Laatst beoordeeld op 15. Februar 2025

UK Investorenvisum (Tier 1)

Investorenvisum für Geschäft und Leben in Europa mit Familie

£2.000.000

Mindestinvestition

2-3 Monate

Registrierungsdauer

ab 5 Jahren

Rückgabefrist der Investition

Das Vereinigte Königreich vergibt seit 2008 das Investorenvisum (Tier 1). Um es zu erhalten, kauft ein Investor Anteile an britischen Unternehmen. Der Mindestinvestitionsbetrag beträgt £2 Millionen.

Ein Antrag ist frühestens 3 Monate vor dem erwarteten Einreisedatum einzureichen. Der Antragsteller muss einen Betrag von mindestens £2 Millionen besitzen. Außerdem eröffnet der Investor ein Konto bei einer britischen Bank, auf das er das Geld für die Investition überweist.

Eine freie Zukunft mit einer Auf­ent­halts­er­laub­nis im Vereinigten Königreich

  • 1

    Ein eigenes Unternehmen im Vereinigten Königreich besitzen

    Ein Investor hat das Recht, ein Unternehmen im Vereinigten Königreich zu registrieren und in dessen Entwicklung zu investieren. Dies ist eine Gelegenheit, international Geschäfte zu tätigen, Zugang zu britischen Finanzinstituten zu erhalten und mehr Vertrauen in das Geschäftsumfeld zu gewinnen.

  • 2

    Jederzeit ins Vereinigte Königreich umziehen

    Ein Investorenvisum wird für 3 Jahre und 4 Monate ausgestellt. Solange es gültig ist, können der Investor und seine Fa­mi­li­en­mit­glie­der im Land leben, arbeiten, Geschäfte tätigen und studieren, gleichberechtigt mit Bürgern und Einwohnern Großbritanniens.

  • 3

    Visafreies Reisen in 180 Länder

    Mit einem britischen Pass ist es nicht notwendig, ein Visum zu beantragen, auch nicht für die USA und EU-Länder.

  • 4

    Renommierte Ausbildung für Kinder

    Schulen und Universitäten im Vereinigten Königreich gelten als einige der besten der Welt. Mit einem Investorenvisum kann ein Kind jede Bildungseinrichtung des Landes besuchen. Es ist nicht notwendig, ein separates Studentenvisum zu beantragen.

  • 5

    Perspektive auf die Staatsbürgerschaft

    Investoren, die mindestens 5 Jahre im Land gelebt haben, dürfen die britische Staats­bür­ger­schaft beantragen. Davon 12 Monate — auf der Grundlage eines Daueraufenthalts, der 2 Jahre nach dem Investorenvisum erworben werden kann.

Eine Investition, Aufenthalt für alle

  • Investor

    • über 18 Jahre alt
    • ohne Vorstrafen oder strafrechtliche Verurteilung
    • keine Visumablehnungen in Ländern, die visafreies Reisen mit dem Vereinigten Königreich haben
    • in der Lage, legales Einkommen nachzuweisen
    • über £2 Millionen oder mehr in persönlichem Besitz verfügen, über die im Vereinigten Königreich frei verfügt werden kann Mit einem britischen Bankkonto
  • Ehepartner

    or eingetragener Partner, einschließlich gleichgeschlechtlicher Partnerschaften

  • Kinder unter 18 Jahren

    or erwachsene Kinder, die bereits im Vereinigten Königreich vom Investor abhängig sind

Kosten für den Erhalt des Investorenvisums

Die Gesetzgebung Großbritanniens sieht 3 In­ves­ti­tions­op­tio­nen für den Erhalt eines Investorenvisums vor. Sie unterscheiden sich im Mindestinvestitionsbetrag, der den Zeitraum für die Beantragung eines Daueraufenthalts und der Staats­bür­ger­schaft bestimmt.

1. Option

Ab £2.000.000

Daueraufenthaltstitel — nach 5 Jahren Staats­bür­ger­schaft — nach 6 Jahren

2. Option

Ab £5.000.000

Daueraufenthaltstitel — nach 3 Jahren Staats­bür­ger­schaft — nach 5 Jahren

3. Option

Ab £10.000.000

Daueraufenthalt — nach 2 Jahren Staats­bür­ger­schaft — nach 5 Jahren

4. Option

Antragsgebühr £1623 pro Antrag

5. Option

Medizinische Gebühr £2184 pro Person

6. Option

Beschleunigte Antragsbearbeitung £500 pro Antrag

Schritt‑für‑Schritt‑Verfahren zur Beantragung eines britischen Investorenvisums

Sie müssen das Investorenvisum frühestens 3 Monate vor Ihrem geplanten Reisedatum beantragen. Zum Beispiel: Wenn Sie am 15. Juni in das Vereinigte Königreich einreisen möchten, können Sie das Visum ab dem 16. März beantragen.

Der Investor muss mindestens £2 Millionen für mindestens 3 Monate vor der Beantragung des Investorenvisums auf seinem Konto haben.

