Alle Wege zur Erlangung der slowenischen Staats­bür­ger­schaft: ein umfassender Leitfaden

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Zusammenfassung

Slowenien, ein wunderschönes Land in Europa, bietet fünf verschiedene Wege zur Staatsbürgerschaft, jeder mit seinen eigenen Anforderungen. Ob Sie slowenische Familienmitglieder haben, einen slowenischen Staatsangehörigen heiraten, dort eine Zeit lang leben oder in das Land investieren, dieser Leitfaden deckt all diese Optionen ab.

Sie erfahren, welche Dokumente Sie benötigen, wie viel es kosten könnte und welche Vorteile ein slowenischer Reisepass bietet. Wir werden auch über die doppelte Staatsbürgerschaft sprechen, wie Sie die slowenische Staatsbürgerschaft verlieren und wiedererlangen können, sowie wichtige Steuerdetails.

7 Wege zur Erlangung der slowenischen Staatsbürgerschaft

1. Staatsbürgerschaft durch Geburt. Wenn Sie in oder außerhalb Sloweniens als Kind eines oder beider slowenischer Elternteile geboren werden, qualifizieren Sie sich in der Regel für die Staatsbürgerschaft durch Geburt.

2. Staatsbürgerschaft durch Antrag. Wenn Sie slowenische Eltern oder Großeltern haben, könnten Sie für die Staatsbürgerschaft durch Abstammung infrage kommen. Diese Methode erfordert den Nachweis Ihrer slowenischen Wurzeln mit Dokumenten wie Geburtsurkunden und Familienregistern.

3. Staatsbürgerschaft durch Repatriierung. Dieser Weg steht Personen slowenischer Herkunft oder deren ausgewanderten Nachkommen offen. Er beinhaltet den Nachweis slowenischer Wurzeln und die Erfüllung spezifischer, von der Regierung festgelegter Kriterien.

4. Staatsbürgerschaft durch Investition. Slowenien ermöglicht in bestimmten Fällen die Staatsbürgerschaft durch Investition. Dies beinhaltet einen finanziellen Beitrag von €50.000 zur Wirtschaft des Landes, obwohl dieser Weg seltener ist.

5. Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung. Wenn Sie mehrere Jahre in Slowenien leben, können Sie die Staatsbürgerschaft erhalten. Sie müssen nachweisen, dass Sie 10 Jahre lang ansässig waren, die slowenische Sprache verstehen und in die Gesellschaft integriert sind.

6. Staatsbürgerschaft durch außergewöhnliche Einbürgerung. Dies gilt für Personen, die einen bedeutenden Beitrag zum nationalen Interesse Sloweniens in Bereichen wie Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur leisten. Der Antragsteller muss mindestens ein Jahr in Slowenien leben, und die Bedingungen sind weniger streng. Die Regierung entscheidet über diese Anträge auf der Grundlage der Stellungnahme der zuständigen Behörden.

7. Staatsbürgerschaft durch Heirat. Die Heirat eines slowenischen Staatsbürgers kann ein Weg zur Staatsbürgerschaft sein. Dies erfordert in der Regel eine Ehe von mindestens drei Jahren und einen einjährigen Wohnsitz in Slowenien vor der Antragstellung.

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Slowenische Staatsbürgerschaft durch Geburt

Die slowenische Staatsbürgerschaft kann bei Geburt auf drei Arten erworben werden: automatisch, durch Antrag und durch Adoption. Ein Kind wird in folgenden Fällen automatisch slowenischer Staatsbürger:

  • bei Geburt, wenn beide Eltern slowenische Staatsbürger sind;

  • ein Elternteil ist slowenischer Staatsbürger und das Kind wird in Slowenien geboren;

  • ein Elternteil ist slowenischer Staatsbürger und der andere Elternteil ist unbekannt, staatenlos oder von unbekannter Staatsangehörigkeit, und das Kind wird im Ausland geboren.

Die Staatsbürgerschaftsregistrierung für ein in Slowenien geborenes Kind erfolgt automatisch, während sie für im Ausland geborene Kinder nur unter spezifischen Gegenseitigkeitsabkommen mit dem Geburtsland automatisch erfolgt. Andernfalls ist ein elterlicher Antrag ohne festgelegte Frist erforderlich.

