Spanische Staats­bür­ger­schaft durch Geburt: Voraussetzungen und Erwerbsverfahren

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Zusammenfassung

Kosmopoliten, die eine EU-Staatsbürgerschaft für ihre Kinder suchen, könnten Spanien in Betracht ziehen: Ein spanischer Reisepass verleiht seinem Inhaber das Recht, in der Europäischen Union zu leben, in jedem EU-Staat zu arbeiten und Geschäfte zu tätigen und visafrei in 172 Länder zu reisen.

Entdecken Sie, wer Anspruch auf die spanische Staatsbürgerschaft durch Geburt hat und ob es ausreicht, in Spanien geboren zu werden, um die Staatsangehörigkeit des Landes zu erwerben.

Übersicht über die spanische Staatsbürgerschaft durch Geburt

Jüngsten Statistiken zufolge entscheiden sich immer mehr ausländische Staatsangehörige dafür, in Spanien zu gebären und die Staatsbürgerschaft für ihre Kinder zu beantragen. Die Zahl der Kinder, die von nicht-spanischen Müttern geboren wurden, ist stetig gestiegen, von 18 % im Jahr 2013 auf 23 % im Jahr 2022.

Spanien folgt dem Prinzip des Abstammungsrechts und nicht dem Geburtsortsprinzip. Dies bedeutet, dass die Geburt in Spanien nicht die spanische Staatsbürgerschaft verleiht, es sei denn, bestimmte Bedingungen sind erfüllt.

Einem Neugeborenen wird in zwei Fällen automatisch die spanische Staatsbürgerschaft verliehen:

  • wenn es von spanischen Eltern geboren wird, unabhängig vom Geburtsort;

  • wenn es in Spanien von staatenlosen Eltern oder ausländischen Eltern geboren wird, deren Heimatländer die Staatsbürgerschaft der Eltern nicht an im Ausland geborene Kinder verleihen.

In anderen Fällen muss ein Kind zusätzliche Voraussetzungen erfüllen, um die Staatsbürgerschaft durch Geburt zu erlangen.

Eine erleichterte Einbürgerung steht Neugeborenen zur Verfügung, die nicht für die Staatsbürgerschaft durch Geburt qualifiziert sind. In solchen Fällen wird die spanische Staatsangehörigkeit nach einem Jahr legalen Aufenthalts im Land verliehen.

Dieser Weg ist für Kinder geeignet, deren Eltern in Spanien wohnen, zum Beispiel mit einem spanischen Digital Nomad Visum.

Spanien erkennt keine doppelte Staatsbürgerschaft an. Daher muss man beim Erwerb eines spanischen Reisepasses seine erste Staatsangehörigkeit aufgeben.

Bürger lateinamerikanischer Länder, der Philippinen, Andorras, Äquatorialguineas und Portugals sind von dieser Anforderung ausgenommen und können beide Staatsangehörigkeiten besitzen.

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5 Vorteile der spanischen Staatsbürgerschaft

1. Globale Mobilität. Der spanische Reisepass ist einer der stärksten der Welt und bietet visafreien Zugang oder Visum bei Ankunft in 172 Ländern.

Die Liste der visafreien Länder umfasst alle Länder des Schengen-Raums, das Vereinigte Königreich, karibische Länder und lateinamerikanische Länder. Für die Einreise in die USA, nach Kanada oder Australien benötigen spanische Staatsbürger lediglich eine eTA, eine elektronische Reisegenehmigung, die günstiger und schneller zu erhalten ist als ein traditionelles Visum.

2. Recht, in der EU zu leben und zu arbeiten. Da Spanien Mitglied der Europäischen Union ist, haben spanische Staatsbürger das Recht, in jedem der 27 EU-Länder zu leben. Sie können dort auch arbeiten und Geschäfte tätigen, ohne Arbeitserlaubnisse einzuholen. Je nach Gesetzgebung des gewählten Landes ist möglicherweise nur eine Registrierung bei den lokalen Behörden erforderlich.

3. Möglichkeit, medizinische Behandlung auf EU-Niveau in Anspruch zu nehmen. Spanien verfügt über eines der besten Gesundheitssysteme der Welt und bietet seinen Bürgern und Einwohnern eine universelle Gesundheitsversorgung. Das Land weist niedrige Raten vermeidbarer Sterblichkeit auf und hat Initiativen zur Minimierung von Risikofaktoren umgesetzt.

Im Rahmen des Systems der Europäischen Krankenversicherungskarte können spanische Staatsbürger auch in anderen EU-Ländern medizinische Behandlung unter den gleichen Bedingungen wie dort versicherte Personen in Anspruch nehmen – kostenlos oder zu einem reduzierten Preis.

