

Französische Aufenthaltserlaubnis: Alle Wege zum französischen Residenten im Jahr 2025
Zusammenfassung
Frankreich ist seit Jahrzehnten eines der beliebtesten EU-Länder unter Expats, die ein besseres Leben suchen. Im Jahr 2024 liegt Frankreich nach Deutschland an zweiter Stelle in Europa, was die Anzahl der Nicht-EU-Einwanderer betrifft.
In diesem Artikel untersuchen wir die Möglichkeiten, mit einem Langzeitvisum oder einer Aufenthaltserlaubnis in Frankreich zu leben, sowie die Voraussetzungen für jede Option.
System der Aufenthaltserlaubnis in Frankreich
Um länger als 90 Tage in Frankreich zu bleiben, müssen Nicht-EU- und Nicht-EWR-Bürger ein Langzeitvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen. Es stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, abhängig vom Herkunftsland des Antragstellers, den Gründen für den Erhalt des Status und dem Aufenthaltszweck.
Das Visa de long séjour valant titre de séjour (VLS-TS) ist ein Langzeitvisum, das einen Aufenthalt in Frankreich für 3—12 Monate ermöglicht. Das Visum ist einer Aufenthaltserlaubnis gleichgestellt und erlaubt den Aufenthalt in Frankreich ohne separate Aufenthaltserlaubnis.
Es fungiert auch als Schengen-Visum: Inhaber können frei in die Länder des Schengen-Raums reisen und sich außerhalb Frankreichs bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufhalten.
Die Carte de Séjour ist eine französische Aufenthaltserlaubnis, die 1 bis 4 Jahre gültig ist. Ausländer benötigen dieses Dokument, um nach Ablauf ihres VLS-TS im Land zu bleiben.
Die Carte de Résident de 10 ans ist eine 10-jährige Aufenthaltskarte, die Antragstellern bestimmter Kategorien gewährt wird, wie zum Beispiel Verwandten französischer Staatsbürger oder Staatsangehörigen Kameruns, der Zentralafrikanischen Republik, Marokkos und einiger anderer Länder.
Die Carte de Résident Longue Durée-UE ist eine weitere Aufenthaltserlaubnis, die für 10 Jahre erteilt wird. Ausländer, die 5 Jahre in Frankreich gelebt haben, aber nicht für eine Carte de Résident de 10 ans qualifiziert sind, können diese beantragen.
Die Carte de Résident permanent ist eine Daueraufenthaltskarte, die lebenslang gültig ist. Sie wird nach Ablauf einer Carte de Résident de 10 ans oder einer Carte de Résident Longue Durée-UE erteilt. Die Daueraufenthaltskarte gewährt das Recht, nicht nur in Frankreich, sondern in jedem anderen Land der Europäischen Union zu leben und zu arbeiten.
Es gibt keine Möglichkeit, durch Investition französischer Resident zu werden wie in anderen EU-Ländern wie Portugal, Spanien oder Malta.
Ein VLS-TS als erster Schritt zur Umsiedlung nach Frankreich erhalten
Alle Ausländer, mit Ausnahme von Staatsangehörigen der EU, des EWR, der Schweiz, Monacos, Andorras, des Vatikans und San Marinos, müssen ein VLS-TS erhalten, um länger als 3 Monate nach Frankreich umzuziehen.
Je nach Aufenthaltszweck hat das VLS-TS folgende Kategorien:
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„Angestellter“ — für Ausländer, die von französischen Unternehmen für ein Jahr oder länger eingestellt werden;
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„Zeitarbeiter“ — für ausländische Angestellte, die 3—12 Monate in Frankreich arbeiten müssen, z. B. ausländische Spezialisten, die eine Dienstleistung am Standort eines Unternehmens in Frankreich erbringen;
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„Forschungswissenschaftler“ — für ausländische Spezialisten, die Forschungsarbeiten durchführen oder an einer Universität lehren;
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„Student“ — für Studenten, die an französischen Bildungseinrichtungen eingeschrieben sind;
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„ICT“ — für konzerninterne Versetzungen und deren Familien für Aufenthalte von bis zu 12 Monaten;
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„Talent Passport“ — für Ausländer, die die französische Wirtschaft verbessern können: Investoren und Unternehmer, hochqualifizierte Arbeitskräfte, qualifizierte junge Hochschulabsolventen, darstellende Künstler und als Experten auf ihrem Gebiet anerkannte Spezialisten;
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„Visa Visiteur“ — für finanziell unabhängige Ausländer und digitale Nomaden mit einer Einkommensquelle außerhalb Frankreichs.