Slowenische Staatsbürgerschaft durch Antrag

Für Kinder, die im Ausland von einem slowenischen und einem ausländischen Elternteil geboren wurden, ist die slowenische Staatsbürgerschaft nicht automatisch. Die Eltern müssen diese im Namen ihres Kindes beantragen, bevor das Kind 18 Jahre alt wird.

Wenn das Kind das Erwachsenenalter erreicht, ohne dass die slowenische Staatsbürgerschaft beantragt wurde, hat es die Möglichkeit, bis zum Alter von 36 Jahren selbst die Absicht zur Erlangung der Staatsbürgerschaft zu erklären.

Dieser Antrag oder diese Erklärung zur Staatsbürgerschaft kann bei slowenischen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen im Ausland oder direkt bei den zuständigen Verwaltungseinheiten oder dem Innenministerium in Slowenien eingereicht werden.

Slowenische Staatsbürgerschaft durch Repatriierung

Die Staatsbürgerschaft durch Repatriierung ist für Personen slowenischer Herkunft, die Slowenien verlassen haben oder im Ausland geboren wurden. Dies umfasst slowenische Expatriates oder deren Nachkommen in direkter Linie bis zum vierten Grad.

Für die Antragstellung müssen Sie mindestens ein Jahr ununterbrochen in Slowenien gewohnt haben und nachweisen, dass Sie oder Ihre Vorfahren einst slowenische Staatsbürger oder Teil der slowenischen ethnischen Gemeinschaft waren.

Dieser Prozess erfordert die Vorlage von Dokumenten wie Geburts- und Heiratsurkunden und manchmal auch Nachweise Ihrer oder Ihrer Vorfahrens Verbindung zur slowenischen Gemeinschaft.

Staatsbürgerschaft durch Investition in Slowenien

Slowenien bietet einen Weg zur Staatsbürgerschaft, der eine Investition beinhaltet, jedoch ist zu beachten, dass dieser Prozess primär zu einem Aufenthaltsrecht und nicht direkt zur Staatsbürgerschaft führt. Die Staatsbürgerschaft kann später erworben werden, wenn die Aufenthaltsbedingungen erfüllt sind.

Ausländische Investoren können das Recht auf Aufenthalt in Slowenien durch Investitionen im Land erhalten. Dies beinhaltet typischerweise die Gründung eines Unternehmens oder die Investition in einen spezifischen Wirtschaftssektor und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Die Mindestinvestition beträgt in der Regel etwa €50.000.

Die Investition gewährt dem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis, die normalerweise für ein Jahr gültig und verlängerbar ist, was der erste Schritt zur späteren Staatsbürgerschaft ist.

Um für die slowenische Staatsbürgerschaft durch Investition infrage zu kommen, muss eine Person zunächst einen Daueraufenthalt erhalten. Dies ist in der Regel nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts möglich. Danach, nach insgesamt 10 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts in Slowenien, kann eine Person für die Staatsbürgerschaft infrage kommen.

Slowenische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung

Die Einbürgerung ist eine Option für diejenigen, die eine bestimmte Zeit in Slowenien gelebt haben. Sie müssen auch nachweisen, dass Sie Slowenisch sprechen und in die slowenische Gesellschaft integriert sind.

Aufenthaltsanforderungen sind die folgenden:

  • 10 Jahre, davon 5 Jahre ununterbrochen unmittelbar vor der Antragstellung, ist die häufigste Anforderung;
  • 6 Monate Wohnsitz in Slowenien vor der Antragstellung sind für diejenigen erforderlich, die die slowenische Staatsbürgerschaft durch Entlassung oder Verzicht verloren haben;
  • 5 Jahre ununterbrochener Wohnsitz in Slowenien sind für Staatenlose und Personen mit Flüchtlingsstatus erforderlich;
  • 7 Jahre Wohnsitz, einschließlich eines ununterbrochenen Jahres vor der Antragstellung, sind für Personen erforderlich, die eine höhere Ausbildung in Slowenien abgeschlossen haben.

