Zusammenfassung
Eine Erhöhung des Mindestlohns in Spanien ändert die Einkommensschwellen für Antragsteller eines Digital Nomad Visums.
Amy Castro, Expertin für Investitionsmigration bei Immigrant Invest, erklärt, welche spanischen Aufenthaltstitel von der Mindestlohnerhöhung betroffen sind und wie das Mindesteinkommen berechnet wird.
Am 29. Januar 2026 genehmigte die spanische Regierung eine Erhöhung des SMI. Die Entscheidung wurde vom Arbeitsministerium gemeinsam mit den Gewerkschaften getroffen. Der neue Satz gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026[1].
Bei 12 jährlichen Zahlungen beläuft sich der SMI auf €1.424,50 pro Monat. Die Einkommensanforderungen werden als Prozentsatz des SMI berechnet: Steigt der SMI, erhöht sich auch die erforderliche Schwelle.

Eymi Castro,
Experte für Investitionsmigration
Die Erhöhung des Mindestlohns hat keine Auswirkungen auf die finanziellen Anforderungen für das spanische Non-Lucrative Visa für finanziell unabhängige Personen. Die Anforderung an das Mindest-Passiveinkommen ist an den IPREM-Index gekoppelt, der sich bisher nicht geändert hat.
Wie hoch ist die neue Einkommensanforderung für das Digital Nomad Visum?
Der Hauptantragsteller weist ein Einkommen von mindestens 200% des SMI nach. Im Jahr 2026 entspricht dies €2.850 pro Monat oder €34.188 pro Jahr. Zuvor lag die Anforderung bei €2.763 pro Monat und €33.150 pro Jahr.
Für einen Ehepartner sind zusätzliche 75% des SMI erforderlich — €1.070 pro Monat oder €12.821 pro Jahr. Für jedes weitere Familienmitglied müssen weitere 25% des SMI hinzugefügt werden, was €360 pro Monat oder €4.274 pro Jahr entspricht.
Monatliche Einkommensanforderungen für das Spanien Digital Nomad Visum
So erhalten Sie ein Digital Nomad Visum in Spanien
Das Digital Nomad Visum gewährt das Recht, eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien zu erhalten. Die Grundlage ist ein im Ausland erzieltes Einkommen aus Fernarbeit. Die Erlaubnis wird für bis zu drei Jahre ausgestellt und kann danach verlängert werden.
Antragsteller müssen ihre Qualifikationen und ihren Beschäftigungsstatus nachweisen. Ein Arbeitsvertrag mit einem ausländischen Unternehmen oder der Besitz eines Unternehmens außerhalb Spaniens ist ausreichend.
Quellen
- Pressemitteilung des spanischen Arbeitsministeriums über die Unterzeichnung des Abkommens mit den Gewerkschaften am 29. Januar 2026