Das französische Langzeitvisum wird bei einer Botschaft oder einem Konsulat Frankreichs im Wohnsitzland des Antragstellers beantragt. Beim Überschreiten der französischen Grenze wird ein Visumaufkleber in den Reisepass des Inhabers gestempelt.
Ein VLS-TS-Inhaber muss das Visum innerhalb von 3 Monaten nach dem Umzug nach Frankreich validieren. Dazu müssen sie sich beim Französischen Amt für Einwanderung und Staatsbürgerschaft (OFII) registrieren, indem sie einen Online-Antrag einreichen. Andernfalls wird das Visum ungültig.
Das OFII prüft Visumvalidierungsanträge bis zu 3 Monate lang. Wenn ein Antrag bearbeitet wurde, wird der Ausländer zu einer medizinischen Untersuchung eingeladen.
Ausländer müssen auch einen Republikanischen Integrationsvertrag unterzeichnen, wenn sie mit dem VLS-TS-Visum in Frankreich wohnen. Damit erklären sie sich bereit, die Prinzipien und Werte der Republik und der französischen Gesellschaft zu befolgen, im Gegenzug für den Zugang zu individuellen Rechten, staatsbürgerlichen Schulungen und Sprachkursen.
Nach dem ersten Wohnjahr in Frankreich müssen Ausländer, die länger bleiben möchten, zwei Monate vor Ablauf des VLS-TS eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Wie man als finanziell unabhängige Person nach Frankreich zieht
Ein schneller Weg, um in Frankreich zu leben, kann ein Visa Visiteur für finanziell unabhängige Ausländer sein.
Um sich zu qualifizieren, muss ein Antragsteller die folgenden Bedingungen erfüllen:
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über 18 Jahre alt sein;
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eine Wohnung in Frankreich kaufen oder mieten;
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passives oder Fernarbeitseinkommen von €1.800 pro Monat oder €21.600 pro Jahr nachweisen;
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eine Bankeinlage von mindestens €30.000 haben;
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eine Krankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer in Frankreich abschließen.
Ein monatliches Einkommen von €3.500 wird empfohlen, um die Chancen auf Genehmigung zu erhöhen.
Ehepartner und Kinder können zusammen mit dem Hauptantragsteller Visa erhalten. Vor der Antragstellung sollten Kinder in einer französischen Schule angemeldet werden.
Anträge werden innerhalb von 2—3 Wochen bearbeitet, und das Visum wird in der Regel für 1 Jahr erteilt. Wenn das Visum abläuft, können die Inhaber eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Inhaber eines Visa Visiteur haben Anspruch auf eine Sozialversicherungsnummer und können sich in französischen Kliniken behandeln lassen. Es ist ihnen jedoch nicht gestattet, in Frankreich zu arbeiten oder Geschäfte zu tätigen.
Nach 5 Jahren Aufenthalt in Frankreich kann ein Inhaber eines Visa Visiteur die französische Staatsbürgerschaft oder eine 10 Jahre gültige Aufenthaltskarte beantragen.

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Wie man eine Carte de Séjour in Frankreich erhält
Eine Carte de Séjour ist eine französische Aufenthaltserlaubnis, die für ein oder mehrere Jahre erteilt wird.
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis wird als Carte de Séjour temporaire bezeichnet und ist 1 Jahr gültig. Diese Erlaubnis wird in der Regel von Ausländern erhalten, die keinen Anspruch auf ein VLS-TS haben, aber bei ihrer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis erhalten müssen.
Eine mehrjährige Aufenthaltserlaubnis wird als Carte de Séjour pluriannuelle bezeichnet. Man kann sie erst nach Ablauf des ursprünglichen VLS-TS oder einer befristeten Aufenthaltserlaubnis erhalten, vorausgesetzt, der Ausländer erfüllt weiterhin die Bedingungen seines Aufenthalts.
Die Gültigkeit einer mehrjährigen Aufenthaltserlaubnis beträgt 2 bis 4 Jahre. Nach Ablauf kann der Inhaber eine der langfristigen Aufenthaltskarten beantragen.
Carte de Résident de 10 ans
Eine Carte de Résident de 10 ans wird für 10 Jahre erteilt und ist nur für bestimmte Kategorien von Ausländern verfügbar. Antragsteller können diese Art von Erlaubnis bei der ersten Einreise nach Frankreich oder nach mindestens 3 Jahren Aufenthalt im Land erhalten.