Auch diejenigen, die in Slowenien geboren und seit der Geburt dort ansässig sind, oder Minderjährige, die in Slowenien leben und deren Eltern die slowenische Staatsbürgerschaft erworben haben, können einen Antrag stellen.

Außerordentliche Einbürgerung. Dies ist ein außergewöhnlicher Weg, bei dem weniger strenge Bedingungen gelten, wie z. B. ein einjähriger ununterbrochener Wohnsitz in Slowenien. Er gilt für diejenigen, deren Einbürgerung aufgrund ihrer Beiträge in verschiedenen Bereichen wie Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft im nationalen Interesse liegt. Der Begünstigte einer außergewöhnlichen Einbürgerung kann seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten.

Weitere Kriterien. Antragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt sein, ein einwandfreies Führungszeugnis haben, keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Verteidigung Sloweniens darstellen und ihre Steuerpflichten erfüllt haben. Kenntnisse der slowenischen Sprache und die Achtung der verfassungsmäßigen Ordnung des Landes sind ebenfalls unerlässlich.

Wo zu beantragen. Anträge können bei jeder Verwaltungseinheit in Slowenien und für die außergewöhnliche Einbürgerung beim Innenministerium oder im Ausland bei jeder slowenischen diplomatischen Vertretung oder Konsulat eingereicht werden.

Slowenische Staatsbürgerschaft durch Heirat

Der nicht-slowenische Ehepartner muss in der Regel seit 3 Jahren mit einem slowenischen Staatsbürger verheiratet sein. Zusätzlich muss er vor der Antragstellung ein Jahr in Slowenien gewohnt haben und möglicherweise ein gewisses Maß an Integration in die slowenische Gesellschaft, wie Sprachkenntnisse, nachweisen.

Wenn eine Person mit einem slowenischen Staatsbürger verheiratet ist, muss sie keinen Nachweis über den Verzicht auf ihre frühere Staatsbürgerschaft erbringen.

Die slowenische Regierung muss jedoch in folgenden Fällen ihre Zustimmung erteilen:

  • wenn der Verzicht auf die Staatsbürgerschaft des Heimatlandes das Leben der Person gefährden könnte;

  • wenn die Beendigung der ursprünglichen Staatsbürgerschaft zum Verlust des Eigentums an unbeweglichem Vermögen oder des Rechts zum Besitz von unbeweglichem Vermögen führen würde.

7 Vorteile eines slowenischen Reisepasses

1. Reisefreiheit. Slowenische Staatsbürger haben visafreien oder Visa-bei-Ankunft-Zugang zu 169 Ländern und Territorien, was den slowenischen Reisepass zu einem der mächtigsten in Bezug auf Reisefreiheit macht. Dieses Ranking platziert ihn weltweit auf Platz 23.

2. EU‑Staatsbürgerschaft. Ein slowenischer Reisepass verleiht seinem Inhaber alle Rechte eines EU-Bürgers. Dazu gehören die Freiheit, den Wohnsitz in jedem EU-Land zu wählen, das Recht, in vielen EU-Ländern Immobilien ohne besondere Genehmigung zu kaufen, und die Möglichkeit, an EU-Universitäten zu studieren.

3. Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung. Slowenische Staatsbürger haben Zugang zum universellen Gesundheitssystem des Landes, das für seine hohen Standards und umfassende Abdeckung bekannt ist.

4. Bildungschancen. Als EU-Mitgliedstaat bietet Slowenien seinen Bürgern Zugang zu einer Vielzahl von Bildungsmöglichkeiten, einschließlich der Möglichkeit, an Universitäten in der gesamten Europäischen Union zu studieren, oft zu bevorzugten Bedingungen und manchmal sogar kostenlos.

5. Einfache Geschäftsabwicklung. Slowenische Staatsbürger können problemlos Unternehmen in Slowenien und der EU gründen und betreiben und dabei von den Vorschriften und Handelsabkommen des Binnenmarktes profitieren.