4. Zugang zu europäischer Bildung. Die spanische Staatsbürgerschaft gewährt Zugang zu hochwertigen Bildungssystemen in Spanien und anderen EU-Ländern. Dies umfasst öffentliche Schulen, Universitäten und verschiedene Bildungsprogramme, die international anerkannte Abschlüsse anbieten. 15 spanische Universitäten gehören laut dem QS World Universities Ranking 2025 zu den Top 500 weltweit.

5. Hohe Lebensqualität. Spanien ist bekannt für seine hohe Lebensqualität, die sich durch ein angenehmes Klima, eine reiche Kultur und ausgezeichnete öffentliche Dienstleistungen auszeichnet. Dies spiegelt sich darin wider, dass das Land die höchste Lebenserwartung in der EU hat. Im Jahr 2022 betrug dieser Indikator 83,2 Jahre, was über 2 Jahre über dem EU-Durchschnitt liegt.

Wer hat Anspruch auf die spanische Staatsbürgerschaft durch Geburt

Die spanische Staatsbürgerschaft durch Geburt wird nicht jedem im Land geborenen Kind automatisch verliehen.

Im Allgemeinen erhält ein in Spanien geborenes Kind die Staatsangehörigkeit seiner Eltern. Wenn also mindestens einer der Elternteile spanisch ist, wird das Kind ebenfalls spanischer Staatsbürger.

Selbst wenn die Eltern nicht spanisch sind, kann das Kind dennoch durch Geburt spanischer Staatsbürger werden, wenn:

  1. Es in Spanien von ausländischen Eltern geboren wurde und mindestens einer der Elternteile ebenfalls in Spanien geboren wurde. Kinder von Diplomaten oder Konsularbeamten sind von dieser Regel ausgenommen.

  2. Es in Spanien von staatenlosen Eltern geboren wurde. In diesem Fall müssen die Eltern nachweisen, dass das Kind in keinem anderen Land die Staatsbürgerschaft erwerben kann.

  3. Es in Spanien von ausländischen Eltern geboren wird, deren Staatsangehörigkeitsland die Staatsangehörigkeit eines im Ausland geborenen Kindes nicht anerkennt. Ohne die spanische Staatsbürgerschaft wäre das Kind somit staatenlos.

  4. Es in Spanien geboren wurde und seine Herkunft nicht festgestellt werden kann. Dies umfasst Findelkinder oder Kinder mit unbekannter Abstammung.

  5. Es von einem spanischen Staatsbürger adoptiert wurde. Für Minderjährige wird die Staatsbürgerschaft sofort nach der Adoption verliehen. Für adoptierte Kinder über 18 Jahren kann die spanische Staatsbürgerschaft innerhalb von zwei Jahren nach der Adoption verliehen werden.

Erlangung der spanischen Staatsbürgerschaft unmittelbar nach der Geburt

Für Kinder, die unmittelbar nach der Geburt oder Adoption spanische Staatsbürger werden können, muss die Staatsbürgerschaft von ihren Eltern beantragt werden.

Die Geburtsregistrierung eines Kindes ist der entscheidende Schritt zur Erlangung der Staatsangehörigkeit und einer Geburtsurkunde. Die Eltern des Kindes haben 10 Tage nach der Geburt Zeit, das Kind beim Standesamt zu registrieren. Dieser Zeitraum kann auf 30 Tage verlängert werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt.

Die Geburt muss im kommunalen oder konsularischen Register des Geburtsortes des Kindes eingetragen werden. Wenn die Geburt in Spanien stattgefunden hat, können die Eltern das kommunale Standesamt an ihrem Wohnsitz aufsuchen, auch wenn das Kind in einer anderen Region geboren wurde.

Erforderliche Dokumente zur Erlangung der spanischen Staatsbürgerschaft für Neugeborene umfassen die folgenden:

  • ein ausgefülltes Antragsformular mit dem Namen und Nachnamen des Kindes;

  • Dokumente, die die Identität und Staatsangehörigkeit der Eltern belegen, wie Reisepässe oder Personalausweise;

  • Nachweis des legalen Aufenthalts in Spanien;

  • die vom Krankenhaus ausgestellte Geburtsurkunde des Kindes.