1

1 Tag

Interne Due‑Diligence‑Prüfung

Die Due‑Diligence‑Prüfung ist ein entscheidender Schritt beim Erhalt eines Investorenvisums, eines Daueraufenthalts und der britischen Staats­bür­ger­schaft. Ihre Ergebnisse bestimmen, ob das britische Innenministerium den Antrag des Investors genehmigen wird. Daher prüft ein zertifizierter Compliance‑ und Geldwäschebeauftragter von Immigrant Invest die Dokumente des Investors und warnt vor möglichen Risiken.

Wir sind eines der wenigen Unternehmen in der Branche mit einer eigenen Compliance-Abteilung. Wir überprüfen den Antragsteller vertraulich anhand internationaler Rechts- und Geschäftsinformationsdatenbanken.

Sollten im Überprüfungsprozess Fragen auftreten, aufgrund derer der Antrag des Investors abgelehnt werden könnte, bieten wir andere Programme für Auf­ent­halts­er­laub­nis oder Staats­bür­ger­schaft durch Investition an.

2

2 Wochen

Zusammenstellung der Dokumente für den Antrag auf ein Investorenvisum

Die internationalen und Wirtschaftsjuristen von Immigrant Invest stellen die Dokumente für den Antrag auf das Investorenvisum zusammen. Notwendige Dokumente werden auch ins Englische übersetzt, mit Apostille versehen und notariell beglaubigt. Ein Anwalt von Immigrant Invest hilft Ihnen beim Ausfüllen des Visumantragsformulars.

3

Bis zu 8 Wochen

Überprüfung und Erhalt des Investorenvisums

Antrag und Dokumente werden beim britischen Außen- und Commonwealth-Amt oder dem Visumzentrum, in dem der Investor seinen Wohnsitz hat, eingereicht.

Die Prüfung des Antrags dauert etwa 3 Wochen, wenn die Dokumente außerhalb des Vereinigten Königreichs eingereicht werden. Wenn der Investor den Antrag beim Innenministerium im Vereinigten Königreich einreicht, dauert die Bearbeitung bis zu 8 Wochen.

Das Investorenvisum wird für 3 Jahre und 4 Monate ausgestellt. Danach kann das Visum um weitere 2 Jahre verlängert oder ein Daueraufenthalt beantragt werden.

4

2, 3 oder 5 Jahre nach dem Investorenvisum

Erhalt des Daueraufenthaltstitels im Vereinigten Königreich

Sie können einen Daueraufenthalt im Vereinigten Königreich nach Erhalt des Investorenvisums beantragen:

  • nach 2 Jahren – wenn der Investor £10 Millionen oder mehr investiert hat;

  • nach 3 Jahren – wenn der Investor 5 Millionen Pfund investiert hat;

  • nach 5 Jahren – wenn der Investor £2 Millionen oder mehr investiert hat.

Der Daueraufenthalt wird Investoren gewährt, die die Bedingungen für den Aufenthalt und die Integration in die britische Gesellschaft erfüllen. Nämlich:

  • Weniger als 180 Tage außerhalb des Vereinigten Königreichs in einem beliebigen 12-monatigen Berichtszeitraum ab dem Datum des Investorenvisums verbracht haben;

  • Investitionen beibehalten und Geschäfte im Land tätigen;

  • Englischkenntnisse auf B1-Niveau oder höher gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) nachgewiesen haben;

  • Kenntnisse der britischen Lebensweise durch den Life in the UK‑Test bestätigt haben.

Investoren zahlen eine Gebühr von £2.389 pro Antragsteller bei der Beantragung eines Daueraufenthalts.

Permanenter Aufenthaltstitel im Vereinigten Königreich dauert im Standardverfahren etwa 6 Monate. Sie können jedoch ein beschleunigtes Verfahren nutzen, bei dem der Antrag in 2 oder 5 Arbeitstagen bearbeitet wird.

5

5 oder 6 Jahre nach dem Investorenvisum

Beantragung der Staatsbürgerschaft

Ein Investor ist berechtigt, die britische Staats­bür­ger­schaft zu beantragen nach:

  • 5 Jahren nach Erhalt des Investorenvisums – wenn £5 Millionen oder mehr investiert wurden;

  • 6 Jahren nach Erhalt des Investorenvisums – wenn zwischen 2 und 5 Millionen Pfund investiert wurden.

Der britische Pass wird von Investoren erhalten, die mehr als 5 Jahre dauerhaft im Land gelebt haben. Davon 12 Monate – auf der Grundlage eines Daueraufenthalts.

Der Aufenthalt außerhalb des Vereinigten Königreichs ist über die 5 Jahre auf maximal 450 Tage und im Jahr vor der Beantragung der Staats­bür­ger­schaft auf maximal 90 Tage begrenzt.

Der Erhalt der britischen Staats­bür­ger­schaft dauert etwa sechs Monate.