6. Zugang zu europäischen Banken. Als slowenischer Staatsbürger können Sie Kredite von europäischen Banken erhalten, oft zu wettbewerbsfähigen Zinssätzen. Dieser Zugang zu zuverlässigen Bankensystemen kann ein erheblicher Vorteil für die persönliche Finanzverwaltung und Geschäftsabläufe sein.

7. Sicherheit und Lebensqualität. Slowenien ist bekannt für seine hohe Lebensqualität, Sicherheit und saubere Umwelt, was es zu einem attraktiven Ort zum Leben und zur Familiengründung macht.

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Doppelte Staatsbürgerschaft in Slowenien

In Slowenien wird das Konzept der doppelten Staatsbürgerschaft anerkannt, unterliegt jedoch bestimmten Bedingungen. Im Allgemeinen kann von einer Person, die sich als slowenischer Staatsbürger einbürgern lässt, verlangt werden, ihre frühere Staatsbürgerschaft aufzugeben. Es gibt jedoch Ausnahmen in bestimmten Fällen.

EU-Bürger. Wenn eine Person Staatsbürger der Europäischen Union ist, muss sie ihre frühere Staatsbürgerschaft nicht unbedingt aufgeben, um slowenischer Staatsbürger zu werden, vorausgesetzt, es besteht Gegenseitigkeit zwischen den Ländern.

Staatenlose Personen und Sonderfälle. Staatenlose Personen und solche, die ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft bei der Einbürgerung in Slowenien automatisch verlieren, müssen keinen Nachweis über den Verzicht auf ihre frühere Staatsangehörigkeit erbringen. Ähnliche Bestimmungen gelten für bestimmte andere Kategorien, wie Minderjährige oder Personen, deren Verzicht auf ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft sie einem erheblichen Risiko aussetzen würde.

Doppelte Staatsbürgerschaft durch Geburt. Im Falle der Staatsbürgerschaft durch Geburt kann ein Kind, das von einem slowenischen und einem ausländischen Elternteil geboren wurde, die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, vorbehaltlich der Gesetze des anderen Landes.

Die slowenischen Gesetze sehen keinen automatischen Verlust der slowenischen Staatsbürgerschaft vor, wenn ihre Staatsangehörigen die Staatsbürgerschaft in einem anderen Land erwerben. Es liegt im Ermessen des anderen Landes zu entscheiden, ob der Antragsteller aufgefordert wird, seinen slowenischen Reisepass aufzugeben.

Wohnsitznahme in Slowenien vor der Staatsbürgerschaft

Die Begründung eines Wohnsitzes in Slowenien ist ein wichtiger Schritt zur Beantragung der Staatsbürgerschaft und beinhaltet die Erlangung einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis.

Befristete Aufenthaltserlaubnis. Sie können eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie triftige Gründe haben, wie Arbeit, Studium oder Familienzusammenführung. Diese Erlaubnis wird zunächst in der Regel für ein Jahr erteilt, kann aber auf bis zu drei Jahre verlängert werden. Sie müssen einen triftigen Grund für Ihren Aufenthalt nachweisen, z. B. eine Anstellung oder die Einschreibung an einer Bildungseinrichtung. Die Gebühr für eine befristete Aufenthaltserlaubnis beträgt etwa €50.

Daueraufenthaltstitel. Um einen Daueraufenthaltstitel zu beantragen, müssen Sie fünf Jahre lang ununterbrochen mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Slowenien gewohnt haben. Diese Erlaubnis ist zehn Jahre gültig und kann verlängert werden.

Inhaber eines Daueraufenthaltstitels erhalten ähnliche Vorteile wie slowenische Staatsbürger, einschließlich Zugang zu Arbeit und Bildung. Die Gebühr für einen Daueraufenthaltstitel beträgt etwa €90.

Bescheinigung über den Daueraufenthalt für EU-Bürger. Ein EU-Bürger kann eine Bescheinigung über den Daueraufenthalt erhalten, nachdem er fünf Jahre lang legal und ununterbrochen in Slowenien gewohnt hat. Ausnahmen sind Abwesenheiten aus Slowenien von nicht mehr als sechs Monaten pro Kalenderjahr oder einmalig für nicht mehr als zwölf aufeinanderfolgende Monate aus wichtigen Gründen.