Erwerb der spanischen Staatsbürgerschaft ein Jahr nach der Geburt

Wenn ein in Spanien geborenes Kind nicht für die sofortige Staatsbürgerschaft qualifiziert ist, gibt es einen kurzen Weg zur Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung nach einem Jahr legalen Aufenthalts in Spanien. Der Prozess umfasst vier Schritte:

  1. Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für Neugeborene. Das Kind muss ein Jahr lang legal in Spanien wohnen. Dies erfordert in der Regel, dass die Eltern einen legalen Aufenthaltsstatus haben.

  2. Beantragung der Staatsbürgerschaft. Nach einem Jahr können die Eltern die Staatsbürgerschaft des Kindes durch Einbürgerung beim örtlichen Standesamt beantragen.

  3. Antragsbearbeitung. Die Behörden überprüfen den kontinuierlichen Aufenthalt und den legalen Status des Kindes.

  4. Erwerb der Staatsbürgerschaft. Sobald der Überprüfungsprozess abgeschlossen ist, treffen die Behörden eine Entscheidung über die Verleihung der Staatsbürgerschaft und stellen entsprechende Dokumente aus.

Bei der Beantragung beim Standesamt legen die Eltern die folgenden Dokumente vor:

  • eine Geburtsurkunde des Kindes;

  • ein Dokument zum Nachweis der Geburt auf spanischem Hoheitsgebiet;

  • Aufenthaltsnachweis – Dokumentation, die den kontinuierlichen legalen Aufenthalt des Kindes in Spanien für mindestens ein Jahr belegt;

  • Identifikation der Eltern – gültige Reisepässe oder Personalausweise;

  • Nachweis des legalen Aufenthalts der Eltern – Aufenthaltserlaubnisse oder andere Dokumente, die den legalen Status der Eltern in Spanien belegen.

  • ein ausgefülltes Antragsformular.

Staatsbürgerschaft für Eltern. Ein Kind, das spanischer Staatsbürger ist, verleiht den Eltern nicht automatisch die spanische Staatsbürgerschaft. Solche Eltern können jedoch von einem erleichterten Weg zu einer Aufenthaltserlaubnis und schließlich zur Staatsbürgerschaft profitieren.

Zunächst können die Eltern eines spanischen Kindes Aufenthaltserlaubnisse zur Familienzusammenführung beantragen. Mit diesen Erlaubnissen können sie legal in Spanien bleiben und arbeiten.

Nach 5 Jahren Aufenthalt in Spanien erhalten Ausländer einen Daueraufenthalt. Weitere 5 Jahre später erhalten sie das Recht, die spanische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung zu beantragen. Dieser Zeitraum kann unter bestimmten Umständen verkürzt werden, z. B. für Flüchtlinge oder Staatsangehörige bestimmter lateinamerikanischer Länder.

Nach Erhalt der spanischen Reisepässe müssen die Eltern eines spanischen Kindes ihre anderen Staatsbürgerschaften aufgeben. Diese Anforderung gilt nicht, wenn sie aus lateinamerikanischen Ländern, den Philippinen, Andorra, Äquatorialguinea und Portugal stammen.

Geburt in Spanien als Ausländer

Die pränatale und postnatale Gesundheitsversorgung in Spanien ist bekannt für ihre hohe Qualität und Erschwinglichkeit. Ausländische Staatsangehörige, die ihre Kinder in diesem Land zur Welt bringen möchten, können zwischen öffentlicher und privater medizinischer Versorgung wählen.

Öffentliche Kliniken in Spanien bieten werdenden Müttern eine umfassende Versorgung, die sowohl spanischen Staatsbürgern als auch legalen Einwohnern kostenlos oder zu einem reduzierten Preis zur Verfügung steht. Die Versorgung umfasst regelmäßige pränatale Vorsorgeuntersuchungen, mindestens drei Ultraschalluntersuchungen, die Entbindung und die postnatale Versorgung.

In Spanien ist die Mutterschaftsversorgung nicht durch das System der Europäischen Krankenversicherungskarte abgedeckt. Daher sollten Bürger und Einwohner anderer EU-Länder eine spanische Krankenversicherung haben, um Anspruch auf kostenlose öffentliche pränatale und postnatale Versorgung zu haben.

Für Nichtansässige werden medizinische Notfalldienste bei der Geburt kostenlos erbracht. Routinemäßige pränatale und postnatale Versorgungsleistungen sind jedoch in der Regel nicht abgedeckt. Ausländer, die planen, nur zur Entbindung nach Spanien zu kommen, sollten wahrscheinlich eine Reiseversicherung abschließen, die Mutterschaftsleistungen abdeckt.