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Immigrant Invest hilft bei allen Aufgaben

Unsere Kunden vertrauen den Experten von Immigrant Invest bei der Lösung aller Arten von Problemen im Zusammenhang mit der Umsiedlung und der Geschäftstätigkeit in einem anderen Land. Lassen Sie uns Ihnen erzählen, wie wir Ihnen helfen können.

  • Kontoeröffnung

    Alle notwendigen Dokumente vorbereiten und Formulare ausfüllen

  • Steuerwohnsitz beantragen

    Vorausgesetzt, Sie halten sich 183 Tage oder mehr pro Jahr im Vereinigten Königreich auf

  • Wir helfen beim Erhalt von Daueraufenthalt und Staatsbürgerschaft

    Dokumente sammeln und beim Innenministerium einreichen

  • Steuernummer erhalten

    Elektronisch eine Steuerregistrierungsnummer beantragen

  • Visum verlängern

    Innerhalb von 1 Arbeitstag und persönlich

  • Wir erhalten ein Visum für neugeborene Kinder

    Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung der Dokumente für das Kind, das nach Erhalt des Investorenvisums in Ihrer Familie geboren wurde

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Häufig gestellte Fragen

  • Ist die Investition für das Investorenvisum rückzahlbar?

    Ja. Der Verkauf von Anteilen an einem britischen Unternehmen oder des gesamten Geschäfts ist nach 5‑6 Jahren erlaubt. Es ist wichtig, die Investition beizubehalten, um das Visum verlängern und anschließend einen Daueraufenthalt und die Staats­bür­ger­schaft erhalten zu können.

  • Müssen minderjährige Kinder auch eine Due‑Diligence‑Prüfung durchlaufen?

    Alle Antragsteller über 18 Jahren müssen ein Führungszeugnis vorlegen und eine Due‑Diligence‑Prüfung durchlaufen.

  • Welche Garantien kann Ihr Unternehmen geben?

    Niemand kann Ihnen ein Visum, einen Daueraufenthalt oder die britische Staats­bür­ger­schaft garantieren. Wenn das Unternehmen zudem behauptet, die Garantie betrage 100%, stehen Sie wahrscheinlich vor Betrug.

    Die Entscheidung über die Erteilung eines Visums, eines Daueraufenthalts und der Staats­bür­ger­schaft wird von den britischen Re­gie­rungs­be­hör­den getroffen. Dem geht eine gründliche Hintergrundprüfung der Antragsteller, die Einhaltung der Bedingungen und die Rechtmäßigkeit des Investitionseinkommens voraus.

    Um Ihre Chancen auf den Erhalt der Staats­bür­ger­schaft zu ermitteln, führt Immigrant Invest eine interne Due‑Diligence‑Prüfung durch. Dies ist der erste Schritt im Prozess – noch vor Vertragsunterzeichnung mit dem Kunden. Die Anwälte bereiten das Dokumentenpaket auch so vor, dass die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung minimiert wird.

  • Wie hoch ist der erforderliche Mindestinvestitionsbetrag?

    Um ein Investorenvisum (Tier 1) zu erhalten, benötigen Sie einen Betrag von £2 Millionen oder mehr. Es handelt sich um eine Investition für den Kauf eines Anteils an einem britischen Unternehmen oder eines lokalen Geschäfts in seiner Gesamtheit.

  • Welche Steuern zahlen Unternehmen im Vereinigten Königreich?

    Die Körperschaftsteuer im Vereinigten Königreich wird mit einem Satz von 19% erhoben. Kapitalerträge werden jedoch ebenfalls besteuert.

    Der Mehrwertsteuersatz beträgt 20%. Wenn der Jahresumsatz des Unternehmens bei umsatzsteuerpflichtigen Transaktionen jedoch £82.000 übersteigt, benötigt das Unternehmen eine spezielle Registrierung bei den britischen Steuerbehörden.

    Es gibt auch ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Russland und dem Vereinigten Königreich. Wir haben alle Informationen zu Unternehmenssteuern im Vereinigten Königreich zusammengetragen.

  • Welche Pflichten entstehen nach Erhalt eines Investorenvisums für das Vereinigte Königreich?

    Wenn der Investor plant, das Visum zu verlängern oder in Zukunft einen Daueraufenthalt und die britische Staats­bür­ger­schaft zu erhalten, hat der Investor folgende Pflichten:

    • Einen festgelegten Investitionsbetrag beibehalten;

    • sich mindestens 186 Tage pro Jahr im Land aufhalten und das Land nicht länger als 90 Tage verlassen;

    • Steuern auf Unternehmensgewinne an den Haushalt Großbritanniens zahlen;

    • Ein Konto bei einer britischen Bank haben.

    Sobald ein Investor einen Daueraufenthaltstitel oder die britische Staats­bür­ger­schaft erhält, hat er oder sie auch Pflichten gegenüber dem russischen Staat. Das Gesetz verlangt, dass ein Investor das Innenministerium über seinen Daueraufenthaltstitel oder seine zweite Staats­bür­ger­schaft informiert.

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Zlata Erlach
Zlata Erlach

Leiter des österreichischen Büros

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