Erforderliche Dokumente für den Antrag auf slowenische Staatsbürgerschaft

Die für die Beantragung der slowenischen Staatsbürgerschaft erforderlichen Unterlagen variieren je nach Art des Antrags, wie Einbürgerung, Staatsbürgerschaft durch Abstammung usw. Hier ist jedoch eine allgemeine Liste der häufig benötigten Dokumente:

  • ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, das auf die Art des Staatsbürgerschaftsantrags zugeschnitten ist;

  • eine amtliche Geburtsurkunde des Antragstellers;

  • Nachweis der slowenischen Abstammung, falls zutreffend – Dokumente wie Geburtsurkunden slowenischer Eltern oder Großeltern oder andere offizielle Dokumente, die die slowenische Abstammung belegen;

  • Dokumente, die einen ununterbrochenen und tatsächlichen Wohnsitz in Slowenien für den erforderlichen Zeitraum belegen, wie z. B. eine Wohnsitzmeldebescheinigung;

  • eine gültige Heiratsurkunde und Nachweis der Ehedauer, falls der Antrag auf der Grundlage der Ehe mit einem slowenischen Staatsbürger gestellt wird;

  • Nachweis der Slowenischkenntnisse, in der Regel durch ein Sprachzertifikat;

  • Führungszeugnis;

  • ein gültiger Reisepass oder ein anderes Reisedokument;

  • Dokumente, die finanzielle Mittel oder ein stabiles Einkommen belegen;

  • Dokumente, die belegen, dass alle Steuerpflichten in Slowenien erfüllt wurden;

  • Treueeid – eine unterschriebene Erklärung der Achtung der verfassungsmäßigen Ordnung Sloweniens;

  • Dokumente bezüglich des Verzichts auf Ihre derzeitige Staatsbürgerschaft, falls erforderlich;

  • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung;

  • Dokumente bezüglich Beschäftigung oder Studium in Slowenien, falls zutreffend;

  • für Minderjährige, schriftliche Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Liste nicht vollständig ist und je nach individuellen Umständen und dem spezifischen Weg zur Staatsbürgerschaft zusätzliche Dokumente erforderlich sein können.

Wie man die slowenische Staatsbürgerschaft beantragt

Die Beantragung der slowenischen Staats­bür­ger­schaft umfasst einen strukturierten Prozess, der in der Regel je nach gewähltem Weg ein bis zehn Jahre Aufenthalt im Land und anschließend einige Monate für den Erwerb der Staats­bür­ger­schaft dauert. Hier ist eine allgemeine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

1

1 bis 10 Jahre

Aufenthaltsbedingungen erfüllen

Jeder Weg hat seine eigenen Bedingungen. Für die Einbürgerung müssen Sie in der Regel 10 Jahre in Slowenien gelebt haben, davon fünf Jahre ununterbrochen vor der Antragstellung. Für die außergewöhnliche Einbürgerung müssen Sie mindestens ein Jahr in Slowenien gewohnt haben.

2

2 Wochen

Erforderliche Dokumente sammeln

Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen, wie Geburtsurkunden, Nachweis der slowenischen Abstammung (falls zutreffend), Wohnsitznachweis in Slowenien, Sprachkenntnisnachweis, ein Führungszeugnis, einen gültigen Reisepass, Nachweis der finanziellen Stabilität, Nachweis der Steuerkonformität und Nachweis der Krankenversicherung.

3

1 Tag

Antrag einreichen

Reichen Sie Ihren Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Der Antrag kann in der Regel bei einer slowenischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung im Ausland, einer Verwaltungseinheit oder dem Innenministerium in Slowenien eingereicht werden.

4

1 Tag

Antragsgebühr bezahlen

Bezahlen Sie alle anfallenden Gebühren, die mit dem Staats­bür­ger­schaftsantrag verbunden sind. Die offizielle Gebühr für die Registrierung der Staats­bür­ger­schaft beträgt €13.