Bei der ersten Einreise nach Frankreich kann eine Carte de Résident de 10 ans den folgenden Kategorien von ausländischen Staatsangehörigen erteilt werden:
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Ehepartner französischer Staatsbürger, wenn die Ehe mindestens 3 Jahre oder mindestens 1 Jahr dauert, falls der Antragsteller Tunesier ist;
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Kinder unter 21 Jahren oder unterhaltsberechtigte Kinder jeden Alters eines französischen Staatsbürgers;
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unterhaltsberechtigte Eltern eines französischen Staatsbürgers oder eines Ehepartners;
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Nicht-EU-Bürger, die aufgrund ihrer Geburt in Frankreich Anspruch auf die französische Staatsbürgerschaft haben;
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Flüchtlinge, Staatenlose und deren Familienangehörige;
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Nicht-EU-Bürger mit einer Rente aus Arbeitsunfall oder Berufskrankheit und deren Familien;
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Nicht-EU-Bürger, die in Frankreich in Rente gehen möchten;
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Nicht-EU-Veteranen und Legionäre.
Beim Erhalt einer Carte de Résident de 10 ans unter diesen Kategorien unterzeichnen die Antragsteller einen Republikanischen Integrationsvertrag, um ihre Absicht zur Integration in die französische Gesellschaft zu beweisen.
Der Erhalt einer Carte de Résident de 10 ans nach 3 Jahren Aufenthalt in Frankreich ist den folgenden Kategorien von Antragstellern gestattet:
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Bürger von Ländern, mit denen Frankreich ein bilaterales Abkommen hat, wie Benin, Burkina Faso, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Kongo-Brazzaville, Elfenbeinküste, Gabun, Mali, Marokko, Mauretanien, Niger, Senegal, Togo, Tunesien;
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Eltern oder Stiefeltern eines in Frankreich geborenen Kindes;
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Nicht-EU-Bürger, die zur Familienzusammenführung mit einem französischen Residenten nach Frankreich einreisen.
Antragsteller müssen nachweisen, dass sie mindestens 3 Jahre ununterbrochen in Frankreich gewohnt haben. Darüber hinaus sollten sie ein stabiles Einkommen haben und einen Republikanischen Integrationsvertrag unterzeichnen.
Carte de Résident Longue Durée-UE
Ausländische Staatsangehörige, die keinen Anspruch auf eine Carte de Résident de 10 ans haben, können eine EU-Daueraufenthaltskarte, die Carte de Résident Longue Durée-UE, erhalten.
Eine Carte de Résident Longue Durée-UE ist nur für Ausländer erhältlich, die seit mindestens 5 Jahren französische Residenten sind und eine befristete Aufenthaltserlaubnis für eine der folgenden Kategorien besitzen: Talent Passport für qualifizierte Arbeitnehmer, Investoren, Unternehmensleiter oder Unternehmensgründer. Aufenthaltserlaubnisse für Studenten, Flüchtlinge, Saisonarbeiter und Rentner qualifizieren nicht.
Um eine EU-Daueraufenthaltskarte in Frankreich zu erhalten, müssen Antragsteller Folgendes nachweisen:
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einen ununterbrochenen Aufenthalt in Frankreich von mindestens 5 Jahren mit einer qualifizierenden Aufenthaltserlaubnis;
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Krankenversicherungsschutz in Frankreich;
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ein ausreichendes Einkommen von mindestens dem Mindestlohnniveau in Frankreich, das im Jahr 2024 €21.203 pro Jahr beträgt;
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Französischkenntnisse auf A2-Niveau oder höher und einen unterzeichneten Republikanischen Integrationsvertrag.
Erwerb der Carte de Résident permanent
Eine Carte de Résident permanent ist eine französische Daueraufenthaltskarte. Ihre Inhaber haben fast die gleichen Rechte wie die Bürger des Landes, mit Ausnahme des Wahlrechts und des Rechts, gewählt zu werden.
Die Rechte französischer Dauerresidenten umfassen den uneingeschränkten Aufenthalt in Frankreich, die Ausübung einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit, den Immobilienkauf mit einem zinsgünstigen Hypothekendarlehen und ein vereinfachtes Aufenthaltsrecht in jedem anderen EU-Land.
Nur Ausländer mit einer abgelaufenen französischen Aufenthaltskarte können eine Daueraufenthaltserlaubnis erhalten. Sie kann Antragstellern, die zwei Aufenthaltskarten hintereinander hatten, oder Antragstellern ab 60 Jahren automatisch gewährt werden.
Um eine Carte de Résident permanent zu erhalten, sollte ein berechtigter Ausländer 2 Monate vor Ablauf seiner Aufenthaltskarte einen Antrag bei der Präfektur einreichen.

