

Welche Länder können Sie mit einer EU-Aufenthaltserlaubnis besuchen?
Zusammenfassung
Die Europäische Union ist nicht dasselbe wie der Schengen-Raum: Einige EU-Länder sind nicht Teil des Schengen-Raums und umgekehrt.
Diese Unterschiede können das visafreie Reisen für Inhaber eines Zweitpasses einschränken und müssen bei der Auswahl des europäischen Landes, in dem Sie leben möchten, berücksichtigt werden.
Erfahren Sie, welche Länder für EU-Einwohner visafrei sind.
Konzepte und Zusammensetzung der EU und des Schengen-Raums
Die Europäische Union und der Schengen-Raum haben unterschiedliche Konzepte, obwohl viele Länder in beiden Entitäten enthalten sind. Die EU ist eine politische und wirtschaftliche Union, während der Schengen-Raum den freien Personenverkehr zwischen den teilnehmenden Ländern ermöglicht.
Europäische Union
Die Europäische Union umfasst 27 Länder. Sie verfügt über einen gemeinsamen Markt und eine gemeinsame Außenpolitik. Die Regierung der Europäischen Union kann die inneren Angelegenheiten der Mitgliedstaaten beeinflussen, indem sie zum Beispiel eine gemeinsame Politik im Bereich der Landwirtschaft oder der Regionalentwicklung entwickelt.
Schengen-Raum
Der Schengen-Raum ist ein visafreier Raum, der aus 29 Staaten besteht. Das Reisen zwischen den Schengen-Ländern ist frei von Grenzkontrollen. Ein Bürger eines Landes außerhalb des Schengen-Raums benötigt jedoch ein gültiges Visum für die Einreise in den Schengen-Raum.
Welche Länder sind Mitglieder der EU und des Schengen-Raums?
Die Europäische Union und der Schengen-Raum setzen sich aus gemeinsamen und unterschiedlichen Ländern zusammen. Einige Länder sind Teil beider Entitäten, während andere nur einer der beiden Entitäten angehören.
Länder, die sowohl in der EU als auch im Schengen-Raum sind, sind die folgenden:
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Österreich.
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Belgien.
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Bulgarien.
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Kroatien.
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Tschechien.
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Dänemark.
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Estland.
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Finnland.
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Frankreich.
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Deutschland.
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Griechenland.
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Ungarn.
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Italien.
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Lettland.
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Litauen.
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Luxemburg.
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Malta.
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Die Niederlande.
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Polen.
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Portugal.
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Rumänien.
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Slowakei.
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Slowenien.
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Spanien.
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Schweden.
EU-Staaten, die nicht Teil des Schengen-Raums sind, sind Zypern und Irland. Zypern hat jedoch beantragt, dem Schengen-Raum im Jahr 2025 beizutreten.
Die Schengen-Regeln gelten für vier Nicht-EU-Staaten, die Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation sind: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Reisemöglichkeiten, abhängig vom Land des Wohnsitzes
Die Rechte der Einwohner und Bürger eines Landes hängen davon ab, welcher Entität ihr Staat angehört. Eine Aufenthaltserlaubnis ermöglicht dem Inhaber in jedem Fall die visafreie Einreise in das Aufenthaltsland für unbegrenzte Zeit, solange die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.
Sowohl EU- als auch Schengen-Einwohner
25 Länder sind sowohl Teil der Europäischen Union als auch des Schengen-Raums. Eine von diesen Ländern ausgestellte Aufenthaltserlaubnis ermöglicht dem Inhaber, 90 von 180 Tagen in jedem Schengen-Land und jedem Land der Europäischen Union zu verbringen.
EU-Einwohner, aber nicht Schengen-Einwohner
Einige Staaten sind Mitglieder der Europäischen Union, aber nicht im Schengen-Raum enthalten. Eine von einem solchen Staat ausgestellte Aufenthaltserlaubnis ermöglicht dem Inhaber, nur in jene EU-Länder visafrei zu reisen, die ebenfalls nicht Teil des Schengen-Raums sind.
Daher kann ein Inhaber einer irischen Aufenthaltserlaubnis visafrei nach Zypern reisen. Er benötigt jedoch ein Visum, um nach Frankreich, Deutschland, Österreich oder in ein anderes EU-Land zu reisen.
Schengen-Einwohner, aber kein EU-Einwohner
Mit einer Aufenthaltserlaubnis, die von einem Land ausgestellt wurde, das Teil des Schengen-Raums, aber nicht der EU ist, kann der Inhaber nur jene Schengen-Länder visafrei besuchen, die nicht Teil der Europäischen Union sind.
EU-Bürger
EU-Bürger können in andere EU-Länder sowie nach Liechtenstein, in die Schweiz, nach Island und Norwegen umziehen. Sie können auch visafrei innerhalb des Schengen-Raums reisen. Diese Regel gilt für alle EU-Bürger, einschließlich der Länder, die nur der Europäischen Union, aber nicht dem Schengen-Raum angehören.

