Griechenland führt vor der Verleihung der Staats­bür­ger­schaft eine obligatorische Prüfung über Kenntnisse der Geschichte und Kultur des Landes ein

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Griechenland führt vor der Verleihung der Staats­bür­ger­schaft eine obligatorische Prüfung über Kenntnisse der Geschichte und Kultur des Landes ein

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Zusammenfassung

Am 16. Mai 2021 findet die erste schriftliche Prüfung für diejenigen statt, die die griechische Staats­bür­ger­schaft durch Einbürgerung erhalten möchten. Die Prüfung testet die griechischen Sprachkenntnisse sowie das Wissen über die Geschichte, Kultur, Geographie und das Regierungssystem des Landes. Wir informieren Sie über die neuen Regeln für den Erhalt eines griechischen Reisepasses.

Früher legten Ausländer für die Staats­bür­ger­schaft lediglich eine mündliche Prüfung ab. Diese wurde von den Einbürgerungskommissionen abgenommen. Das Gespräch dauerte etwa eine halbe Stunde. Die Prüfer beurteilten, wie gut der Bewerber Griechisch spricht und die Geschichte und Kultur des Landes versteht. Sie prüften auch die Erfüllung der Voraussetzungen für die Einbürgerung.

Nach den neuen Regeln legt ein Ausländer zwei Prüfungen ab: erst eine schriftliche und dann ein mündliches Gespräch. Die schriftliche Prüfung ermöglicht eine objektivere Bewertung der Bewerber um die Staats­bür­ger­schaft. Der Bewertungsansatz wird einheitlich sein – entsprechend den Standards der panhellenischen Prüfungen.

Das neue Einbürgerungsverfahren wird es dem Innenministerium zudem ermöglichen, die Warteliste für die griechische Staats­bür­ger­schaft zu verkürzen.

Die Änderungen werden durch das aktualisierte Staats­bür­ger­schaftsgesetz Nr. 4735/2020 bestätigt.

Wie die griechischen Staatsbürgerschaftsprüfungen im Jahr 2021 abgehalten werden

Die schriftliche Prüfung findet zweimal im Jahr statt. Der Termin wird vom griechischen Innenministerium festgelegt. Die Prüfung findet in speziellen Prüfungszentren gleichzeitig im ganzen Land statt.

Am 16. Mai 2021 findet die erste schriftliche Prüfung des Jahres statt. Wer an der Prüfung teilnehmen möchte, muss eine Gebühr von €150 entrichten. Eine Online-Anmeldung zur Prüfung ist möglich: Ein spezielles Portal wird in Kürze freigeschaltet.

Die schriftliche Prüfung besteht aus 20 Fragen in Themenblöcken:

  • 4 Fragen zur Geographie. Zum Beispiel: „Markieren Sie die vier höchsten Berge Griechenlands auf einer Karte“.

  • 4 Fragen zur Kultur. Zum Beispiel: „Nennen Sie den Namen der griechischen Schauspielerin, die im Film ‚Die Kanonen von Navarone‘ mitgespielt hat“.

  • 6 Fragen zur Geschichte. Zum Beispiel: „Ordnen Sie die Regionen in der Reihenfolge ihrer Eingliederung in den griechischen Staat an“.

  • 6 Fragen zum politischen System. Zum Beispiel: „Wie oft wurde die Verfassung von 1975 revidiert?“.

Die Griechischkenntnisse werden ebenfalls in der Prüfung getestet. Der Bewerber muss nachweisen, dass seine schriftlichen und mündlichen Fähigkeiten auf dem Niveau B1 liegen. Der schriftliche Teil besteht aus 20 Fragen und einem Aufsatz. Im mündlichen Teil wird der Kandidat gebeten, 10 Fragen zu beantworten und drei verschiedene Themen zu behandeln.

Alle Themen und Fragen sind öffentlich auf der Website des Generalsekretariats für griechische Staats­bür­ger­schaft verfügbar.

Ein Bewerber besteht die Prüfung, wenn er 70% der Höchstpunktzahl in beiden Prüfungsteilen erreicht. Die Erfolgsquote für die thematischen Einheiten beträgt 50%, die Erfolgsquote für die Spracheinheit 66%.

Die Antworten werden von zwei Prüfern unabhängig voneinander kontrolliert. Die Endnote ist der Durchschnitt der Noten beider Prüfer.

Das Bestehen der Prüfung wird durch ein Zertifikat bestätigt. Dessen Vorliegen wird während des Gesprächs im Innenministerium in Griechenland überprüft.

Das Gespräch wird von einer Kommission aus drei Mitgliedern der Direktion für Staatsbürgerschaft des griechischen Innenministeriums geführt. Sie beurteilen, wie gut sich die Person während ihrer Zeit in Griechenland in die Gesellschaft integriert hat – sowohl sozial als auch wirtschaftlich.

Bewerber um die Staats­bür­ger­schaft erhalten einige Monate nach der schriftlichen Prüfung eine Einladung zum Gespräch. Der Termin des Gesprächs wird vom Generalsekretariat für griechische Staats­bür­ger­schaft festgelegt.

Wer von der Prüfung befreit ist

Die Änderungen des Staats­bür­ger­schaftsgesetzes treten am 1. April 2021 in Kraft. Daher werden sie nicht alle Bewerber um die Staats­bür­ger­schaft betreffen. Die Änderungen selbst sehen auch Ausnahmen von den allgemeinen Regeln vor.