Dorf Najac in Südfrankreich
Wie ein Ausländer französischer Resident werden kann
Im Allgemeinen haben ausländische Staatsbürger 1 Jahr nach dem Umzug nach Frankreich Anspruch auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Nach 5 Jahren Aufenthalt in Frankreich haben sie Anspruch auf eine langfristige EU-Aufenthaltskarte oder die Staatsbürgerschaft.
Bis zu 2 Monate
Erwerb eines VLS-TS
Um nach Frankreich umziehen zu dürfen, benötigt ein Ausländer ein Langzeitvisum namens VLS-TS, das er bei der französischen Botschaft oder dem Konsulat im Wohnsitzland beantragen kann.
Das VLS-TS muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Umzug nach Frankreich beim Französischen Amt für Einwanderung und Staatsbürgerschaft validiert werden.
Um nach Frankreich umziehen zu dürfen, benötigt ein Ausländer ein Langzeitvisum namens VLS-TS, das er bei der französischen Botschaft oder dem Konsulat im Wohnsitzland beantragen kann.
Das VLS-TS muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Umzug nach Frankreich beim Französischen Amt für Einwanderung und Staatsbürgerschaft validiert werden.
1 Jahr später
Erwerb einer Carte de Séjour
Wenn ein VLS-TS abläuft, muss ein Ausländer eine Carte de Séjour beantragen, die bis zu 4 Jahre gültig ist. Ein Ausländer muss nachweisen, dass er den in seinem VLS-TS angegebenen Aufenthaltszweck erfüllt. Dieser kann durch entsprechende Dokumente geändert werden.
Anträge auf Aufenthaltserlaubnisse werden bei der Präfektur oder online eingereicht und bis zu 2 Monate lang bearbeitet.
Wenn ein VLS-TS abläuft, muss ein Ausländer eine Carte de Séjour beantragen, die bis zu 4 Jahre gültig ist. Ein Ausländer muss nachweisen, dass er den in seinem VLS-TS angegebenen Aufenthaltszweck erfüllt. Dieser kann durch entsprechende Dokumente geändert werden.
Anträge auf Aufenthaltserlaubnisse werden bei der Präfektur oder online eingereicht und bis zu 2 Monate lang bearbeitet.
2 oder 4 Jahre später
Erwerb einer Carte de Résident de 10 ans oder einer Carte de Résident Longue Durée-UE
Ausländer, die sich für eine Carte de Résident de 10 ans qualifizieren, können den Status nach 3 Jahren Aufenthalt in Frankreich erhalten.
Andere Antragsteller müssen 5 Jahre warten, um Anspruch auf eine neue Aufenthaltskarte zu haben. Sie erwerben den Status eines langfristigen EU-Residenten.
Ausländer, die sich für eine Carte de Résident de 10 ans qualifizieren, können den Status nach 3 Jahren Aufenthalt in Frankreich erhalten.
Andere Antragsteller müssen 5 Jahre warten, um Anspruch auf eine neue Aufenthaltskarte zu haben. Sie erwerben den Status eines langfristigen EU-Residenten.
10 Jahre später
Erwerb einer Carte de Résident permanent
Nach Ablauf einer Carte de Résident de 10 ans oder einer Carte de Résident Longue Durée-UE kann ein Ausländer ein französischer Dauerresident werden, ein Status, der lebenslang gewährt wird.
Nach Ablauf einer Carte de Résident de 10 ans oder einer Carte de Résident Longue Durée-UE kann ein Ausländer ein französischer Dauerresident werden, ein Status, der lebenslang gewährt wird.
Alle 10 Jahre
Verlängerung der Carte de Résident permanent
Dauerresidenten müssen keine Bedingungen erfüllen, um ihre Carte de Résident permanent zu verlängern.
Dauerresidenten müssen keine Bedingungen erfüllen, um ihre Carte de Résident permanent zu verlängern.
7 Vorteile des Aufenthalts in Frankreich
1. Hoher Lebensstandard. Die französische Wirtschaft ist nach Deutschland die zweitgrößte in der EU. Das BIP pro Kopf des Landes liegt über dem EU-Durchschnitt, während der Preisniveauindex niedriger ist als in Luxemburg, Dänemark, Irland, Schweden, Finnland, den Niederlanden, Belgien, Österreich und Deutschland.
2. Erschwingliche, hochwertige Medizin. Laut dem Commonwealth Fund rangiert Frankreichs Gesundheitssystem weltweit auf Platz 8. Drei Monate nach dem Umzug nach Frankreich kann ein Ausländer Zugang zum französischen Medizinsystem erhalten und Rückerstattungen für medizinische Ausgaben genießen.
