerzahler zu registrieren und die Steuer zu entrichten, wenn der Jahresumsatz über dem Schwellenwert liegt. Waren, auf die keine Umsatzsteuer erhoben wird, sind vom Umsatz ausgenommen, Waren mit einem Nullsteuersatz sind jedoch enthalten.

Der Mindestumsatz für die Umsatzsteuerpflicht:

  • für alle Waren und Dienstleistungen — EC$250,000 ($92,592);

  • für Unterkünfte in Hotels und Tauchdienste — EC$62,500 ($23,148).

Die Umsatzsteuer wird monatlich gezahlt. Das Fälligkeitsdatum ist der 20. des Monats, der auf den Berichtsmonat folgt.

Austausch von Steuerinformationen mit anderen Ländern

Dominica tauscht Steuerinformationen mit anderen Ländern aus, gibt aber die Namen der Eigentümer von im Land registrierten Unternehmen nicht bekannt.

Dominica ist der Konvention über gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen beigetreten. Im Rahmen der Konvention unterstützen sich die Länder gegenseitig bei:

  • Austausch von Steuerinformationen;

  • Durchführung simultaner Steuerprüfungen und Teilnahme an Steuerprüfungen im Ausland;

  • Unterstützung bei der Steuereintreibung, einschließlich der Anwendung vorläufiger Maßnahmen bezüglich des Vermögens des Steuerpflichtigen im Ausland;

  • Dokumentenaustausch.

Mitglieder der Konvention tauschen Informationen automatisch gemäß dem OECD Common Reporting Standard (CRS) aus. Im März 2022 umfasste der CRS 144 Länder, darunter die EU-Staaten, das Vereinigte Königreich und die USA.

Wie man die Staatsbürgerschaft von Dominica erhält

Der Reisepass von Dominica kann durch Investition erhalten werden. Das Staatsbürgerschaft durch Investition Programm des Landes bietet zwei Investitionsoptionen:

  • 100.000 $ oder mehr als nicht rückzahlbarer Beitrag zum Economy Diversification Fund (EDF);

  • 200.000 $ oder mehr für den Kauf von Immobilien von der Regierungsliste.

Der Investitionsbetrag hängt von der Familienzusammensetzung des Investors ab. Die Staatsbürgerschaft kann erhalten werden von:

  • einem Ehepartner;

  • Kindern unter 30 Jahren;

  • Eltern des Investors oder seines Ehepartners;

  • unverheirateten Geschwistern unter 25 Jahren des Investors oder seines Ehepartners.

Abgesehen von Ehepartnern und minderjährigen Kindern müssen die Familienmitglieder finanziell vom Investor abhängig sein.

Der Investor zahlt außerdem Gebühren für die Due-Diligence-Prüfung, die Bearbeitung und den Reisepass.

Kosten der Staatsbürgerschaft von Dominica für eine Familie von 4: Investor, Ehepartner, Kinder im Alter von 7 und 19 Jahren

Beitrag zum Staatsfonds

Immobilienkauf

Investition

$175,000

$200,000

Staatsgebühr

$35,000

Due-Diligence-Gebühr

$15,500

$15,500

Sonstige Gebühren

$4,200

$4,200

Gesamt

$194,700

$254,700

Der Reisepass von Dominica wird innerhalb von 2—6 Monaten ausgestellt. Das langwierigste Verfahren ist eine staatliche Due-Diligence-Prüfung. Die Genehmigung eines Antrags auf Staatsbürgerschaft hängt von den Ergebnissen der Due-Diligence-Prüfung ab.

Ein lizenzierter Agent kann die Staatsbürgerschaft von Dominica durch Investition nur beantragen: Dies ist eine Voraussetzung des Staatsbürgerschaft durch Investition Programms. Der Reisepass wird aus der Ferne erhalten; es ist nicht notwendig, nach Dominica zu reisen.