Spanische Privatkliniken werden in der Regel von denen gewählt, die während der gesamten Schwangerschaft und Entbindung höheren Komfort und individuellere Betreuung suchen. Die Kosten für eine Geburt in einem privaten Krankenhaus in Spanien liegen zwischen 2.000 € und 6.000 €, abhängig von der Komplexität der Entbindung und dem gewählten Krankenhaus.

Werdende Mütter benötigen in der Regel eine private Versicherungspolice, um die Mutterschaftskosten zu decken. Die Versicherung sollte im Voraus abgeschlossen werden, da die meisten Versicherer eine Wartezeit von 6 bis 16 Monaten haben, in der ein Kunde seine Ansprüche nicht geltend machen kann.

how to give a birth in Spain

Das älteste Krankenhaus Spaniens, Hospital de la Santa Creu i Sant Pau, bietet umfassende pränatale und postnatale Dienstleistungen in einer modernen, gut ausgestatteten Einrichtung an

Wege, um Einwohner Spaniens zu werden

Um in Spanien zu gebären und nach der Entbindung legal im Land bleiben zu können, müssen ausländische Staatsangehörige eine spanische Aufenthaltserlaubnis erhalten. Spanien bietet verschiedene Arten von Aufenthaltserlaubnissen an, um unterschiedlichen Bedürfnissen und Umständen gerecht zu werden.

Gängige Arten von Aufenthaltserlaubnissen, wie Arbeits- oder Familienzusammenführungs-Aufenthaltserlaubnisse, ermöglichen ausländischen Staatsbürgern, die in Spanien beschäftigt sind oder dort Verwandte haben, ins Land zu ziehen. Diese Erlaubnisse werden in der Regel für ein Jahr erteilt und können nur verlängert werden, wenn die Gründe für deren Erhalt weiterhin bestehen.

Das spanische Digital Nomad Visum wird Ausländern gewährt, die in Spanien leben möchten, während sie remote für nicht-spanische Unternehmen arbeiten.

Um sich zu qualifizieren, müssen Kandidaten mindestens 2.646 € pro Monat oder 31.752 € pro Jahr verdienen. Das Hinzufügen von Angehörigen erhöht die monatlichen Einkommensanforderungen: Ein digitaler Nomade weist zusätzliche 993 € für einen Ehepartner und 331 € für jedes weitere Familienmitglied nach.

Selbstständige digitale Nomaden dürfen in Spanien arbeiten, vorausgesetzt, ihr Einkommen aus spanischen Quellen übersteigt 20 % ihres gesamten Monatseinkommens nicht.

Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für 3 Jahre erteilt und kann um weitere 2 Jahre verlängert werden. Nach 5 Jahren Aufenthalt in Spanien kann ein digitaler Nomade einen Daueraufenthalt erhalten. Nach weiteren 5 Jahren haben sie Anspruch auf die spanische Staatsbürgerschaft.

Individuelle Kosten für Spanien Digital Nomad Visum

Individuelle Kosten für Spanien Digital Nomad Visum

Wichtige Erkenntnisse zur Erlangung der spanischen Staatsbürgerschaft durch Geburt

  1. Spanien folgt dem „Abstammungsrecht“, das die Staatsbürgerschaft aufgrund der Abstammung und nicht dem „Geburtsortsprinzip“ gewährt, das auf dem Geburtsort basiert.

  2. Neugeborene in Spanien erhalten automatisch die spanische Staatsbürgerschaft, wenn sie von spanischen Eltern geboren wurden oder andernfalls staatenlos wären.

  3. Für Kinder, die nicht für die sofortige Staatsbürgerschaft qualifiziert sind, steht nach einem Jahr legalen Aufenthalts in Spanien ein erleichtertes Einbürgerungsverfahren zur Verfügung.

  4. Eltern von eingebürgerten Kindern können Aufenthaltserlaubnisse zur Familienzusammenführung erhalten und sind berechtigt, die Staatsbürgerschaft nach 10 Jahren Aufenthalt im Land zu beantragen.

  5. Um vor der Geburt eines Kindes legal in Spanien zu wohnen, müssen nicht-spanische Eltern Aufenthaltserlaubnisse besitzen. Eine der verfügbaren Optionen ist das spanische Digital Nomad Visum.

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Über die Autoren

Auteur Igor Buglo

Leiter des maltesischen Büros, MBA

Tatsache überprüft von Elena Ruda

Leiter der Entwicklungsabteilung bei Immigrant Invest

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Bewertet von Vladlena Baranova

Leiter der Rechts- und AML-Compliance-Abteilung, CAMS, IMCM

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Häufig gestellte Fragen

  • Wird man automatisch Staatsbürger, wenn man in Spanien geboren wurde?

