

Staatsbürgerschaft durch Geburt in Europa: Vollständige Länderliste
Zusammenfassung
Das Abstammungsprinzip für den Erwerb der Staatsbürgerschaft gilt in der Europäischen Union. Das bedeutet, dass ein in der EU geborenes Kind die Staatsbürgerschaft seiner Eltern erhält.
Das Geburtsortsprinzip oder die automatische Verleihung der Staatsbürgerschaft des Geburtslandes gilt auch in einigen Ländern, allerdings mit Einschränkungen. In Europa ist der einfachste Weg, die Staatsbürgerschaft nach dem Geburtsortsprinzip zu erwerben, in Portugal.
In welchen EU‑Ländern kann die Staatsbürgerschaft durch Geburtsrecht erlangt werden
Ein in einem EU‑Land geborenes Kind erwirbt automatisch das Recht auf die Staatsbürgerschaft des Landes, in dem es geboren wurde, in den folgenden Fällen:
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mindestens ein Elternteil ist Staatsbürger dieses Landes;
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deren Eltern unbekannt sind;
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sie die Staatsbürgerschaft keines der Elternteile erben können.
Die Staatsbürgerschaft durch Geburtsrecht kann nur in 10 der 27 Länder der EU erworben werden, obwohl dies in keinem dieser Länder automatisch geschieht. Damit ein Kind Staatsbürger eines dieser Länder wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, und jedes Land legt seine eigenen Voraussetzungen fest.
Kindern, die in Spanien geboren werden und mindestens einen spanischen Elternteil haben, wird die Staatsbürgerschaft automatisch verliehen. Wenn keiner der Elternteile spanischer Staatsbürger ist, können Kinder, die in Spanien von rechtmäßig ansässigen Personen geboren wurden, die Staatsbürgerschaft nach einem Jahr erhalten.
EU-Länder, in denen ein Kind die Staatsbürgerschaft durch Abstammung erwerben kann

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Wie Kinder die Staatsbürgerschaft durch ein vereinfachtes Verfahren erhalten
Wenn ein Kind in der Europäischen Union geboren wurde, aber die Staatsbürgerschaft des Landes nicht durch das Geburtsortsprinzip erhalten hat, kann es in einigen Fällen die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens beantragen. Dies ist in 6 europäischen Ländern erlaubt.
Wie man Staatsbürgerschaft für Kinder im vereinfachten Verfahren erhält
Wie man die portugiesische Staatsbürgerschaft durch Geburtsrecht erhält
Wenn ein Kind in Portugal von ausländischen Eltern geboren wird, können sie die portugiesische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn mindestens ein Elternteil die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
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in Portugal geboren wurde und zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes dort lebte;
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tatsächlich (auch illegal) länger als ein Jahr vor der Geburt des Kindes in Portugal gelebt hat;
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seit mehr als einem Jahr eine portugiesische Aufenthaltserlaubnis besitzt.
Eine portugiesische Aufenthaltserlaubnis kann denjenigen erteilt werden, die dort eine Arbeit finden oder sich an einer portugiesischen Universität einschreiben. Darüber hinaus können Antragsteller mit einem nachweisbaren Einkommen von 635 € pro Monat, die eine Wohnimmobilie in Portugal gemietet oder gekauft haben, eine Aufenthaltserlaubnis für finanziell unabhängige Personen beantragen.
Diese Art von Aufenthaltstitelkarte wird für 1 Jahr ausgestellt. Um sie zu behalten, muss der Inhaber mindestens 183 Tage im Jahr im Land verbringen, was ausreichend ist, damit ihr neugeborenes Kind die portugiesische Staatsbürgerschaft erhält.
Eine portugiesische Aufenthaltserlaubnis durch Investition kann in 4 bis 8 Monaten erworben werden. Der Mindestinvestitionsbetrag im Rahmen des Aufenthaltserlaubnisprogramms beträgt 250.000 €. Im Austausch für eine Aufenthaltserlaubnis können Antragsteller in Immobilien, Wertpapiere, Unternehmen, Wissenschaft oder Kulturerbe investieren. Diese Aufenthaltstitelkarten werden für 2 Jahre ausgestellt.
Für Investoren sind die zu erfüllenden Bedingungen nicht so streng: Es reicht aus, dass sie mindestens 7 Tage im Jahr dort verbringen und ihre ursprüngliche Investition beibehalten, damit ihr Kind die portugiesische Staatsbürgerschaft durch Geburtsrecht erhält.
Nach 5 Jahren als Inhaber einer portugiesischen Aufenthaltserlaubnis können auch die Eltern des Kindes die portugiesische Staatsbürgerschaft beantragen.
Wie die Geburt eines Kindes im Ausland registriert wird
Ein Kind hat das Recht, die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes zu erhalten. Wir betrachten die Registrierung der Geburt eines Kindes, zum Beispiel in Portugal.
Portugal gewährt 20 Tage Zeit, um eine Geburt beim Standesamt, bei Citizen Birth Points in Geburtskliniken und online zu registrieren. Die Eltern des neugeborenen Kindes müssen ihre EU-Personalausweise oder portugiesischen Aufenthaltserlaubnisse und ausländische Pässe sowie die Geburtsbescheinigung der Geburtsklinik vorlegen.
Nach der Registrierung erhalten sie die „offizielle“ Geburtsurkunde für ihr Kind. Der Service kostet 20 €. Die Geburtsurkunde kann beim Standesamt, auch bekannt als Citizen Shop, oder beim Institut für Register und Notariat erhalten werden.
Das neugeborene Kind erhält zum Beispiel die russische Staatsbürgerschaft. Es gibt Situationen, in denen ein Kind in der Europäischen Union geboren wird, aber zum Beispiel die russische Staatsbürgerschaft erhält. In diesem Fall müssen die Eltern das russische Konsulat im Geburtsland kontaktieren.
Wenn ein Kind geboren wird, erhalten die Eltern eine Bescheinigung vom Krankenhaus, die die Geburt ihres Kindes bestätigt. Basierend auf dieser Bescheinigung müssen sie zunächst die „offizielle“ Geburtsurkunde erhalten. Dafür gibt es zwei Wege.
Sie können die vom Krankenhaus ausgestellte Bescheinigung ins Russische übersetzen, beglaubigen lassen und eine Geburtsurkunde beim russischen Konsulat erhalten. Alternativ können sie die vom Krankenhaus ausgestellte Bescheinigung verwenden, um eine „offizielle“ Geburtsurkunde beim örtlichen Standesamt oder einer entsprechenden Stelle zu erhalten, diese Bescheinigung ins Russische übersetzen und sie dann beim russischen Konsulat beglaubigen und apostillieren lassen.
Um die Staatsbürgerschaft für ein Kind zu erhalten, müssen die Eltern sich erneut an das russische Konsulat wenden, einen Antrag ausfüllen und die Geburtsurkunde des Kindes sowie entweder die Pässe beider Eltern oder den Pass eines einzelnen Elternteils einreichen.
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