Irland ist Mitglied der EU, ist aber dem Schengen-Raum nicht beigetreten. Jeder EU-Bürger kann Irland visafrei besuchen, während ein Einwohner der EU ein Visum für die Einreise benötigt
Vereinigtes Königreich und Irland: zu berücksichtigende Ausnahmen
Das Vereinigte Königreich und Irland traten der Europäischen Union 1973 bei. Sie traten jedoch dem Schengen-Abkommen nicht bei, da sie ihre eigene Einwanderungspolitik beibehalten wollten.
Aufenthaltserlaubnisse, die von EU- und Schengen-Ländern ausgestellt werden, berechtigen den Inhaber nicht zur visafreien Reise in das Vereinigte Königreich oder nach Irland. Ähnlich können beispielsweise Einwohner Irlands visafrei nach Zypern reisen, aber nicht nach Österreich oder Deutschland.
Zuvor konnten EU-Bürger das Vereinigte Königreich und Irland visafrei und unbegrenzt besuchen. Nach dem Brexit ist dies nun nur noch in Irland möglich.
Im Jahr 2020 trat das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus. Ab dem 1. Januar 2021 können Bürger der Europäischen Union nur noch als Touristen für bis zu 6 Monate visafrei einreisen. Sie benötigen ein Visum, um im Vereinigten Königreich zu arbeiten, zu studieren oder zu heiraten.
Europäische Länder, die weder Teil der EU noch des Schengen-Raums sind
Einige europäische Länder, wie Serbien, Montenegro, Albanien und Nordmazedonien, sind weder Teil der Europäischen Union noch des Schengen-Raums.
Bürger aus einigen dieser Länder, wie Montenegriner, können visafrei innerhalb des Schengen-Raums reisen.
Einwohner dieser Länder können die EU- oder Schengen-Staaten jedoch nicht visafrei besuchen. Zum Beispiel berechtigt eine von Montenegro ausgestellte Aufenthaltserlaubnis, im Gegensatz zur montenegrinischen Staatsbürgerschaft, den Inhaber nicht zur visafreien Einreise in die EU oder den Schengen-Raum. Um in die Schengen-Länder (oder die EU) zu reisen, müssen Einwohner dieser Länder ein Visum beantragen.
Wie man eine EU-Aufenthaltserlaubnis erhält: schnelle und einfache Wege
Die gängigsten Wege zur Erlangung einer EU-Aufenthaltserlaubnis sind Beschäftigung, Studium und Familienzusammenführung. Investoren, finanziell unabhängige Personen und digitale Nomaden können jedoch von einfacheren und schnelleren Optionen profitieren.
Investitionen
Sechs EU-Länder gewähren die sogenannten Golden Visa, die Aufenthaltserlaubnisse für Investoren sind:
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Portugal bietet eine 2-jährige Aufenthaltserlaubnis im Austausch für Investitionen von mindestens 250.000 €;
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Ungarn gewährt 10-jährige Aufenthaltserlaubnisse mit einem Mindestinvestitionsbetrag von 250.000 €;
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Griechenland bietet eine 5-jährige Aufenthaltserlaubnis durch Investition von mindestens 250.000 € in lokale Immobilien;
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Italien unterstützt Geschäftsleute, die mindestens 250.000 € investieren;
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Malta bietet Daueraufenthalt durch Investition von mindestens 169.000 €;
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Zypern gewährt Daueraufenthalt durch Immobilienkauf für mindestens 300.000 €.
Investoren müssen nicht dauerhaft umziehen oder im gewählten Land leben und Sprach- oder Geschichtsprüfungen ablegen. Außerdem ermöglichen alle Länder auch Familienmitgliedern des Investors, Einwohner zu werden.