    Nein, Spanien gewährt keine automatische Staatsbürgerschaft basierend auf dem Jus Soli, oder Geburtsortsprinzip. Die Staatsbürgerschaft durch Geburt wird typischerweise folgenden Personen gewährt:

    1. Kindern spanischer Staatsbürger.

    2. Kindern, die in Spanien von ausländischen Eltern geboren wurden, wenn mindestens einer von ihnen ebenfalls in Spanien geboren wurde.

    3. Kindern, die in Spanien von staatenlosen Eltern oder Ausländern geboren wurden, deren Staatsangehörigkeitsland die Staatsangehörigkeit eines im Ausland geborenen Kindes nicht anerkennt.

    4. Kindern, die in Spanien geboren wurden und deren Herkunft nicht festgestellt werden kann.

    5. Ausländischen Kindern, die von einem spanischen Staatsbürger adoptiert wurden.

  • Was passiert, wenn ein Amerikaner ein Baby in Spanien bekommt?

    Wenn ein Amerikaner ein Baby in Spanien bekommt, wird das Kind nicht automatisch spanischer Staatsbürger. Um die spanische Staatsangehörigkeit zu erhalten, muss das Neugeborene ein Jahr lang legal in Spanien wohnen.

    Es ist auch zu beachten, dass Spanien keine doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, so dass das Kind nach Erhalt des spanischen Reisepasses nicht in der Lage sein wird, US-Bürger zu bleiben.

  • Was ist der einfachste Weg, um spanischer Staatsbürger zu werden?

    Der einfachste Weg, spanischer Staatsbürger zu werden, ist durch Abstammung, wenn Sie spanische Eltern haben. Andere Wege sind ein langfristiger Aufenthalt oder die Heirat mit einem spanischen Staatsbürger.

    Kinder, die in Spanien von ausländischen Eltern geboren wurden, können von einem erleichterten Einbürgerungsverfahren profitieren und erhalten nach nur einem Jahr Aufenthalt im Land Anspruch auf die spanische Staatsbürgerschaft.

  • Gewährt Spanien die Staatsbürgerschaft durch Geburt?

    Spanien gewährt nicht automatisch jedem im Land geborenen Kind die Staatsbürgerschaft. Ein Neugeborenes erhält in zwei Fällen sofort die spanische Staatsbürgerschaft:

    • wenn es von spanischen Eltern geboren wurde, unabhängig vom Geburtsort;

    • wenn es in Spanien von staatenlosen Eltern oder ausländischen Eltern geboren wurde, deren Heimatländer die Staatsbürgerschaft der Eltern nicht an im Ausland geborene Kinder verleihen.

    In anderen Fällen, um die Staatsbürgerschaft durch Geburt zu erlangen, muss ein Kind bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

  • Kann ein Tourist in Spanien gebären?

    Ja, ein Tourist kann in Spanien gebären. Sie erhalten kostenlose medizinische Notversorgung; sie müssen jedoch alle anderen Kosten selbst tragen, es sei denn, sie sind durch eine Reiseversicherung abgedeckt. Die Staatsbürgerschaft des Neugeborenen hängt von der Nationalität der Eltern ab.

  • Wer hat Anspruch auf die spanische Staatsbürgerschaft durch Geburt?

    Um Anspruch auf die sofortige Staatsbürgerschaft durch Geburt zu haben, muss eine Person in eine der folgenden Kategorien fallen:

    • von einem spanischen Staatsbürger geboren werden;

    • in Spanien von ausländischen Eltern geboren werden, wenn mindestens einer der Elternteile ebenfalls in Spanien geboren wurde;

    • in Spanien von staatenlosen Eltern geboren werden;

    • in Spanien von ausländischen Eltern geboren werden, deren Staatsangehörigkeitsland die Staatsangehörigkeit eines im Ausland geborenen Kindes nicht anerkennt;

    • von einem spanischen Staatsbürger adoptiert werden.

  • Kann ich in Spanien eine Aufenthaltserlaubnis oder Staatsangehörigkeit erhalten, wenn mein Kind spanisch ist?

    Eltern eines spanischen Kindes können eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der Familienzusammenführung beantragen. Nach fünf Jahren legalen Aufenthalts in Spanien können sie einen Daueraufenthalt beantragen. Nach weiteren fünf Jahren können sie die spanische Staatsbürgerschaft beantragen.

    Weitere Wege zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in Spanien umfassen ein Digital Nomad Visum.

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Zlata Erlach
Zlata Erlach

Leiter des österreichischen Büros

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