3. Zugang zum Sozialsystem. Nach dem Umzug nach Frankreich erhalten Ausländer eine Sozialversicherungskarte und haben Anspruch auf verschiedene Leistungen. Die Absicherung umfasst Kranken-, Mutterschafts-, Vaterschafts-, Invaliditäts- und Todesfallversicherung, staatliche Rente, Familienleistungen und Arbeitslosengeld.
4. Möglichkeit, in der EU zu arbeiten und Geschäfte zu tätigen. Französischen Residenten ist es gestattet, in Frankreich zu arbeiten, ausgenommen Inhaber einer Studentenaufenthaltserlaubnis oder eines Visa Visiteur. Langfristige EU- und französische Dauerresidenten erhalten auch das Recht, in jedem anderen EU-Land zu arbeiten, Geschäfte zu tätigen und andere Aktivitäten auszuüben.
5. Zugang zum französischen Bankensystem. Französischen Residenten ist es gestattet, Dienstleistungen bei lokalen Banken in Anspruch zu nehmen und Konten zu eröffnen. Sie benötigen auch weniger Dokumente zur Kontoeröffnung als Nicht-Residenten.
6. Hilfe bei der Integration in das lokale Leben. Um Ausländern bei der Integration in die Gesellschaft zu helfen, bietet die Regierung Französischkurse an. Zusätzlich müssen Einwanderer eine 4-tägige staatsbürgerliche Schulung zu den Prinzipien und Werten des Landes sowie zu Aspekten wie Gesundheitswesen, Bildung, Arbeitsmarkt und Unterstützung für Eltern und Kleinkinder absolvieren.
7. Möglichkeit, einen Zweitpass in 5 Jahren zu erhalten. Ausländische Staatsangehörige können nach 5 Jahren Aufenthalt im Land die Staatsbürgerschaft beantragen. Frankreich erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft, sodass ein Ausländer seinen ersten Pass nicht aufgeben muss, wenn sein Heimatland dies zulässt.
Französische Staatsbürgerschaft nach dem Residentenstatus erhalten
Nach 5 Jahren Aufenthalt im Land mit Residentenstatus können Ausländer die französische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung beantragen.
Um sich zu qualifizieren, müssen Antragsteller auch die folgenden Bedingungen erfüllen:
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über 18 Jahre alt sein;
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keine Probleme mit dem Gesetz haben;
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eine stabile Einkommensquelle in Frankreich haben;
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5 Jahre in Frankreich leben, arbeiten und Steuern zahlen;
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Französisch auf B1-Niveau sprechen und dies in einem staatlich anerkannten Sprachzentrum oder mit einem Zertifikat nachweisen.
Frankreich erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft, sodass Antragsteller die Vorteile beider Pässe genießen können.
Wichtige Erkenntnisse zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis in Frankreich
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Frankreich bietet verschiedene Arten von Aufenthaltserlaubnissen an, je nach Kategorie und Aufenthaltszweck.
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Die erste Erlaubnis, VLS-TS, ist ein Langzeitvisum, das einer Aufenthaltserlaubnis gleichgestellt ist. Es wird für bis zu 1 Jahr erteilt und fungiert als Schengen-Visum, das seinen Inhabern das Reisen durch die 27 Länder des Schengen-Raums ermöglicht.
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Wenn das VLS-TS abläuft, müssen Ausländer eine Carte de Séjour beantragen, die 1 bis 4 Jahre gültig ist, um ihren Aufenthalt fortzusetzen.
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Nach 5 Jahren Aufenthalt in Frankreich kann man eine 10 Jahre gültige Carte de Résident beantragen oder die französische Staatsbürgerschaft erwerben.
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Um Anspruch auf eine französische Daueraufenthaltserlaubnis zu haben, muss ein Ausländer eine abgelaufene Carte de Résident besitzen. Der Status eines Dauerresidenten wird lebenslang gewährt.
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Finanziell unabhängige Ausländer können mit einem Visa Visiteur nach Frankreich ziehen. Um sich zu qualifizieren, müssen sie eine Wohnung in Frankreich haben, ein passives oder Fernarbeitseinkommen von €1.800 pro Monat oder €21.600 pro Jahr nachweisen, eine Einlage von €30.000 haben und eine Krankenversicherung abschließen.
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Frankreich erteilt keine Aufenthaltserlaubnisse an Investoren. Investitionen führen jedoch zu einer EU-Aufenthaltserlaubnis in Portugal, Malta, Spanien, Griechenland, Ungarn, Italien und Zypern.
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