5

Bis zu mehreren Monaten

Auf die Entscheidung warten

Nach Einreichung Ihres Antrags gibt es eine Wartezeit, während Ihr Antrag bearbeitet wird. Die Dauer dieses Prozesses kann variieren. Sie werden über die Entscheidung benachrichtigt. Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, erhalten Sie Anweisungen zu den letzten Schritten, wie der Ablegung eines Treueeids.

6

1 Woche

Persönliche Ausweisdokumente erhalten

Sobald die Staats­bür­ger­schaft erteilt ist, können Sie slowenische Ausweisdokumente, wie einen Reisepass und einen Personalausweis, beantragen.

7

Vorherige Staatsbürgerschaft ablegen, falls erforderlich

Je nach Ihrem Fall und Herkunftsland kann es erforderlich sein, dass Sie Ihre frühere Staats­bür­ger­schaft aufgeben.

Kosten für den Erwerb der Staatsbürgerschaft in Slowenien

Die Kosten für die Beantragung der slowenischen Staatsbürgerschaft und von Ausweisdokumenten umfassen verschiedene Gebühren. Die Registrierungsgebühr für die Staatsbürgerschaft beträgt €13.

Für Reisepässe sind die Gebühren:

  • €115 für Erwachsene, 10 Jahre Gültigkeit;

  • €76 für Kinder von 3 bis 18 Jahren, 5 Jahre Gültigkeit;

  • €57 für Kinder unter 3 Jahren, 3 Jahre Gültigkeit;

  • €47 für 1 Jahr Gültigkeit.

Die Gebühren für den Personalausweis sind:

  • €76 für Erwachsene von 18 bis 70 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit;

  • €60 für Kinder von 3 bis 18 Jahren, 5 Jahre Gültigkeit;

  • €44 für Kinder unter 3 Jahren, 3 Jahre Gültigkeit;

  • €76 für Personen über 70 Jahre, Dauerkarte.

Die Aufnahme in die und Entlassung aus der Staatsbürgerschaft kostet €354, und eine Feststellungsentscheidung über die Staatsbürgerschaft oder den Verzicht kostet €181.

Verlust und Wiedererlangung der slowenischen Staatsbürgerschaft

In Slowenien unterliegen der Verlust und die Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft spezifischen Regeln und Verfahren. Eine Person kann die slowenische Staatsbürgerschaft auf zwei Hauptwegen verlieren: durch Entlassung und durch Verzicht.

Durch Entlassung. Die slowenische Staatsbürgerschaft kann auf Antrag beendet werden, wenn die Person über 18 Jahre alt ist, im Ausland wohnt, keine Wehrdienstpflichten hat, alle Steuer- und Unterhaltspflichten in Slowenien beglichen hat und nicht in laufende Strafverfahren in Slowenien verwickelt ist. Zusätzlich muss sie bereits eine andere Staatsangehörigkeit besitzen oder nachweisen, dass sie eine erwerben wird.

Durch Verzicht. Personen, die im Ausland geboren wurden und eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, können die slowenische Staatsbürgerschaft vor Vollendung des 25. Lebensjahres aufgeben. Dies geschieht durch eine persönliche schriftliche Erklärung bei einer slowenischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung im Ausland oder bei einer Verwaltungseinheit in Slowenien.

Für Minderjährige. Ein Kind unter 18 Jahren kann die slowenische Staatsbürgerschaft verlieren, wenn dies von beiden Elternteilen beantragt wird, deren Staatsbürgerschaft durch Entlassung erloschen ist, oder wenn ein Elternteil aufgehört hat, slowenischer Staatsbürger zu sein, und der andere kein slowenischer Staatsbürger ist.

Leben die Eltern getrennt, verliert das Kind die Staatsbürgerschaft, wenn der Elternteil, bei dem es lebt, dies beantragt und auch selbst die Entlassung aus der slowenischen Staatsbürgerschaft beantragt. Die Zustimmung des anderen Elternteils ist in der Regel erforderlich, es sei denn, dies wird im besten Interesse des Kindes vom Ministerium für Familie und soziale Angelegenheiten außer Kraft gesetzt.