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Passives Einkommen
Finanzielle Unabhängigkeit und ausreichend passives Einkommen können den Aufenthalt in Portugal, Österreich und der Schweiz ermöglichen.
Um portugiesischer Einwohner zu werden, muss ein Ausländer ein passives Einkommen von mindestens 870 € pro Monat nachweisen und dort eine Wohnimmobilie mieten oder kaufen.
In Österreich ist kein Mindesteinkommen festgelegt. Ein Antragsteller für eine Aufenthaltserlaubnis muss jedoch eine Unterkunft in Österreich mieten oder kaufen und Deutschkenntnisse auf A1-Niveau oder höher nachweisen.
Fernarbeit
Fernarbeit ist ein Weg zu speziellen Digital Nomad Visa, die von Portugal, Malta, Ungarn, Spanien und Italien ausgestellt werden.
Der Antragsteller weist ein ausreichendes Einkommen aus Quellen außerhalb des gewählten Landes nach, wie z. B. Fernarbeit für ein ausländisches Unternehmen oder freiberufliche Tätigkeit. Die Einkommensanforderung variiert je nach Land, beträgt aber in der Regel 2.600—3.500 € pro Monat.
Zusätzlich zum Einkommen weist ein digitaler Nomade auch ausreichende Ersparnisse und eine Unterkunft nach, um im gewählten EU-Land zu leben.
Familienmitglieder können in der Regel dem digitalen Nomaden beitreten oder Aufenthaltserlaubnisse durch Familienzusammenführung erhalten.

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Warum eine EU-Staatsbürgerschaft erwerben?
Ein Inhaber eines EU-Passes kann:
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wählen, in einem der EU-Länder zu leben;
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neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen;
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visafrei in viele Länder reisen;
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Kinder an renommierten internationalen Schulen und Universitäten ausbilden;
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im Falle von Unruhen im Herkunftsland Zuflucht finden.
Um die Staatsbürgerschaft in einem der EU-Länder zu erhalten, muss man dort mindestens 5 Jahre als Einwohner leben. Während dieser Zeit darf man das Land nicht länger als 6 Monate pro Jahr oder insgesamt 10 Monate verlassen.
Malta bietet einfachere Bedingungen für diejenigen, die die Staatsbürgerschaft anstreben. Die maltesische Staatsbürgerschaft für außergewöhnliche Verdienste durch Direktinvestition kann erworben werden. Auf diesem Weg wird die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erlangt: Antragsteller verbringen 1 oder 3 Jahre als Einwohner, bevor sie einen Pass erhalten. Die Mindestinvestition beträgt 690.000 €.
Um mit einem maltesischen Pass in ein anderes EU-Land umzuziehen, muss sich der Inhaber innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft bei den lokalen Behörden anmelden. Gleichzeitig müssen sie nachweisen, dass sie eine Krankenversicherung, einen Wohnsitz und ein ausreichendes Einkommen zum Leben haben.
In der Regel werden die erforderlichen Dokumente bei der Polizei oder der Migrationsbehörde eingereicht.
Dieser Weg zur Erlangung der maltesischen Staatsbürgerschaft wird derzeit überprüft. Um eine Aktualisierung zu erhalten, sobald sie wieder verfügbar ist, hinterlassen Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse.

Individuelle Kostenberechnung für die maltesische Staatsbürgerschaft
Wichtige Überlegungen zum Reisen mit einer EU-Aufenthaltserlaubnis
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Um das Recht auf visafreies Reisen im Schengen-Raum zu erlangen, muss ein Ausländer Einwohner sowohl eines EU- als auch eines Schengen-Landes sein.
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Der Schengen-Raum umfasst 25 von 27 Staaten der Europäischen Union, mit Ausnahme von Irland und Zypern.
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Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz halten sich ebenfalls an die Schengen-Regeln, sind aber keine Mitglieder der EU.
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Investitionen sind der schnellste und einfachste Weg zur EU-Aufenthaltserlaubnis, der je nach Land mindestens 250.000 € und 4 Monate erfordert. Es gibt auch vereinfachte Optionen für finanziell unabhängige Personen und digitale Nomaden.
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EU-Bürger können visafrei in der gesamten EU und im Schengen-Raum reisen. Sie haben auch visafreien Zugang zu den meisten Ländern, einschließlich der USA und des Vereinigten Königreichs.
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Malta bietet die Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung für außergewöhnliche Verdienste durch Direktinvestition in 1—3 Jahren anstelle der üblichen 5 Jahre.
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