Immigrant Invest ist ein lizenzierter Agent für Staats­bür­ger­schafts- und Aufenthaltsprogramme durch Investition in der EU, der Karibik, Asien und dem Nahen Osten. Profitieren Sie von unserer weltweiten Erfahrung aus 15 Jahren — vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Experten für Investitionsprogramme.

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Über die Autoren

Auteur Albert Ioffe

Rechts- und Compliance-Beauftragter, zertifizierter CAMS-Spezialist

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Tatsache überprüft von Paul Lauber

Berater, Compliance Anti-Geldwäsche-Beauftragter, zertifizierter CAMS

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Bewertet von Vladlena Baranova

Leiter der Rechts- und AML-Compliance-Abteilung, CAMS, IMCM

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Häufig gestellte Fragen

  • Welche Steuern zahlen natürliche Personen in Dominica?

    Natürliche Personen zahlen Einkommensteuer nach einem progressiven Steuersatz von 15 bis 35 %, abhängig von ihrem Jahreseinkommen. Der effektive Steuersatz auf ein Jahreseinkommen von 50.000 $ beträgt 30 %.

    Steuerinländer von Dominica leben mehr als 183 Tage im Jahr im Land. Sie haben Anspruch auf einen standardmäßigen Steuerabzug, der den effektiven Steuersatz um 8 Prozentpunkte auf 22 % senkt.

    Nicht-Steuerinländer zahlen eine indirekte Quellensteuer von 15 % anstelle der Einkommensteuer auf Dividenden, Einlagenzinsen, Mieteinnahmen und Lizenzgebühren.

    In Dominica gibt es keine Kapitalertragsteuer auf den Verkauf von Immobilien, keine Grundsteuern und keine Erbschaftsteuern.

  • Welche Steuern zahlen Unternehmen in Dominica?

    Unternehmen zahlen Körperschaftsteuer von 25 % und 7 % des Gehaltsbudgets an den Sozialfonds. Darüber hinaus zahlen ansässige Unternehmen Steuern auf alle Gewinne, unabhängig davon, wo sie erzielt wurden — in Dominica oder im Ausland.

    Nicht ansässige Unternehmen zahlen eine indirekte Quellensteuer von 15 % anstelle der Körperschaftsteuer auf Dividenden, Einlagenzinsen, Mieteinnahmen und Lizenzgebühren.

  • Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Dominica?

    Dominica hat einen progressiven Einkommensteuersatz von 15 bis 35 %:

    • 15 % auf die ersten 20.000 EC$ (7.400 $) Einkommen;

    • 25 % auf die nächsten 30.000 EC$ (11.100 $) Einkommen;

    • 35 % auf das restliche Einkommen.

    Der Steuerpflichtige kann Abzüge vom zu versteuernden Einkommen erhalten:

    • den Standardabzug für Ansässige;

    • auf Bankzinsen für Hypotheken;

    • auf Spenden an Fonds aus der staatlichen Liste;

    • auf Zahlungen für die Universitätsausbildung.

  • Was ist der Unterschied zwischen der Besteuerung von Steuerinändern und Nicht-Steuerinändern in Dominica?

    Steuerinländer von Dominica zahlen Steuern auf alle Einkünfte, einschließlich der weltweiten. Nicht-Steuerinländer zahlen Steuern nur auf in Dominica erzielte Einkünfte.

    Nicht-Steuerinländer zahlen anstelle der Einkommensteuer Steuern an der Quelle auf Dividenden, Einlagenzinsen, Mieten und Lizenzgebühren.

    Nicht-Steuerinländer können die Steuer auf dominikanische Einkünfte in ihrem Wohnsitzland erneut entrichten. Dominica hat Doppelbesteuerungsabkommen nur mit CARICOM-Ländern geschlossen. Wenn das Haupteinkommen des Investors Dividenden aus dem Unternehmen in Dominica sind, kann die Steueransässigkeit in Dominica die Steuerlast reduzieren.

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