Ausländer, die auf eine Entscheidung über ihren Staats­bür­ger­schaftsantrag warten. Nach den alten Regeln werden Bewerber um die Staatsbürgerschaft von der Einbürgerungskommission interviewt.

Wenn das Gespräch vor dem 31. März angesetzt ist, muss der Ausländer kein Zertifikat über die bestandene schriftliche Prüfung vorlegen. Wenn das Gespräch für einen Termin nach dem 1. April 2021 angesetzt ist, muss der Ausländer die Prüfung ablegen. In diesem Fall wird er jedoch von der Gebühr für den ersten Prüfungsversuch befreit.

Absolventen griechischer Schulen und Universitäten sind von der Prüfung befreit, werden aber interviewt. Anstelle eines Zertifikats legen sie vor:

  • eine Bescheinigung einer griechischen Schule, eines Gymnasiums oder Lyzeums;

  • ein Diplom einer griechischen Universität;

  • ein Dokument, das den Abschluss eines Postgraduiertenstudiums an einer griechischen Universität bestätigt;

  • ein Dokument über den Abschluss eines Postgraduiertenstudiums im Zusammenhang mit dem Studium der griechischen Sprache. Das Postgraduiertenstudium muss an einer Universität in Griechenland abgeschlossen worden sein.

Bewerber über 62 Jahre und Menschen mit Behinderungen. Personen mit einem ärztlichen Attest, das bestätigt, dass sie nicht an schriftlichen Prüfungen teilnehmen können, sind ebenfalls von der Prüfung befreit. Für Bewerber dieser Kategorien wird die schriftliche Prüfung durch ein mündliches Gespräch ersetzt.

Wer berechtigt ist, die griechische Staatsbürgerschaft zu beantragen

Die griechische Regierung verleiht die Staats­bür­ger­schaft nur durch Einbürgerung. Ausländer können die Staats­bür­ger­schaft beantragen, wenn sie:

  • seit mindestens 7 Jahren in Griechenland gelebt haben;

  • keine Vorstrafen haben und gegen sie keine Ermittlungen laufen;

  • über Griechischkenntnisse auf dem Niveau B1 verfügen;

  • die Geschichte, Kultur und das politische System des Landes verstehen;

  • Teil der griechischen Gesellschaft geworden sind – sozial und wirtschaftlich.

Ausländer mit einer griechischen Auf­ent­halts­er­laub­nis sind berechtigt, dauerhaft und legal in Griechenland zu leben. Diese kann durch eine Beschäftigung in einem griechischen Unternehmen, durch die Einschreibung an einer Bildungseinrichtung in Griechenland oder durch die Heirat mit einem griechischen Staatsbürger erlangt werden.

Vermögende Personen können ein sogenanntes Golden Visa erhalten – eine Auf­ent­halts­er­laub­nis in Griechenland durch Investition. Der Mindestinvestitionsbetrag hängt von der gewählten Option ab:

  • ab €250.000 – Immobilienkauf;

  • ab €400.000 – Tätigen einer Einlage bei einer griechischen Bank, Kauf von Staatsanleihen, Kauf von Aktien griechischer Unternehmen oder Anteilen an lokalen Investmentfonds.

Seit dem 1. März 2021 gibt es beim griechischen Ministerium für Einwanderung und Asyl eine eigene Abteilung, die „Golden Visa“ an Investoren aus Drittstaaten ausstellt. Die Auf­ent­halts­er­laub­nis durch Investition wird für einen Zeitraum von 5 Jahren gewährt. Danach kann der Aufenthaltsstatus verlängert oder ein Daueraufenthaltstitel beantragt werden.

Ein Daueraufenthalt wird nur Investoren gewährt, die sich in den letzten 5 Jahren nicht länger als 10 Monate außerhalb Griechenlands aufgehalten haben. Die Beantragung der Staats­bür­ger­schaft ist nach 7 Jahren ab Erhalt der Auf­ent­halts­er­laub­nis möglich.

Eine Auf­ent­halts­er­laub­nis ermöglicht nicht nur den Umzug nach Griechenland, sondern auch das visafreie Reisen in Länder des Schengen-Raums. Griechenland ist Mitglied der Europäischen Union, daher haben Staatsbürger des Landes das Recht, ohne Einschränkungen in jedem Land der Region zu leben, zu arbeiten, Geschäfte zu machen und zu studieren. Ein griechischer Reisepass ermöglicht zudem die visafreie Einreise in 184 Länder, darunter die meisten Länder Europas, die USA, Kanada, Australien und Japan.

Immigrant Invest ist ein lizenzierter Agent für das Programm für die griechische Aufenthaltserlaubnis durch Investition. Wenn Sie Einwohner eines EU-Mitgliedstaates werden möchten, lassen Sie sich von Experten für Investitionsprogramme beraten.

Über die Autoren

Geschrieben von Julia Loko

Expertin für Investmentmigration

Julia Loko ist eine Expertin für Investitionsmigration mit mehr als 10 Jahren Erfahrung auf diesem Gebiet. Sie kann bei der Auswahl des am besten geeigneten Landes und Programms helfen und durch den Prozess der Beantragung eines Goldenen Visums oder einer zweiten Staatsbürgerschaft begleiten.

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