Für adoptierte Kinder. Die Staatsbürgerschaft eines adoptierten Kindes unter 18 Jahren kann auf Antrag beendet werden, wenn der Adoptivelternteil ein ausländischer Staatsangehöriger ist oder die Entlassung aus der slowenischen Staatsbürgerschaft beantragt.

Die Wiedererlangung der slowenischen Staatsbürgerschaft beinhaltet in der Regel ein spezifisches Antragsverfahren für diejenigen, die ihre Staatsbürgerschaft zuvor aufgegeben oder verloren haben. Dieser Prozess kann den Nachweis eines ununterbrochenen Wohnsitzes in Slowenien für mindestens sechs Monate vor der Antragstellung erfordern.

Steuerliche Überlegungen für slowenische Staatsbürger

Slowenische Staatsbürger unterliegen verschiedenen Steuern, darunter der Mehrwertsteuer (MwSt.), der Körperschaftsteuer, der Einkommensteuer, den Sozialversicherungsbeiträgen, der Grundsteuer, der Grunderwerbsteuer für bewegliches Vermögen und der Kapitalertragsteuer.

Die Mehrwertsteuer, Einkommensteuer und Körperschaftsteuer in Slowenien liegen weitgehend im europäischen Durchschnitt. Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt 22 %, mit einem ermäßigten Satz von 9,5 % für bestimmte Artikel, was etwas höher ist als der EU-Durchschnitt von etwa 21 %.

Die Einkommensteuern sind progressiv und reichen von 16 bis 50 %. Die Körperschaftsteuer liegt bei 19 %, was unter dem EU-Durchschnitt von 21,9 % liegt.

Die Sozialversicherungsbeiträge teilen sich Arbeitgeber mit 16,1 % und Arbeitnehmer mit 22,1 %, eine Aufteilung, die der vieler anderer europäischer Nationen ähnelt.

Andere Steuern, wie die Kapitalertragsteuer, variieren je nach Haltedauer zwischen 0 und 25 %. Die Finanzverwaltung der Republik Slowenien ist für die Erhebung dieser Steuern und Abgaben zuständig.

Sloweniens Ansatz für Flüchtlinge und Staatenlose, die die Staatsbürgerschaft beantragen

Slowenien verfolgt einen strukturierten Ansatz zur Unterstützung von Flüchtlingen und Staatenlosen, der seinen Verpflichtungen als Unterzeichner der Genfer Konvention und als Mitglied der Europäischen Union entspricht.

Slowenien bietet internationalen Schutz, einschließlich Flüchtlingsstatus und subsidiärem Schutz, für Personen, die in ihren Heimatländern oder an ihren gewöhnlichen Aufenthaltsorten nicht geschützt sind. Dieser Schutz wird denjenigen gewährt, die aufgrund ihrer politischen Ansichten, Religion, Rasse, Nationalität oder ethnischen Herkunft systematischer Verfolgung ausgesetzt sind oder bei Rückkehr in ihr Heimatland ernsthaften Schaden befürchten.

Der Flüchtlingsstatus kann Personen mit glaubwürdigen Nachweisen der Verfolgung in ihren Herkunftsländern aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischer Meinung gewährt werden. Personen mit Flüchtlingsstatus erhalten einen Daueraufenthaltstitel in Slowenien.

Subsidiärer Schutz wird Personen angeboten, die sich nicht für den Flüchtlingsstatus qualifizieren, aber einem erheblichen Risiko schwerwiegender Schäden ausgesetzt sind, wenn sie in ihr Herkunftsland zurückkehren. Dieser Schutz wird auch in Fällen einer ernsthaften Bedrohung des Lebens oder der Freiheit aufgrund wahlloser Gewalt in Situationen internationaler oder interner bewaffneter Konflikte im Herkunftsland gewährt. Subsidiärer Schutz ist mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis verbunden.

Antragsverfahren. Ausländer, die internationalen Schutz suchen, müssen ihre Absicht so bald wie möglich nach der Einreise nach Slowenien bei einer öffentlichen Behörde oder einer lokalen Gemeinschaftsbehörde äußern. Die Polizei wird die Person dann bearbeiten, um ihre Identität festzustellen, und sie in das Asylzentrum überführen, um einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen.

Slowenien bietet verschiedene Integrationshilfsprogramme für Begünstigte internationalen Schutzes an. Dazu gehören Unterkunft, eine Geldleistung, Sprachkurse, Übernahme von Bildungskosten und mehr. Es gibt auch spezifische Programme für Nicht-EU-Ausländer, um deren Integration in die slowenische Gesellschaft zu erleichtern, einschließlich Sprach- und Kulturkursen.

Einbürgerung für Staatenlose und Flüchtlinge. Staatenlose Personen und solche mit Flüchtlingsstatus können die slowenische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erwerben, wenn sie fünf Jahre lang ununterbrochen in Slowenien gewohnt haben.

Wichtige Punkte zur slowenischen Staatsbürgerschaft

  1. Mehrere Wege zur Staatsbürgerschaft. Slowenien bietet verschiedene Wege zur Staatsbürgerschaft an, darunter Geburt, Repatriierung, Heirat, Einbürgerung, Investition und andere.

  2. Vorteile des slowenischen Reisepasses. Die slowenische Staatsbürgerschaft bietet erhebliche Vorteile wie die EU-Staatsbürgerschaft, Reisefreiheit und Zugang zu einem hochwertigen Gesundheits- und Bildungssystem.

  3. Investitionsmöglichkeiten. Die Staatsbürgerschaft oder der Aufenthalt durch Investition von €50.000, obwohl ein weniger verbreiteter Weg, ist eine praktikable Option für diejenigen, die wirtschaftlich zu Slowenien beitragen möchten.

  4. Bedingungen für die doppelte Staatsbürgerschaft. Slowenien erkennt die doppelte Staatsbürgerschaft unter bestimmten Umständen an und bietet Flexibilität für verschiedene individuelle Situationen.

  5. Der Weg zur Staatsbürgerschaft kann bis zu 10 Jahre dauern. Wenn Sie einen Zweitpass schneller erwerben möchten, sollten Sie sich andere Staatsbürgerschaft durch Investition Programme ansehen.

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Über die Autoren

Auteur Elena Ruda

Leiter der Entwicklungsabteilung bei Immigrant Invest

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Tatsache überprüft von Célia Castilho

Leiter des portugiesischen Büros

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Bewertet von Vladlena Baranova

Leiter der Rechts- und AML-Compliance-Abteilung, CAMS, IMCM

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Häufig gestellte Fragen

  • Wie kann man die slowenische Staatsbürgerschaft erhalten?

    Die slowenische Staatsbürgerschaft kann durch Geburt, durch Einbürgerung, durch Heirat, durch Antrag, durch Repatriierung, durch Investition oder durch außergewöhnliche Einbürgerung im nationalen Interesse erworben werden.

  • Wie lange muss man in Slowenien leben, um Staatsbürger zu werden?

    Um für die Einbürgerung infrage zu kommen, muss eine Person in der Regel 10 Jahre in Slowenien gelebt haben, einschließlich eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren vor der Antragstellung.

  • Wie erhalte ich einen Daueraufenthalt in Slowenien?

    Ein Daueraufenthalt kann nach fünf Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts in Slowenien erworben werden. Spezifische Anforderungen variieren je nach individuellen Umständen.

  • Kann man die slowenische Staatsbürgerschaft durch Investition erhalten?

    Slowenien bietet derzeit kein Staatsbürgerschaft durch Investition Programm an. Slowenien bietet jedoch einen Weg zum Aufenthalt durch Investition, und später können Sie Staatsbürger werden.

  • Erlaubt Slowenien die doppelte Staatsbürgerschaft?

    Slowenien erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft unter bestimmten Umständen, z. B. für Personen, die Staatsbürger eines anderen EU-Landes sind, Staatenlose oder solche, die die Staatsbürgerschaft durch Geburt oder außergewöhnliche Einbürgerung erhalten.

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